Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – Anspruch, Antrag & Liste

Seniorin erhält Pflegehilfsmittelbox im häuslichen Umfeld – Beispiel für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Produkte, die im Pflegealltag regelmäßig benötigt und nach Gebrauch entsorgt werden – etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Mundschutzmasken.

Sie dienen der hygienischen Pflege, Sicherheit und Infektionsvermeidung im häuslichen Umfeld.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben nach § 40 Abs. 2 SGB XI Anspruch auf eine monatliche Pflegehilfsmittelpauschale von bis zu 42 €, die vollständig von der Pflegekasse übernommen wird.

Kurz gesagt: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Einwegprodukte, die Pflegepersonen helfen, Pflege sicher, hygienisch und ohne Eigenkosten durchzuführen.

Wichtige Erkenntnisse

  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Einwegprodukte, die regelmäßig im Pflegealltag gebraucht werden (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen).
  • Anspruch besteht für alle Pflegegrade (1–5), wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder Pflegepersonen erfolgt.
  • Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 € für diese Produkte – ohne Eigenanteil.
  • Grundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI, der die Kostenübernahme regelt.
  • Der Antrag kann schriftlich oder digital bei der Pflegekasse gestellt werden – meist reicht ein einfaches Formular oder ein Anbieter-Service.
  • Mit der Pflegebox von box4pflege.de lassen sich die Pflegehilfsmittel monatlich automatisch liefern, komplett kostenfrei über die Pflegekasse abgerechnet.

Was sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Einwegprodukte, die regelmäßig im Pflegealltag benötigt werden und nach der Nutzung entsorgt werden müssen.

Sie dienen dem Schutz der Pflegeperson und der Pflegebedürftigen – insbesondere zur Vermeidung von Infektionen, zur Wahrung der Hygiene und zur Erleichterung der häuslichen Pflege.

Diese Pflegehilfsmittel sind unverzichtbar, wenn Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder ambulante Pflegekräfte erbracht wird. Im Gegensatz zu technischen Pflegehilfsmitteln (z. B. Pflegebett, Rollator) werden sie nicht wiederverwendet, sondern monatlich nach Verbrauch ersetzt.

Typische Beispiele für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands gehören zu dieser Produktgruppe unter anderem:

  • Einmalhandschuhe – schützen Pflegepersonen vor Kontakt mit Körperflüssigkeiten.
  • Händedesinfektionsmittel – dienen der hygienischen Händereinigung vor und nach der Pflege.
  • Flächendesinfektionsmittel – reinigen und desinfizieren Oberflächen und Pflegehilfsmittel.
  • Bettschutzeinlagen – schützen Matratzen und Betten vor Nässe oder Verunreinigung.
  • Mundschutzmasken – minimieren das Risiko der Keimübertragung.
  • Schutzschürzen – verhindern Verschmutzungen während der Pflege.
  • Fingerlinge – ermöglichen gezielte Hygiene bei Wundversorgung oder Körperpflege.
  • Schutzservietten / Vorlagen – sichern Sauberkeit bei Essens- oder Pflegesituationen.

Diese Produkte müssen vom GKV-Spitzenverband zugelassen sein, um als „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ erstattungsfähig zu gelten.
Sie sind unter der Produktgruppe 54 des Pflegehilfsmittelverzeichnisses (§ 139 SGB V) gelistet.

Beispiel: Eine Pflegeperson kann monatlich Handschuhe, Desinfektion und Bettschutzeinlagen im Wert von bis zu 42 € kostenlos erhalten – die Pflegekasse übernimmt die Kosten direkt.

Gesetzliche Grundlage & Anspruch (nach § 40 SGB XI)

Die Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ist im § 40 Absatz 2 des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI) geregelt.

Diese Vorschrift legt fest, dass Pflegebedürftige einen Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln haben, wenn diese zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung der Beschwerden oder zur Ermöglichung selbstständiger Lebensführung beitragen.

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel haben alle Personen, die:

  • einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) besitzen,
  • in ihrer eigenen Wohnung oder im häuslichen Umfeld gepflegt werden,
  • und deren Pflege durch Angehörige, Freunde oder ambulante Pflegedienste erfolgt.

Pflegebedürftige, die in einem Pflegeheim leben, erhalten keine Pauschale, da dort die Einrichtungen die Materialien bereitstellen.

Höhe des Anspruchs

Seit der Pflegehilfsmittel-Erhöhung 2024, die auch 2025 gültig bleibt, übernimmt die Pflegekasse monatlich bis zu 42 Euro für diese Produkte – ohne Eigenanteil und ohne vorherige Genehmigung im Einzelfall.

Wichtig: Der Anspruch gilt unabhängig vom Einkommen oder der Art der Pflegeversicherung (gesetzlich oder privat).
Die Abrechnung kann direkt zwischen Anbieter (z. B. box4pflege.de) und Pflegekasse erfolgen – Pflegebedürftige müssen die Kosten nicht vorstrecken.

Rechtlicher Hintergrund

Der Gesetzgeber erkennt damit an, dass Pflege zu Hause eine hohe körperliche und hygienische Belastung darstellt.

Pflegehilfsmittel sollen Pflegepersonen entlasten und gleichzeitig Infektionsschutz und Würde der Pflegebedürftigen sicherstellen.

Welche Produkte zählen dazu? – Aktuelle Pflegehilfsmittel-Liste 2025

Pflegehilfsmittel Übersicht mit Symbolen für Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen, Masken, Schutzkleidung und Fingerlinge.

Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel sind im Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands unter der Produktgruppe 54 aufgeführt.

Diese Liste legt fest, welche Produkte als erstattungsfähig gelten und monatlich über die Pflegekasse bezogen werden können.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch laut GKV (Stand 2025)

Kategorie Pflegehilfsmittel Zweck / Verwendung
Schutz & Hygiene Einmalhandschuhe Schutz der Pflegeperson vor Infektionen und Körperflüssigkeiten
Händehygiene Händedesinfektionsmittel Reinigung und Desinfektion der Hände vor und nach der Pflege
Flächendesinfektion Flächendesinfektionsmittel Reinigung und Keimreduktion auf Pflegeflächen und Geräten
Bett- & Umgebungsschutz Bettschutzeinlagen (Einmalprodukte) Schutz der Matratze und Bettwäsche vor Nässe oder Verschmutzung
Atemschutz Mundschutzmasken (OP-Masken) Vermeidung von Keimübertragungen zwischen Pflegeperson und Pflegebedürftigem
Körperschutz Schutzschürzen (Einweg) Schutz der Kleidung der Pflegeperson während der Pflege
Gezielte Hygiene Fingerlinge Hygienische Durchführung bei punktuellen Pflegetätigkeiten
Pflege- und Esshilfen Schutzservietten / Einmalvorlagen Sauberkeit bei Mahlzeiten oder Pflegehandlungen
Hinweis: Nur diese Artikelgruppen sind gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI als „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ anerkannt. Pflegehilfsmittel wie Rollatoren, Pflegebetten oder Badewannenlifter zählen nicht dazu – sie gelten als technische Hilfsmittel (§ 40 Abs. 1 SGB XI).

Typische Monatszusammenstellung einer Pflegebox

Ein bewährter Pflegehilfsmittel-Mix, der die 42 €-Pauschale optimal nutzt, besteht z. B. aus:

  • 2 Packungen Einmalhandschuhe
  • 1 Flasche Händedesinfektion
  • 1 Flasche Flächendesinfektion
  • 1 Packung Bettschutzeinlagen
  • 1 Packung Mundschutzmasken

Mit dieser Kombination sind Pflegepersonen hygienisch abgesichert – und die Kosten werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.

Kostenübernahme & monatliche Pflegehilfsmittelpauschale (42 €)

Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf eine monatliche Pauschale von bis zu 42 € für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Diese Leistung wird vollständig von der Pflegekasse übernommen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 40 Abs. 2 SGB XI erfüllt sind.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Damit die Pflegekasse die Kosten trägt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Es liegt ein Pflegegrad (1–5) vor.
  • Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt.
  • Die Pflege erfolgt durch Angehörige, Freunde oder einen ambulanten Pflegedienst.

Wie funktioniert die Pauschale?

Die Pflegehilfsmittel werden monatlich bis zu einem Wert von 42 € bezuschusst.

In der Regel müssen Pflegebedürftige keine Quittungen einreichen – der Anbieter (z. B. box4pflege.de) rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Falls höhere Kosten entstehen (z. B. bei großem Verbrauch), kann der Differenzbetrag privat getragen werden.

Beispiel: Eine Pflegebox im Wert von 42 € enthält Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und Masken – alles, was im Pflegealltag regelmäßig benötigt wird. Die Pflegekasse übernimmt diese Kosten vollständig.

Gültigkeit 2025

Die Pflegehilfsmittelpauschale von 42 € pro Monat gilt auch im Jahr 2025 unverändert. Eine Erhöhung wurde zwar politisch diskutiert (geplant auf 50 €), ist jedoch noch nicht gesetzlich beschlossen.

box4pflege.de – einfache & sichere Abrechnung

Mit box4pflege.de können Pflegebedürftige ihre Pflegehilfsmittel bequem beantragen und automatisch monatlich erhalten.

Der gesamte Prozess – Antrag, Lieferung und Abrechnung – wird direkt über die Pflegekasse abgewickelt.

Es entstehen keine Kosten und kein Papierkram.

Pflegehilfsmittel richtig beantragen – So funktioniert der Antrag

Pflegekraft liefert Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln an Senior – automatisch über Pflegekasse abgerechnet.

Der Antrag auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ist unkompliziert und kann von Pflegebedürftigen, Angehörigen oder gesetzlichen Betreuern gestellt werden. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten ab dem Monat der Antragstellung, sofern die Voraussetzungen nach § 40 Abs. 2 SGB XI erfüllt sind.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Pflegegrad nachweisen: Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1–5). Der Pflegegradbescheid dient als offizieller Nachweis gegenüber der Pflegekasse.
  2. Antragsformular ausfüllen: Das Formular kann direkt bei der Pflegekasse angefordert oder online heruntergeladen werden. Viele Anbieter wie box4pflege.de bieten bereits digitale Antragslösungen, bei denen das Formular automatisch vorbereitet wird.
  3. Pflegeumfeld angeben: Es muss bestätigt werden, dass die Pflege zu Hause erfolgt – also nicht in einer stationären Einrichtung.
  4. Unterschrift & Einreichung: Das ausgefüllte Formular wird unterschrieben und an die Pflegekasse gesendet – postalisch oder digital. Anbieter wie box4pflege.de übernehmen diesen Schritt komplett für Sie.
  5. Lieferung & Abrechnung: Nach Genehmigung stellt der Anbieter monatlich die gewünschten Pflegehilfsmittel zusammen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse, ohne dass Sie etwas bezahlen müssen.
Tipp: Ein einmal genehmigter Antrag bleibt dauerhaft gültig, solange sich die Pflegesituation nicht ändert. Eine jährliche Neubeantragung ist nicht erforderlich.

Beispiel: Antrag über box4pflege.de

Bei box4pflege.de können Pflegebedürftige den gesamten Antrag online in wenigen Minuten erledigen:

  • Einfach Pflegegrad auswählen,
  • gewünschte Produkte ankreuzen,
  • digitale Unterschrift setzen – fertig.

Danach wird die Pflegebox automatisch monatlich geliefert, und die Pflegekasse rechnet direkt ab.

Das spart Zeit, Aufwand und Papier.

box4pflege.de als einfacher Weg zur monatlichen Versorgung

Die Beantragung und regelmäßige Organisation von Pflegehilfsmitteln kann für Pflegebedürftige oder Angehörige oft aufwendig sein. box4pflege.de bietet dafür eine sichere, zeitsparende und geprüfte Lösung, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt – von der Antragstellung bis zur Lieferung.

Warum box4pflege.de?

  • Komplettservice ohne Aufwand: box4pflege.de übernimmt die gesamte Abwicklung mit der Pflegekasse. Kein Papierkram, keine Vorauszahlung, kein Risiko.
  • Individuell zusammengestellte Pflegebox: Pflegebedürftige wählen genau die Produkte aus, die sie benötigen – etwa Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel oder Schutzmasken. Die Box wird automatisch jeden Monat geliefert.
  • Kostenfreie Lieferung direkt nach Hause: Die Pflegebox wird regelmäßig und ohne Versandkosten zugestellt – deutschlandweit.
  • 100 % Kostenübernahme durch die Pflegekasse: Alle Pflegehilfsmittel werden nach § 40 Abs. 2 SGB XI vollständig übernommen. Box4pflege rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Qualitätsgeprüfte Produkte: Alle Artikel stammen aus dem offiziellen Pflegehilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 54) und erfüllen die Hygiene- und Sicherheitsstandards der Pflegeversicherung.

Vorteil: Mit box4pflege.de haben Pflegebedürftige die Gewissheit, monatlich alle wichtigen Pflegehilfsmittel automatisch zu erhalten – hygienisch, zuverlässig und kostenfrei.

Fazit: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – Entlastung im Pflegealltag leicht gemacht

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind ein wesentlicher Bestandteil der häuslichen Pflege. Sie gewährleisten Hygiene, Sicherheit und Schutz – sowohl für Pflegebedürftige als auch für pflegende Angehörige.

Dank der gesetzlichen Pflegehilfsmittelpauschale von 42 € monatlich können alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1–5 diese wichtigen Produkte kostenfrei über ihre Pflegekasse beziehen.

Gerade im Pflegealltag ist es entscheidend, dass die Versorgung verlässlich, zeitsparend und hygienisch erfolgt. Genau hier bietet box4pflege.de die ideale Lösung: Die Pflegebox enthält alle zugelassenen Produkte – von Einmalhandschuhen bis zu Desinfektionsmitteln – und wird monatlich automatisch geliefert, ohne bürokratischen Aufwand.

Kurz gesagt: Wer Pflegehilfsmittel über box4pflege.de bezieht, spart Zeit, Papierkram und Kosten – und hat die Gewissheit, dass die Pflege sicher und hygienisch bleibt.

FAQ: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Wer hat Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?

Anspruch haben alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5), die zu Hause gepflegt werden – entweder durch Angehörige, Freunde oder ambulante Pflegekräfte. Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen (Pflegeheimen) haben keinen Anspruch, da dort die Einrichtung selbst für die Versorgung verantwortlich ist.

Welche Produkte gelten als zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?

Laut GKV-Spitzenverband (Produktgruppe 54) gehören dazu u. a.:
1.Einmalhandschuhe
2. Händedesinfektionsmittel
3. Flächendesinfektionsmittel
4. Bettschutzeinlagen
5. Mundschutzmasken
6. Schutzschürzen
7. Fingerlinge
8. Schutzservietten / Einmalvorlagen
Nur diese Produkte werden von der Pflegekasse erstattet.

Wie hoch ist der monatliche Anspruch 2025?

Pflegebedürftige erhalten bis zu 42 € pro Monat als Pauschale für Pflegehilfsmittel. Diese Summe wird direkt von der Pflegekasse übernommen, ohne dass eine Zuzahlung oder Vorleistung erforderlich ist.

Wie kann ich Pflegehilfsmittel beantragen?

Der Antrag erfolgt über ein kurzes Formular bei der Pflegekasse. Anbieter wie box4pflege.de übernehmen die Antragstellung komplett – inklusive digitaler Unterschrift und direkter Abrechnung mit der Pflegekasse. Nach Genehmigung wird die Pflegebox monatlich automatisch geliefert.

Müssen die Pflegehilfsmittel jeden Monat neu beantragt werden?

Nein. Ein einmal genehmigter Antrag bleibt dauerhaft gültig, solange sich die Pflegesituation nicht verändert. Nur bei einem Umzug, einem Wechsel der Pflegekasse oder einer stationären Aufnahme muss eine Anpassung erfolgen.

Kann ich mir die Produkte selbst aussuchen?

Ja. Pflegebedürftige dürfen frei wählen, welche Produkte sie benötigen – etwa mehr Handschuhe, weniger Desinfektion oder zusätzliche Bettschutzeinlagen. box4pflege.de bietet dafür eine individuell konfigurierbare Pflegebox, die jederzeit anpassbar ist.

Was passiert, wenn der Bedarf 42 € übersteigt?

Die Pflegekasse übernimmt maximal 42 € monatlich. Wenn Pflegepersonen mehr Produkte benötigen, können sie diese privat dazu bestellen und nur den Mehrbetrag selbst bezahlen.