40 Euro Pflegehilfsmittel Pauschale

Pflegebedürftigen ermöglichen, möglichst lange in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben.

Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege und den Alltag pflegebedürftiger Personen. Wer nachweislich pflegebedürftig ist und ambulant gepflegt wird, hat einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel von der Pflegeversicherung. Hierzu gehören sowohl technische Pflegehilfsmittel (z.B. Geräte, Pflegebett) als auch sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z.B. Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel).

Inhaltsverzeichnis 40 Euro Pflegehilfsmittel Pauschale

    Was sind die 40 Euro Pflegehilfsmittel?

    Sind die Voraussetzungen hierfür erfüllt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Bei den technischen Pflegehilfsmitteln variiert die Höhe der übernommenen Kosten, je nachdem, um welches Pflegehilfsmittel es sich handelt. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zahlt die Pflegeversicherung dagegen pauschal einen Höchstbetrag von bis zu 40 Euro pro Monat („40 Euro Pauschale für Pflegehilfsmittel“). Umgangssprachlich werden diese Mittel deshalb als 40 Euro Pflegehilfsmittel bezeichnet.

    Vorteile der 40 Euro Pflegehilfsmittel Pauschale

    Rechtliche Grundlage

    Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel bei nachgewiesener Pflegebedürftigkeit ist in Paragraph 40 im Elften Buch des Sozialgesetzbuches (§40, Buch XI, SGB) geregelt.

    Welche konkreten Produkte als Pflegehilfsmittel gelten, ist im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und im Hilfsmittelkatalog der privaten Versicherungen aufgeführt. Allen Pflegehilfsmitteln gemeinsam ist, dass sie dazu dienen, Beschwerden zu lindern oder die häusliche Pflege oder die selbstständigere Lebensführung der versicherten Person zu unterstützen bzw. zu erleichtern. Dabei wird zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch unterschieden.

    Was gehört alles zu den 40 Euro Pflegehilfsmitteln?

    Zu den Produkten, für die monatlich 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von der Pflegekasse erstattet werden, gehören ganz unterschiedliche Pflegehilfsmittel. Hierbei handelt es sich um Artikel, die aus hygienischen Gründen oder wegen ihres Materials nach dem einmaligen Gebrauch entsorgt werden müssen und nicht wiederverwendet werden können.
    Das trifft auf folgende Pflegehilfsmittel zu:

    Einmalmundschutz 01

    Mundschutz

    Nicht erst seit der COVID-19-Pandemie ist der Mundschutz ein wichtiges Pflegehilfsmittel. Während medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken) vor allem dem Fremdschutz dienen, sind FFP2-Masken auch für den Eigenschutz geeignet. Das Tragen eines Mundschutzes in der Pflege empfiehlt sich generell immer dann, wenn Sie als Pflegeperson oder die pflegebedürftige Person zum Beispiel erkältet ist.

    Untersuchungshandschuhe 06

    Einmalhandschuhe

    Einmalhandschuhe (auch Einweghandschuhe genannt) schützen vor Verunreinigungen, Keimen und Infektionskrankheiten und zwar sowohl die pflegebedürftigen als auch die pflegenden Personen. Sie sollten deshalb bei möglichst vielen Pflegetätigkeiten getragen werden. Die Handschuhe sind in vielen Varianten erhältlich, die sich in Größe und Material unterscheiden. Am häufigsten werden Einmalhandschuhe aus Latex, Nitril und Vinyl verwendet.

    Latex Fingerlinge 03

    Fingerlinge

    Eine besondere Form der Schutzhandschuhe sind sogenannte Fingerlinge. Sie bedecken nur jeweils einen Finger und haben den Vorteil, dass sie leichter anzuziehen sind als ein ganzer Handschuh. Sie bieten zusätzlichen Grip und ein gutes Tastgefühl und sind deshalb für bestimmte Pflegetätigkeiten wie dem Auftragen von Salbe oder der Inspektion der Mundhöhle sehr gut geeignet.

    Einmal Schuerze 01

    Schutzschürzen

    Schutzschürzen bestehen aus einem transparenten, feuchtigkeitsabweisenden Kunststoff, der Sie vor Verunreinigungen schützen kann. Typische Anwendungen sind Bettwäschewechsel bei Inkontinenz oder Unterstützung bei der Körperpflege.

    Krankenunterlage 04

    Saugende Bettschutzeinlagen

    Bettschutzeinlagen (auch -auflagen oder -unterlagen genannt) schützen das Bett und das Laken vor Körperflüssigkeiten. Sie kommen nicht nur als ergänzender Schutz bei Inkontinenz, sondern auch bei größeren Wunden zum Einsatz, aus denen Wundflüssigkeit austreten kann.

    Sterillium 01

    Händedesinfektionsmittel

    Desinfektionsmittel für die Hände schützt die pflegenden wie pflegebedürftigen Personen gleichermaßen vor Keimen und Krankheitserregern. Damit können Sie das Risiko, sich mit einer Infektionskrankheit anzustecken, deutlich verringern. Besonders wichtig ist die Händedesinfektion bei der Zahnpflege, Medikamentengabe oder Katheter-Pflege.

    Schnelldesinfektion 01

    Flächendesinfektionsmittel

    Die Desinfektion von Flächen ist überall dort wichtig, wo sich Krankheitserreger befinden könnten. Bei der Pflege sind das unter anderem Sanitärbereiche sowie technische Hilfsmittel wie zum Beispiel Pflegebetten.

    Desinfektionstuecher 03

    Flächendesinfektionstücher

    Die Desinfektion von Flächen ist überall dort wichtig, wo sich Krankheitserreger befinden könnten. Mit den Desinfektionstüchern wird der Pflegealltag deutlich erleichtert.


    Wer hat Anspruch auf die 40 Euro Pflegehilfsmittel?

    Für die 40 Euro für Pflegehilfsmittel gibt es keine ärztliche Verordnung. Oder anders ausgedrückt: Sie gibt es nicht auf Rezept. Vielmehr ist genau geregelt, wer einen Anspruch auf die Pauschale von 40 Euro für Pflegehilfsmittel hat. Hierzu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf 40 Euro Pflegehilfsmittel

    Insgesamt sind drei Voraussetzungen zu erfüllen:

    • 1. Die Pflegebedürftigkeit muss nachgewiesen sein. Das bedeutet, der Person muss von offizieller Stelle ein Pflegegrad zugewiesen worden sein.
    • 2. Die Pflege wird von einer angehörigen Person oder einem Pflegedienst übernommen.
    • 3. Die Pflege findet ambulant statt. Für Personen, die stationär gepflegt werden, ist nicht mehr die Pflegeversicherung, sondern die Krankenversicherung oder das Pflegeheim für die Ausstattung mit Hilfsmitteln zuständig. Wo die ambulante Pflege stattfindet, ist zweitrangig. Das heißt, sie kann in der eigenen Wohnung erfolgen, aber auch in einer ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung Betreutes Wohnen.
    happy mature woman communicating with female doctor home

    Wie werden die 40 Euro Pflegehilfsmittel beantragt?

    Um Pflegehilfsmittel zu erhalten, müssen Sie einen Antrag an die zuständige Pflegeversicherung stellen. In manchen Fällen ist aber auch die Krankenkasse zuständig, zum Beispiel bei Hilfsmitteln, die aufgrund einer Krankheit benötigt werden. Die Zuständigkeiten hier sind für den Versicherten nicht immer einfach zu durchschauen, deshalb machen es Ihnen die Versicherungen leicht: Sie stellen den Antrag einfach bei der Krankenkasse oder Pflegekasse und der Empfänger des Antrags überprüft selbst die Zuständigkeit bzw. Bewilligung. In diesem Antrag sollte kurz begründet werden, warum das Pflegehilfsmittel benötigt wird.

    Wichtig: Wenn Sie Ihre Pflegebox über box4pflege.de bestellen, ist die Antragstellung kinderleicht. Denn dann müssen Sie lediglich den Antrag unterschreiben und mit den benötigten Informationen zur Verfügung stellen. Um alles Weitere kümmern wir uns: Wir übernehmen die komplette Abwicklung mit den zuständigen Kassen für Sie – von der Vorbereitung des Antrags über die Einreichung bis hin zur Kostenabwicklung über die Versicherung.

    Wie lange dauert der Versand?

    Ihre box4pflege wird innerhalb von 2-3 Werktagen nachdem wir den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zurück erhalten haben geliefert.

    Wie oft darf ich meine Box wechseln?

    Sie können Ihre Pflegebox monatlich verändern.

    Was ist wenn ich die Box nicht monatlich benötige

    Wir können den Lieferrhythmus entsprechend Ihrer Bedürfnisse anpassen, so können Sie beispielsweise die Lieferung auf alle 2- oder 3 Monate anpassen.

    Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

    Die Entscheidung der Pflegekasse dauert einige Zeit, da die Versicherung zunächst bei jedem Antrag prüft, ob das beantragte Pflegehilfsmittel wirklich benötigt wird. Im Zweifelsfall lässt sie hierzu ein Gutachten erstellen.

    Das hat aber keinen Einfluss auf die Bestellung Ihrer Pflegebox bei box4pflege.de. Sobald wir den von Ihnen unterschriebenen Antrag erhalten, beginnen wir mit dem Versand der gewünschten Pflegebox an die von Ihnen hinterlegte Versandadresse. Auch später müssen Sie sich um nichts kümmern, wir liefern Ihnen die Pflegebox monatlich kostenfrei nach Hause. Übrigens: Sollten Sie eine Pflegebox mit anderem Inhalt wünschen, können Sie die Box einfach austauschen oder individuell nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen. Eine Änderung ist ganz einfach monatlich möglich.

    40euro pflegehilfsmittel4

    Was kann bei einer Ablehnung getan werden?

    Sollte die Pflegeversicherung den Antrag auf die Kostenübernahme von bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel ablehnen, stehen wir mit der Versicherung in Kontakt und klären den Grund für die Ablehnung. Wir kümmern uns um das weitere Vorgehen und agieren als Vermittler zwischen Ihnen als Versicherungsnehmer und der Versicherung.

    Zum Hintergrund: Wenn der Antrag auf Hilfsmittelversorgung abgelehnt wurde, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Die Pflegekasse prüft den Widerspruch und kann dann ihre Entscheidung ändern und den Antrag auf Pflegehilfsmittel doch noch bewilligen. Oder Sie bleibt bei ihrer Ablehnung. In diesem Fall haben Sie das Recht bei dem Sozialgericht Klage einzureichen

    Sind die 40 Euro für Pflegehilfsmittel auch auszahlbar?

    Ist der Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bewilligt, erstattet die Pflegekasse hierfür 40 Euro im Monat. Mit der Bestellung einer Pflegebox über box4pflege.de geht das kinderleicht, denn hier übernehmen wir die alle Formalitäten für Sie. Dazu gehört auch die Zahlungsabwicklung mit der Pflegeversicherung. Ihnen entstehen dabei keine Kosten und Sie müssen sich um nichts kümmern – einfacher geht es nicht.

    Sie können sich die 40 Euro für Pflegehilfsmittel theoretisch auch auszahlen lassen, allerdings ist das mit einem enormen Aufwand verbunden: Zum einen müssen Sie den Antrag selbst bei der zuständigen Versicherung stellen. Zum anderen erfolgt die Auszahlung nur rückwirkend und nach Vorlage der Quittungen.

    Mit anderen Worten: Sie bezahlen die Pflegehilfsmittel zunächst selbst, dann reichen Sie die Rechnungen über die bezahlten Pflegehilfsmittel bei der Pflegeversicherung ein und bekommen von dieser hierfür zu einem späteren Zeitpunkt die Kosten, das heißt bis zu 40 Euro erstattet. Auch wenn oft von einer 40 Euro Pauschale für Pflegehilfsmittel gesprochen wird, handelt es sich streng genommen um keine Pauschale. Denn Sie bekommen den Betrag erstattet, den Sie für die benötigten Pflegehilfsmittel ausgegeben haben, maximal jedoch 40 Euro monatlich. Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung der eingereichten Rechnungen bei Versicherungen sehr lange, sodass Sie das Geld über einen längeren Zeitraum vorstrecken müssen.

    Die automatische Abwicklung über box4pflege.de ist also deutlich komfortabler für Sie. Sie sparen sich Mühe und Zeit, die Sie mit angenehmeren Dingen verbringen können.

    Änderung der Pflegepauschale in der Corona Pandemie

    Während der Corona-Pandemie galt eine Sonderregelung für die Pflegepauschale, die im Mai 2020 in Kraft trat. Die sogenannte COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung hob die Erstattung der Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von vorher 40 Euro auf 60 Euro pro Monat an. Grund hierfür waren die aufgrund der hohen Nachfrage gestiegenen Preise für Pflegehilfsmittel wie Mundschutz usw. Diese Regelung galt allerdings nur bis zum 31. Dezember 2021, danach galten (ab dem 01.01.2022) wieder die ursprünglichen 40 Euro als Pauschale für Pflegehilfsmittel pro Monat.

    40euro pflegehilfsmittel

    40 Euro Pflegehilfsmittel nach Hause liefern

    Je nach Krankheits- und Beschwerdebild kommen teilweise unterschiedliche Pflegehilfsmittel zum Einsatz. Viele Hilfsmittel werden jedoch generell und regelmäßig benötigt wie zum Beispiel Einweghandschuhe, Mundschutz oder Desinfektionsmittel. Um Zeit und Mühe zu sparen, empfiehlt sich die Bestellung einer Pflegebox über 40 Euro, in der alle regelmäßig benötigten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch enthalten sind.

    Zur Auswahl stehen verschiedene Varianten. Jedes Pflegepaket für 40 Euro enthält unterschiedliche Hilfsmittel, sodass Sie genau die Produkt-Kombination auswählen können, die am besten zu Ihrem Bedarf passt. Alternativ können Sie sich auch Ihr Pflegepaket für 40 Euro individuell zusammenstellen. Praktisch: Sie können sich die Pflegeboxen einfach monatlich nach Hause liefern lassen und bei Bedarf die darin enthaltenen Produkte jeden Monat wechseln.

    Pflegebox für 40 Euro – So funktioniert es

    Wählen Sie einfach die gewünschte Variante und füllen Sie das entsprechende Formular online aus. Sobald Sie es eingereicht haben, brauchen Sie sich um nichts mehr zu kümmern. Wir übernehmen die Kommunikation mit sämtlichen Formalitäten mit der zuständigen Pflegekasse und liefern Ihnen Ihre gewünschte Pflegebox jeden Monat nach Hause – kostenfrei.

    Tipp: Bei uns von box4pflege.de können Sie die benötigten Pflegehilfsmittel einfach und unkompliziert bestellen. Wir bieten eine umfangreiche Beratung zu den Produkten, unterstützen Sie beim Antrag und übernehmen die komplette Abwicklung mit den Pflegekassen. Sie haben keinerlei Aufwand und erhalten die richtigen Produkte, die innerhalb der Pauschale von 40 Euro liegen.

    Fazit

    Pflegebedürftige Personen, denen ein Pflegegrad (1-5) zugewiesen wurde, haben einen Anspruch auf die Kostenerstattung von Pflegehilfsmitteln. Hierzu gehören auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden müssen. Die Kostenerstattung erfolgt auf Antrag bei der Pflegekasse und wird bewilligt, wenn bestimmte Voraussetzungen (nachgewiesene Pflegebedürftigkeit, ambulante Pflege durch einen Pflegedienst oder eine angehörige Person) erfüllt sind. Sie beträgt maximal 40 Euro pro Monat.

    Über box4pflege.de können Sie sich monatlich (kostenfrei) eine Pflegebox mit allen benötigten Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zuschicken lassen. Alles, was Sie dafür tun müssen, ist, uns den entsprechenden Antrag mit den benötigten Informationen (Versicherung, Versichertennummer, Pflegegrad) unterschrieben zuzuschicken. Um die weitere Abwicklung – von der Beantragung bis zur Abrechnung mit der Pflegekasse – kümmern wir uns. Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit bei Fragen rund um die Pflegebox, Ihre Bestellung oder einzelne Produkte gerne zur Verfügung.

    Ratgeber zum Thema Pflegehilfsmittel: Umfassende Informationen und Tipps zum Thema Pflegehilfsmittel finden Sie auf Pflege.de.