
Personen mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld, haben jedoch Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € für anerkannte Unterstützungsleistungen im Alltag. Zusätzlich übernimmt die Pflegeversicherung bis zu 42 € pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wenn die Person zu Hause lebt und einen anerkannten Pflegegrad hat.
Wichtige Erkenntnisse
- Personen mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld, aber wichtige Unterstützungsleistungen.
- Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat und kann für Haushaltshilfen, Betreuung oder anerkannte Alltagsunterstützung eingesetzt werden.
- Zusätzlich gibt es 42 € monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel.
- Weitere Leistungen umfassen anerkannte Angebote zur Entlastung im Alltag und niedrigschwellige Betreuungsangebote.
- Die Kombination aller Leistungen kann Betroffene trotz geringer Geldzahlungen spürbar entlasten.
Inhaltsverzeichnis
Leistungen bei Pflegegrad 1 im Überblick

Pflegegrad 1 bietet trotz fehlenden Pflegegeldes mehrere hilfreiche Unterstützungsleistungen, die den Alltag spürbar erleichtern. Die wichtigste finanzielle Unterstützung ist der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat, der flexibel für anerkannte Alltags- und Betreuungsleistungen eingesetzt werden kann. Zusätzlich stehen Betroffenen 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu, zum Beispiel Handschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektion.
Darüber hinaus können Personen mit Pflegegrad 1 verschiedene niedrigschwellige Entlastungsangebote, haushaltsnahe Hilfen und Betreuungsangebote nutzen, sofern diese durch die Pflegekasse anerkannt sind. Auch Unterstützung durch Pflegedienste ist möglich, allerdings ausschließlich über den Entlastungsbetrag verrechenbar. Damit erhalten Betroffene trotz geringer finanzieller Direktleistungen mehrere Wege, praktische Hilfe im Alltag zu organisieren.
Welche Geldleistungen gibt es bei Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 bietet nur wenige direkte Geldleistungen, dennoch gehören zwei finanzielle Unterstützungen fest dazu. Die wichtigste ist der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat, den Betroffene für anerkannte Alltags- und Betreuungsleistungen nutzen können. Dieser Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern mit Dienstleistern oder Angeboten verrechnet.
Zusätzlich übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 € monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Diese Leistung wird entweder erstattet oder kann – bei zertifizierten Anbietern – direkt monatlich bezogen werden.
Direktes Pflegegeld gibt es in Pflegegrad 1 nicht, doch die vorhandenen finanziellen Bausteine bieten spürbare Entlastung im Alltag und können sinnvoll kombiniert werden.
Welche Leistungen gibt es nicht bei Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 bietet nur eine begrenzte Auswahl an Unterstützungsleistungen. Besonders wichtig zu wissen: Es gibt kein Pflegegeld. Betroffene erhalten also keine direkte monatliche Geldzahlung von der Pflegekasse. Ebenso werden keine Pflegesachleistungen übernommen, die normalerweise von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Diese können ausschließlich über den Entlastungsbetrag verrechnet werden.
Auch weitere klassische Pflegeleistungen stehen bei Pflegegrad 1 nicht zur Verfügung — darunter Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege sowie vollstationäre Pflege-Zuschüsse. Der Grund: Pflegegrad 1 ist ein niedriger Pflegegrad, der vor allem leichten Unterstützungsbedarf abdecken soll.
Trotzdem lassen sich die vorhandenen Leistungen so kombinieren, dass Betroffene im Alltag effektive Unterstützung erhalten.
Pflegegrad 1 vs. frühere Pflegestufe 1
Bis Ende 2016 galt in Deutschland das alte System der Pflegestufen. Seit 2017 wurden diese vollständig durch die fünf Pflegegrade ersetzt. Viele Betroffene fragen deshalb noch heute: „wie viel geld gibt es bei pflegestufe 1“. Die Antwort: Die Pflegestufe 1 existiert nicht mehr, und alle Leistungen wurden neu strukturiert.
Während die frühere Pflegestufe 1 stärker körperliche Einschränkungen bewertete, berücksichtigt Pflegegrad 1 heute auch geistige, psychische und kognitive Beeinträchtigungen wie Demenz. Dadurch erhalten deutlich mehr Menschen einen Anspruch – auch bei leichterem Unterstützungsbedarf.
Finanziell unterscheidet sich Pflegegrad 1 ebenfalls: Es gibt kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen, jedoch den 131 € Entlastungsbetrag plus 42 € für Pflegehilfsmittel. Das macht Pflegegrad 1 zwar nicht leistungsstark, aber deutlich zugänglicher für Menschen mit geringem Unterstützungsbedarf.
Optimale Nutzung der Leistungen bei Pflegegrad 1
Auch wenn Pflegegrad 1 nur wenige Leistungen umfasst, lassen sie sich gezielt einsetzen, um den Alltag deutlich zu erleichtern. Der Entlastungsbetrag von 131 € ist dabei der wichtigste Baustein: Er kann für anerkannte Alltags- und Betreuungsangebote genutzt werden – etwa für Haushaltshilfen, Einkaufsunterstützung, stundenweise Betreuung oder Entlastungsangebote für Angehörige.
Zusätzlich sollten Betroffene unbedingt die 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ausschöpfen. Diese decken regelmäßig benötigte Produkte wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Schutzunterlagen ab und reduzieren private Ausgaben spürbar.
Wer beide Leistungen konsequent nutzt, erhält eine stabile Grundunterstützung im Alltag – ohne selbst Geld ausgeben zu müssen und ohne bürokratischen Aufwand, wenn die Abrechnung über anerkannte Anbieter erfolgt.
Pflegehilfsmittel: 42 € monatlich für Pflegegrad 1 sichern
Personen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf 42 € pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Dazu gehören Produkte wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Schutzschürzen oder Masken. Dieser Betrag kann komplett ohne Eigenanteil genutzt werden, wenn ein zertifizierter Anbieter die Produkte liefert und direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
Als qualifizierter Hilfsmittel-Lieferant bietet box4pflege.de genau diese direkte Abrechnung an. Betroffene erhalten eine geprüfte Pflegebox, die alle relevanten Verbrauchsprodukte enthält und monatlich automatisch geliefert wird. Dadurch entfällt der Aufwand für den Einkauf, und die 42 € werden vollständig ausgeschöpft, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.
Der Anspruch gilt unabhängig davon, ob Angehörige oder ein Pflegedienst unterstützen — entscheidend ist allein, dass die Pflege zu Hause stattfindet und ein Pflegegrad vorliegt.
Praxisbeispiele: So viel Unterstützung erhalten Betroffene wirklich
Wie stark Pflegegrad 1 den Alltag entlasten kann, zeigt sich am besten in konkreten Beispielen. Eine alleinlebende Seniorin nutzt den Entlastungsbetrag von 131 €, um wöchentlich Unterstützung beim Einkaufen und bei der Haushaltsführung zu erhalten. Dadurch spart sie Zeit und Kraft und bleibt länger selbstständig. Zusätzlich erhält sie über einen Anbieter wie box4pflege.de eine monatliche Pflegebox im Wert von 42 €, die regelmäßig benötigte Verbrauchsprodukte abdeckt.
In einem zweiten Beispiel nutzt ein Angehöriger den Entlastungsbetrag für stundenweise Betreuung, damit er einmal pro Woche eine Auszeit bekommt. Die 42 € für Pflegehilfsmittel entlasten zusätzlich, weil Handschuhe, Desinfektion und Schutzunterlagen nicht mehr privat gekauft werden müssen.
Diese Kombination zeigt: Auch ohne Pflegegeld können Betroffene mit Pflegegrad 1 spürbare Unterstützung erhalten, wenn alle verfügbaren Leistungen ausgeschöpft werden.
Tabelle: Alle Leistungen bei Pflegegrad 1 auf einen Blick
Die folgende Tabelle zeigt übersichtlich, welche Leistungen Personen mit Pflegegrad 1 erhalten können und welche nicht. Alle Werte sind auf dem aktuellen Stand.
Leistungstabelle Pflegegrad 1
| Leistung | Betrag / Anspruch | Auszahlung | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € pro Monat | Keine Auszahlung – nur Verrechnung | Für Haushalt, Betreuung, Alltagsunterstützung |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € pro Monat | Sachleistung | Monatliche Lieferung über Anbieter wie box4pflege.de |
| Pflegegeld | 0 € | Nicht verfügbar | Kein Anspruch in Pflegegrad 1 |
| Pflegesachleistungen | 0 € | Nicht verfügbar | Nur über Entlastungsbetrag nutzbar |
| Kurzzeitpflege | 0 € | Nicht verfügbar | Erst ab Pflegegrad 2 |
| Verhinderungspflege | 0 € | Nicht verfügbar | Erst ab Pflegegrad 2 |
| Tages- & Nachtpflege | 0 € | Nicht verfügbar | Erst ab Pflegegrad 2 |
| Vollstationäre Pflege | Kein Zuschuss | Nicht verfügbar | PG1 gilt als niedriger Pflegebedarf |
Warum box4pflege.de eine sinnvolle Ergänzung für Pflegegrad 1 ist
Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist es wichtig, die verfügbaren Leistungen ohne zusätzlichen bürokratischen oder finanziellen Aufwand zu nutzen. Genau hier bietet box4pflege.de einen praktischen Vorteil: Als zertifizierter Lieferant für Pflegehilfsmittel übernimmt der Anbieter die komplette Direktabrechnung der 42 € pro Monat mit der Pflegekasse. Dadurch entfallen Vorauszahlungen, Anträge oder Quittungen.
Betroffene erhalten eine monatliche Pflegebox, die alle relevanten Verbrauchsprodukte enthält und sich individuell an den Bedarf anpassen lässt. Das spart Zeit, verhindert Engpässe und sorgt dafür, dass der Anspruch auf Pflegehilfsmittel vollständig ausgeschöpft wird. Besonders für Angehörige bedeutet dies spürbare Entlastung, weil sie sich nicht regelmäßig um Nachbestellungen kümmern müssen.
Damit ergänzt box4pflege.de die bestehenden Leistungen von Pflegegrad 1 sinnvoll und sorgt dafür, dass ein zentraler Anspruch im Pflegealltag zuverlässig abgedeckt wird.
Fazit: Wie viel Geld es bei Pflegegrad 1 tatsächlich gibt
Pflegegrad 1 bietet zwar keine direkten Geldzahlungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, dennoch stehen Betroffenen zwei wichtige finanzielle Unterstützungen zur Verfügung: der Entlastungsbetrag von 131 € für anerkannte Alltags- und Betreuungsleistungen sowie 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Kombiniert bieten diese Leistungen eine spürbare Entlastung im Alltag – besonders dann, wenn sie konsequent genutzt und über zertifizierte Anbieter direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Damit wird klar: Auch bei geringem Pflegebedarf können Betroffene mit Pflegegrad 1 wertvolle Unterstützung erhalten, die Kosten spart, Zeit gewinnt und den Alltag sicherer gestaltet.
FAQ zu Pflegegrad 1
Wie viel Geld bekomme ich bei Pflegegrad 1?
Personen mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld, aber sie haben Anspruch auf 131 € Entlastungsbetrag sowie 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Beide Leistungen können vollständig ohne Eigenanteil genutzt werden, wenn Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Welche Leistungen zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 1?
Die Pflegekasse übernimmt den 131 € Entlastungsbetrag, 42 € Pflegehilfsmittel, anerkannte Assistenzleistungen im Alltag sowie niedrigschwellige Betreuungsangebote. Höhere Pflegeleistungen wie Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege stehen erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.
Gibt es Pflegegeld bei Pflegegrad 1?
Nein. Bei Pflegegrad 1 wird kein Pflegegeld ausgezahlt. Unterstützung erfolgt ausschließlich über den Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel. Für direkte Geldzahlungen ist mindestens Pflegegrad 2 erforderlich.
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag nutzen?
Der Betrag darf für Haushaltshilfen, Einkaufsunterstützung, stundenweise Betreuung, Entlastungsangebote für Angehörige sowie anerkannte Alltagsunterstützung genutzt werden. Die Abrechnung erfolgt immer direkt zwischen Anbieter und Pflegekasse – nicht als Barauszahlung.
Wann lohnt sich die Nutzung der 42 € Pflegehilfsmittel besonders?
Die 42 € lohnen sich vor allem, wenn regelmäßig Handschuhe, Desinfektion oder Schutzunterlagen benötigt werden. Über Anbieter wie box4pflege.de werden die Produkte automatisch geliefert und vollständig über die Pflegekasse abgerechnet – ohne Vorleistungen.
Können Angehörige Leistungen aus Pflegegrad 1 nutzen?
Ja. Angehörige profitieren indirekt, weil Entlastungsangebote und Pflegehilfsmittel ihren Aufwand reduzieren. Die Leistungen stehen der pflegebedürftigen Person zu, können aber zur Unterstützung der Angehörigen eingesetzt werden.
Muss ich Pflegehilfsmittel selbst kaufen und einreichen?
Nein, das ist nicht nötig. Wer einen zertifizierten Anbieter nutzt, erhält die Produkte monatlich automatisch und komplett kostenfrei. Die Abrechnung übernimmt der Lieferant direkt mit der Pflegekasse, ohne Quittungen oder Erstattungsanträge.
Weiterführende Artikel auf box4pflege.de
Wenn Sie sich weiter informieren möchten, bietet unser Ratgeber viele hilfreiche Artikel rund um Pflegegrade, finanzielle Leistungen und praktische Unterstützung im Pflegealltag. Entdecken Sie vertiefende Inhalte zu Themen wie Pflegehilfsmitteln, Ansprüchen bei der Pflegekasse oder Entlastungsangeboten – und finden Sie genau die Informationen, die Ihnen im Alltag weiterhelfen.
Hier weiterlesen:
- Pflegehilfsmittel Liste Barmer: Anspruch & Leistungen
- Antrag auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel
- Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel bei der AOK?
- Welche Krankheiten bei Pflegegrad 3
- Knappschaft Pflegehilfsmittel Vertragspartner: Überblick
- Verhinderungspflege ab welchem Pflegegrad
- Pflegegrad unbefristet – was bedeutet das?