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    Wissenswertes und Tipps zum Elternunterhalt

    Was ist Elternunterhalt?

    Die Menschen werden immer älter und so kann es auch Ihnen durchaus passieren, dass Ihre Eltern zum Pflegefall werden. Was aber, wenn dann das Vermögen der Eltern nicht ausreicht, um die Kosten für das Pflegeheim zu tragen? Immerhin ein Viertel aller Pflegebedürftigen ist in einem Pflegeheim untergebracht und die Kosten dafür sind immens. Wann sind Sie dazu verpflichtet, als Kind Ihre Eltern finanziell zu unterstützen?

    Wissenswertes und Tipps zum Elternunterhalt

    Definition und rechtliche Grundlagen des Elternunterhalts

    Als Elternunterhalt wird die finanzielle Verpflichtung von Kindern ihren Eltern gegenüber bezeichnet, wenn deren finanzielle Mittel nicht ausreichen, die Kosten für die Pflege zu übernehmen. Nur Verwandte ersten Grades sind zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet. Nichten, Enkelkinder oder Geschwister sind davon also nicht betroffen. Alle gesetzlichen Grundlagen zum Elternunterhalt findet man im Bürgerlichen Gesetzbuch, Paragraf 1601 bis 1611.

    Neueste gesetzliche Änderungen und Rechtsprechungen

    Wichtigste Voraussetzung für die Zahlung von Elternunterhalt ist die Einkommensgrenze von 100.000 Euro im Jahr. Liegt Ihr Einkommen darunter, können Sie nicht dazu angehalten werden, für Ihre Eltern finanziell aufzukommen. Für die 100.000 Euro Berechnung werden alle Ihre Einkünfte berücksichtigt, nicht aber die Ihres Ehepartners. Die Einkommensgrenze von 100.000 Euro gilt seit Januar 2020 und wurde im Rahmen des sogenannten Angehörigen-Entlastungsgesetzes geschaffen. Noch bis Ende 2019 lag die Grenze deutlich darunter: Bis dahin mussten Sie die Kosten für die Pflege Ihrer Eltern übernehmen, wenn Sie mehr als 1.800 Euro netto im Monat verdient haben. Verdienen Sie weniger, übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten, die für die Pflege Ihrer Eltern anfallen. Verdienen Sie weniger als 100.000 Euro brutto im Jahr, haben aber zusätzliches Vermögen in Form von Immobilien, wird dieses nicht berücksichtigt. Maßgeblich ist tatsächlich nur Ihr reelles Einkommen, das Sie auch in Ihrer Steuererklärung angeben. Haben Sie also zum Beispiel ein jährliches Einkommen von 70.000 Euro und 3 Millionen Euro im Lotto gewonnen, müssen Sie dennoch keinen Elternunterhalt zahlen. Folgende Verdienste zählen zu Ihrem versteuernden Einkommen:

    Elternunterhalt Berechnung: Ein Vater und sein Sohn sitzen am Tisch und rechnen gemeinsam die Unterhaltskosten aus
    • Bruttolohn oder Einnahmen aus Selbstständigkeit
    • Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung
    • Gewinn- und Kapitalerträge
    • Urlaubsgeld
    • Weihnachtsgeld
    • sonstige Gratifikationen

    Haben Sie sehr hohe Sonderzahlungen erhalten, muss differenziert werden, wann diese geflossen sind. Wurden Sie nach Eintritt der Unterhaltspflicht Ihren Eltern gegenüber gezahlt, sind sie wie Einkommen zu behandeln.

    Berechnung des Elternunterhalts

    Wie wird der Elternunterhalt berechnet?

    Zunächst wird Ihr Nettoeinkommen berechnet. Sind Sie angestellt, wird dafür der durchschnittliche Nettoverdienst der letzten zwölf Monate herangezogen. Bei Selbstständigen ist dagegen das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten drei bis fünf Jahre maßgeblich. Von diesem Nettoeinkommen werden dann die sogenannten abzugsfähigen Kosten abgezogen. Dazu zählen unter anderem:

    • Fahrtkosten
    • Aufwendungen für die eigene Krankenvorsorge
    • Darlehensverbindlichkeiten
    • Aufwendungen für die private Altersvorsorge
    Elternunterhalt Berechnung: Ein Vater und sein Sohn sitzen am Tisch und rechnen gemeinsam die Unterhaltskosten aus

    Letztgenannte werden mit maximal 5 Prozent Ihres Bruttoeinkommens in Abzug gebracht. Zieht man also diese vorgenannten Punkte vom Bruttoeinkommen ab und liegt dieses weiterhin über 100.000 Euro, ist man zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet. Weiterhin werden für die Berechnung des Elternunterhalts Ihre regelmäßigen Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt, denen Sie nachkommen müssen. Das kann eine Unterhaltspflicht Ihrem Ehegatten gegenüber oder Ihren Kindern sein. Dass Sie durch die Zahlung von Elternunterhalt komplett verarmen, kann übrigens nicht passieren. Dafür sorgt der Selbstbehalt, der bei monatlich 2.000 Euro liegt.

    Bedeutung der Einkommensgrenze von 100.000 Euro

    Mit der Einkommensgrenze von 100.000 Euro, die im Jahr 2020 eingeführt wurde, sind Angehörige pflegebedürftiger Eltern deutlich entlastet. Immerhin ist diese Grenze fast doppelt so hoch wie der durchschnittliche Verdienst in Deutschland. Zur Zahlung von Elternunterhalt sind also nur die Wenigsten verpflichtet.

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    Welche Nachweise und Unterlagen werden benötigt?

    Der Nachweis über Ihren Verdienst der letzten zwölf Monate kann recht schnell erbracht werden. Hier genügen Ihre monatlichen Verdienstbescheinigungen sowie aktuelle Steuerbescheide und -erklärungen. Sind Sie Unternehmer oder selbstständig, müssen Sie die Bilanzen oder Einnahme-Überschuss-Rechnungen der letzten drei Jahre vorlegen können.

    Elternunterhalt und Ehepartner

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    Was müssen Ehepartner beim Elternunterhalt beachten?

    Für die Berechnung von Elternunterhalt wird tatsächlich nur Ihr eigenes Einkommen berücksichtigt. Liegt dieses unter 100.000 Euro jährlich, spielt der Verdienst Ihres Ehepartners keine Rolle.

    Einfluss des Einkommens und Vermögens des Ehepartners

    Liegt Ihr persönliches Jahreseinkommen unter 100.000 Euro, ist der Verdienst Ihres Ehepartners nicht relevant. Haben Sie allerdings die Grenze von 100.000 Euro überschritten, wird auch das Vermögen Ihres Ehepartners berücksichtigt.

    Besondere Regelungen und Ausnahmen

    Grundsätzlich sind Sie ab einem jährlichen Einkommen von 100.000 Euro zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet. Jedoch wird diese Verpflichtung im Einzelfall genau geprüft und ein sogenanntes Schonvermögen berücksichtigt. Dieses soll Sie vor einer zu starken finanziellen Belastung schützen und dafür sorgen, dass Sie Ihren aktuellen Lebensstandard aufrechterhalten können. Das Schonvermögen liegt derzeit bei 5.000 Euro Barvermögen. Auch Ihre persönliche Altersvorsorge muss sichergestellt sein. Zum Schonvermögen zählen ebenso Ihr Wohneigentum sowie Ihr Pkw.

    Verfahren und Pflichten

    Ablauf des Verfahrens zur Feststellung des Elternunterhalts

    Den Anspruch auf Elternunterhalt machen Sozialhilfeträger geltend. Sie übernehmen zunächst die Kosten für das Pflegeheim und holen sich einen Anteil davon von Ihnen über den Elternunterhalt zurück. Angesichts dessen werden Sie aufgefordert, Ihr Einkommen und Vermögen offenzulegen. Umgekehrt haben aber auch die Eltern eine Auskunftspflicht. Um ihren Unterhaltsanspruch geltend zu machen, müssen sie ihre finanziellen Verhältnisse genau preisgeben.

    Möglichkeiten, sich gegen die Zahlung von Elternunterhalt zu wehren

    Wird die 100.000 Euro Einkommensgrenze überschritten, kann man sich gegen die Zahlung von Elternunterhalt nur schwer wehren. Es gibt jedoch drei triftige Gründe, bei denen Sie als Kind von der Zahlung von Elternunterhalt befreit sind. Von einer sogenannten Verwirkung spricht man dann, wenn sich Ihr Elternteil Ihnen gegenüber grob fahrlässig verhalten hat, Sie also zum Beispiel als Kind misshandelt wurden oder im Heim untergebracht waren. Möchten Ihre Eltern Ihnen die finanzielle Bürde nicht auferlegen und Sie von der Zahlung von Elternunterhalt befreien, geht das leider nicht. Können die Eltern beanspruchte Pflegeleistungen nicht aus eigener Tasche zahlen, ist der Staat verpflichtet, Unterhalt von den Kindern einzufordern.

    Möglichkeiten, sich gegen die Zahlung von Elternunterhalt zu wehren

    Wichtige Tipps und Hinweise

    Sind Sie zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet, können Sie die dafür entstandenen Kosten als außergewöhnliche Belastung in Ihrer jährlichen Steuererklärung geltend machen. Möchten Sie selbst einmal nicht in die missliche Lage kommen, die Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim begleichen zu können, sorgen Sie bereits in jungen Jahren vor. Als Vorsorgemaßnahmen kommen infrage:

    • monatlich auf einem extra Konto sparen
    • private Pflegezusatzversicherung
    • Immobilienkauf zum späteren Verkauf

    Fazit

    Liegt Ihr monatliches Bruttoeinkommen bei mehr als 100.000 Euro und werden Ihre Eltern pflegebedürftig, sind Sie im Normalfall dazu verpflichtet, Elternunterhalt zu zahlen. Eine Ausnahme davon stellt nur die Verwirkung dar.