
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern oder Beschwerden von Pflegebedürftigen lindern. Es gibt zwei Hauptarten: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Handschuhe, Bettschutzeinlagen – bis 42 € monatlich) und technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Hausnotruf). Anspruch besteht ab Pflegegrad 1.
Wichtige Erkenntnisse
- Es gibt zwei Hauptarten von Pflegehilfsmitteln: zum Verbrauch und technische Hilfsmittel.
- Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen bis zu 42 € pro Monat (§ 40 SGB XI) zur Verfügung.
- Anspruch besteht bei Pflegegrad 1–5 und häuslicher Pflege.
- Technische Pflegehilfsmittel werden meist leihweise zur Verfügung gestellt.
- Der Antrag erfolgt über die Pflegekasse oder einen zugelassenen Anbieter.
- Mehrere Pflegehilfsmittel können innerhalb des Budgets kombiniert werden.
Inhaltsverzeichnis
Welche Pflegehilfsmittel gibt es?
Pflegehilfsmittel werden gesetzlich in zwei Hauptkategorien unterteilt: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und technische Pflegehilfsmittel. Beide dienen dazu, die häusliche Pflege zu erleichtern, unterscheiden sich jedoch in Nutzung, Abrechnung und Kostenübernahme.
Hauptübersicht der Pflegehilfsmittel

| Kategorie | Beispiele | Kostenübernahme |
|---|---|---|
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Schutzschürzen, Mundschutz | Bis zu 42 € pro Monat (§ 40 SGB XI) |
| Technische Pflegehilfsmittel | Pflegebett, Hausnotrufsystem, Rollstuhl, Lagerungshilfen, Patientenlifter | Leihweise oder mit gesetzlicher Zuzahlung |
Wichtige Unterschiede auf einen Blick
- Verbrauchsprodukte werden regelmäßig benötigt und monatlich über die 42 € Pauschale abgerechnet.
- Technische Hilfsmittel sind langlebige Geräte, die meist nach Antrag genehmigt und leihweise bereitgestellt werden.
- Für beide Kategorien ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad (1–5) erforderlich.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – Was gehört dazu?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die regelmäßig benötigt und nach Gebrauch entsorgt werden. Sie dienen dem Hygieneschutz und der Erleichterung der häuslichen Pflege. Die Kosten werden im Rahmen der gesetzlichen 42 € Pauschale pro Monat (§ 40 SGB XI) übernommen – vorausgesetzt, ein Pflegegrad (1–5) liegt vor.
Typische Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Zu dieser Kategorie gehören unter anderem:
- Einmalhandschuhe
- Bettschutzeinlagen (Einmal)
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
- Schutzschürzen (Einmalgebrauch)
- Mundschutz / medizinische Masken
Diese Produkte sind speziell für die häusliche Pflege bestimmt und im Hilfsmittelverzeichnis entsprechend aufgeführt.
Wie funktioniert die 42 € Pflegehilfsmittelpauschale?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5 haben Anspruch auf:
- Bis zu 42 € monatlich
- Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
- Abrechnung direkt über einen zugelassenen Anbieter
Nicht genutztes Budget verfällt am Monatsende und wird nicht in den nächsten Monat übertragen.
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist in der Regel kein ärztliches Rezept notwendig. Entscheidend ist der anerkannte Pflegegrad und die häusliche Pflegesituation. Aus Sicht von box4pflege.de ist es sinnvoll, verschiedene Verbrauchsprodukte innerhalb der 42 € Pauschale zu kombinieren, um den tatsächlichen Pflegebedarf vollständig abzudecken.
Technische Pflegehilfsmittel – Welche gibt es?
Technische Pflegehilfsmittel sind langlebige Geräte oder Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern, die Selbstständigkeit fördern oder Beschwerden lindern. Im Gegensatz zu Verbrauchsprodukten werden sie nicht monatlich über die 42 € Pauschale abgerechnet, sondern gesondert beantragt und genehmigt.
Beispiele für technische Pflegehilfsmittel
Zu den häufigsten technischen Pflegehilfsmitteln gehören:
- Pflegebett (inkl. Zubehör wie Seitengitter oder Aufrichter)
- Hausnotrufsysteme
- Rollstuhl oder Gehhilfen
- Lagerungshilfen (z. B. Lagerungskissen)
- Patientenlifter
- Dusch- oder Toilettenhilfen
Diese Produkte sind im Hilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen gelistet und dienen der Erleichterung der häuslichen Pflege.
Wie erfolgt die Kostenübernahme?
Technische Pflegehilfsmittel:
- Müssen meist separat bei der Pflegekasse beantragt werden
- Werden häufig leihweise zur Verfügung gestellt
- Können eine gesetzliche Zuzahlung erfordern
Die Pflegekasse prüft dabei:
- Medizinische Notwendigkeit
- Eignung der Pflegesituation
- Wirtschaftlichkeit der Versorgung
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Grundsätzlich haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5) Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet. Die Leistungen sind im Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) geregelt.
Voraussetzungen im Überblick
Damit ein Anspruch besteht, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Anerkannter Pflegegrad (1–5)
- Häusliche Pflege (z. B. zuhause, bei Angehörigen oder im betreuten Wohnen)
- Notwendigkeit zur Erleichterung der Pflege oder Linderung von Beschwerden
Ohne Pflegegrad besteht kein Anspruch auf die 42 € Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Was gilt als häusliche Pflege?
Häusliche Pflege liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person:
- In der eigenen Wohnung lebt
- Bei Familienangehörigen versorgt wird
- In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft lebt
In vollstationären Pflegeeinrichtungen besteht kein Anspruch auf die monatliche 42 € Pauschale, da dort die Versorgung anders geregelt ist.
Wie beantragt man Pflegehilfsmittel?
Der Antrag auf Pflegehilfsmittel erfolgt über die zuständige Pflegekasse (z. B. AOK, TK, Barmer). Während Pflegehilfsmittel zum Verbrauch meist unkompliziert beantragt werden können, benötigen technische Pflegehilfsmittel häufig eine gesonderte Genehmigung.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Pflegegrad feststellen: Ein anerkannter Pflegegrad (1–5) ist Voraussetzung für die Kostenübernahme.
- Bedarf ermitteln: Es sollte klar sein, welche Pflegehilfsmittel benötigt werden – z. B. Handschuhe, Bettschutzeinlagen oder ein Pflegebett.
- Anbieter auswählen: Ein zugelassener Leistungserbringer kann:
- Den Antrag vorbereiten
- Die Kommunikation mit der Pflegekasse übernehmen
- Direkt abrechnen
- Die Produkte nach Hause liefern
- Antrag einreichen: Der Antrag wird bei der Pflegekasse eingereicht. Für Verbrauchsprodukte reicht meist ein vereinfachtes Formular.
- Genehmigung abwarten: Technische Pflegehilfsmittel werden individuell geprüft. Verbrauchsprodukte werden in der Regel schnell bewilligt.
- Lieferung erhalten: Nach Genehmigung erfolgt die Versorgung regelmäßig oder einmalig – je nach Art des Hilfsmittels.
Pflegehilfsmittel einfach erhalten – mit box4pflege.de
Die Nutzung der 42 € Pflegehilfsmittel-Pauschale muss nicht kompliziert sein. box4pflege.de unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige dabei, den Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch vollständig auszuschöpfen.
Ihre Vorteile:
- Unterstützung für Antragstellung bei der Pflegekasse
- Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
- Monatliche Lieferung nach Hause
- Flexible Zusammenstellung der benötigten Produkte
So erhalten Sie regelmäßig die passenden Pflegehilfsmittel – ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
FAQ – Häufige Fragen
Was zählt alles zu Pflegehilfsmitteln?
Zu Pflegehilfsmitteln zählen Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern oder Beschwerden lindern. Man unterscheidet zwischen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (z. B. Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektion) und technischen Pflegehilfsmitteln (z. B. Pflegebett, Hausnotruf).
Welche Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse übernimmt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € monatlich (§ 40 SGB XI) bei Pflegegrad 1–5. Technische Pflegehilfsmittel werden separat geprüft und meist leihweise zur Verfügung gestellt.
Wie hoch ist die Pflegehilfsmittel-Pauschale?
Die gesetzliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beträgt bis zu 42 € pro Monat. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und eine häusliche Pflegesituation.
Braucht man ein Rezept für Pflegehilfsmittel?
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist in der Regel kein ärztliches Rezept erforderlich. Für technische Pflegehilfsmittel kann hingegen eine ärztliche Verordnung notwendig sein.
Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln?
Hilfsmittel im Sinne der Krankenversicherung dienen primär der medizinischen Rehabilitation (z. B. Hörgeräte). Pflegehilfsmittel hingegen unterstützen konkret die Pflege im Alltag und werden über die Pflegeversicherung geregelt.
Können mehrere Pflegehilfsmittel kombiniert werden?
Ja, innerhalb der 42 € Pauschale können verschiedene Verbrauchsprodukte kombiniert werden, z. B. Handschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel. Wichtig ist, dass das monatliche Budget nicht überschritten wird.
Wie bekomme ich Pflegehilfsmittel nach Hause geliefert?
Nach Genehmigung durch die Pflegekasse erfolgt die Lieferung meist direkt nach Hause. Anbieter wie box4pflege.de übernehmen Antragstellung, Abrechnung und regelmäßige Versorgung.