Welche Einschränkungen bei Pflegegrad 4

Pflegekraft unterstützt Seniorin beim Aufstehen – Symbol für Pflegegrad 4 und eingeschränkte Selbstständigkeit

Bei Pflegegrad 4 liegen schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vor. Betroffene können viele Alltagsaktivitäten – etwa Körperpflege, Anziehen oder Nahrungsaufnahme – meist nicht mehr eigenständig bewältigen und benötigen täglich umfangreiche Hilfe, häufig mehrfach und auch über längere Zeiträume. Die Gesamtpunktzahl liegt gemäß Begutachtungsverfahren (NBA) zwischen 70 und unter 90 Punkten.

Wichtige Erkenntnisse – Pflegegrad 4 Einschränkungen

  • Pflegegrad 4 bedeutet eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – Betroffene benötigen fast vollständig fremde Hilfe.
  • Der Bewertungspunktwert liegt zwischen 70 und unter 90 Punkten laut MD-Begutachtung.
  • Tägliche Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Orientierung ist notwendig – oft auch nachts.
  • Sowohl körperliche als auch kognitive Einschränkungen sind ausgeprägt (z. B. Demenz, Schlaganfall, Parkinson).
  • Pflegegrad 4 berechtigt zu umfangreichen Leistungen (z. B. Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € monatlich).

Was bedeutet Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 wird Menschen zugesprochen, die unter schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit leiden. In der Bewertung des Medizinischen Dienstes (MD) erreichen sie 70 bis unter 90 Punkte auf der offiziellen Skala. Damit zählt Pflegegrad 4 zu den höchsten Einstufungen – nur Pflegegrad 5 beschreibt eine noch umfassendere Pflegebedürftigkeit.

Typischerweise sind Personen mit Pflegegrad 4 nicht mehr in der Lage, grundlegende Alltagsverrichtungen ohne Hilfe auszuführen. Dazu gehören Körperpflege, Ankleiden, Essen und Trinken, Mobilität innerhalb der Wohnung und selbstständige Medikamenteneinnahme.

Die Begutachtung berücksichtigt sechs Lebensbereiche:

  1. Mobilität – z. B. Aufstehen, Hinsetzen, Gehen.
  2. Kognitive & kommunikative Fähigkeiten – Orientierung, Erinnerung, Gespräche führen.
  3. Verhaltensweisen & psychische Problemlagen – z. B. Unruhe, Ängste, Aggression.
  4. Selbstversorgung – Körperpflege, Ernährung, Toilettengang.
  5. Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen – z. B. Spritzen, Medikamente, Wundversorgung.
  6. Alltagsleben & soziale Kontakte – Strukturierung des Tages, Teilnahme am sozialen Leben.

Die Einstufung in Pflegegrad 4 bedeutet, dass eine Person in fast allen Modulen hohe bis vollständige Unterstützung benötigt. Ziel der Leistungen ist es, trotz der Einschränkungen ein würdiges Leben im vertrauten Umfeld zu ermöglichen.

Körperliche und kognitive Einschränkungen bei Pflegegrad 4

Infografik zeigt körperliche und kognitive Einschränkungen bei Pflegegrad 4 mit Symbolen für Mobilität, Gedächtnisverlust und emotionale Belastung

Körperliche Einschränkungen

Personen mit Pflegegrad 4 sind in ihren motorischen Fähigkeiten stark eingeschränkt. Viele Bewegungen, die für gesunde Menschen selbstverständlich sind – etwa Aufstehen, Gehen, Waschen oder Essen – können nicht mehr eigenständig ausgeführt werden.

Typische körperliche Einschränkungen umfassen:

  • Starke Mobilitätseinschränkungen – häufig ist ein Rollstuhl, Rollator oder Pflegebett notwendig.
  • Probleme mit Feinmotorik – etwa beim Greifen, Anziehen oder Halten von Besteck.
  • Geringe Kraft und Ausdauer – schnelle Erschöpfung selbst bei kleinen Tätigkeiten.
  • Erhöhtes Sturzrisiko – viele Betroffene benötigen Unterstützung beim Positionswechsel oder Transfers.
  • Körperpflege nur mit Hilfe – z. B. Duschen, Rasieren, Toilettengang nur mit Unterstützung.

Diese körperlichen Beeinträchtigungen führen meist zu einem Pflegebedarf über den ganzen Tag verteilt, häufig auch nachts. Angehörige oder Pflegedienste übernehmen regelmäßig Aufgaben, um Grundbedürfnisse zu sichern.

Kognitive und psychische Einschränkungen

Neben den körperlichen Einschränkungen treten bei vielen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 auch geistige oder psychische Beeinträchtigungen auf. Diese erschweren zusätzlich den Alltag und die Kommunikation.

Typische Merkmale sind:

  • Orientierungsprobleme (Zeit, Ort, Personen) – häufig bei Demenzerkrankungen.
  • Eingeschränkte Merkfähigkeit – wiederholte Fragen, Vergessen alltäglicher Abläufe.
  • Kognitive Verlangsamung – langsames Reagieren oder Umsetzen einfacher Aufgaben.
  • Emotionale Instabilität – Ängste, Reizbarkeit, depressive Verstimmungen.
  • Eingeschränkte Kommunikation – Schwierigkeiten, Bedürfnisse oder Schmerzen zu äußern.

Diese Einschränkungen erfordern intensive Betreuung und feste Strukturen. Angehörige erleben oft eine hohe Belastung, da sowohl körperliche Pflege als auch emotionale Unterstützung notwendig sind.

Menschen mit Pflegegrad 4 benötigen nicht nur körperliche Hilfe, sondern auch psychosoziale Begleitung, um Sicherheit, Orientierung und Lebensqualität zu bewahren.

Pflegeaufwand und Alltag mit Pflegegrad 4

Menschen mit Pflegegrad 4 sind im Alltag stark auf Unterstützung angewiesen. Die meisten Grundverrichtungen wie Körperpflege, Ankleiden, Nahrungsaufnahme, Toilettengang und Fortbewegung können nicht mehr selbstständig ausgeführt werden. Der Pflegeaufwand umfasst in der Regel mehrere Stunden täglich, oft auch nächtliche Hilfe.

Typischer Tagesablauf mit Pflegegrad 4

  • Morgens: Hilfe beim Aufstehen, Waschen, Anziehen, Zubereitung des Frühstücks.
  • Mittags: Unterstützung beim Essen, ggf. Lagerung oder Mobilisation durch Pflegekräfte.
  • Nachmittags: Betreuung, Beschäftigung oder Ruhephasen; Beaufsichtigung bei Demenz.
  • Abends: Hilfe beim Umziehen, Toilettengang, Medikamentengabe.
  • Nachts: Umlagern zur Dekubitusprophylaxe, Toilettengänge, Kontrolle von Atmung oder Schmerzen.

Viele Pflegebedürftige benötigen zudem Pflegehilfsmittel, etwa Pflegebetten, Rollatoren, Inkontinenzprodukte oder Einmalhandschuhe. Auch technische Hilfen wie Hausnotrufsysteme und Haltegriffe erleichtern die Pflege zu Hause.

Belastung für Angehörige

Pflegegrad 4 bedeutet auch für Angehörige eine hohe körperliche und emotionale Belastung. Sie übernehmen häufig mehrere Pflegetätigkeiten täglich und tragen Verantwortung für Sicherheit, Medikamente und Ernährung. Ohne professionelle Unterstützung kann dies langfristig überfordern.

Daher ist es wichtig, Pflegedienste, Kurzzeitpflege und Entlastungsangebote gezielt zu nutzen, um Angehörige zu entlasten und die Pflegequalität zu sichern.

Pflegegrad 4 steht für eine nahezu vollständige Pflegebedürftigkeit im Alltag – aber mit den richtigen Hilfsmitteln, Unterstützungssystemen und Strukturen ist ein würdevolles Leben zu Hause weiterhin möglich.

Leistungen bei Pflegegrad 4

Wer den Pflegegrad 4 erhält, hat Anspruch auf umfangreiche Leistungen der Pflegeversicherung. Diese sollen den hohen täglichen Pflegeaufwand und die fehlende Selbstständigkeit finanziell abfedern.

Pflegeleistungen im Überblick

Pflegeleistungen (Pflegegrad 4)

LeistungsartOffizieller BetragAnmerkung
Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige)800 €/MonatOffizieller Betrag.
Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst)1.859 €/MonatOffizieller Höchstbetrag.
Kombinationsleistung (Sachleistung + Pflegegeld)anteilig möglichKombination ist gesetzlich zulässig.
Entlastungsbetrag131 €/MonatOffizieller Betrag.
Tages-/Nachtpflege (teilstationär)1.685 €/MonatOffizieller Höchstbetrag.
Vollstationäre Pflege (pauschaler Zuschuss)1.855 €/MonatOffizieller Pauschalbetrag.
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag)3.539 €/JahrGemeinsames Budget.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 €/MonatOffizieller Höchstbetrag.
Wohnumfeld­verbessernde Maßnahmenbis 4.180 € pro MaßnahmeMaximaler Zuschuss.

Interpretation der Leistungen

  • Pflegegeld & Sachleistungen bilden die Grundlage für häusliche Pflege. Angehörige können selbst pflegen oder professionelle Hilfe organisieren.
  • Entlastungsbetrag & Pflegehilfsmittel dienen der täglichen Unterstützung im Haushalt und sichern Hygiene & Pflegequalität.
  • Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege entlasten Angehörige bei Krankheit oder Urlaub.
  • Wohnumfeldverbesserungen schaffen Sicherheit – besonders wichtig, wenn Mobilität stark eingeschränkt ist.

Diese Leistungen sind kombinierbar und können mit Unterstützung der Pflegekasse oder eines Pflegeberaters individuell beantragt werden.

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Pflegedienst-Mitarbeiter übergibt einer Seniorin eine Pflegebox von box4pflege.de mit Pflegehilfsmitteln im Wert von 42 € monatlich

Menschen mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € monatlich, die vollständig von der Pflegekasse übernommen werden. Dazu zählen wichtige Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzmasken, die den Pflegealltag sicherer und hygienischer machen.

Viele Angehörige beantragen diese Hilfsmittel jedoch nicht, weil der bürokratische Aufwand als zu hoch empfunden wird. Hier bietet box4pflege.de eine einfache Lösung:

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Fazit: Einschränkungen bei Pflegegrad 4 verstehen und richtig unterstützen

Pflegegrad 4 beschreibt eine Lebenssituation mit sehr starken körperlichen und geistigen Einschränkungen, in der tägliche Hilfe unverzichtbar ist. Betroffene benötigen umfassende Unterstützung – sowohl durch Angehörige als auch durch professionelle Pflegekräfte und geeignete Hilfsmittel.

Um den Alltag trotz dieser Einschränkungen zu bewältigen, sollten alle verfügbaren Leistungen genutzt werden – Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel. Besonders die Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € monatlich, die vollständig von der Pflegekasse übernommen werden, erleichtern die Pflege zu Hause erheblich.

Tipp: Beantragen Sie Ihre Pflegehilfsmittel bequem online über

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So bleibt die Pflege auch bei Pflegegrad 4 sicher, hygienisch und würdevoll – für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

FAQ – Häufige Fragen zu Einschränkungen bei Pflegegrad 4

Welche Einschränkungen bestehen bei Pflegegrad 4?

Bei Pflegegrad 4 liegt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. Betroffene können kaum eigenständig essen, sich waschen, anziehen oder bewegen und benötigen mehrfache tägliche Unterstützung, oft auch nachts.

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 4?

Für Pflegegrad 4 sind 70 bis unter 90 Punkte im Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes erforderlich. Diese Punktzahl spiegelt einen sehr hohen Pflegebedarf wider.

Was kann man mit Pflegegrad 4 noch selbst machen?

In der Regel sind einfache Handlungen wie Essen oder Sitzen mit Unterstützung möglich. Komplexe Tätigkeiten wie Körperpflege, Gehen oder Orientierung im Alltag können nicht mehr selbstständig erfolgen.

Wie unterscheidet sich Pflegegrad 4 von Pflegegrad 3?

Bei Pflegegrad 4 ist der Unterstützungsbedarf deutlich höher – insbesondere in den Bereichen Mobilität, Selbstversorgung und Orientierung. Während Pflegegrad 3 oft Teilselbstständigkeit erlaubt, besteht bei Pflegegrad 4 nahezu vollständige Abhängigkeit von Hilfe.

Welche typischen Erkrankungen führen zu Pflegegrad 4?

Häufige Ursachen sind fortgeschrittene Demenz, Parkinson, Schlaganfallfolgen, Multiple Sklerose oder schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die Bewegung und Orientierung stark einschränken.

Welche Leistungen erhält man bei Pflegegrad 4 im Jahr 2025?

Betroffene erhalten 800 € Pflegegeld, 1.859 € Sachleistungen, 131 € Entlastungsbetrag sowie 42 € Pflegehilfsmittel monatlich. Zusätzlich gibt es Zuschüsse für Kurzzeitpflege, Tagespflege und Wohnraumanpassung.

Wer beantragt Pflegegrad 4 und wie läuft das Verfahren ab?

Der Antrag erfolgt bei der Pflegekasse. Anschließend begutachtet der Medizinische Dienst (MD) die Person zu Hause oder in der Einrichtung und stuft sie anhand der festgestellten Einschränkungen in den passenden Pflegegrad ein.

Gibt es Unterstützung für Angehörige von Pflegegrad-4-Patienten?

Ja. Neben Entlastungsbeträgen stehen auch Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Angehörige können zudem Pflegekurse oder Beratungsangebote nutzen, um mit der hohen Belastung besser umzugehen.