
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 erhalten im Jahr 2025 990 € Pflegegeld pro Monat, sofern die häusliche Pflege überwiegend durch Angehörige oder vertraute Personen erfolgt. Die Zahlung geht direkt an die pflegebedürftige Person und kann freiwillig an die pflegenden Angehörigen weitergeleitet werden.
Wichtige Erkenntnisse
- Pflegegrad 5: 990 € Pflegegeld pro Monat im Jahr 2025.
- Anspruch besteht nur, wenn die Pflege überwiegend zu Hause durch Angehörige erfolgt.
- Auszahlung geht an die pflegebedürftige Person, nicht automatisch an Angehörige.
- Weitergabe an pflegende Angehörige ist freiwillig und steuerfrei.
- Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen kombiniert werden (anteilige Auszahlung).
- Zusätzlich verfügbar: 131 € Entlastungsbetrag, 42 € Pflegehilfsmittel, 3.539 € Jahresbudget für Verhinderungs- & Kurzzeitpflege.
- Pflegegrad 5 bietet die höchste finanzielle Unterstützung für häusliche Pflege.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet das Pflegegeld bei Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung der Pflegeversicherung und betrifft Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen, die täglich umfangreiche Unterstützung benötigen. Das Pflegegeld dient hier als zentrale finanzielle Hilfe, um die intensive häusliche Pflege durch Angehörige zu ermöglichen.
Es soll die pflegebedürftige Person dabei unterstützen, trotz ihres hohen Pflegebedarfs weiterhin im eigenen Zuhause versorgt zu werden. Besonders in Pflegegrad 5 übernehmen Angehörige häufig Aufgaben wie:
- Ganzkörperpflege
- regelmäßige Mobilisation
- Unterstützung beim Essen
- Betreuung bei Demenz oder schweren kognitiven Einschränkungen
- nächtliche Hilfestellungen
Das Pflegegeld ist keine Bezahlung für Angehörige, sondern eine Anerkennung und Unterstützung, damit familiäre Pflege überhaupt realisierbar bleibt. Pflegegrad 5 benötigt oft viel Zeit, Kraft und Organisation – das Pflegegeld ist dabei ein essenzieller Bestandteil zur Entlastung.
Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 5 im Jahr 2025?
Im Jahr 2025 erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 990 € Pflegegeld pro Monat, wenn sie überwiegend zu Hause durch Angehörige, Freunde oder andere vertraute Personen gepflegt werden.
Dieser Betrag gehört zur höchsten Stufe des Pflegegeldes und spiegelt den intensiven Unterstützungsbedarf wider, den Menschen mit Pflegegrad 5 haben. Die Zahlung erfolgt monatlich durch die Pflegekasse und wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen, die das Pflegegeld freiwillig an Angehörige weitergeben kann.
Der Betrag kann nicht gekürzt werden, solange kein Pflegedienst ganz oder teilweise eingesetzt wird. Erst bei kombinierten Leistungen (Kombinationsleistung) wird das Pflegegeld anteilig berechnet.
Voraussetzungen für Pflegegeld bei Pflegegrad 5
Damit Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 das monatliche Pflegegeld von 990 € erhalten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend ist, dass die Pflege überwiegend im häuslichen Umfeld erfolgt und durch Angehörige oder vertraute Personen übernommen wird.
Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick
1. Offizielle Einstufung in Pflegegrad 5
Die Pflegekasse muss Pflegegrad 5 nach einer MDK- oder Medicproof-Begutachtung bestätigen.
2. Häusliche Pflege durch Angehörige
Mindestens 50 % der täglichen Pflege muss durch nicht-professionelle Pflegepersonen erfolgen, zum Beispiel:
- Ehepartner
- Kinder / Schwiegerkinder
- Eltern / Großeltern
- Geschwister
- Freunde
- Nachbarn
3. Pflege findet zu Hause statt
Der Anspruch besteht nur, wenn die Versorgung in der Wohnung des Pflegebedürftigen oder der Angehörigen erfolgt.
4. Kein vollständiger Einsatz eines Pflegedienstes
Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege komplett übernimmt, entfällt das Pflegegeld.
→ Bei Teilnutzung gibt es anteiliges Pflegegeld (Kombinationsleistung).
5. Regelmäßige Pflegeleistung
Die Pflegeperson muss kontinuierlich unterstützen, nicht nur gelegentlich.
6. Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
Für Pflegegrad 5 ist der Beratungseinsatz zweimal jährlich verpflichtend.
Ohne diese Beratung kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen.
Wer darf das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 erhalten?
Das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 wird nicht automatisch an Angehörige ausgezahlt, sondern an die pflegebedürftige Person. Sie entscheidet selbst, ob und wie viel sie an ihre Pflegepersonen weitergibt. Dennoch gibt es klare Vorgaben, wer als pflegender Angehöriger anerkannt wird.
Wer gilt als pflegender Angehöriger?
Als pflegende Angehörige gelten alle Personen, die regelmäßig, ehrenamtlich und ohne Arbeitsvertrag im häuslichen Umfeld pflegen:
- Ehepartner oder Lebenspartner
- Kinder, Enkel, Schwiegerkinder
- Eltern, Großeltern, Schwiegereltern
- Geschwister
- weitere Verwandte (Onkel, Tanten, Cousins)
- Freunde oder Nachbarn
- vertraute Bezugspersonen ohne familiäre Bindung
Entscheidend ist nicht der Verwandtschaftsgrad, sondern die tatsächliche Pflegeleistung.
Wer gilt nicht als pflegender Angehöriger?
Folgende Personen zählen nicht als Pflegepersonen im Sinne des Pflegegeldes:
- Professionelle Pflegekräfte vom ambulanten Pflegedienst
- Personen, die die Pflege gegen Lohn ausüben (Minijob, Anstellung, Pflegevertrag)
- Betreuungskräfte mit Arbeitsvertrag (z. B. 24-Stunden-Pflege)
- Personen, die nur gelegentlich unterstützen
Diese Gruppen sind nicht berechtigt, Pflegegeld zu erhalten oder durch Weitergabe bezahlt zu werden.
Wichtiger Hinweis
Pflegebedürftige können ihr Pflegegeld freiwillig an beliebige Pflegepersonen weitergeben.
Die Weitergabe ist steuerfrei und gilt nicht als Arbeitsentgelt.
Die Pflegekasse mischt sich nicht ein, solange die Pflege gewährleistet ist.
Wie wird das Pflegegeld ausgezahlt?
Das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 in Höhe von 990 € pro Monat wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen. Angehörige erhalten das Geld nicht automatisch, sondern nur durch freiwillige Weitergabe.
Wie funktioniert die Auszahlung im Detail?
1. Monatliche Überweisung durch die Pflegekasse: Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld zu Beginn jedes Monats auf das Konto des Pflegebedürftigen.
2. Freiwillige Weitergabe an Angehörige
- Die pflegebedürftige Person entscheidet selbst, ob sie das Geld an ihre Pflegeperson weitergibt.
- Die Weitergabe ist steuerfrei, da es sich nicht um Arbeitslohn handelt.
3. Auszahlung nur bei häuslicher Pflege: Pflegegeld wird nur gezahlt, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige erfolgt. Wird ein Pflegedienst vollständig beauftragt, entfällt das Pflegegeld.
4. Beratungseinsatz ist Pflicht: Damit das Pflegegeld weitergezahlt wird, muss bei Pflegegrad 5 zweimal jährlich ein Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI stattfinden.
5. Keine Anrechnung auf Einkommen oder Vermögen: Pflegegeld beeinflusst weder Einkommen noch Sozialleistungen. Auch Angehörige müssen es nicht versteuern.
Kombination aus Pflegegeld & Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5
Bei Pflegegrad 5 können Familien das Pflegegeld von 990 € monatlich mit den Pflegesachleistungen von 2.200 € pro Monat kombinieren. Dies lohnt sich, wenn sowohl Angehörige als auch ein ambulanter Pflegedienst an der Pflege beteiligt sind.
Grundprinzip: Je mehr Pflegesachleistungen genutzt werden, desto geringer wird das Pflegegeld – proportional zur Nutzung.
Die Pflegekasse berechnet automatisch, wie viel Pflegegeld übrig bleibt.
So funktioniert die Kombinationsleistung
Auszahlungsquote Pflegegeld = 100 % − genutzter Prozentsatz der Sachleistung
Pflegegeld-Auszahlung = Auszahlungsquote × 990 €
Beispiel: Wenn 50 % der Sachleistung genutzt wird → bleiben 50 % Pflegegeld.
Praxisbeispiele für Pflegegrad 5
Beispiel 1: 50 % der Sachleistungen genutzt
- Pflegedienst rechnet 1.100 € ab (50 % von 2.200 €).
- Pflegegeld-Auszahlungsquote: 50 %
Pflegegeld: 50 % × 990 € = 495 €
Angehörige und Pflegedienst teilen sich die Pflege etwa zur Hälfte.
Beispiel 2: 70 % der Sachleistungen genutzt
- Pflegedienst rechnet 1.540 € ab (70 %).
- Pflegegeld-Auszahlungsquote: 30 %
Pflegegeld: 30 % × 990 € = 297 €
Mehr professionelle Pflege, weniger Pflegegeld.
Beispiel 3: 20 % der Sachleistungen genutzt
- Pflegedienst rechnet 440 € ab (20 %).
- Pflegegeld-Auszahlungsquote: 80 %
Pflegegeld: 80 % × 990 € = 792 €
Angehörige übernehmen den Großteil der Pflege.
Wichtige Hinweise für Familien
Kein separater Antrag nötig → automatische Berechnung durch die Pflegekasse.
Die Aufteilung kann monatlich variieren (z. B. mehr Pflegedienst bei Überlastung).
Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab; Pflegegeld kommt separat.
Bei voller Nutzung der Sachleistungen (2.200 €) entfällt das Pflegegeld komplet.
Zusätzliche Leistungen für Pflegegrad 5
Neben dem Pflegegeld von 990 € pro Monat stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 zahlreiche zusätzliche Leistungen zur Verfügung. Diese Förderungen ergänzen das Pflegegeld, entlasten Angehörige und verbessern die Versorgung zu Hause deutlich.
Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat
Der Entlastungsbetrag unterstützt vor allem Angehörige im Alltag. Er kann für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden, etwa für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Nicht genutzte Beträge können über mehrere Monate angespart werden, was besonders bei starker Belastung in Pflegegrad 5 hilfreich ist.
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege: Gemeinsames Jahresbudget von 3.539 €
Ab dem 1. Juli 2025 werden beide Leistungen zu einem einzigen Budget zusammengelegt. Dadurch profitieren Familien von mehr Flexibilität und deutlich weniger Bürokratie. Die Mittel können frei aufgeteilt werden, je nachdem, ob eine kurzfristige Entlastung im Alltag oder eine intensivere Übergangspflege nötig ist.
Pflegehilfsmittel: 42 € monatlich für Verbrauchsprodukte
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind bei Pflegegrad 5 besonders wichtig, da der Pflegebedarf sehr hoch ist. Die Pflegekasse stellt dafür 42 € monatlich zur Verfügung – vollständig ohne Eigenanteil.
Typische Produkte sind Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Masken oder Schutzschürzen.
Über box4pflege.de können diese Artikel bequem als monatliche Pflegebox bezogen werden, inklusive direkter Abrechnung mit der Pflegekasse.
4. Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 € pro Maßnahme
Damit Menschen mit Pflegegrad 5 sicher zu Hause leben können, unterstützt die Pflegekasse notwendige Umbauten mit bis zu 4.180 € je Maßnahme. Dazu gehören z. B. barrierefreie Duschen, Türverbreiterungen, Haltegriffe oder der Einbau eines Treppenlifts (teilweise Förderung).
Gerade bei Pflegegrad 5 sind solche Maßnahmen oft entscheidend für die tägliche Sicherheit.
5. Rentenansprüche für pflegende Angehörige
Wer Angehörige mit Pflegegrad 5 regelmäßig pflegt, kann von überdurchschnittlich hohen Rentenpunkten profitieren. Voraussetzung sind mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche an mindestens zwei Tagen, keine Vollerwerbstätigkeit (max. 30 Std./Woche) und ein Alter unterhalb der Regelaltersgrenze.
Gerade bei Pflegegrad 5, wo die Pflege sehr intensiv ist, erreichen Angehörige oft die höchste Rentenstufe innerhalb des Pflegeversicherungssystems.
6. Pflegeberatung und kostenlose Pflegetrainings
Pflegebedürftige mit Pflegegeld müssen zweimal jährlich einen Beratungseinsatz wahrnehmen. Dieser Termin ist gleichzeitig ein wichtiger Vorteil: Angehörige erhalten Unterstützung bei Pflegetechniken, Organisation des Pflegealltags und Hinweise auf zusätzliche Ansprüche.
Zudem können pflegende Angehörige kostenlose Pflegekurse besuchen, um Pflegehandlungen sicherer durchführen zu können.
Pflegegrad 5 & Pflegehilfsmittel: 42 € monatliche Unterstützung

Menschen mit Pflegegrad 5 haben einen besonders hohen Pflegebedarf. Dazu gehören auch tägliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen, die Angehörige stark entlasten können. Die Pflegekasse stellt dafür 42 € pro Monat zur Verfügung – vollständig ohne Eigenanteil. Dieser Betrag ist speziell für sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch vorgesehen.
Diese Produkte werden im Alltag ständig benötigt, etwa bei der Körperpflege, beim Betten oder beim Schutz vor Infektionen. Zu den typischen Verbrauchsartikeln gehören unter anderem:
- Einmalhandschuhe
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektion
- Bettschutzeinlagen
- Masken & Schutzschürzen
- Fingerlinge
- Hygienetücher
Da in Pflegegrad 5 besonders viele dieser Hilfsmittel verbraucht werden, ist die monatliche Pauschale ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Versorgung.
Eine besonders praktische Lösung ist die Pflegebox von box4pflege.de: Die benötigten Produkte werden individuell zusammengestellt und jeden Monat automatisch geliefert, inklusive direkter Abrechnung mit der Pflegekasse. So nutzen Familien den vollen Anspruch, ohne Aufwand oder Papierkram.
Fazit – Warum das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 besonders wichtig ist
Pflegegrad 5 stellt die höchste Stufe der Pflegebedürftigkeit dar und geht mit einem enormen Unterstützungsbedarf einher. Das Pflegegeld von 990 € pro Monat ist daher ein zentraler Baustein, um die häusliche Versorgung überhaupt möglich zu machen. Es gibt Angehörigen die notwendige finanzielle Entlastung, um die intensive Pflege zu stemmen, und ermöglicht gleichzeitig, dass Pflegebedürftige weiterhin in ihrem gewohnten Zuhause leben können.
In Kombination mit den weiteren Leistungen – wie dem Entlastungsbetrag, den 42 € Pflegehilfsmitteln, dem Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie der Unterstützung bei Wohnraumanpassungen – entsteht ein umfassendes Netzwerk aus Hilfen. Für Familien bietet das eine wichtige Stabilität, die die Lebensqualität sowohl der pflegebedürftigen Person als auch der pflegenden Angehörigen spürbar verbessert.
Das Pflegegeld ist damit nicht nur eine finanzielle Leistung, sondern ein entscheidender Beitrag zur Selbstbestimmung und Würde im letzten Abschnitt des Lebens.
FAQ zu Pflegegrad 5 Pflegegeld
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 im Jahr 2025?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 erhalten 2025 990 € Pflegegeld pro Monat, wenn die häusliche Pflege überwiegend durch Angehörige erfolgt. Der Betrag wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen und kann freiwillig weitergegeben werden.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld bei Pflegegrad 5?
Anspruch besteht, wenn die Pflegekasse Pflegegrad 5 bestätigt und die Pflege überwiegend zuhause durch Angehörige, Freunde oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen erbracht wird. Vollständige Pflege durch einen Pflegedienst schließt das Pflegegeld aus.
Muss das Pflegegeld versteuert werden?
Nein. Pflegegeld ist eine steuerfreie Sozialleistung und wird nicht als Einkommen angerechnet. Auch Angehörige, die das Geld weitergereicht bekommen, müssen es nicht versteuern, da es nicht als Arbeitslohn gilt.
Wie oft wird das Pflegegeld ausgezahlt?
Das Pflegegeld wird monatlich durch die Pflegekasse gezahlt. Die Auszahlung erfolgt an die pflegebedürftige Person. Eine automatische Auszahlung an Angehörige gibt es nicht – sie erfolgt nur durch freiwillige Weitergabe.
Kann man Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
Ja, durch die Kombinationsleistung. Die Pflegekasse berechnet das Pflegegeld anteilig nach dem genutzten Prozentsatz der Sachleistungen. Beispiel: 50 % Sachleistung → 50 % Pflegegeld. Ab 100 % Sachleistung entfällt das Pflegegeld.
Welche zusätzlichen Leistungen erhalten Menschen mit Pflegegrad 5?
Zu den wichtigsten Zusatzleistungen zählen der 131 € Entlastungsbetrag, 42 € Pflegehilfsmittel, das gemeinsame Jahresbudget von 3.539 € ab Juli 2025, Wohnraumanpassungszuschüsse bis 4.180 € und Rentenpunkte für pflegende Angehörige.
Wer gilt als pflegender Angehöriger?
Als pflegende Angehörige gelten Personen, die regelmäßig und unentgeltlich pflegen – etwa Partner, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister, Freunde oder Nachbarn. Entscheidend ist die tatsächliche Pflegeleistung, nicht der Verwandtschaftsgrad.
Was passiert, wenn ein Pflegedienst nur teilweise hilft?
Dann greift automatisch die Kombinationsleistung. Das Pflegegeld wird prozentual gekürzt, abhängig davon, wie viel des Sachleistungsbudgets der Pflegedienst nutzt. Angehörige und Pflegedienst können sich die Pflege flexibel teilen.