Wer kann Verhinderungspflege beantragen?

Pflegekraft unterstützt ältere Frau zu Hause, während eine Angehörige mit Koffer den Raum betritt – Symbolbild für Verhinderungspflege bei Ausfall der Hauptpflegeperson

Verhinderungspflege können pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 beantragen, wenn ihre Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist. Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege mindestens sechs Monate bestanden hat. Ab 2025 stehen bis zu 3.539 € jährlich für Ersatzpflege zur Verfügung (§39, §42a SGB XI).

Wichtige Erkenntnisse

  • Verhinderungspflege steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 zu, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt.
  • Voraussetzung ist eine mindestens sechsmonatige häusliche Pflege durch eine private Pflegeperson.
  • Die Leistung gilt für bis zu acht Wochen (56 Tage) pro Jahr.
  • Ab 2025 stehen bis zu 3.539 € jährlich zur Verfügung, inklusive übertragener Kurzzeitpflege-Mittel.
  • Ersatzpflege kann durch Angehörige, Freunde oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgen.
  • Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt – online, per Formular oder postalisch.
  • Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zu 50 % weitergezahlt, wenn Angehörige pflegen.
  • box4pflege.de sichert in dieser Zeit die regelmäßige Belieferung mit Pflegehilfsmitteln für die häusliche Pflege.

Was bedeutet Verhinderungspflege nach §39 SGB XI?

Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die greift, wenn die Hauptpflegeperson – meist ein Angehöriger – vorübergehend verhindert ist. Gründe können Krankheit, Urlaub, berufliche Verpflichtungen oder eine Erholungspause sein. Während dieser Zeit übernimmt eine andere Person oder ein Pflegedienst die Versorgung des Pflegebedürftigen. Dadurch wird die häusliche Pflege sichergestellt, auch wenn die eigentliche Pflegeperson nicht verfügbar ist.

Im Unterschied zur Kurzzeitpflege, die in einer stationären Einrichtung stattfindet, bleibt die Verhinderungspflege in der häuslichen Umgebung. Sie ist daher eine wichtige Entlastungsleistung für Familien, die langfristig zu Hause pflegen.

Ab 2025 können bis zu 3.539 € jährlich für bis zu acht Wochen Ersatzpflege genutzt werden. Damit wird pflegenden Angehörigen mehr Flexibilität und Planungssicherheit ermöglicht.

Wer kann Verhinderungspflege beantragen?

Die Verhinderungspflege kann von pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 beantragt werden, wenn ihre Hauptpflegeperson aus gesundheitlichen, beruflichen oder privaten Gründen zeitweise verhindert ist. Diese Leistung ist eine finanzielle Unterstützung, um eine Ersatzpflege sicherzustellen und die häusliche Versorgung aufrechtzuerhalten.

Voraussetzungen im Überblick:

  • Pflegegrad 2–5: Anspruch besteht erst ab Pflegegrad 2, da Pflegegrad 1 keinen Leistungsanspruch auf Verhinderungspflege vorsieht.
  • Mindestens sechs Monate Pflege: Die Hauptpflegeperson muss den Pflegebedürftigen vor der Verhinderung ununterbrochen mindestens sechs Monate häuslich gepflegt haben.
  • Pflege im häuslichen Umfeld: Die Pflege muss in der eigenen Wohnung oder im Haushalt des Pflegebedürftigen stattfinden.
  • Vorübergehende Verhinderung: Die Hauptpflegeperson ist krank, im Urlaub oder benötigt eine Entlastungsphase.
  • Ersatzpflegeperson vorhanden: Eine Vertretung übernimmt die Pflege – z. B. Angehörige, Nachbarn oder ein ambulanter Pflegedienst.
Ab 1. Juli 2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 € (§ 42a SGB XI). Es kann flexibel genutzt und kombiniert werden.

Der Antrag wird direkt bei der Pflegekasse gestellt – meist über ein Formular oder das
Online-Kundenportal der Kasse

Wer darf die Ersatzpflege übernehmen? (Pflege durch Angehörige oder Pflegedienst)

Während der Verhinderungspflege kann die Pflege sowohl von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn als auch von einem ambulanter Pflegedienst übernommen werden. Entscheidend ist, dass die Ersatzpflegeperson die Betreuung im häuslichen Umfeld sicherstellt und der Pflegebedürftige weiterhin gut versorgt ist.

Das Gesetz unterscheidet zwischen nicht erwerbsmäßiger Pflege (durch Privatpersonen) und erwerbsmäßiger Pflege (durch professionelle Anbieter). Je nach Art der Ersatzpflege unterscheiden sich die Erstattung und Abrechnung:

Art der Ersatzpflege Wer übernimmt die Pflege? Erstattung / Leistung Hinweise
Private Ersatzpflege (nicht erwerbsmäßig) Angehörige bis zum 2. Grad, Freunde, Nachbarn Bis 1.854 € jährlich, Pflegegeld wird zu 50 % weitergezahlt Nachweis über Dauer und Aufwand erforderlich
Professionelle Ersatzpflege (Pflegedienst) Ambulante Pflegedienste oder Betreuungseinrichtungen Direkte Abrechnung bis 3.539 € jährlich möglich (inkl. Kurzzeitpflegeanteil) Rechnung direkt an die Pflegekasse
Kombination beider Formen Teilweise Angehörige, teilweise Pflegedienst Flexible Aufteilung innerhalb des Gesamtbudgets Gilt ab Juli 2025 (§ 42a SGB XI)

Diese Regelung erlaubt Familien, individuell zu entscheiden, ob sie Unterstützung aus dem
persönlichen Umfeld oder professionelle Hilfe in Anspruch nehmen möchten – je nach Situation
und Pflegebedarf

Wie und wo kann Verhinderungspflege beantragt werden?

Der Antrag auf Verhinderungspflege wird bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen gestellt. Diese ist bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt (z. B. AOK, TK, IKK, Barmer oder DAK). Der Antrag kann postalisch, online oder persönlich eingereicht werden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  • Antragsformular anfordern oder herunterladen: Erhältlich auf der Website der jeweiligen Pflegekasse oder telefonisch bestellbar.
  • Pflegegradnachweis beifügen: Kopie des aktuellen Pflegegradbescheids der Pflegekasse einreichen.
  • Angaben zur Haupt- und Ersatzpflegeperson: Namen, Zeitraum, Grund der Verhinderung und Art der Vertretung (z. B. Angehörige, Nachbarn, Pflegedienst) angeben.
  • Nachweise über entstandene Kosten: Rechnungen von Pflegediensten oder Quittungen bei privat organisierter Pflege beifügen.
  • Antrag einreichen: Digital über das Online-Kundenportal oder per Post an die zuständige Pflegekasse senden.
  • Bearbeitung abwarten: Die Pflegekasse prüft Anspruch, Pflegegrad, Dauer und Höhe der Leistung.

Hinweis
Die Pflegekasse soll laut § 18c SGB XI innerhalb von 25 Arbeitstagen über den Antrag entscheiden.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, kann eine schriftliche Fristsetzung erfolgen.
Nach der Genehmigung wird die Ersatzpflege entweder direkt bezahlt oder nach Vorlage der Belege erstattet.

Wie lange und wie oft kann Verhinderungspflege genutzt werden?

Die Verhinderungspflege kann bis zu acht Wochen (56 Kalendertage) pro Kalenderjahr genutzt werden, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist. Dieser Zeitraum kann flexibel aufgeteilt werden – stundenweise, tageweise oder über mehrere Wochen verteilt.

Ab dem 1. Juli 2025 gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI). Damit stehen Pflegebedürftigen bis zu 3.539 € jährlich zur Verfügung, flexibel einsetzbar.

Wichtige Fakten im Überblick

  • Maximale Dauer: 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr.
  • Gesamtbudget (ab 1. Juli 2025): bis zu 3.539 € jährlich (§ 42a SGB XI).
  • Übergangsregel (bis 30. Juni 2025): einzelne Leistungen zur Verhinderungspflege waren auf 6 Wochen (42 Tage) begrenzt und der Übertrag von bis zu 843 € aus Kurzzeitpflege war möglich.
  • Nutzung flexibel: Stunden-, tage- oder wochenweise möglich.
  • Rückwirkender Antrag: Die allgemeine Regelung (§ 45 SGB I) erlaubt Rückwirkung bis zu vier Jahre – das gilt grundsätzlich, sofern keine spezielle Regelung entgegensteht.

Verhinderungspflege und Pflegegeld – Was bleibt erhalten?

Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld teilweise weitergezahlt, um die finanzielle Stabilität der Pflegebedürftigen zu sichern. Wenn die Ersatzpflege durch Angehörige oder Freunde (nicht erwerbsmäßig) erfolgt, wird das Pflegegeld für bis zu vier Wochen zu 50 % weitergezahlt.

Wird die Ersatzpflege dagegen von einem Pflegedienst übernommen, ruht das Pflegegeld für diesen Zeitraum vollständig, da die Kosten direkt über die Pflegekasse abgerechnet werden.

Beispiel: Frau M. pflegt seit über sechs Monaten ihren Vater (Pflegegrad 3) zu Hause. Während ihres dreiwöchigen Urlaubs übernimmt die Nachbarin die Pflege. Der Vater erhält weiterhin 50 % seines Pflegegeldes für diesen Zeitraum.

Wichtige Hinweise:
● Teilweise Weiterzahlung gilt nur bei privater Ersatzpflege.
● Anspruch besteht nur innerhalb der 8-Wochen-Grenze pro Jahr.
● Nach Ende der Vertretung wird das Pflegegeld automatisch wieder in voller Höhegezahlt.

Diese Regelung soll pflegende Angehörige finanziell entlasten und gleichzeitig sicherstellen,
dass Pflegebedürftige keine Versorgungslücken erleben.

Pflegehilfsmittel während der Verhinderungspflege sichern (box4pflege.de)

Pflegebox mit Desinfektionsmittel, Handschuhen und Masken auf Fußmatte – Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € monatlich, auch während der Verhinderungspflege gesichert

Während einer Verhinderungspflege ist es besonders wichtig, dass die häusliche Versorgung zuverlässig weiterläuft – dazu gehören auch Pflegehilfsmittel, die täglich benötigt werden. Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Mundschutz tragen entscheidend dazu bei, die Hygiene und Sicherheit zu gewährleisten.

Hier kommt box4pflege.de ins Spiel: Der Anbieter stellt sicher, dass Pflegebedürftige auch während einer Vertretungsphase durch Angehörige oder Pflegedienste weiterhin alle notwendigen Pflegehilfsmittel erhalten. Die Pflegebox wird monatlich geliefert, vollständig von der Pflegekasse übernommen und kann bequem online beantragt werden.

So bleibt die Pflege zu Hause auch während der Verhinderungspflege sicher, hygienisch und stressfrei organisiert – ganz ohne bürokratischen Aufwand.

Fazit

Die Verhinderungspflege ist eine der wichtigsten Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige. Sie hilft, Pflegezeiten flexibel zu gestalten, wenn die Hauptpflegeperson krank, im Urlaub oder einfach erschöpft ist. Anspruch darauf haben alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5, die seit mindestens sechs Monaten zu Hause gepflegt werden.

Mit bis zu 3.539 € jährlich (ab Juli 2025) können Angehörige oder professionelle Dienste einspringen – ohne finanzielle Belastung. Durch die Kombination mit Kurzzeitpflege und die flexible Nutzung des Budgets wird die häusliche Pflege dauerhaft gestärkt.

Damit auch während der Vertretung alles reibungslos läuft, unterstützt box4pflege.de mit der regelmäßigen Lieferung von Pflegehilfsmitteln, schnell und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. So bleibt die Versorgung zu Hause sicher, komfortabel und planbar.

Häufige Fragen (FAQs)

Wer kann Verhinderungspflege beantragen?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können Verhinderungspflege beantragen, wenn ihre Hauptpflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder anderer Gründe vorübergehend verhindert ist.

Ab welchem Pflegegrad gibt es Anspruch auf Verhinderungspflege?

Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Pflegegrad 1 berechtigt nicht zur Verhinderungspflege, da nur ein geringer Unterstützungsbedarf anerkannt wird.

Wie lange muss vor der Verhinderungspflege gepflegt worden sein?

Die Hauptpflegeperson muss den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate ununterbrochen zu Hause gepflegt haben, bevor Verhinderungspflege beantragt werden kann.

Wie lange kann Verhinderungspflege genutzt werden?

Die Leistung kann bis zu acht Wochen (56 Tage) im Jahr genutzt werden. Sie kann flexibel tage- oder wochenweise aufgeteilt werden.

Wie hoch ist der Betrag für Verhinderungspflege 2025?

Ab Juli 2025 stehen bis zu 3.539 € jährlich zur Verfügung, wenn Kurzzeitpflege-Mittel mit Verhinderungspflege kombiniert werden (§ 42a SGB XI).

Wer darf die Ersatzpflege übernehmen?

Angehörige, Freunde, Nachbarn oder Pflegedienste können die Ersatzpflege übernehmen. Wichtig ist, dass die häusliche Versorgung weiterhin gesichert bleibt.

Wird Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt?

Ja, bei privater Ersatzpflege wird das Pflegegeld zu 50 % für bis zu vier Wochen weitergezahlt. Bei Pflegediensten ruht die Zahlung.

Kann Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden?

Ja, der Antrag kann bis zu vier Jahre rückwirkend gestellt werden (§ 45 SGB I). Nachweise müssen vollständig vorliegen.

Wo stelle ich den Antrag auf Verhinderungspflege?

Der Antrag wird bei der Pflegekasse eingereicht – per Formular, online über das Kundenportal oder postalisch.

Wie unterstützt box4pflege.de während der Verhinderungspflege?

Box4pflege.de sorgt für die monatliche Lieferung wichtiger Pflegehilfsmittel, damit die häusliche Pflege auch während Vertretungszeiten zuverlässig funktioniert.