
Für eine Pflegestufe (Pflegegrad) zählen keine bestimmten Diagnosen, sondern die Folgen einer Krankheit: Wenn körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen dauerhaft bestehen – z. B. bei Demenz, Parkinson, Schlaganfall, Krebs oder Multiple Sklerose – kann ein Pflegegrad beantragt werden. Entscheidend ist der Verlust der Selbstständigkeit.
Wichtige Erkenntnisse – Krankheiten, die zur Pflegestufe führen
- Es gibt keine feste Krankheit, die automatisch eine Pflegestufe (Pflegegrad) garantiert – entscheidend ist die Einschränkung der Selbstständigkeit.
- Körperliche, neurologische und psychische Erkrankungen können zu Pflegebedürftigkeit führen, z. B. Demenz, Parkinson, Schlaganfall, Krebs oder Depression.
- Der Medizinische Dienst (MD) beurteilt die Alltagskompetenz in sechs Lebensbereichen, nicht nur die Diagnose.
- Chronische oder fortschreitende Krankheiten mit dauerhaftem Hilfebedarf gelten als pflegerelevant.
- Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit bestehen Ansprüche auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel (42 € monatlich).
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Pflegestufe bzw. Pflegegrade?
Bis Ende 2016 wurde in Deutschland der Begriff Pflegestufe verwendet, um den Pflegebedarf einer Person zu bestimmen. Seit dem Pflegestärkungsgesetz II (2017) wurde dieses System durch die Pflegegrade 1 bis 5 ersetzt.
Die neue Einstufung bewertet nicht mehr nur den Zeitaufwand der Pflege, sondern den Verlust an Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen. Das bedeutet: Entscheidend ist nicht, welche Krankheit jemand hat, sondern wie stark sie die Selbstversorgung, Mobilität oder geistige Fähigkeiten beeinträchtigt.
Pflegegrade im Überblick (2025)
| Pflegegrad | Beschreibung | Punktebereich (MD-Begutachtung) |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 12,5 – <27 |
| Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 27 – <47,5 |
| Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 47,5 – <70 |
| Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 70 – <90 |
| Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an Pflege | 90 – 100 |
Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF bei Privatversicherten. Dabei werden sechs Lebensbereiche bewertet: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheiten und Gestaltung des Alltags.
Kurz gesagt: Eine Pflegestufe bzw. ein Pflegegrad sagt nicht aus, welche Krankheit jemand hat – sondern wie stark sie das Leben beeinflusst.
Kriterien für die Einstufung – Wann gilt eine Krankheit als pflegebedürftig?
Ob eine Krankheit zu einer Pflegestufe (heute: Pflegegrad) führt, hängt nicht allein von der Diagnose ab, sondern davon, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist. Entscheidend ist also der Hilfebedarf, nicht der Krankheitsname.
Die Pflegekasse beauftragt nach Antragstellung den Medizinischen Dienst (MD), der die betroffene Person zu Hause oder in einer Einrichtung begutachtet. Dabei werden folgende sechs Lebensbereiche bewertet:
- Mobilität – z. B. Aufstehen, Gehen, Treppensteigen, Positionswechsel.
- Kognitive & kommunikative Fähigkeiten – Orientierung, Verstehen, Sprechen.
- Verhaltensweisen & psychische Problemlagen – z. B. Unruhe, Ängste, Aggressionen.
- Selbstversorgung – Körperpflege, Ernährung, Toilettengänge, Ankleiden.
- Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen – Medikamenteneinnahme, Wundversorgung, Arzttermine.
- Gestaltung des Alltags & soziale Kontakte – Strukturierung, Teilhabe, Beschäftigung.
Jeder Bereich wird mit Punkten bewertet. Je größer der Verlust der Selbstständigkeit, desto höher der Pflegegrad. Eine Krankheit gilt als pflegerelevant, wenn die Einschränkungen dauerhaft (mindestens 6 Monate) bestehen und regelmäßige Hilfe notwendig ist.
Beispiel: Eine Person mit Parkinson kann Pflegegrad 2 oder 4 erhalten – je nachdem, ob sie sich teilweise oder gar nicht mehr selbst versorgen kann.
Typische Krankheiten, die zu einer Pflegestufe führen
Nicht jede Krankheit führt automatisch zu einem Pflegegrad – entscheidend ist, wie stark sie die Selbstständigkeit beeinträchtigt. Dennoch gibt es Erkrankungen, die besonders häufig zur Einstufung führen, weil sie dauerhafte körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen verursachen.
Neurologische Erkrankungen
Diese Krankheiten betreffen das Nervensystem und führen meist zu Bewegungs- oder Orientierungsproblemen sowie zu kognitiven Einschränkungen:
- Demenz (z. B. Alzheimer): Verlust von Gedächtnis, Orientierung und Alltagskompetenz.
- Parkinson: Zittern, Steifheit, verlangsamte Bewegungen, Schwierigkeiten beim Essen und Ankleiden.
- Schlaganfall: Lähmungen, Sprachstörungen, eingeschränkte Motorik.
- Multiple Sklerose (MS): Schubweise verlaufende Einschränkungen in Mobilität und Koordination.
- Epilepsie: Sturz- und Verletzungsgefahr, Betreuung nötig bei Anfällen.
Neurologische Erkrankungen sind eine der häufigsten Ursachen für Pflegegrad 3 bis 5.
Körperliche bzw. chronische Erkrankungen
Hier steht die eingeschränkte körperliche Belastbarkeit im Vordergrund. Viele dieser Krankheiten führen zu dauerhafter Schwäche oder Bewegungseinschränkungen:
- Arthrose / Rheuma: Schmerzen und Steifheit in Gelenken, eingeschränkte Mobilität.
- Herzinsuffizienz (Herzschwäche): Erschöpfung, Atemnot, eingeschränkte Aktivität.
- Krebserkrankungen (z. B. Lungen-, Darm-, Brustkrebs): Schwächephasen, Therapien, Nachsorgebedarf.
- COPD / chronische Atemwegserkrankungen: Luftnot, eingeschränkte Bewegungsfähigkeit.
- Diabetes mellitus (mit Folgeerkrankungen): Wundheilungsstörungen, Sehverlust, Amputationen.
Chronische Krankheiten führen oft zu Pflegegrad 2–4, abhängig vom Verlauf und Therapiebedarf.
Psychische und geistige Erkrankungen
Bei psychischen Erkrankungen steht die Beeinträchtigung von Motivation, Orientierung und Alltagsbewältigung im Mittelpunkt:
- Depressionen: Antriebslosigkeit, Vernachlässigung der Selbstpflege, sozialer Rückzug.
- Schizophrenie: Realitätsverlust, Desorientierung, mangelnde Struktur im Alltag.
- Angststörungen oder Zwangserkrankungen: Einschränkungen bei sozialen Aktivitäten, Isolation.
- Bipolare Störung: Schwankende Energiephasen, unregelmäßiger Tagesrhythmus.
- Sucht- und Abhängigkeitserkrankungen: Vernachlässigung von Körperpflege, Ernährung, Struktur.
Psychische Leiden führen häufig zu Pflegegrad 2–3, wenn der Alltag dauerhaft ohne Unterstützung nicht mehr möglich ist.n führen häufig zu Pflegegrad 2–3, wenn der Alltag dauerhaft ohne Unterstützung nicht mehr möglich ist.
Altersbedingte Mehrfacherkrankungen (Multimorbidität)
Im höheren Alter treten mehrere Krankheiten gleichzeitig auf – sogenannte Multimorbidität. Häufige Kombinationen sind Demenz + Herzschwäche oder Arthrose + Diabetes. Diese führen zu komplexem Hilfebedarf in nahezu allen Lebensbereichen.
Senioren mit Multimorbidität erreichen meist Pflegegrad 3 bis 5.
Wie wird entschieden, ob eine Krankheit zu einer Pflegestufe führt?
Ob eine Krankheit tatsächlich zu einer Pflegestufe (bzw. einem Pflegegrad) führt, entscheidet sich nicht im Krankenhaus oder beim Arzt, sondern im Begutachtungsverfahren der Pflegeversicherung.
1. Antragstellung bei der Pflegekasse
Zuerst stellt die pflegebedürftige Person (oder ein Angehöriger) einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der zuständigen Pflegekasse. Diese leitet den Antrag an den Medizinischen Dienst (MD) weiter.
2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
Ein Gutachter des MD besucht die betroffene Person zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung. Dabei prüft er, wie stark die Krankheit den Alltag beeinflusst.
Bewertet werden:
- Selbstständigkeit bei Mobilität, Ernährung, Körperpflege
- Geistige Fähigkeiten und Kommunikation
- Verhalten, Orientierung und Tagesstruktur
- Umgang mit Medikamenten oder Therapien
3. Punktebewertung und Einstufung
In jedem der sechs Lebensbereiche werden Punkte vergeben.
Je mehr Unterstützung nötig ist, desto höher die Punktzahl:
- 12,5 bis <27 Punkte → Pflegegrad 1
- 27 bis <47,5 Punkte → Pflegegrad 2
- 47,5 bis <70 Punkte → Pflegegrad 3
- 70 bis <90 Punkte → Pflegegrad 4
- 90 bis 100 Punkte → Pflegegrad 5
4. Bescheid der Pflegekasse
Nach der Begutachtung erhält man einen schriftlichen Bescheid über den Pflegegrad.
Wird kein oder ein zu niedriger Pflegegrad anerkannt, kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden.
Leistungsansprüche bei anerkannter Pflegebedürftigkeit (2025)
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Pflegesachleistungen / Monat | Entlastungsbetrag / Monat | Pflegehilfsmittel / Monat | Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag) |
|---|---|---|---|---|---|
| PG 1 | – | – | 131 € | 42 € | – |
| PG 2 | 347 € | 796 € | 131 € | 42 € | 3.539 € |
| PG 3 | 599 € | 1.497 € | 131 € | 42 € | 3.539 € |
| PG 4 | 800 € | 1.859 € | 131 € | 42 € | 3.539 € |
| PG 5 | 990 € | 2.299 € | 131 € | 42 € | 3.539 € |
Weitere relevante Beträge (2025)
- Tages-/Nachtpflege (teilstationär) pro Monat: PG2 721 €, PG3 1.357 €, PG4 1.685 €, PG5 2.085 €.
- Vollstationäre Pflege (Pflegeaufwendungen, pauschal/Monat): PG2 805 €, PG3 1.319 €, PG4 1.855 €, PG5 2.096 € (zzgl. gestaffelte Leistungszuschläge).
Wichtige Hinweise
- Die 4,5 %-Erhöhung gilt seit 01.01.2025; Beträge oben sind die gültigen Höchstwerte.
- Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € für alle Pflegegrade (auch PG1).
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € / Monat.
- Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- & Kurzzeitpflege: 3.539 € (gilt für beide Leistungsarten zusammen).
Unterstützung bei der Pflege – Ihr Tipp: Pflegehilfsmittel einfach mit Box4pflege.de

Wer eine Pflegestufe (Pflegegrad 1–5) besitzt, hat automatisch Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 € monatlich, die vollständig von der Pflegekasse übernommen werden. Dazu gehören z. B.:
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel (Hände & Flächen)
- Bettschutzeinlagen
- Schutzschürzen
- Mundschutz
Diese Produkte sind essenziell, um die häusliche Pflege hygienisch, sicher und entlastend zu gestalten. Trotzdem beantragen viele Pflegebedürftige diesen Anspruch nicht – oft wegen des bürokratischen Aufwands.
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Fazit: Krankheiten, die zur Pflegestufe führen – entscheidend ist der Verlust der Selbstständigkeit
Eine Pflegestufe (bzw. Pflegegrad) wird nicht durch den Namen einer Krankheit bestimmt, sondern durch deren Auswirkungen auf den Alltag. Ob Demenz, Parkinson, Krebs, Depression oder Diabetes – ausschlaggebend ist, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist und wie viel Hilfe täglich nötig ist.
Das Begutachtungsverfahren durch den Medizinischen Dienst stellt sicher, dass jede Situation individuell bewertet wird. Wer als pflegebedürftig anerkannt ist, erhält finanzielle Unterstützung durch Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel.
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FAQ – Häufige Fragen zu Krankheiten und Pflegestufen
Welche Krankheiten führen häufig zu einer Pflegestufe?
Häufige Ursachen sind Demenz, Parkinson, Schlaganfall, Krebs, Multiple Sklerose, Herzinsuffizienz oder schwere Depressionen. Entscheidend ist, dass die Krankheit die Selbstständigkeit dauerhaft einschränkt.
Wird Demenz automatisch anerkannt?
Nein. Demenz führt nicht automatisch zu einem Pflegegrad, aber sie verursacht meist starke Orientierungs- und Gedächtnisprobleme, die bei der Begutachtung berücksichtigt werden.
Zählt Depression als pflegerelevante Krankheit?
Ja, schwere oder chronische Depressionen können zur Pflegebedürftigkeit führen, wenn Betroffene nicht mehr selbst für Körperpflege, Ernährung oder Tagesstruktur sorgen können.
Welche körperlichen Krankheiten führen oft zur Pflegebedürftigkeit?
Zu den häufigsten zählen Arthrose, Herzschwäche, Krebs, Diabetes, COPD oder Muskelerkrankungen, da sie Bewegung, Kraft oder Ausdauer stark beeinträchtigen.
Wie wird entschieden, ob eine Krankheit zu einer Pflegestufe führt?
Der Medizinische Dienst (MD) bewertet im Auftrag der Pflegekasse, wie stark die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen eingeschränkt ist – nicht die Diagnose selbst.
Welche Rolle spielt das Alter bei der Pflegebedürftigkeit?
Das Alter allein ist kein Kriterium, aber ältere Menschen leiden häufiger an Mehrfacherkrankungen (Multimorbidität), die zusammen einen Pflegegrad begründen können.
Kann man bei psychischen Erkrankungen auch einen Pflegegrad bekommen?
Ja. Bei psychischen Leiden wie Schizophrenie, bipolaren Störungen oder Angststörungen ist ein Pflegegrad möglich, wenn regelmäßige Unterstützung im Alltag nötig ist.
Wie kann ich eine Pflegestufe beantragen?
Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Danach erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, der über die Einstufung entscheidet.