Wo finde ich eine aktuelle Liste der von der Pflegekasse anerkannten Pflegehilfsmittel?

Person sucht Pflegehilfsmittel in der offiziellen Pflegehilfsmittel Liste mit Einmalhandschuhen, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen

Die aktuelle Liste der anerkannten Pflegehilfsmittel finden Sie im offiziellen Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. Es ist ohne zusätzliche Kosten online abrufbar unter hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de und im Portal rehadat-gkv.de. Dort stehen die Produktgruppen 50, 51, 52, 54 und 98, die regelmäßig aktualisiert werden.

Das Wichtigste in Kürze

  1. Offizielle Quelle: das Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes.
  2. Online abrufbar: hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de und das Portal rehadat-gkv.de, beide ohne zusätzliche Kosten.
  3. Aufbau: Pflegehilfsmittel stehen in den Produktgruppen 50, 51, 52, 54 und 98.
  4. Aktualität: Das Pflegehilfsmittelverzeichnis wird vom GKV-Spitzenverband fortlaufend aktualisiert.
  5. Praxis-Tipp: Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können Sie die Versorgung über einen zugelassenen Anbieter beantragen. Die Genehmigung erfolgt durch die Pflegekasse.

Die offizielle Liste: das Pflegehilfsmittelverzeichnis

Die verbindliche und immer aktuelle Liste führt der GKV-Spitzenverband. Er erstellt nach Paragraf 139 SGB V ein Hilfsmittelverzeichnis und als Anlage dazu nach Paragraf 78 SGB XI ein Pflegehilfsmittelverzeichnis. Darin stehen alle Pflegehilfsmittel, die von der Leistungspflicht der Pflegeversicherung umfasst sind. Beide Verzeichnisse werden regelmäßig fortgeschrieben, damit neue Produkte und Standards berücksichtigt werden.

Der GKV-Spitzenverband stellt eine Onlineversion bereit, die ohne zusätzliche Kosten genutzt werden kann. Mit dieser webbasierten Anwendung können Sie gezielt alle Informationen aufrufen, nach Produktgruppen sortieren, filtern und bei Bedarf ausdrucken. So sehen Sie immer den tagesaktuellen Stand, ohne auf eine Druckfassung angewiesen zu sein.

Direkt zur offiziellen Liste

  • GKV-Spitzenverband: hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de bietet den Einstieg in das Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis.
  • REHADAT-GKV: rehadat-gkv.de ist die nutzerfreundliche Rechercheoberfläche, über die Sie direkt in den Produktgruppen blättern.
  • Tipp: Pflegehilfsmittel sind innerhalb des Verzeichnisses in den entsprechenden Pflegehilfsmittel-Produktgruppen aufgeführt.
Das Pflegehilfsmittelverzeichnis dient als Orientierung für Versicherte, Leistungserbringer und Pflegekassen. Ein Eintrag im Verzeichnis ersetzt nicht den Antrag bei der Pflegekasse und garantiert keine automatische Kostenübernahme.

So finden Sie die Liste Schritt für Schritt

Der Weg zur passenden Produktgruppe ist mit wenigen Schritten erledigt:

  1. Portal öffnen: rufen Sie hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de oder rehadat-gkv.de auf.
  2. Produktgruppe wählen: scrollen Sie zu den Pflegehilfsmitteln ab Produktgruppe 50 oder nutzen Sie die Suche.
  3. Untergruppe öffnen: wählen Sie die passende Produktuntergruppe und Produktart, etwa zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in Produktgruppe 54.
  4. Details prüfen: jedes Produkt hat eine eindeutige Hilfsmittelnummer und eine Beschreibung der Anforderungen.

Liste ist Orientierung, keine Garantie

Das Verzeichnis zeigt Produkte, die grundsätzlich für eine Versorgung zulasten der Kranken- oder Pflegeversicherung berücksichtigt werden können. Es hat keinen abschließenden Charakter. In medizinisch oder pflegerisch begründeten Einzelfällen können auch nicht gelistete Produkte berücksichtigt werden. Die Kostenübernahme setzt in der Regel einen Antrag und die Genehmigung durch die Pflegekasse voraus.

Welche Produktgruppen enthält die Liste?

Pflegehilfsmittel Produktgruppen PG 50, PG 51, PG 52, PG 54 und PG 98 im offiziellen Pflegehilfsmittelverzeichnis

Die Pflegehilfsmittel sind in fünf Produktgruppen gegliedert. Wer die Struktur kennt, findet das passende Produkt schneller. Eine übersichtliche Aufbereitung aller Produkte bietet auch die Pflegehilfsmittel Liste.

ProduktgruppeInhaltArt
PG 50Zur Erleichterung der Pflege, z. B. PflegebettenTechnisch
PG 51Körperpflege, Hygiene und Linderung von BeschwerdenTechnisch
PG 52Selbstständigere Lebensführung und Mobilität, z. B. HausnotrufTechnisch
PG 54Zum Verbrauch bestimmte PflegehilfsmittelVerbrauch
PG 98Sonstige PflegehilfsmittelGemischt

Die frühere Produktgruppe 53 zur Linderung von Beschwerden gibt es nicht mehr, ihre Produkte sind in Produktgruppe 51 übergegangen. Mehr zu den technischen Geräten lesen Sie im Beitrag Technische Pflegehilfsmittel.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54)

Für die meisten Pflegebedürftigen ist die Produktgruppe 54 am wichtigsten, denn sie betrifft die monatliche Pauschale. Typische Inhalte sind:

  • Einmalhandschuhe: schützen bei der Grundpflege.
  • Händedesinfektion und Flächendesinfektion: für Hygiene an Händen und Oberflächen.
  • Bettschutzeinlagen: saugfähige Einlagen zum einmaligen Gebrauch.
  • Schutzschürzen und Mundschutz: für Schutz und Infektionsvorbeugung.

Genau diese Produkte stellt die box4pflege.de Pflegebox individuell zusammen.

Verbrauchsprodukte einfach beziehen

Sie haben einen Pflegegrad und kennen Ihren Bedarf? Sie müssen die Liste nicht selbst durchsuchen.

Weitere Wege zur aktuellen Liste

Neben der Onlineversion des GKV-Spitzenverbandes gibt es weitere zuverlässige Anlaufstellen, wenn Sie sich orientieren möchten:

  • Ihre Pflegekasse: sie informiert über die im Einzelfall übernahmefähigen Pflegehilfsmittel und stellt den Antrag bereit.
  • Pflegestützpunkte: bieten eine neutrale Beratung vor Ort ohne zusätzliche Kosten.
  • Zugelassene Anbieter: Anbieter wie box4pflege.de zeigen die gängigen Verbrauchsprodukte und übernehmen auf Wunsch die Abwicklung.

Welche Produkte die Kasse konkret übernimmt, beschreibt der Beitrag Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse.

Voraussetzungen für den Anspruch

Damit die Pflegekasse Pflegehilfsmittel in der Regel übernimmt, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  1. Anerkannter Pflegegrad: ein Pflegegrad 1 bis 5 liegt vor.
  2. Häusliche Pflege: die Pflege erfolgt zu Hause, nicht stationär.
  3. Antrag und Genehmigung: die Pflegekasse genehmigt die Versorgung nach Antrag.

Anders als beim Pflegegeld besteht der Anspruch auf Verbrauchsprodukte in der Regel bereits ab Pflegegrad 1.

Details im Beitrag Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegehilfsmittel.

Zahlen und Fakten zum Verzeichnis

Die folgenden Daten beruhen auf offiziellen und verifizierten Quellen.

KennzahlWert
Herausgeber des VerzeichnissesGKV-Spitzenverband
Produkte insgesamt (Hilfs- und Pflegehilfsmittel)über 36.200
Produktgruppen für PflegehilfsmittelPG 50, 51, 52, 54, 98
Monatliche Pauschale zum Verbrauchbis zu 42 Euro
Anspruch in der Regel abPflegegrad 1

Quellen: GKV-Spitzenverband (Paragraf 78 SGB XI, Paragraf 139 SGB V) und Bundesgesundheitsministerium (Paragraf 40 SGB XI).

Pflegebox individuell zusammenstellen

Sie kennen Ihren Bedarf an Verbrauchsprodukten? Dann können Sie Ihre Pflegebox beantragen und die Pflegehilfsmittel regelmäßig nach Hause liefern lassen.

box4pflege.de: Ihr Partner für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

box4pflege.de ist ein spezialisierter Anbieter von Pflegeboxen für Menschen mit Pflegegrad in Deutschland. Statt die Liste selbst zu durchsuchen, stellen Sie Ihre Produkte einfach individuell zusammen. Die box4pflege.de Pflegebox enthält gängige Verbrauchsprodukte, und auf Wunsch übernimmt box4pflege.de die komplette Abwicklung mit der Pflegekasse, von der Antragstellung bis zur Abrechnung. Die Genehmigung erteilt die Pflegekasse.

  • Individuell anpassbar: Sie stellen Ihre Verbrauchsprodukte nach persönlichem Bedarf zusammen.
  • Beratung zu Pflegehilfsmitteln: persönliche und unverbindliche Unterstützung bei der Auswahl.
  • Deutschlandweiter Versand: regelmäßige Lieferung direkt nach Hause.
  • Abwicklung auf Wunsch: Unterstützung bei der Antragstellung bei der Pflegekasse.

Den Ablauf erklärt Schritt für Schritt der Beitrag Antrag auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel.

Häufige Fragen

Wo finde ich die offizielle Liste der Pflegehilfsmittel?

Im Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes, online und ohne zusätzliche Kosten unter hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de und im Portal rehadat-gkv.de. Dort stehen die Produktgruppen 50, 51, 52, 54 und 98.

Ist die Onlineliste immer aktuell?

Die Onlineversion wird vom GKV-Spitzenverband fortlaufend gepflegt und aktualisiert. Maßgeblich ist stets der zum Zeitpunkt der Recherche veröffentlichte Stand.

Kostet der Zugriff auf die Liste etwas?

Nein, der Zugriff auf das Online-Verzeichnis ist ohne zusätzliche Kosten möglich. Sie können die Informationen aufrufen, filtern und ausdrucken.

Bedeutet ein Eintrag in der Liste eine automatische Kostenübernahme?

Nein. Die Liste zeigt grundsätzlich übernahmefähige Produkte. Die Kostenübernahme setzt in der Regel einen Antrag und die Genehmigung durch die Pflegekasse voraus.

Wo finde ich speziell die Verbrauchsprodukte?

In Produktgruppe 54 des Verzeichnisses. Eine übersichtliche Aufbereitung bietet die Pflegehilfsmittel Liste.

Muss ich die Liste selbst durchsuchen?

Nein. Wer einen Pflegegrad hat, kann die Versorgung mit Verbrauchsprodukten direkt über einen zugelassenen Anbieter starten, der die gängigen Produkte bereithält und auf Wunsch die Abwicklung übernimmt.

Bereit für die nächste Pflegebox? Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Wichtige Hinweise
  1. Bedarfshinweis: Die konkrete Auswahl und Menge der Pflegehilfsmittel richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf und ist individuell anpassbar.
  2. Genehmigungshinweis: Die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln setzt in der Regel einen Antrag und die Genehmigung durch die Pflegekasse voraus. box4pflege.de unterstützt bei der Antragstellung für Verbrauchsprodukte, die Genehmigung erteilt die Pflegekasse.
  3. Hinweis zur Pauschale: Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht in der Regel ein Anspruch im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat gemäß Paragraf 40 Absatz 2 SGB XI.
  4. Hinweis zur Wahlfreiheit: Pflegebedürftige können ihren Anbieter für Pflegehilfsmittel frei wählen.