Pflegebedürftige Menschen erhalten in Deutschland – je nach Pflegegrad – verschiedene finanzielle Leistungen durch die Pflegeversicherung. Pflegegrad 2 ist dabei oft der erste Punkt, an dem Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen spürbare finanzielle Unterstützung erhalten.

Doch wieviel Geld steht Ihnen mit Pflegegrad 2 konkret zu? Welche Zuschüsse gibt es monatlich, jährlich oder einmalig? Und wie lassen sich diese Leistungen optimal kombinieren?In diesem Beitrag klären wir alle Geldleistungen bei Pflegegrad 2 im Jahr 2025 – kompakt, verständlich und mit vielen Praxisbeispielen.
Inhaltsverzeichnis: Wieviel Geld bekommt man bei Pflegegrad 2
Was ist Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 beschreibt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – körperlich, geistig oder psychisch. Er ist die zweite von fünf Stufen im deutschen Pflegeversicherungssystem.
Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MDK) bei gesetzlich Versicherten oder durch Medicproof bei privat Versicherten.
Pflegegrad 2 wird typischerweise Menschen zugesprochen, die regelmäßig Unterstützung im Alltag benötigen – etwa bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder der Alltagsorganisation.
Voraussetzungen für Pflegegrad 2
Um Pflegegrad 2 zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Mindestens 27 bis unter 47,5 Punkte beim Begutachtungsverfahren
- Die Pflegebedürftigkeit muss länger als 6 Monate bestehen
- Die pflegebedürftige Person lebt in der häuslichen Umgebung, nicht in einer stationären Einrichtung
Übersicht: Geldleistungen bei Pflegegrad 2 (2025)

Leistung | Betrag | Turnus |
Pflegegeld | 332 € | monatlich |
Pflegesachleistungen | 761 € | monatlich |
Entlastungsbetrag | 125 € | monatlich |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € | monatlich |
Tages-/Nachtpflege | 689 € | monatlich |
Kurzzeitpflege | 1.774 € | jährlich |
Verhinderungspflege | 1.612 € | jährlich |
Wohnraumanpassung | bis zu 4.000 € | einmalig je Maßnahme |
Pflegegeld bei Pflegegrad 2
Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder Bekannten gepflegt werden, erhalten ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 332 €. Dieses wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden.
Voraussetzung ist, dass kein ambulanter Pflegedienst oder nur anteilig Leistungen über einen Dienst bezogen werden.
Pflegesachleistungen: Ambulante Hilfe durch Profis
Wer lieber auf professionelle Hilfe setzt, kann ambulante Pflegedienste beauftragen. Dafür stehen bis zu 761 € pro Monat zur Verfügung. Diese Sachleistungen werden nicht ausgezahlt, sondern direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse abgerechnet.
Kombinationsleistung – So funktioniert’s
Pflegegeld und Sachleistungen können auch kombiniert werden. Wird z. B. 50 % der Sachleistungen genutzt, bleiben noch 50 % des Pflegegeldes (also 166 €) übrig.
Die genaue Kombination wird prozentual berechnet. Es lohnt sich, ein Pflege-Tagebuch zu führen, um den Umfang zu dokumentieren.
Entlastungsbetrag – 125 € extra für Alltagshilfen
Zusätzlich erhalten alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 €. Dieser ist zweckgebunden für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Betreuung – etwa:
- Alltagsbegleiter
- Hilfe beim Einkaufen
- Reinigung oder Wäsche
- Betreuungsangebote für Demenzkranke
Die Abrechnung erfolgt über anerkannte Anbieter. Bei Nicht-Nutzung kann das Budget über mehrere Monate angespart werden.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – 42 € jeden Monat
Pflegebedürftige haben Anspruch auf eine monatliche Pauschale von 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – z. B.:
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionstücher
- Bettschutzeinlagen
- FFP2-Masken
- Mund-Nasen-Schutz
- Schutzschürzen
- Fingerlinge
- Einmallätzchen
👉 Box4pflege.de bietet genau diesen Service an – inklusive kostenloser Lieferung, Beratung und direkter Abrechnung mit der Pflegekasse.
Diese 42 € müssen nicht vorgestreckt werden – die Abrechnung erfolgt direkt über den Anbieter.
Weitere Leistungen bei Pflegegrad 2
Tages- und Nachtpflege:
- 689 € monatlich für teilstationäre Betreuung in Pflegeeinrichtungen
Kurzzeitpflege:
- 1.774 € pro Jahr – z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt
Verhinderungspflege:
- 1.612 € pro Jahr, wenn pflegende Angehörige verhindert sind
Wohnraumanpassung:
- Bis zu 4.000 € pro Maßnahme – z. B. für barrierefreies Bad oder Treppenlift
Beispielrechnungen aus der Praxis

Szenario 1: Pflege durch Tochter
- Pflegegeld: 332 €
- Pflegehilfsmittel: 42 €
- Entlastungsbetrag: 125 €
→ Gesamtwert: 497 € / Monat
Szenario 2: Pflege mit ambulantem Dienst
- 70 % Sachleistung: 532 €
- 30 % Pflegegeld: 99 €
- Entlastungsbetrag: 125 €
→ Gesamtwert: 756 € / Monat
Szenario 3: Kombiniert + Verhinderungspflege
- Pflegegeld: 232 €
- Pflegehilfsmittel: 42 €
- Verhinderungspflege anteilig: 800 € / Jahr
→ Monatlicher Ø-Wert: ca. 569 €
Was wird nicht übernommen?
- Medikamente oder Zuzahlungen (Krankenversicherung zuständig)
- Leistungen privater, nicht zertifizierter Pflegekräfte
- Pflegehilfsmittel außerhalb des Pauschalrahmens
- Kosten für stationäre Heimunterbringung (nur anteilige Zuschüsse)
Fazit: Pflegegrad 2 bringt finanzielle Entlastung
Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen monatlich mehrere hundert Euro an Leistungen zu – teils direkt, teils über Anbieter und Sachleistungen. Wer klug kombiniert, kann Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und ambulante Hilfe optimal für sich oder Angehörige nutzen.
👉 Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können Sie direkt und ohne Aufwand über Box4pflege.de beantragen. Wir übernehmen Antrag, Lieferung und Abrechnung – schnell, zuverlässig und kostenlos.
FAQ – Häufige Fragen zu Pflegegrad 2
Wieviel Pflegegeld bekommt man bei Pflegegrad 2?
332 € pro Monat, wenn die Pflege durch Angehörige erfolgt.
Wie hoch sind die Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2?
Bis zu 761 € monatlich, wenn ein ambulanter Pflegedienst beauftragt wird.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Sachleistungen?
Pflegegeld wird an Pflegebedürftige ausgezahlt, Sachleistungen werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet.
Kann man Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren?
Ja – das nennt sich Kombinationsleistung. Es wird anteilig berechnet.
Wie erhalte ich die 42 € für Pflegehilfsmittel?
Ein Antrag reicht. Anbieter wie Box4pflege.de übernehmen das für Sie.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 – der Betrag beträgt 125 € pro Monat.
Wie lange gilt Pflegegrad 2?
Solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Überprüfung erfolgt regelmäßig.
Kann Pflegegrad 2 steigen oder sinken?
Ja, nach erneuter Begutachtung kann ein höherer oder niedrigerer Pflegegrad vergeben werden.
Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse nicht?
Private Pflegekräfte, Medikamente und stationäre Aufenthalte werden nur teilweise bezuschusst.
Welche Anbieter liefern Pflegehilfsmittel kostenlos?
Zum Beispiel Box4pflege.de – inklusive Antrag, Lieferung und Abrechnung.
Gibt es bei Pflegegrad 2 Zuschüsse für den Wohnumbau?
Ja, bis zu 4.000 € pro Maßnahme – z. B. für barrierefreies Bad.
Kann ich ungenutzte Leistungen rückwirkend bekommen?
In der Regel nicht rückwirkend – daher frühzeitig beantragen!