Welche Voraussetzungen für Pflegegrad 1

Pflegekraft erklärt einer Seniorin die Voraussetzungen für Pflegegrad 1 und unterstützt beim Ausfüllen der Unterlagen.

Ein Anspruch auf Pflegegrad 1 besteht, wenn bei der Begutachtung im Rahmen des Neues Begutachtungsassessment (NBA) ein Punktwert zwischen 12,5 und unter 27 Punkten festzustellen ist — dies bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit nach § 15 SGB XI.

Wichtigste Erkenntnisse: Das Wichtigste zu Pflegegrad 1

  • Anspruch bei 12,5 bis unter 27 Punkten im Begutachtungsinstrument (NBA): Dies entspricht einer „geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ (§ 15 SGB XI).
  • Keine Leistung für Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1.
  • Entlastungsbetrag 2025: einheitlich 131 €/Monat für Pflegegrade 1–5.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Anspruch ab Pflegegrad 1 auf bis zu 42 €/Monat für Verbrauchsartikel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel etc.
  • Wohnumfeld-Förderung: Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen – der aktuelle Höchstbetrag wurde 2025 auf 4.180 € je Maßnahme erhöht.
  • Antragstellung bei der Pflegekasse, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof, ggf. Hausbesuch.
  • Leistungen bei Pflegegrad 1 lassen sich neben dem Entlastungsbetrag mit weiteren unterstützenden Angeboten kombinieren & frühzeitig nutzen – Antrag bei ersten Einschränkungen empfiehlt sich.

Wie wird Pflegegrad 1 definiert?

Grafik zur Punktzahl für Pflegegrad 1 im NBA, mit markiertem Bereich 12,5 bis 27 Punkte.

Pflegegrad 1 wird laut § 15 SGB XI vergeben, wenn bei einer Person eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten festgestellt wird. Diese Bewertung erfolgt anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA), das vom Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof bei Privatversicherten durchgeführt wird. Pflegegrad 1 gilt als Einstiegsgrad in die Pflegeversicherung – er betrifft Menschen, die im Alltag bereits Unterstützung benötigen, aber noch weitgehend selbstständig sind.

Zentrale Merkmale laut SGB XI:

  • Punktwert zwischen 12,5 und unter 27 Punkten.
  • Eingeschränkte Selbstständigkeit in mindestens einem Lebensbereich.
  • Voraussichtlich länger als 6 Monate bestehender Pflegebedarf.
  • Kein erheblicher Pflegebedarf wie in höheren Pflegegraden.

Beispiel: Typische Fälle sind leichte Einschränkungen beim Ankleiden, bei der Orientierung oder bei der Organisation des Alltags, jedoch ohne durchgehenden Hilfebedarf.

Voraussetzungen für Pflegegrad 1 im Detail

Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof eine Gesamtpunktzahl von 12,5 bis unter 27 Punkten ergibt. Diese Bewertung erfolgt anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA). Ziel ist es, die Selbstständigkeit und Fähigkeiten einer Person in sechs Lebensbereichen zu bewerten.

Die sechs Begutachtungsmodule laut SGB XI

Modul Bewertungskriterium Gewichtung am Gesamtergebnis
1. Mobilität Wie selbstständig kann sich die Person bewegen (z. B. aufstehen, umsetzen, gehen)? 10 %
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Orientierung, Gespräche führen, Entscheidungen treffen 15 %
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Unruhe, Ängste, nächtliche Störungen, Aggressivität 15 %
4. Selbstversorgung Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen, Trinken 40 %
5. Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen Medikamenteneinnahme, Arztbesuche, Therapien 20 %
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Tagesstruktur, soziale Kontakte, Hobbys, Freizeitgestaltung 15 %

Nur die Module 1, 4, 5 und 6 fließen direkt in die Berechnung ein, während 2 und 3 je nach Situation berücksichtigt werden.

Der Gesamtwert aus allen Modulen ergibt den Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: 12,5 – unter 27 Punkte
  • Pflegegrad 2: 27 – unter 47,5 Punkte
  • Pflegegrad 3: 47,5 – unter 70 Punkte
  • Pflegegrad 4: 70 – unter 90 Punkte
  • Pflegegrad 5: ab 90 Punkte

Praktische Voraussetzungen

  • Pflegebedarf muss voraussichtlich mindestens 6 Monate bestehen.
  • Es reicht aus, wenn eine oder mehrere Teilfähigkeiten (z. B. Mobilität oder Alltagsorganisation) eingeschränkt sind.
  • Die betroffene Person muss gesetzlich oder privat pflegeversichert sein.
  • Der Antrag auf Pflegegrad erfolgt bei der eigenen Pflegekasse.

Wie läuft die Begutachtung durch den Gutachter?

Nach der Antragstellung bei der Pflegekasse wird die Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst (MD) (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei Privatversicherten) geprüft. Ziel der Begutachtung ist es, den Grad der Selbstständigkeit anhand der sechs Module des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) zu bewerten.

Schritt-für-Schritt-Ablauf

Schritt Beschreibung
1. Antragstellung bei der Pflegekasse Der Antrag kann telefonisch, schriftlich oder online gestellt werden. Ab dem Eingang läuft die Bearbeitungsfrist von 25 Arbeitstagen (§ 18 Abs. 3 SGB XI).
2. Terminvereinbarung zur Begutachtung Der MD nimmt Kontakt auf und vereinbart einen Hausbesuch oder Videotermin.
3. Begutachtung vor Ort Der Gutachter prüft Mobilität, Orientierung, Selbstversorgung etc. und erstellt ein Punkteprofil nach dem NBA. Angehörige dürfen teilnehmen.
4. Bewertung & Pflegegrad-Ermittlung Auf Basis der Punkte (0–100) wird der Pflegegrad ermittelt. Bei 12,5–unter 27 Punkten → Pflegegrad 1.
5. Bescheid durch die Pflegekasse Die Kasse informiert schriftlich über den bewilligten Pflegegrad oder über eine Ablehnung mit Begründung.
6. Widerspruchsrecht Innerhalb von einem Monat nach Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden, falls das Ergebnis nicht korrekt erscheint.
Tipp: Wer beim Gutachtertermin unsicher ist, kann eine vertraute Person hinzuziehen. Führen Sie ein Pflege-Tagebuch, um alltägliche Einschränkungen nachvollziehbar zu dokumentieren.

Leistungen bei Pflegegrad 1

Leistungen bei Pflegegrad 1 mit 131 Euro Entlastungsbetrag, 42 Euro Pflegehilfsmitteln und 4.180 Euro Wohnumfeld-Zuschuss als Grafik dargestellt.

Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten zwar kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen, können aber trotzdem mehrere Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. Ziel ist es, frühzeitig Unterstützung zu bieten, um Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten.

Leistung Beschreibung Betrag / Höchstwert
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) Für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, z. B. Haushaltshilfe oder Betreuungsdienste 131 € / Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI) Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen etc. bis 42 € / Monat
Wohnumfeldverbesserung (§ 40 Abs. 4 SGB XI) Zuschuss für Umbauten, z. B. Haltegriffe, barrierefreies Bad bis 4.180 € je Maßnahme
Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) Persönliche Beratung zur Organisation und Optimierung der häuslichen Pflege Kostenlos – von der Kasse getragen
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) Zuschuss zu digitalen Hilfen, z. B. Erinnerungssysteme oder Apps zur Sturzprävention bis 53 € / Monat
Pflegekurse für Angehörige (§ 45 SGB XI) Schulungen und Anleitung durch Fachkräfte Kostenfrei über Pflegekasse
Alle Leistungen müssen bei der Pflegekasse beantragt und mit anerkannten Anbietern abgerechnet werden.

Kombination möglich: Pflegehilfsmittel + Entlastungsbetrag können parallel genutzt werden.

Wann sollte man Pflegegrad 1 beantragen?

Ein Antrag auf Pflegegrad 1 sollte möglichst frühzeitig gestellt werden – bereits dann, wenn erste Anzeichen einer eingeschränkten Selbstständigkeit auftreten. Je eher der Antrag eingeht, desto schneller können Leistungen wie der Entlastungsbetrag (131 €) oder Pflegehilfsmittel (42 €) genutzt werden.

Typische Anzeichen, wann sich ein Antrag lohnt:

  • Schwierigkeiten beim Aufstehen, Ankleiden oder Duschen.
  • Häufige Vergesslichkeit oder Orientierungsschwächen.
  • Erhöhter Unterstützungsbedarf im Alltag (Einkäufe, Haushalt).
  • Unsicherheit beim Gehen oder erhöhte Sturzgefahr.

Warum frühes Beantragen wichtig ist

  • Die Leistungen gelten nicht rückwirkend, sondern ab dem Monat der Antragstellung (§ 33 SGB XI).
  • Der Prozess kann inklusive Gutachten bis zu 6 Wochen dauern – früher Antrag verhindert Leistungslücken.
  • Frühzeitige Begutachtung kann helfen, spätere Höherstufungen (z. B. Pflegegrad 2) leichter zu begründen.
Tipp: Dokumentieren Sie Veränderungen im Alltag regelmäßig in einem Pflege- oder Beobachtungstagebuch – so kann der Gutachter die Einschränkungen realistischer bewerten.

box4pflege.de – Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 1 (42 € mtl.)

Auch mit Pflegegrad 1 steht Ihnen ein monatlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € zu (§ 40 SGB XI) – ohne zusätzliche Kosten oder Zahlungen für Sie. Mit box4pflege.de nutzen Sie diesen Vorteil unkompliziert:

  • Produkte: Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektion u. v. m.
  • Abrechnung: Direkt mit Ihrer Pflegekasse – kein Papierkram.
  • Flexibel: Monatlich anpassbar, jederzeit kündbar.

So funktioniert’s (3 Schritte):

  1. Pflegebox konfigurieren → https://box4pflege.de/bestellung/
  2. Antrag digital unterschreiben
  3. Monatliche Lieferung erhalten – vollständig von der Pflegekasse erstattet

Fazit: Pflegegrad 1 Voraussetzungen kurz erklärt

Pflegegrad 1 ist der Einstiegsgrad in die Pflegeversicherung und wird vergeben, wenn bei der Begutachtung ein Punktwert zwischen 12,5 und unter 27 Punkten festgestellt wird. Er bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die bereits Anspruch auf wertvolle Unterstützungsleistungen ermöglicht.

Das Wichtigste im Überblick:

  1. Punktzahl 12,5 – unter 27 = Pflegegrad 1 (§ 15 SGB XI)
  2. Antrag über die Pflegekasse, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
  3. Anspruch auf:
  4. 4, Kein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, aber sinnvolle Präventions- und Unterstützungsangebote

Fazit: Auch wenn Pflegegrad 1 noch keinen hohen Pflegebedarf bedeutet, lohnt sich der Antrag frühzeitig – um Entlastung, Sicherheit und finanzielle Hilfe zu erhalten. So bleibt Selbstständigkeit länger erhalten.

FAQs zu Pflegegrad 1 Voraussetzungen

Was sind die Voraussetzungen für Pflegegrad 1?

Mindestens 12,5 bis unter 27 Punkte im Begutachtungsassessment (NBA) und eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die voraussichtlich mindestens 6 Monate besteht. Quelle: § 15 SGB XI.

Wer führt die Begutachtung durch?

Bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst (MD), bei Privatversicherten Medicproof. Beide bewerten nach dem standardisierten Punktesystem (0 – 100 Punkte).

Welche Leistungen stehen bei Pflegegrad 1 zu?

Kein Pflegegeld, aber 131 € Entlastungsbetrag, 42 € Pflegehilfsmittel, 4.180 € Wohnraumanpassung, sowie digitale Pflegeanwendungen (53 € monatlich).

Wie lange dauert es, bis der Pflegegrad bewilligt wird?

Nach Antragstellung muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Die Begutachtung durch den MD erfolgt in der Regel innerhalb von 2 – 4 Wochen.

Kann ich Widerspruch einlegen, wenn Pflegegrad 1 abgelehnt wird?

Ja, innerhalb von einem Monat nach Bescheid. Der Widerspruch muss schriftlich bei der Pflegekasse eingehen und begründet werden.

Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 1?

Einfach über box4pflege.de beantragen – die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse und ist ohne zusätzliche Kosten oder Zahlungen.