Welche Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 4?

Pflegekraft hilft Seniorin mit Pflegehilfsmitteln bei Pflegegrad 4 – Hygienische Pflege zu Hause.

Bei Pflegegrad 4 haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 Euro pro Monat. Dazu gehören Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Mundschutz, Schutzschürzen und weitere Hygienemittel. Die Kosten übernimmt vollständig die Pflegekasse – ohne Eigenanteil.

Wichtige Erkenntnisse

  • Ab Pflegegrad 4 besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 € pro Monat (§ 40 SGB XI).
  • Die Pflegekasse übernimmt 100 % der Kosten – ohne Eigenanteil.
  • Typische Produkte: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz & Schutzschürzen.
  • Anspruch gilt ab Pflegegrad 1, bei PG 4 besteht ein besonders hoher täglicher Verbrauch.
  • Antragstellung: direkt bei der Pflegekasse oder über einen zugelassenen Anbieter (z. B. box4pflege.de).
  • Lieferung kann monatlich automatisch erfolgen – keine Neubeantragung nötig.
  • Pflegehilfsmittel entlasten Angehörige und verbessern die Hygiene in der häuslichen Pflege.

Pflegegrad 4 – Was bedeutet das?

Pflegegrad 4 wird vergeben, wenn eine Person schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten hat. Betroffene benötigen täglich umfangreiche Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Medikamenteneinnahme. Der Medizinische Dienst (MD) vergibt diesen Pflegegrad bei einer Bewertung von 70 bis unter 90 Punkten nach den Begutachtungskriterien des § 15 SGB XI. Die Pflegebedürftigkeit besteht in der Regel dauerhaft, häufig auch rund um die Uhr.

Pflegegrad 4 bedeutet in der Praxis: Angehörige oder Pflegekräfte übernehmen den größten Teil der Versorgung – von der Grundpflege über die Hygiene bis hin zu medizinischen Hilfestellungen. Dadurch steigt auch der Verbrauch an Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, da sie täglich benötigt werden, um eine hygienische und sichere Pflegeumgebung zu gewährleisten.

Personen mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf umfangreiche Leistungen der Pflegeversicherung, darunter Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – letztere mit einer monatlichen Pauschale von 42 €.

Welche Pflegehilfsmittel stehen bei Pflegegrad 4 zu?

Pflegehilfsmittel Übersicht – Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Mundschutz und Tücher im Wert von 42 € pro Monat.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf alle Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 SGB XI – unabhängig davon, ob sie zu Hause oder im Betreuten Wohnen gepflegt werden. Die Pflegekasse übernimmt dafür monatlich bis zu 42 €. Diese Produkte sollen die häusliche Pflege erleichtern, Infektionen vermeiden und die Hygiene sichern.

Liste der zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel (Stand 2025)

  1. Einmalhandschuhe – Schützen Pflegende und Pflegebedürftige bei Körperpflege und medizinischen Tätigkeiten.
  2. Bettschutzeinlagen (Einmal- oder Mehrfachnutzung) – Schützen Bett und Matratze vor Flüssigkeiten; besonders bei Inkontinenz wichtig.
  3. Händedesinfektionsmittel – Reduzieren Keime und beugen Infektionen vor, unverzichtbar in intensiven Pflegesituationen.
  4. Flächendesinfektionsmittel – Für Pflegeutensilien und Kontaktflächen, um Hygiene im Pflegebereich zu gewährleisten.
  5. Schutzschürzen – Verhindern Verschmutzungen der Kleidung bei Pflegehandlungen oder Essenssituationen.
  6. Mund- und Nasenschutzmasken (OP-Masken oder FFP2) – Schützen vor Infektionen, besonders bei häufigem Pflegekontakt.
  7. Fingerlinge / Einmalservietten – Für gezielte Pflege bei Wundversorgung oder Hygienearbeiten.
Die Pflegehilfsmittel dürfen monatlich variieren – je nach individuellem Bedarf und Pflegesituation. Die Pflegekasse erstattet maximal 42 € im Monat; höhere Kosten können selbst übernommen werden.
Praxis-Tipp: Pflegegrad 4 geht oft mit einem erhöhten Pflegeaufwand einher (z. B. mehrfache Verbandswechsel oder Körperpflege am Tag). Dadurch steigt der monatliche Verbrauch an Pflegehilfsmitteln – daher ist eine automatische monatliche Belieferung besonders praktisch.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – monatliche Pauschale 2025

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 Euro monatlich. Diese Pauschale wurde 2025 im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) angepasst und gilt bundesweit einheitlich.

Die gesetzliche Grundlage bildet § 40 Absatz 2 SGB XI. Danach übernehmen Pflegekassen die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wenn sie zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden beitragen oder dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.

Die 42 € monatlich stehen zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zur Verfügung. Es ist keine Eigenbeteiligung erforderlich. Der Betrag kann monatlich flexibel für unterschiedliche Artikel genutzt werden, solange diese auf der offiziellen Pflegehilfsmittelliste der gesetzlichen Pflegeversicherung stehen.

Beispiel: Wer regelmäßig Inkontinenzprodukte und Desinfektionsmittel benötigt, kann diese monatlich kombinieren, solange die Gesamtkosten 42 € nicht überschreiten.

Anspruchsberechtigt sind ausschließlich Personen, die zu Hause oder in einer häuslichen Pflegegemeinschaft versorgt werden. In stationären Einrichtungen (z. B. Pflegeheim) gilt die Pauschale nicht, da diese Kosten über die Einrichtung abgerechnet werden.

Pflegehilfsmittel beantragen – so geht’s bei der Pflegekasse

Der Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist unkompliziert und kann auf zwei Wegen gestellt werden – direkt bei der Pflegekasse oder über einen zugelassenen Anbieter, der die Abwicklung übernimmt.

Antrag direkt bei der Pflegekasse

  1. Formular anfordern: Das Antragsformular ist telefonisch, online oder schriftlich bei der Pflegekasse erhältlich.
  2. Pflegegrad nachweisen: Die Pflegekasse prüft, ob mindestens Pflegegrad 1 vorliegt.
  3. Bedarf angeben: In der Regel genügt die Angabe, dass Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege benötigt werden.
  4. Genehmigung abwarten: Nach Eingang entscheidet die Pflegekasse meist innerhalb von 1–3 Wochen.
  5. Kauf & Erstattung: Nach Genehmigung können Produkte selbst gekauft und per Rechnung erstattet werden – oder man wählt die bequeme Lieferoption über einen Anbieter.

Antrag über einen zugelassenen Anbieter

Alternativ kann der Antrag über einen Pflegehilfsmittel-Versorger gestellt werden. Der Anbieter übernimmt:

  • Die Antragstellung bei der Pflegekasse,
  • Die Kommunikation mit der Kasse,
  • Und die monatliche Lieferung der Pflegehilfsmittel im Wert von 42 €.

Damit entfällt jeglicher bürokratischer Aufwand für Pflegebedürftige oder Angehörige. Nach einmaliger Genehmigung erfolgt die Belieferung automatisch – ohne jährliche Neubeantragung.

Die Genehmigung gilt dauerhaft, solange die häusliche Pflegesituation besteht. Änderungen (z. B. Pflegegrad-Wechsel oder Umzug) sollten der Pflegekasse mitgeteilt werden.

Beispiel: Pflegehilfsmittel-Kombination für Pflegegrad 4

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben einen besonders hohen Pflege- und Hygienebedarf. Viele Tätigkeiten – wie das Waschen, Umlagern oder die Wundversorgung – erfordern regelmäßigen Einsatz von Schutz- und Reinigungsprodukten. Ein sinnvoll zusammengestelltes Pflegehilfsmittel-Paket hilft, den Alltag hygienisch und sicher zu gestalten.

Beispielhafte Monatskombination (Warenwert: 42 €)

ProduktMengeZweck
Einmalhandschuhe200 StkSchutz bei jeder Pflegehandlung
Bettschutzeinlagen (Einmal)30 StkSchutz vor Feuchtigkeit und Verschmutzung
Händedesinfektionsmittel2 × 500 mlHygiene vor und nach Pflegetätigkeiten
Flächendesinfektion1 LReinigung von Oberflächen und Hilfsmitteln
Mundschutz (OP-Masken)50 StkInfektionsschutz bei engem Kontakt
Schutzschürzen10 StkSchutz der Kleidung während der Pflege

Diese Kombination deckt den typischen Monatsbedarf bei Pflegegrad 4 ab und bleibt innerhalb der monatlichen 42 €-Pauschale der Pflegekasse. Der tatsächliche Verbrauch kann je nach Pflegesituation, Mobilität und Inkontinenz unterschiedlich sein.

Tipp: Die Auswahl kann monatlich angepasst werden – zum Beispiel mehr Desinfektion im Winter oder mehr Bettschutzeinlagen bei stärkerer Inkontinenz.

Pflegehilfsmittel einfach über box4pflege.de erhalten

Pflegeberater liefert Pflegebox von box4pflege.de an Seniorin – Antrag und Lieferung durch Anbieter erledigt.

Wer Pflegegrad 4 hat, weiß: Der Bedarf an Pflegehilfsmitteln ist hoch – und der Einkauf kann zeitaufwendig sein. Genau hier unterstützt box4pflege.de mit einem einfachen und kostenlosen Service.

Über box4pflege.de können Pflegebedürftige oder Angehörige ihre monatliche Pflegebox bequem online beantragen. Das Team übernimmt die komplette Abwicklung – von der Antragstellung bei der Pflegekasse bis zur regelmäßigen Lieferung der Produkte direkt nach Hause.

So funktioniert es:

  1. Online-Antrag ausfüllen: Pflegegrad und persönliche Daten angeben.
  2. Genehmigung durch Pflegekasse: box4pflege.de reicht den Antrag für dich ein.
  3. Monatliche Lieferung: Deine Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € kommen automatisch – ohne Aufwand und ohne Zuzahlung.

Die Pflegebox enthält individuell zusammengestellte Produkte, z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen – genau auf den Pflegebedarf bei Pflegegrad 4 abgestimmt. Änderungen sind jederzeit möglich.

Der Service ist gesetzlich anerkannt (§ 40 SGB XI) und wird vollständig von der Pflegekasse bezahlt. Es entstehen keine Zusatzkosten.

Fazit – Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 4 sinnvoll nutzen

Pflegegrad 4 bedeutet einen hohen Unterstützungsbedarf im Alltag – körperlich, organisatorisch und hygienisch. Damit die häusliche Pflege sicher und würdevoll erfolgen kann, stellt die Pflegeversicherung nach § 40 SGB XI monatlich 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bereit. Diese Hilfsmittel – wie Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel oder Schutzschürzen – entlasten Angehörige und verbessern die Pflegehygiene erheblich. Sie sind ein fester Bestandteil der Pflegeleistungen und stehen allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu.

Wer sich nicht selbst um Antrag und Nachbestellung kümmern möchte, kann den Service von box4pflege.de nutzen. Das Team übernimmt die komplette Abwicklung mit der Pflegekasse und liefert die benötigten Pflegehilfsmittel monatlich automatisch nach Hause – individuell angepasst.

Häufige Fragen (FAQ) – Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 4

Welche Pflegehilfsmittel stehen Pflegegrad 4 zu?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 erhalten alle Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 SGB XI – bis 42 € monatlich. Dazu gehören Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen und Masken. Die Kosten übernimmt vollständig die Pflegekasse.

Muss ich die Pflegehilfsmittel selbst bezahlen?

Nein. Die Pflegekasse trägt die Kosten bis 42 € pro Monat. Es ist kein Eigenanteil erforderlich. Nur bei höherem Verbrauch können Mehrkosten privat übernommen werden.

Wer darf Pflegehilfsmittel beantragen?

Antragsberechtigt sind alle Personen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause oder in einer häuslichen Pflegegemeinschaft gepflegt werden. Bewohner stationärer Einrichtungen erhalten die Hilfsmittel über das Heim.

Wie lange gilt die Genehmigung der Pflegekasse?

Die Genehmigung gilt dauerhaft, solange die häusliche Pflegesituation besteht. Änderungen – z. B. Pflegegrad-Wechsel oder Umzug – müssen der Pflegekasse gemeldet werden.

Welche Anbieter übernehmen die Antragstellung automatisch?

Zugelassene Pflegehilfsmittel-Versorger wie box4pflege.de übernehmen die gesamte Antragstellung und liefern die Pflegehilfsmittel monatlich automatisch – ohne Aufwand und ohne Zuzahlung.

Kann ich die Zusammenstellung der Produkte ändern?

Ja. Die Auswahl kann jederzeit angepasst werden, solange der Gesamtwert von 42 € nicht überschritten wird. Änderungen lassen sich einfach online über den Anbieter mitteilen.

Was passiert, wenn mein Pflegegrad sich ändert?

Die Genehmigung bleibt bestehen. Bei einem höheren Pflegegrad kann der Bedarf steigen – du kannst die Produktmenge oder Zusammenstellung entsprechend anpassen.