Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 3?

Seniorin mit Angehöriger beim Ausfüllen von Dokumenten zum Pflegegeld bei Pflegegrad 3.

Das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 beträgt aktuell 599 Euro pro Monat (Stand 2025). Es wird an Pflegebedürftige gezahlt, die im häuslichen Umfeld von Angehörigen, Freunden oder anderen nicht-professionellen Pflegepersonen versorgt werden. Bei Kombination mit Pflegesachleistungen reduziert sich der Betrag anteilig.

Wichtige Erkenntnisse

  • Pflegegeld Pflegegrad 3: 599 € pro Monat (Stand 2025).
  • Auszahlung erfolgt an die pflegebedürftige Person, nicht an den Pflegenden.
  • Pflegesachleistungen: 1.497 € monatlich bei Pflegegrad 3, wenn ein Pflegedienst genutzt wird (Stand 2025).
  • Kombinationsleistungen: Pflegegeld anteilig, wenn Pflegedienst und Angehörige gemeinsam pflegen.
  • Beratungseinsätze durch einen Pflegedienst sind zweimal pro Halbjahr Pflicht.

Pflegegrad 3 – Bedeutung und Einstufung

Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Das kann durch körperliche Einschränkungen, kognitive Defizite oder eine Kombination beider Ursachen bedingt sein. Menschen mit diesem Pflegegrad sind in vielen Bereichen des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen – oft mehrmals täglich.

Die Einstufung erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder Medicproof (bei privat Versicherten). Bewertet werden sechs Lebensbereiche, sogenannte Module:

  1. Mobilität – Beweglichkeit und Positionswechsel.
  2. Kognitive Fähigkeiten – Orientierung, Erinnerungsvermögen.
  3. Verhaltensweisen & psychische Problemlagen – z. B. nächtliche Unruhe.
  4. Selbstversorgung – Körperpflege, Ankleiden, Essen.
  5. Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen – z. B. Medikamentengabe.
  6. Alltagsgestaltung & soziale Kontakte.

Für Pflegegrad 3 müssen zwischen 47,5 und unter 70 Punkten erreicht werden.

Pflegegrad 3 kann sowohl bei körperlichen Erkrankungen (z. B. nach Schlaganfall) als auch bei Demenz oder psychischen Erkrankungen vergeben werden.

Höhe des Pflegegeldes bei Pflegegrad 3

Pflegegeld wird gezahlt, wenn die pflegebedürftige Person zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Helfern betreut wird. Es dient als finanzielle Anerkennung und kann frei verwendet werden – zur Unterstützung der Pflegeperson oder für pflegebezogene Anschaffungen.

  • Pflegegeld: 599 € pro Monat (nur private Pflege)
  • Pflegesachleistungen: 1.497 € pro Monat (nur Pflegedienst)
  • Kombinationsleistung: anteiliges Pflegegeld, wenn beide Pflegeformen genutzt werden

Beispielrechnung Kombinationsleistung:
Wird 40% des Pflegesachleistungsbudgets genutzt, zahlt die Pflegekasse 60% des Pflegegeldes, z. B. 599 € × 0,6 = 359,40 € Pflegegeld bei Pflegegrad 3.

Pflegegeld wird unabhängig vom Einkommen gezahlt. Die Auszahlung erfolgt in der Regel monatlich im Voraus.

Voraussetzungen für Pflegegeld bei Pflegegrad 3

Um Pflegegeld zu erhalten, müssen diese Bedingungen erfüllt sein:

  • Anerkannter Pflegegrad 3 (Bescheid der Pflegekasse).
  • Pflege im häuslichen Umfeld (eigene Wohnung, Pflege-WG oder bei Angehörigen).
  • Pflege erfolgt durch nicht-professionelle Personen wie Angehörige, Freunde oder Nachbarn.
  • Mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage.
  • Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst zweimal pro Halbjahr (Pflichttermin).

Wer die verpflichtenden Beratungseinsätze nicht nachweist, riskiert eine Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes.

Pflegegeld vs. Pflegesachleistungen vs. Kombinationsleistungen

Infografik mit Symbolen für Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Leistungsarten zu wählen – je nachdem, ob die Pflege ausschließlich durch Angehörige, durch einen professionellen Pflegedienst oder in Kombination erfolgt. Jede dieser Leistungen hat spezifische Vor- und Voraussetzungen.

Pflegegeld – Für private Pflege durch Angehörige

Pflegegeld wird gezahlt, wenn die pflegebedürftige Person zu Hause von nicht-professionellen Pflegepersonen wie Angehörigen, Freunden oder Nachbarn betreut wird. Es handelt sich um eine direkte Geldleistung der Pflegekasse an die pflegebedürftige Person.

Leistungsumfang bei Pflegegrad 3:

  • 599 € pro Monat (Stand 2025)
  • Auszahlung erfolgt direkt an die pflegebedürftige Person
  • Volle Flexibilität bei der Verwendung (z. B. als Anerkennung für die Pflegeperson oder für Hilfsmittel)

Pflegegeld ist steuerfrei und wird unabhängig vom Einkommen gezahlt.

Vorteile:

  • Hohe Selbstbestimmung
  • Wertschätzung familiärer Pflege
  • Flexibel nutzbar, z. B. zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen

Wichtig zu beachten:

  • Pflichtberatung durch einen Pflegedienst zweimal pro Halbjahr ist verpflichtend. Wer diese nicht wahrnimmt, riskiert Kürzungen.

Pflegesachleistungen – Für professionelle Pflege durch einen Pflegedienst

Wer die Pflege ganz oder teilweise durch einen ambulanten Pflegedienst erbringen lässt, kann sogenannte Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse übernimmt dabei direkt die Kosten für festgelegte Pflegeleistungen.

Leistungsumfang bei Pflegegrad 3:

  • 1.497 € pro Monat (Stand 2025)
  • Direkte Abrechnung zwischen Pflegedienst und Pflegekasse
  • Kein Geldfluss zur pflegebedürftigen Person

Typische Leistungen:

  • Körperpflege (Waschen, Ankleiden, Toilettengang)
  • Hilfe bei Ernährung und Mobilität
  • Unterstützung bei Medikamenteneinnahme

Vorteile:

  • Entlastung der Angehörigen
  • Professionelle Versorgung sichergestellt
  • Kein organisatorischer Aufwand für die pflegebedürftige Person

Die Höhe der Pflegesachleistungen ist festgelegt und richtet sich nach dem Pflegegrad. Nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende.

Kombinationsleistung – Pflegegeld + Pflegesachleistungen flexibel kombinieren

Die Kombinationsleistung ermöglicht eine individuelle Aufteilung zwischen privater Pflege durch Angehörige und professioneller Hilfe durch einen Pflegedienst. Sie eignet sich besonders für Familien, die einen Teil der Pflege selbst übernehmen, aber auch auf professionelle Unterstützung zurückgreifen möchten.

So funktioniert’s:

  • Wird nicht der gesamte Betrag der Pflegesachleistungen ausgeschöpft, zahlt die Pflegekasse anteilig Pflegegeld aus.
  • Die Kombination kann monatlich angepasst werden – ideal z. B. bei Urlaubsvertretung oder zeitweilig erhöhtem Pflegebedarf.

Beispielrechnung: Wenn 40 % des Pflegesachleistungsbudgets in Anspruch genommen werden:

  • 40% von 1.497 € = 598,80 € gehen an den Pflegedienst (Stand 2025).
  • 60% des Pflegegeldes werden zusätzlich gezahlt: 599 € × 0,6 = 359,40 € Pflegegeld (Stand 2025).

Vorteile:

  • Hohe Flexibilität im Pflegealltag
  • Entlastung der Angehörigen ohne vollständigen Verzicht auf Pflegegeld
  • Monatliche Anpassung je nach Bedarf möglich

Wer z. B. nur im Urlaubsmonat einen Pflegedienst einsetzt, erhält automatisch weniger Pflegegeld in diesem Monat – ohne erneuten Antrag.

Vergleichstabelle: Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationsleistung

LeistungstypMonatliche Höhe (PG 3)Pflege durchAuszahlung anBesonderheiten
Pflegegeld599 €Angehörige / FreundePflegebedürftige PersonPflichtberatung durch Pflegedienst
Pflegesachleistungen1.497 €Professioneller PflegedienstDirekte Abrechnung mit PflegekassePflegekasse zahlt direkt an Dienstleister
KombinationsleistungindividuellAngehörige + PflegedienstPflegegeld anteilig + SachleistungAufteilung kann jeden Monat neu bestimmt werden

Zusätzliche Leistungen bei Pflegegrad 3

Neben dem Pflegegeld stehen weitere finanzielle Unterstützungen zur Verfügung:

  • Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Betreuung
  • Pflegehilfsmittelpauschale: 42 € monatlich (z. B. Bettschutzeinlagen, Handschuhe, Desinfektion)
  • Verhinderungspflege: bis zu 1.685 € pro Jahr, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt
  • Kurzzeitpflege: bis zu 1,854 € pro Jahr für vorübergehende stationäre Pflege
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 € einmalig für Umbauten (z. B. barrierefreie Dusche)

Pflegehilfsmittel wie bei box4pflege.de beantragt, werden zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt – es gibt keine Anrechnung.

box4pflege.de – Pflegehilfsmittel einfach beantragen

Mit Pflegegrad 3 besteht Anspruch auf die Pflegehilfsmittelpauschale von 42 € monatlich. box4pflege.de übernimmt den gesamten Prozess:

  • Bedarfsermittlung telefonisch oder online
  • Vorausgefüllte Antragsformulare (Anlage 4)
  • Direkte Einreichung bei der Pflegekasse
  • Monatliche Lieferung frei Haus
Beispiel: Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 3 erhält neben dem Pflegegeld von 599 € monatlich jeden Monat automatisch 25 Bettschutzeinlagen, 100 Nitrilhandschuhe, Händedesinfektion und FFP2-Masken – komplett bezahlt von der Pflegekasse.

4 Häufige Fehler beim Pflegegeld (Pflegegrad 3) vermeiden

Auch mit einem bewilligten Pflegegrad verzichten viele Pflegebedürftige ungewollt auf Leistungen oder riskieren Kürzungen, weil sie vermeidbare Fehler machen. Wer diese Stolperfallen kennt, kann seinen Anspruch vollständig ausschöpfen und alle verfügbaren Unterstützungen nutzen.

Pflicht-Beratungsbesuche vergessen

Pflegegeldempfänger müssen bei Pflegegrad 3 zweimal pro Halbjahr einen Beratungsbesuch durch einen anerkannten Pflegedienst durchführen lassen.

Werden diese Termine versäumt oder der Nachweis nicht bei der Pflegekasse eingereicht, kann das Pflegegeld gekürzt oder komplett gestrichen werden.

Tipp: Termine frühzeitig einplanen und die Bestätigung aufbewahren.

Pflegehilfsmittel nicht beantragen

Die Pflegehilfsmittelpauschale von 42 € monatlich kann für Verbrauchsprodukte wie Bettschutzeinlagen, Handschuhe, Desinfektionsmittel und Masken genutzt werden.

Wer keinen Antrag stellt, verschenkt bis zu 504 € pro Jahr an kostenfreien Hilfsmitteln.

Tipp: Einmal über die „Anlage 4 Pflegehilfsmittel“ beantragen – danach erfolgt die Lieferung automatisch jeden Monat.

Kombinationsleistungen nicht nutzen

Viele Familien setzen ausschließlich auf Angehörigenpflege, dabei kann die Kombination aus privater Pflege und Pflegedienst die Belastung deutlich reduzieren.

Kombinationsleistungen ermöglichen eine flexible Aufteilung – der Anteil kann monatlich angepasst werden.

Tipp: Bei zusätzlichem Pflegebedarf, z. B. im Urlaub oder bei Krankheit, den Anteil des Pflegedienstes vorübergehend erhöhen, ohne auf das gesamte Pflegegeld zu verzichten.

Pflegegrad nicht regelmäßig prüfen

Der Gesundheitszustand verändert sich oft über die Zeit. Steigt der Pflegebedarf, kann ein höherer Pflegegrad mit mehr Leistungen bewilligt werden.

Wer keinen Antrag auf Höherstufung stellt, verzichtet möglicherweise auf mehrere Hundert Euro monatlich.

Tipp: Pflege-Tagebuch führen und ärztliche Unterlagen sammeln, um bei Verschlechterung des Zustands die Höherstufung zu beantragen.

Fazit: Pflegegeld bei Pflegegrad 3 sinnvoll nutzen

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf umfangreiche Leistungen, die sowohl die häusliche Pflege durch Angehörige als auch die professionelle Versorgung durch Pflegedienste finanziell absichern. Das Pflegegeld von 599 € monatlich bietet Familien eine wichtige Unterstützung, während Pflegesachleistungen in Höhe von 1.497 € pro Monat zusätzliche Entlastung durch Fachkräfte ermöglichen. Wer beide Formen kombiniert, profitiert von größtmöglicher Flexibilität und kann die Pflege individuell an den Alltag anpassen.

Darüber hinaus sollten Betroffene unbedingt auch die zusätzlichen Leistungen wie den Entlastungsbetrag oder die Pflegehilfsmittelpauschale von 42 € monatlich ausschöpfen. Gerade die Pflegehilfsmittel erleichtern den Alltag erheblich, entlasten Angehörige und verbessern die hygienische Sicherheit bei der Versorgung zu Hause.

Um den vollen Anspruch zu nutzen, ist es entscheidend, Beratungsbesuche rechtzeitig wahrzunehmen, Kombinationsleistungen zu prüfen und auch eine mögliche Höherstufung im Blick zu behalten. Wer diese Punkte beachtet, kann nicht nur finanzielle Vorteile sichern, sondern vor allem die Pflegequalität nachhaltig verbessern.


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FAQ – Pflegegeld bei Pflegegrad 3

Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 3?

599 € pro Monat (Stand 2025), wenn die Pflege zu Hause von Angehörigen oder Freunden übernommen wird.

Wer bekommt das Pflegegeld?

Es wird an die pflegebedürftige Person überwiesen, die frei über die Verwendung entscheiden kann.

Kann Pflegegeld mit Pflegesachleistungen kombiniert werden?

Ja, anteilig – abhängig vom Umfang der Pflegesachleistungen.

Muss ich bei Pflegegrad 3 Beratungseinsätze wahrnehmen?

Ja, zweimal pro Halbjahr, sonst droht eine Kürzung.

Was passiert bei Heimunterbringung?

Das Pflegegeld entfällt, da die Pflegeleistungen an die Einrichtung gezahlt werden.

Gibt es zusätzliche Leistungen?

Ja, z. B. Entlastungsbetrag (131 €), Pflegehilfsmittelpauschale (42 €), Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.

Ist Pflegegeld steuerpflichtig?

Nein, es ist in Deutschland steuerfrei.

Wer entscheidet über die Einstufung in Pflegegrad 3?

Der MDK oder Medicproof nach einer Begutachtung.

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