Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 2

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die der häuslichen Versorgung von Pflegebedürftigen dienen. Sie sollen nicht nur die Pflege erleichtern, sondern auch Beschwerden lindern und den Betroffenen eine möglichst selbstständige Lebensführung eröffnen. Bei Pflegegrad 2 können die Hilfsmittel kostenlos bezogen werden.

§ 40 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) XI legt dies fest. Die Pauschale liegt bei 40 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2. Es bietet sich daher beispielsweise eine Pflegebox bei Pflegegrad 2 an.

Inhaltsverzeichnis Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 2

    Pflegehilfsmittel Pflegegrad 2: Eine Übersicht

    Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD). Hierfür gibt es seit dem 1. Januar 2017 die Pflegegrade 1 bis 5, die das frühere System mit drei Pflegestufen ersetzt haben. Auch wenn im Sprachgebrauch noch häufig beide Begriffe vermischt werden, ist eine Unterscheidung wichtig – etwa bei der Verbindung von Pflegegrad 2 und Pflegehilfsmitteln, die oft als feste Kombination genannt wird.

    Allerdings ist diese Gleichsetzung nicht immer korrekt: Der heutige Pflegegrad 2 beschreibt eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“, ist jedoch niedriger eingestuft als die frühere Pflegestufe 2. In der aktuellen Bewertungsskala – einem Punktesystem von 0 bis 100 – liegt der Bereich für Pflegegrad 2 bei 27 bis unter 47,5 Punkten. Im früheren System entsprach dies einem täglichen Hilfebedarf von etwa drei Stunden, während die höchste Pflegestufe einen Aufwand von mindestens fünf Stunden vorsah.

    Wann erhält man Pflegegrad 2?

    Für die Bewertung der Pflegebedürftigkeit werden durch die Gutachter sechs Lebensbereiche (Module) herangezogen. Diese fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamtbewertung ein:

    1. Mobilität – 10 %
    2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – 7,5 %
    3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – 7,5 %
    4. Selbstversorgung – 40 %
    5. Bewältigung krankheits- und therapiebedingter Anforderungen – 20 %
    6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte – 15 %

    Die einzelnen Bereiche werden durch Punkte bewertet, entsprechend gewichtet und anschließend zu einer Gesamtsumme addiert. Wird dabei ein Punktwert zwischen 27 und unter 47,5 erreicht, erfolgt die Zuweisung in Pflegegrad 2.

    Welche Pflegehilfsmittel sind für Pflegegrad 2 verfügbar?

    Ab Pflegegrad 1 haben pflegebedürftige Personen Anspruch auf eine monatliche Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 42 Euro. Dieser Betrag kann auch bei Pflegegrad 2 vollständig für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel genutzt werden. Die Bestellung einer Pflegebox ist somit auch bei Pflegegrad 2 problemlos möglich und wird im Rahmen der gesetzlichen Leistungen durch die Pflegekasse unterstützt.

    Zusätzlich stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 monatlich 724 Euro für Pflegesachleistungen zur Verfügung. Diese können für die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst genutzt werden. Die Kombination aus professioneller Hilfe und der regelmäßigen Versorgung mit Pflegehilfsmitteln über die Pflegebox erleichtert die häusliche Pflege und verbessert die Versorgungsqualität nachhaltig.

    Tipp: So unterscheiden sich Pflegesachleistungen und Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2

    Pflegehilfsmittel können von jeder Person beantragt werden, die ambulant gepflegt wird und einen anerkannten Pflegegrad hat. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Pflege von Angehörigen oder einem Pflegedienst durchgeführt wird.

    Pflegesachleistungen, als nachhaltige Unterstützung gedacht, sind Produkte oder Dienstleistungen, die längerfristig verwendet werden und einen signifikanten Beitrag zur Verbesserung der Pflegebedingungen und des Alltagskomforts der Pflegebedürftigen leisten. Diese können elementare Dinge wie Pflegebetten, Rollstühle oder Aufstehhilfen umfassen. Sie sind dauerhafte Investitionen, die das Wohlbefinden und die Sicherheit der Pflegebedürftigen fördern und die Pflegenden in ihrer Arbeit unterstützen.

    Pflegehilfsmittel Pflegegrad 2 in Verwendung
    Pflegebox 3

    Pflegehilfsmittel können von jeder Person beantragt werden, die ambulant gepflegt wird und einen anerkannten Pflegegrad hat. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Pflege von Angehörigen oder einem Pflegedienst durchgeführt wird.

    Pflegesachleistungen, als nachhaltige Unterstützung gedacht, sind Produkte oder Dienstleistungen, die längerfristig verwendet werden und einen signifikanten Beitrag zur Verbesserung der Pflegebedingungen und des Alltagskomforts der Pflegebedürftigen leisten. Diese können elementare Dinge wie Pflegebetten, Rollstühle oder Aufstehhilfen umfassen. Sie sind dauerhafte Investitionen, die das Wohlbefinden und die Sicherheit der Pflegebedürftigen fördern und die Pflegenden in ihrer Arbeit unterstützen.

    Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 2?

    Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln für den Pflegegrad 2 kann direkt und unkompliziert über die Webseite von box4pflege.de erfolgen. Anstatt sich in den komplexen und zeitaufwendigen Prozess der direkten Beantragung bei der Pflegekasse zu begeben, übernehmen wir von box4pflege.de diese Aufgabe für Sie.

    Alles, was wir benötigen, ist ein von Ihnen unterschriebener Antrag. Den Rest, von der Einreichung der notwendigen Unterlagen bis hin zur Kommunikation mit der Pflegekasse, übernehmen wir. Entlasten Sie sich von bürokratischen Aufgaben und lassen Sie uns bei box4pflege.de die gesamte Abwicklung übernehmen. Unser Ziel ist es, den Prozess für Sie so einfach und stressfrei wie möglich zu gestalten.

    Wer bezahlt für Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2?

    Die Pflegeversicherung übernimmt bei Pflegegrad 2 die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Rahmen der gesetzlichen Pauschale von 42 Euro pro Monat. Eine monatliche Pflegebox stellt dabei eine praktische Lösung dar, um die benötigten Hilfsmittel gesammelt und regelmäßig zu erhalten – ganz ohne zusätzlichen Aufwand.

    Im Gegensatz zu technischen Hilfsmitteln oder Pflegesachleistungen, bei denen in der Regel eine Zuzahlung von 10 Prozent, maximal 25 Euro, erforderlich ist, sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch innerhalb des Pauschalbetrags ohne Eigenbeteiligung erhältlich. Die Pflegebox bleibt somit für viele Familien eine sinnvolle und unkomplizierte Unterstützung im Pflegealltag.Welche zusätzlichen Leistungen stehen Ihnen zu?

    Was ist in der Pflegebox bei Pflegegrad 2 enthalten?

    Die zugelassenen Pflegegrad 2 Pflegehilfsmittel-Produkte müssen sich zu den folgenden Kategorien zuordnen lassen:

    Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
    Einmalhandschuhe
    Fingerlinge
    Schutzschürzen
    Bettschutzeinlagen
    Mund- und Nasenschutz

    Eine Pflegebox bei Pflegegrad 2 kann auf die Grundpflege ausgerichtet sein. Es befinden sich dann ausreichend Pflegehilfsmittel aller Kategorien für einen Monat in ihr. Sie kann aber auch individuell zusammengestellt werden.

    Wie oft können Sie die Pflegehilfsmittel beantragen?

    Pflegehilfsmittel lassen sich bei Pflegegrad 2 unbegrenzt oft beantragen. Solange eine entsprechende gutachterliche Einstufung vorliegt, erlischt der Anspruch nicht. Die Pauschale für Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2 steht deshalb dauerhaft zur Verfügung.

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    Wie lange dauert der Erhalt der beantragten Pflegehilfsmittel?

    Die Pflegekasse muss einen Antrag über Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2 innerhalb von drei Wochen entscheiden. Sie kann allerdings eine zusätzliche Einschätzung des Medizinischen Dienstes einholen. In einem solchen Fall hat sie bis zu fünf Wochen Zeit. Bei einer vorliegenden Empfehlung durch einen Gutachter entfällt der Bedarf, eine zusätzliche Einschätzung einzuholen.

    Gleiches gilt bei einer Empfehlung durch eine zugelassene Pflegefachkraft. In der Regel bleibt es deshalb bei drei Wochen. Nach dem positiven Bescheid rechnen die Anbieter der Pflegehilfsmittel in der Regel direkt mit der Kasse ab. Sie bestellen beispielsweise Ihre monatliche Pflegebox bei Pflegegrad 2 nach dem grünen Licht umgehend und reichen den Bescheid beim Anbieter an. Sie wird schnellstmöglich versandt.

    aeltere person die von einer hausmeisterin betreut wird

    Welche zusätzlichen Leistungen stehen Ihnen zu?

    Die Pflegekasse stellt bei Pflegegrad 2 nicht nur Pflegehilfsmittel zur Verfügung, sondern auch weitere zweckgebundene Geld- und Sachleistungen, die den Pflegealltag zusätzlich unterstützen können:

    Pflegegeld:
    316 Euro monatlich für die häusliche Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer

    Kurzzeitpflege:
    1.774 Euro jährlich für vorübergehende stationäre Pflege, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt

    Tages- und Nachtpflege:
    689 Euro monatlich zur Inanspruchnahme teilstationärer Betreuung in Pflegeeinrichtungen

    Verhinderungspflege:
    1.612 Euro jährlich für die zeitweise Vertretung der Pflegeperson

    Betreuungs- und Entlastungsleistungen:
    125 Euro monatlich für Unterstützungsangebote im Alltag (z. B. Haushaltshilfen)

    Hausnotruf:
    25,50 Euro monatlich für ein zertifiziertes Hausnotrufsystem

    Wohngruppenzuschuss:
    214 Euro monatlich für das Leben in ambulant betreuten Wohngemeinschaften

    Fazit: Pflegehilfsmittel sind bei Pflegegrad 2 erstattungsfähig – und sollten genutzt werden

    Die genannten Leistungen zeigen, dass bereits Pflegegrad 2 ausreicht, um monatlich Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro zu erhalten. Diese Produkte leisten einen wichtigen Beitrag zur Hygiene und Sicherheit im Pflegealltag – ihre regelmäßige Nutzung wird daher ausdrücklich empfohlen. Die Pflegebox bietet dabei eine einfache und praktische Lösung, um die benötigten Hilfsmittel gesammelt und zuverlässig zu erhalten.

    Für eine schnelle und unkomplizierte Beantragung steht Ihnen box4pflege.de zur Seite. Sie unterschreiben lediglich den Antrag – wir übernehmen die gesamte Abwicklung mit der Pflegekasse für Sie. Unser Service umfasst die Antragstellung, Kommunikation mit der Kasse sowie die pünktliche Lieferung Ihrer Pflegehilfsmittel. So können Sie sich ganz auf die Pflege konzentrieren – wir kümmern uns um den Rest.