Pflegebedürftigkeit bei Kindern

Wissenswertes für Eltern zur Pflegebedürftigkeit bei Kindern

Pflegebedürftigkeit bei Kindern stellt Eltern vor emotionale, finanzielle und praktische Herausforderungen. Um sich bestmöglich um Ihr Kind zu kümmern, bieten sich vielfältige Leistungen der Pflegekasse als Unterstützung. Doch wo erhalten Sie Hilfe bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit von Kindern und welche Sonderregelungen greifen in welchem Fall? Wir geben Ihnen erste Anhaltspunkte für die richtige Hilfe.

Pflegebedürftigkeit bei Kindern
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    Was bedeutet Pflegebedürftigkeit bei Kindern?

    Kinder besitzen durch ihre natürliche Entwicklung eine geringere Selbständigkeit als Erwachsene. Doch wann weichen die Fähigkeiten von Kindern von altersbedingter Selbständigkeit ab? Zumeist sind Behinderungen, schwerwiegende Verletzungen oder Erkrankungen die Ursache für eine Pflegebedürftigkeit von Kindern. Nach dem elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) gilt ein Kind als pflegebedürftig, wenn es aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Selbständigkeit und Fähigkeiten von gleichaltrigen, altersgerecht entwickelten Kindern abweicht und die daraus resultierenden Einschränkungen mindestens sechs Monate andauern.

    Pflegebedürftigkeit bei Kindern

    Wie wird Pflegebedürftigkeit bei Kindern festgestellt?

    Die grundlegende Feststellung von Pflegebedürftigkeit bei Kindern gleicht der bei Erwachsenen. Durch den Antrag auf eine Pflegegrad-Einstufung an die Pflegekasse folgt ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst. Das Gutachten wird als Basis für die Einstufung genommen und ein Pflegegrad bei Erfüllung der Kriterien zugeteilt. Durch die besonderen Ansprüche und die Entwicklungsprozesse von Kindern werden Prüfkriterien jedoch altersentsprechend angepasst, da Kinder entsprechend ihrem Alter unterschiedliche Fähigkeiten, Fertigkeiten und Selbständigkeitsaspekte haben. So wird für Kinder unter 18 Monaten pauschal ein Pflegegrad höher eingestuft, während Kinder unter 11 Jahren mit dem Grad der durchschnittlichen Selbständigkeit gleichaltriger Kinder ohne Einschränkungen verglichen werden. Ab 11 Jahren gelten für die Einstufung in einen Pflegegrad die gleichen Kriterien wie für Erwachsene.

    Pflegebedürftigkeit bei Kindern

    Erste Anzeichen und Gründe der Pflegebedürftigkeit bei Kindern

    Zu den ersten Anzeichen und Gründen für die Pflegebedürftigkeit bei Kindern zählen Entwicklungsverzögerungen, Behinderungen und Erkrankungen. Diese werden häufig bereits durch die Vorsorgeuntersuchungen und weiterführende Kontakte bei gesundheitlichen Problemen des Kindes mit dem Kinderarzt erkannt. Der Kinderarzt kann Ihnen erste Informationen für den Pflegebedarf geben, Ihnen jedoch auch Anlaufstellen und Beratungsoptionen vorstellen.

    Pflegebedürftigkeit bei Kindern

    Anlaufstellen und Beratung für Familien mit pflegebedürftigen Kindern

    Ihr erster Ansprechpartner für die Beratung bei pflegebedürftigen Kindern ist der behandelnde Kinderarzt gefolgt von der Krankenkasse und der Pflegekasse. Darüber hinaus finden Sie Beratungsmöglichkeiten bei Pflegestützpunkten, Pflegeberatungsstellen und anderen Pflegeexperten. Darüber hinaus kann es Sinn machen, sich mit Selbsthilfegruppen in Verbindung zu setzen, um neben der praktischen Unterstützung in Form von Pflegeleistungen und Pflegehilfsmitteln auch mentale Begleitung durch Menschen zu erhalten, welche die eigene Situation nachvollziehen und Austausch bieten können.

    Was tun, wenn das eigene Kind pflegebedürftig wird? – Schritt für Schritt

    Wird durch erste Anhaltspunkte Pflegebedarf bei Ihrem Kind deutlich, berät Sie der Kinderarzt zu den nächsten Schritten. Neben dem Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad durch die Pflegekasse ist die Organisation der Pflege im Alltag, zusätzlicher Betreuungsbedarf und der Umgang mit den Auswirkungen auf das familäre Umfeld zu regeln. Stehen Sie selbst im Berufsleben, können Sie Lohnersatzleistung über die Pflegekasse beantragen, um Ihr Kind selbst zu pflegen.

    Je nach Pflegegrad-Einstufung und Art des Pflegebedarfs sind Gespräche mit einem Pflegestützpunkt, mit Beratungsstellen (beispielsweise Bundesamt für Jugend und Soziales, Pflegekasse, Krankenkasse) und Experten für die Pflege hilfreich. Nehmen Sie auch Kontakt mit Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige auf, die es heute in nahezu jeder größeren Stadt gibt. Der persönliche Austausch mit anderen Betroffen, aber auch die Selbstfürsorge, sollten nicht unterschätzt werden, um den Belastungen des Alltags mit einem pflegebedürftigen Kind bestmöglich zu begegnen.

    Pflegegrad-Einstufung & Gutachten: Wichtige Informationen und Dokumente

    Für das Gutachten zur Pflegegradeinstufung können Sie sich umfassend vorbereiten und wichtige Unterlagen bereits zurecht legen. Hierzu zählen unter anderem:

    • Krankenhaus- und Arztberichte, Untersuchungsbefunde
    • Vorsorgeheft
    • Schriftstücke von Kindergarten, Schule
    • Pflegeprotokolle

    Die Prüfung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit bei Kindern folgt dabei ebenso wie bei Erwachsenen durch den Besuch eines Gutachters, der mit einem Pflegegutachten eine sachliche Einschätzung an die Pflegekasse übermittelt. Jedoch wird die Zuteilung des Pflegegrades bei Kindern alle zwei Jahre wiederholt, was auch erneute Gutachten beinhalten kann. Die Unterstützung durch die Pflegekasse folgt im an den Pflegegrad gepassten Umfang entsprechend der Zuweisung in unterschiedlicher Höhe und Umfang. Dabei wird nicht nur Pflegegeld gezahlt, sondern auch ein Anspruch auf unterschiedliche Pflegehilfsmittel gewährleistet.

    Pflegegeld & Pflegehilfsmittel beantragen

    Hat ihr Kind durch eine Erkrankung oder eine Behinderung einen Pflegegrad durch die Pflegekasse zugesprochen bekommen, können Sie unterschiedliche Leistungen entsprechend der Einstufung beanspruchen. Die Anträge der Leistungen, die Sie für Ihr pflegebedürftiges Kind erhalten möchten, beantragen Sie je nach Art der Leistung bei der Krankenkasse oder ebenfalls bei der Pflegekasse. Sprechen Sie beim Besuch des Gutachters vom Medizinischen Dienst auch über besondere Anforderungen, die Sie im Alltag mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen erfüllen müssen.
    Verschaffen Sie sich auf unserer Webseite einen ersten Überblick, um beispielsweise Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro im Monat direkt zu beantragen, die Ihrem Kind bei jedem zugesprochenen Pflegegrad zustehen. Die Zusammenstellung können Sie auf unserer Seite direkt vornehmen, um den individuellen Bedarf zu bestellen. Andere Hilfsmittel für die Pflege können Sie von Ihrem Arzt verschreiben lassen. Auch Unterstützung bei therapiebedingten Anforderungen, Kurzzeitpflege, Hilfestellung durch Experten wie Heilerziehungspfleger und weiterführende Pflegeleistungen können auf Antrag für Familien mit pflegebedürftigen Kindern auf Antrag bewilligt werden.

    Pflegebedürftige Kinder und Jugendliche begleiten

    Als Familie mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen müssen Sie besonderen Herausforderungen im Alltag entgegen treten. Lassen Sie sich bestmöglich in Ihren Erfordernissen unterstützen und informieren Sie sich über Leistungen und Ansprüche, die zum Pflegebedarf Ihres Kindes passen. Beantragen Sie einen Pflegegrad und beanspruchen Sie die dazugehörigen Leistungen, um die Pflege Ihres Kindes zu erleichtern.