Pflegehilfsmittel erleichtern den Alltag und die Pflege zu Hause spürbar – sowohl für pflegebedürftige Personen als auch für deren Angehörige. Wer einen anerkannten Pflegegrad besitzt und im häuslichen Umfeld versorgt wird, hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel durch die Pflegeversicherung. Dabei wird zwischen technischen Hilfsmitteln (z. B. Pflegebett, Lagerungshilfen) und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (z. B. Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel) unterschieden.
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stellt die Pflegeversicherung eine monatliche Pauschale zur Verfügung. Diese beträgt aktuell bis zu 42 Euro. Mit dieser Pauschale können die wichtigsten Pflegeprodukte finanziert werden – ohne zusätzlichen Aufwand, wenn ein Pflegebox-Anbieter die Abwicklung übernimmt.
Was sind die 42 Euro Pflegehilfsmittel?
Sind die Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für technische Pflegehilfsmittel und für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Während die Höhe der Erstattung technischer Hilfsmittel je nach Einzelfall variiert, ist für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch eine monatliche Pauschale von bis zu 42 Euro festgelegt. Diese Leistung wird von der
Pflegeversicherung gewährt und kann für regelmäßig benötigte Produkte eingesetzt werden, etwa zur Aufrechterhaltung von Hygiene und Sicherheit im Pflegealltag.
Umgangssprachlich ist häufig noch von der „40 Euro Pflegehilfsmittel-Pauschale“ die Rede – korrekt ist jedoch der seit dem 1. Januar 2022 geltende Betrag von 42 Euro monatlich. Diese Pauschale stellt eine wichtige Entlastung dar und unterstützt Pflegebedürftige dabei, weiterhin im vertrauten häuslichen Umfeld versorgt zu werden.

Rechtliche Grundlage
Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel bei nachgewiesener Pflegebedürftigkeit ist in Paragraph 40 im Elften Buch des Sozialgesetzbuches (§40, Buch XI, SGB) geregelt.
Welche konkreten Produkte als Pflegehilfsmittel gelten, ist im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und im Hilfsmittelkatalog der privaten Versicherungen aufgeführt. Allen Pflegehilfsmitteln gemeinsam ist, dass sie dazu dienen, Beschwerden zu lindern oder die häusliche Pflege oder die selbstständigere Lebensführung der versicherten Person zu unterstützen bzw. zu erleichtern. Dabei wird zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch unterschieden.
Was gehört alles zu den 42 Euro Pflegehilfsmitteln?
Zu den Produkten, die im Rahmen der monatlichen 42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch durch die Pflegekasse übernommen werden, zählen verschiedene praktische Artikel, die aus hygienischen Gründen nur einmal verwendet werden dürfen und anschließend entsorgt werden müssen. Diese Hilfsmittel tragen wesentlich zur Sicherheit und Hygiene in der häuslichen Pflege bei.
Hierzu gehören insbesondere:

Einmalmundschutz 01
Mundschutz
Nicht erst seit der COVID-19-Pandemie ist der Mundschutz ein zentrales Pflegehilfsmittel. OP-Masken dienen in erster Linie dem Schutz anderer, während FFP2-Masken zusätzlich den Träger selbst vor Krankheitserregern schützen. Ein Mundschutz empfiehlt sich besonders bei Erkältungssymptomen – sowohl bei der pflegebedürftigen Person als auch bei der Pflegeperson.

Untersuchungshandschuhe 06
Einmalhandschuhe
Einmalhandschuhe bieten zuverlässigen Schutz vor Keimen und Verunreinigungen und schützen sowohl Pflegebedürftige als auch Pflegende vor Infektionskrankheiten. Sie sollten bei möglichst vielen Pflegetätigkeiten getragen werden. Erhältlich sind sie in unterschiedlichen Größen und Materialien wie Latex, Nitril oder Vinyl.

Latex Fingerlinge 03
Fingerlinge
Fingerlinge sind eine besondere Form der Einmalhandschuhe, die nur einen Finger bedecken. Sie bieten hohen Tastkomfort und sind leicht anzuwenden – ideal für Tätigkeiten wie das Auftragen von Salben oder die Inspektion sensibler Körperbereiche, etwa im Mundraum.

Einmal Schuerze 01
Schutzschürzen
Diese bestehen aus leichtem, feuchtigkeitsabweisendem Kunststoffmaterial und schützen vor Spritzern und Verschmutzungen. Anwendung finden Schutzschürzen beispielsweise beim Wechseln von Bettwäsche bei Inkontinenz oder bei der Unterstützung bei der Körperpflege.

Krankenunterlage 04
Saugende Bettschutzeinlagen
Bettschutzeinlagen – auch als Unterlagen oder Auflagen bekannt – schützen Matratzen und Bettwäsche vor Flüssigkeitsaustritt. Sie sind besonders bei Inkontinenz oder bei stark nässenden Wunden hilfreich. Die saugfähigen Einmalprodukte verbessern die Hygiene und erleichtern die Reinigung.

Sterillium 01
Händedesinfektionsmittel
Ein effektives Desinfektionsmittel schützt Pflegepersonen und Pflegebedürftige zuverlässig vor der Übertragung von Krankheitserregern. Die Anwendung ist besonders wichtig bei der Verabreichung von Medikamenten, Katheterpflege oder der täglichen Körperpflege, um das Infektionsrisiko zu minimieren.

Schnelldesinfektion 01
Flächendesinfektionsmittel
Zur Reinigung von Oberflächen, auf denen sich Keime befinden können – z. B. Pflegebetten, Nachttische oder Sanitärobjekte. Flächendesinfektionsmittel sorgen für eine hygienische Umgebung und verhindern die Ausbreitung von Bakterien und Viren im Pflegebereich.

Desinfektionstuecher 03
Flächendesinfektionstücher
Diese praktischen, vorgetränkten Tücher ermöglichen die schnelle Desinfektion kleinerer Flächen – ideal für unterwegs oder für zwischendurch im Pflegealltag. Sie sind besonders benutzerfreundlich und sparen Zeit bei der Reinigung häufig berührter Oberflächen.
Wer hat Anspruch auf die 42 Euro Pflegehilfsmittel?
Für die 42 Euro Pflegehilfsmittelpauschale ist keine ärztliche Verordnung notwendig – sie wird also nicht per Rezept verordnet. Vielmehr ist gesetzlich klar geregelt, wer Anspruch auf diese Pauschale hat. Bestimmte Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein, damit die Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt.
Voraussetzungen für einen Anspruch auf 42 Euro Pflegehilfsmittel
Insgesamt müssen drei Kriterien erfüllt sein:
- Nachgewiesene Pflegebedürftigkeit: Der Person muss durch den Medizinischen Dienst oder MEDICPROOF ein Pflegegrad (1 bis 5) zuerkannt worden sein.
- Pflege durch Angehörige oder ambulante Dienste: Die pflegerische Versorgung muss durch eine private Bezugsperson oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgen.
- Ambulante Pflegeform: Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt – also in der eigenen Wohnung, einer betreuten Wohngruppe oder im betreuten Wohnen. Wer stationär versorgt wird (z. B. im Pflegeheim), erhält Pflegehilfsmittel über die Einrichtung und nicht über die Pauschale der Pflegeversicherung.Pflegeversicherung, sondern die Krankenversicherung oder das Pflegeheim für die Ausstattung mit Hilfsmitteln zuständig. Wo die ambulante Pflege stattfindet, ist zweitrangig. Das heißt, sie kann in der eigenen Wohnung erfolgen, aber auch in einer ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung Betreutes Wohnen.

Wie werden die 42 Euro Pflegehilfsmittel beantragt?
Die Beantragung erfolgt über die zuständige Pflegekasse – in einigen Fällen kann auch die Krankenkasse zuständig sein, insbesondere wenn es sich um Hilfsmittel handelt, die im Zusammenhang mit einer Krankheit stehen. Damit Sie sich darüber keine Gedanken machen müssen, reicht es in der Regel aus, den Antrag bei der einen Stelle einzureichen – die Versicherung leitet ihn gegebenenfalls intern weiter.
Im Antrag sollte kurz begründet werden, warum die Pflegehilfsmittel benötigt werden. In der Praxis übernehmen jedoch viele Anbieter die gesamte Abwicklung – so auch box4pflege.de.
Wichtig: Wenn Sie Ihre Pflegebox über box4pflege.de bestellen, müssen Sie nur den Antrag unterschreiben und Ihre Angaben bereitstellen. Wir kümmern uns um den Rest: Antragstellung, Einreichung und Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir für Sie – schnell, zuverlässig und ohne bürokratischen Aufwand für Sie oder Ihre Angehörigen. So können Sie sich ganz auf die Pflege konzentrieren.
Wie lange dauert der Versand?
Ihre box4pflege wird innerhalb von 2-3 Werktagen nachdem wir den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zurück erhalten haben geliefert.
Wie oft darf ich meine Box wechseln?
Sie können Ihre Pflegebox monatlich verändern.
Was ist wenn ich die Box nicht monatlich benötige
Wir können den Lieferrhythmus entsprechend Ihrer Bedürfnisse anpassen, so können Sie beispielsweise die Lieferung auf alle 2- oder 3 Monate anpassen.
Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Die Entscheidung der Pflegekasse dauert einige Zeit, da die Versicherung zunächst bei jedem Antrag prüft, ob das beantragte Pflegehilfsmittel wirklich benötigt wird. Im Zweifelsfall lässt sie hierzu ein Gutachten erstellen.
Das hat aber keinen Einfluss auf die Bestellung Ihrer Pflegebox bei box4pflege.de. Sobald wir den von Ihnen unterschriebenen Antrag erhalten, beginnen wir mit dem Versand der gewünschten Pflegebox an die von Ihnen hinterlegte Versandadresse. Auch später müssen Sie sich um nichts kümmern, wir liefern Ihnen die Pflegebox monatlich kostenfrei nach Hause. Übrigens: Sollten Sie eine Pflegebox mit anderem Inhalt wünschen, können Sie die Box einfach austauschen oder individuell nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen. Eine Änderung ist ganz einfach monatlich möglich.

Was kann bei einer Ablehnung getan werden?
Sollte die Pflegeversicherung den Antrag auf Kostenübernahme von bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel ablehnen, setzen wir uns direkt mit der Pflegekasse in Verbindung und klären den Grund der Ablehnung. Wir begleiten Sie im gesamten weiteren Verlauf und übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung, um eine schnelle und nachvollziehbare Lösung zu finden.
Zum Hintergrund: Wird ein Antrag auf Pflegehilfsmittelversorgung abgelehnt, besteht das Recht auf Widerspruch. Die Pflegekasse muss den Antrag dann erneut prüfen. Häufig kann eine Ablehnung im zweiten Schritt aufgehoben werden – und der Antrag wird doch noch bewilligt. Sollte die Kasse dennoch bei ihrer Entscheidung bleiben, besteht die Möglichkeit, Klage beim zuständigen Sozialgericht einzureichen.
Sind die 42 Euro für Pflegehilfsmittel auch auszahlbar?
Wenn der Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bewilligt wurde, erstattet die Pflegekasse bis zu 42 Euro pro Monat. Mit der Bestellung einer Pflegebox über box4pflege.de ist dieser Prozess besonders einfach, denn wir übernehmen sämtliche Formalitäten, inklusive der Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse. Sie müssen sich um nichts kümmern – bequemer geht es nicht.
Theoretisch können Sie sich die 42 Euro auch erstatten lassen, wenn Sie die Pflegehilfsmittel selbst beschaffen. In diesem Fall müssen Sie:
- Den Antrag eigenständig bei Ihrer Pflegekasse einreichen.
- Die Pflegehilfsmittel zunächst selbst kaufen und bezahlen.
- Anschließend alle Rechnungen und Quittungen einreichen, um die Erstattung zu beantragen.
Wichtig: Die Auszahlung erfolgt nur rückwirkend und auf Nachweis – und nur in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, maximal jedoch 42 Euro pro Monat. Auch wenn häufig von einer “Pauschale” gesprochen wird, handelt es sich formal um eine Sachleistung mit Kostenerstattung. Sie erhalten also nur das zurück, was Sie nachweisen können – nicht automatisch den vollen Betrag.
Erfahrungsgemäß ist die Bearbeitungsdauer durch die Pflegekassen oft lang, und Sie müssen die Kosten zunächst aus eigener Tasche vorstrecken.
Die automatische Abwicklung über box4pflege.de ist deshalb deutlich komfortabler: Keine Quittungen, kein Antragsschreiben, keine Wartezeiten – und mehr Zeit für das Wesentliche im Pflegealltag.
Änderung der Pflegepauschale in der Corona Pandemie
Während der Corona-Pandemie galt eine temporäre Sonderregelung für die Pflegehilfsmittelpauschale, die im Mai 2020 durch die sogenannte COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung in Kraft trat. Diese hob die Erstattung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von ursprünglich 40 Euro auf 60 Euro monatlich an. Hintergrund waren die während der Pandemie deutlich gestiegenen Kosten für Produkte wie Mundschutz, Desinfektionsmittel oder Handschuhe.
Diese Sonderregelung war befristet bis zum 31. Dezember 2021. Seit dem 1. Januar 2022 gilt wieder eine einheitliche, bundesweit geregelte Pflegehilfsmittelpauschale – nun in Höhe von 42 Euro pro Monat.

42 Euro Pflegehilfsmittel nach Hause liefern
Je nach Krankheits- und Beschwerdebild kommen teilweise unterschiedliche Pflegehilfsmittel zum Einsatz. Viele Hilfsmittel werden jedoch generellJe nach Krankheitsbild oder Pflegebedarf kommen unterschiedliche Pflegehilfsmittel zum Einsatz. Viele davon – wie Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel oder Schutzmasken – werden regelmäßig benötigt. Um Aufwand zu sparen, lohnt sich die Bestellung einer Pflegebox im Wert von bis zu 42 Euro, die alle wichtigen Pflegehilfsmittel enthält.
Zur Auswahl stehen verschiedene Varianten. Jede Pflegebox ist auf unterschiedliche Bedürfnisse abgestimmt. Sie können entweder ein vorkonfiguriertes Pflegepaket wählen oder sich Ihre Box individuell zusammenstellen – passend zu Ihrem Bedarf. Bei Bedarf lassen sich die Inhalte jeden Monat flexibel anpassen.
Pflegebox für 42 Euro – So funktioniert es
Wählen Sie einfach Ihre bevorzugte Variante online aus und füllen Sie das Formular aus. Nach dem Einreichen übernehmen wir alle weiteren Schritte: Von der Antragsstellung über die Kommunikation mit der Pflegekasse bis zur monatlichen Lieferung Ihrer Pflegebox – bequem und ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.
Tipp: Über box4pflege.de können Sie Ihre Pflegehilfsmittel nicht nur schnell und einfach bestellen, sondern profitieren zusätzlich von unserer fachkundigen Beratung, persönlicher Unterstützung beim Antrag und einer reibungslosen Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse. Sie erhalten alle benötigten Produkte innerhalb des gültigen Budgets von 42 Euro monatlich – ganz ohne Papierkram.
Fazit
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben Anspruch auf Erstattung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Diese Hilfsmittel müssen regelmäßig ersetzt werden und werden von der Pflegeversicherung bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich übernommen. Voraussetzung ist eine ambulante Pflege durch Angehörige oder Pflegedienste.
Mit box4pflege.de erhalten Sie Ihre Pflegebox regelmäßig und zuverlässig. Alles, was Sie dafür tun müssen, ist ein kurzer Antrag mit Angaben zu Versicherung, Pflegegrad und Versichertennummer – den Rest übernehmen wir. Bei Fragen zur Bestellung, Produkten oder zur Pflegebox selbst, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Ratgeber zum Thema Pflegehilfsmittel: Weitere umfassende Informationen und nützliche Tipps rund um das Thema Pflegehilfsmittel finden Sie auf pflege.de.