
Ein Anspruch auf Pflegegrad 1 besteht, wenn bei der Begutachtung im Rahmen des Neues Begutachtungsassessment (NBA) ein Punktwert zwischen 12,5 und unter 27 Punkten festzustellen ist — dies bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit nach § 15 SGB XI.
Wichtigste Erkenntnisse: Das Wichtigste zu Pflegegrad 1
- Anspruch bei 12,5 bis unter 27 Punkten im Begutachtungsinstrument (NBA): Dies entspricht einer „geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ (§ 15 SGB XI).
- Keine Leistung für Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1.
- Entlastungsbetrag 2025: einheitlich 131 €/Monat für Pflegegrade 1–5.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Anspruch ab Pflegegrad 1 auf bis zu 42 €/Monat für Verbrauchsartikel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel etc.
- Wohnumfeld-Förderung: Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen – der aktuelle Höchstbetrag wurde 2025 auf 4.180 € je Maßnahme erhöht.
- Antragstellung bei der Pflegekasse, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof, ggf. Hausbesuch.
- Leistungen bei Pflegegrad 1 lassen sich neben dem Entlastungsbetrag mit weiteren unterstützenden Angeboten kombinieren & frühzeitig nutzen – Antrag bei ersten Einschränkungen empfiehlt sich.
Inhaltsverzeichnis
Wie wird Pflegegrad 1 definiert?

Pflegegrad 1 wird laut § 15 SGB XI vergeben, wenn bei einer Person eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten festgestellt wird. Diese Bewertung erfolgt anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA), das vom Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof bei Privatversicherten durchgeführt wird. Pflegegrad 1 gilt als Einstiegsgrad in die Pflegeversicherung – er betrifft Menschen, die im Alltag bereits Unterstützung benötigen, aber noch weitgehend selbstständig sind.
Zentrale Merkmale laut SGB XI:
- Punktwert zwischen 12,5 und unter 27 Punkten.
- Eingeschränkte Selbstständigkeit in mindestens einem Lebensbereich.
- Voraussichtlich länger als 6 Monate bestehender Pflegebedarf.
- Kein erheblicher Pflegebedarf wie in höheren Pflegegraden.
Beispiel: Typische Fälle sind leichte Einschränkungen beim Ankleiden, bei der Orientierung oder bei der Organisation des Alltags, jedoch ohne durchgehenden Hilfebedarf.
Voraussetzungen für Pflegegrad 1 im Detail
Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof eine Gesamtpunktzahl von 12,5 bis unter 27 Punkten ergibt. Diese Bewertung erfolgt anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA). Ziel ist es, die Selbstständigkeit und Fähigkeiten einer Person in sechs Lebensbereichen zu bewerten.
Die sechs Begutachtungsmodule laut SGB XI
| Modul | Bewertungskriterium | Gewichtung am Gesamtergebnis |
|---|---|---|
| 1. Mobilität | Wie selbstständig kann sich die Person bewegen (z. B. aufstehen, umsetzen, gehen)? | 10 % |
| 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Orientierung, Gespräche führen, Entscheidungen treffen | 15 % |
| 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | Unruhe, Ängste, nächtliche Störungen, Aggressivität | 15 % |
| 4. Selbstversorgung | Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen, Trinken | 40 % |
| 5. Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen | Medikamenteneinnahme, Arztbesuche, Therapien | 20 % |
| 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | Tagesstruktur, soziale Kontakte, Hobbys, Freizeitgestaltung | 15 % |
Nur die Module 1, 4, 5 und 6 fließen direkt in die Berechnung ein, während 2 und 3 je nach Situation berücksichtigt werden.
Der Gesamtwert aus allen Modulen ergibt den Pflegegrad:
- Pflegegrad 1: 12,5 – unter 27 Punkte
- Pflegegrad 2: 27 – unter 47,5 Punkte
- Pflegegrad 3: 47,5 – unter 70 Punkte
- Pflegegrad 4: 70 – unter 90 Punkte
- Pflegegrad 5: ab 90 Punkte
Praktische Voraussetzungen
- Pflegebedarf muss voraussichtlich mindestens 6 Monate bestehen.
- Es reicht aus, wenn eine oder mehrere Teilfähigkeiten (z. B. Mobilität oder Alltagsorganisation) eingeschränkt sind.
- Die betroffene Person muss gesetzlich oder privat pflegeversichert sein.
- Der Antrag auf Pflegegrad erfolgt bei der eigenen Pflegekasse.
Wie läuft die Begutachtung durch den Gutachter?
Nach der Antragstellung bei der Pflegekasse wird die Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst (MD) (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei Privatversicherten) geprüft. Ziel der Begutachtung ist es, den Grad der Selbstständigkeit anhand der sechs Module des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) zu bewerten.
Schritt-für-Schritt-Ablauf
| Schritt | Beschreibung |
|---|---|
| 1. Antragstellung bei der Pflegekasse | Der Antrag kann telefonisch, schriftlich oder online gestellt werden. Ab dem Eingang läuft die Bearbeitungsfrist von 25 Arbeitstagen (§ 18 Abs. 3 SGB XI). |
| 2. Terminvereinbarung zur Begutachtung | Der MD nimmt Kontakt auf und vereinbart einen Hausbesuch oder Videotermin. |
| 3. Begutachtung vor Ort | Der Gutachter prüft Mobilität, Orientierung, Selbstversorgung etc. und erstellt ein Punkteprofil nach dem NBA. Angehörige dürfen teilnehmen. |
| 4. Bewertung & Pflegegrad-Ermittlung | Auf Basis der Punkte (0–100) wird der Pflegegrad ermittelt. Bei 12,5–unter 27 Punkten → Pflegegrad 1. |
| 5. Bescheid durch die Pflegekasse | Die Kasse informiert schriftlich über den bewilligten Pflegegrad oder über eine Ablehnung mit Begründung. |
| 6. Widerspruchsrecht | Innerhalb von einem Monat nach Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden, falls das Ergebnis nicht korrekt erscheint. |
Leistungen bei Pflegegrad 1

Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten zwar kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen, können aber trotzdem mehrere Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. Ziel ist es, frühzeitig Unterstützung zu bieten, um Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten.
| Leistung | Beschreibung | Betrag / Höchstwert |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) | Für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, z. B. Haushaltshilfe oder Betreuungsdienste | 131 € / Monat |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI) | Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen etc. | bis 42 € / Monat |
| Wohnumfeldverbesserung (§ 40 Abs. 4 SGB XI) | Zuschuss für Umbauten, z. B. Haltegriffe, barrierefreies Bad | bis 4.180 € je Maßnahme |
| Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) | Persönliche Beratung zur Organisation und Optimierung der häuslichen Pflege | Kostenlos – von der Kasse getragen |
| Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | Zuschuss zu digitalen Hilfen, z. B. Erinnerungssysteme oder Apps zur Sturzprävention | bis 53 € / Monat |
| Pflegekurse für Angehörige (§ 45 SGB XI) | Schulungen und Anleitung durch Fachkräfte | Kostenfrei über Pflegekasse |
Kombination möglich: Pflegehilfsmittel + Entlastungsbetrag können parallel genutzt werden.
Wann sollte man Pflegegrad 1 beantragen?
Ein Antrag auf Pflegegrad 1 sollte möglichst frühzeitig gestellt werden – bereits dann, wenn erste Anzeichen einer eingeschränkten Selbstständigkeit auftreten. Je eher der Antrag eingeht, desto schneller können Leistungen wie der Entlastungsbetrag (131 €) oder Pflegehilfsmittel (42 €) genutzt werden.
Typische Anzeichen, wann sich ein Antrag lohnt:
- Schwierigkeiten beim Aufstehen, Ankleiden oder Duschen.
- Häufige Vergesslichkeit oder Orientierungsschwächen.
- Erhöhter Unterstützungsbedarf im Alltag (Einkäufe, Haushalt).
- Unsicherheit beim Gehen oder erhöhte Sturzgefahr.
Warum frühes Beantragen wichtig ist
- Die Leistungen gelten nicht rückwirkend, sondern ab dem Monat der Antragstellung (§ 33 SGB XI).
- Der Prozess kann inklusive Gutachten bis zu 6 Wochen dauern – früher Antrag verhindert Leistungslücken.
- Frühzeitige Begutachtung kann helfen, spätere Höherstufungen (z. B. Pflegegrad 2) leichter zu begründen.
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- Abrechnung: Direkt mit Ihrer Pflegekasse – kein Papierkram.
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So funktioniert’s (3 Schritte):
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- Antrag digital unterschreiben
- Monatliche Lieferung erhalten – vollständig von der Pflegekasse erstattet
Fazit: Pflegegrad 1 Voraussetzungen kurz erklärt
Pflegegrad 1 ist der Einstiegsgrad in die Pflegeversicherung und wird vergeben, wenn bei der Begutachtung ein Punktwert zwischen 12,5 und unter 27 Punkten festgestellt wird. Er bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die bereits Anspruch auf wertvolle Unterstützungsleistungen ermöglicht.
Das Wichtigste im Überblick:
- Punktzahl 12,5 – unter 27 = Pflegegrad 1 (§ 15 SGB XI)
- Antrag über die Pflegekasse, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
- Anspruch auf:
- 4, Kein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, aber sinnvolle Präventions- und Unterstützungsangebote
Fazit: Auch wenn Pflegegrad 1 noch keinen hohen Pflegebedarf bedeutet, lohnt sich der Antrag frühzeitig – um Entlastung, Sicherheit und finanzielle Hilfe zu erhalten. So bleibt Selbstständigkeit länger erhalten.
FAQs zu Pflegegrad 1 Voraussetzungen
Was sind die Voraussetzungen für Pflegegrad 1?
Mindestens 12,5 bis unter 27 Punkte im Begutachtungsassessment (NBA) und eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die voraussichtlich mindestens 6 Monate besteht. Quelle: § 15 SGB XI.
Wer führt die Begutachtung durch?
Bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst (MD), bei Privatversicherten Medicproof. Beide bewerten nach dem standardisierten Punktesystem (0 – 100 Punkte).
Welche Leistungen stehen bei Pflegegrad 1 zu?
Kein Pflegegeld, aber 131 € Entlastungsbetrag, 42 € Pflegehilfsmittel, 4.180 € Wohnraumanpassung, sowie digitale Pflegeanwendungen (53 € monatlich).
Wie lange dauert es, bis der Pflegegrad bewilligt wird?
Nach Antragstellung muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Die Begutachtung durch den MD erfolgt in der Regel innerhalb von 2 – 4 Wochen.
Kann ich Widerspruch einlegen, wenn Pflegegrad 1 abgelehnt wird?
Ja, innerhalb von einem Monat nach Bescheid. Der Widerspruch muss schriftlich bei der Pflegekasse eingehen und begründet werden.
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 1?
Einfach über box4pflege.de beantragen – die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse und ist ohne zusätzliche Kosten oder Zahlungen.