
Bei Pflegegrad 2 (AOK) erhalten Sie: Pflegegeld 347 € oder Pflegesachleistungen 796 € (kombinierbar), Entlastungsbetrag 131 €, Pflegehilfsmittel 42 €, Tages-/Nachtpflege 721 €/Monat, Jahresbudget Kurzzeit-/Verhinderungspflege 3.539 €, stationärer Zuschuss 805 €/Monat sowie Wohnraumanpassung bis 4.180 €.
Wichtige Erkenntnisse
- Bei Pflegegrad 2 erhalten Versicherte der AOK Pflegekasse monatlich 347 € Pflegegeld oder 796 € Pflegesachleistungen – beides kann kombiniert werden.
- Zusätzlich stehen 131 € Entlastungsbetrag und 42 € für Pflegehilfsmittel zur Verfügung.
- Für Tages- und Nachtpflege zahlt die AOK 721 € monatlich, während Kurzzeit- und Verhinderungspflege gemeinsam bis zu 3.539 € jährlich abdecken.
- In stationären Einrichtungen beträgt der Zuschuss 805 € monatlich.
- Für Wohnraumanpassungen können bis zu 4.180 € beantragt werden.
- Alle Leistungen können individuell kombiniert werden, um häusliche und professionelle Pflege optimal zu verbinden.
- Antragstellung erfolgt direkt bei der AOK Pflegekasse – Bearbeitungszeit meist unter 25 Arbeitstagen.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Pflegegrad 2 bei der AOK?
Pflegegrad 2 wird Personen zuerkannt, die in ihrem Alltag erheblich in der Selbstständigkeit eingeschränkt sind.
Das bedeutet, sie benötigen regelmäßig Unterstützung – etwa bei der Körperpflege, beim Anziehen, bei der Ernährung oder bei der Orientierung im Alltag.
Die AOK Pflegekasse übernimmt ab Pflegegrad 2 erstmals Geld- und Sachleistungen, da hier ein konstanter Hilfebedarf besteht.
Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand eines Punktesystems zwischen 27 und unter 47,5 Punkten festgestellt (§ 15 SGB XI).
Voraussetzungen für Pflegegrad 2 bei der AOK:
- Mindestens 27 Punkte bei der MD-Begutachtung.
- Dauerhafte körperliche, kognitive oder psychische Einschränkungen.
- Unterstützungsbedarf in mehreren Lebensbereichen (z. B. Mobilität, Selbstversorgung, Alltagsgestaltung).
- Antragstellung bei der AOK Pflegekasse.
Typische Beispiele für Personen mit Pflegegrad 2:
- Ältere Menschen mit beginnender Demenz oder starker Arthrose
- Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die Hilfe im Haushalt benötigen
- Menschen mit chronischen Bewegungseinschränkungen
Pflegegrad 2 ist also der erste Pflegegrad, der regelmäßige häusliche Pflegeleistungen ermöglicht und den Zugang zu zahlreichen Unterstützungsangeboten der AOK eröffnet.
Geldleistungen der AOK bei Pflegegrad 2 – Pflegegeld, Pflegesachleistungen & Kombination

Bei Pflegegrad 2 stehen Versicherten der AOK Pflegekasse mehrere finanzielle Leistungen zu. Sie können frei wählen, ob sie Pflege durch Angehörige selbst organisieren oder professionelle Pflegedienste beauftragen. Die AOK ermöglicht dabei Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination beider Varianten.
Pflegegeld Pflegegrad 2 AOK – Unterstützung für häusliche Pflege
Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn betreut werden, erhalten ein monatliches Pflegegeld von 347 Euro.
Diese Leistung wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann als finanzielle Anerkennung an die pflegende Person weitergegeben werden.
Pflegegeld nach Pflegegrad (Stand 2025):
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat (€) |
|---|---|
| 1 | kein Anspruch |
| 2 | 347 |
| 3 | 599 |
| 4 | 800 |
| 5 | 990 |
Das Pflegegeld soll ermöglichen, dass Betroffene so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Es kann flexibel für Pflege, Haushalt oder Betreuung eingesetzt werden.
Pflegesachleistungen Pflegegrad 2 AOK – Hilfe durch ambulante Pflegedienste
Wenn die Pflege durch einen Pflegedienst erfolgt, übernimmt die AOK Pflegekasse die Kosten im Rahmen der Pflegesachleistungen.
Bei Pflegegrad 2 stehen monatlich bis zu 796 Euro für professionelle Pflegeleistungen zur Verfügung.
Diese umfassen zum Beispiel:
- Hilfe bei Körperpflege und Ankleiden.
- Unterstützung bei Ernährung oder Mobilität.
- Medikamentengabe und Gesundheitskontrolle.
- Hauswirtschaftliche Versorgung.
Pflegesachleistungen nach Pflegegrad (2025):
| Pflegegrad | Pflegesachleistungen (€ pro Monat) |
|---|---|
| 1 | kein Anspruch |
| 2 | 796 |
| 3 | 1.497 |
| 4 | 1.859 |
| 5 | 2.299 |
Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und AOK Pflegekasse, sodass Versicherte sich nicht um Papierkram kümmern müssen.
Kombinationsleistungen AOK Pflegekasse – Pflegegeld + Pflegesachleistungen flexibel nutzen
Viele Versicherte nutzen Kombinationsleistungen, um sowohl von Angehörigenpflege als auch von professionellen Pflegediensten zu profitieren.
Dabei zahlt die AOK das Pflegegeld anteilig, je nachdem, wie viel des Budgets für Pflegesachleistungen in Anspruch genommen wird.
Beispielrechnung: Wenn ein Pflegedienst 50 % des Sachleistungsbudgets (398 €) nutzt, erhalten Sie zusätzlich 50 % des Pflegegelds (173,50 €).
Wichtige Hinweise:
- Der Anteil kann monatlich angepasst werden.
- Die Kombination muss vorher bei der AOK Pflegekasse gemeldet werden.
- Pflegeberater der AOK helfen bei Berechnung und Antragstellung.
Diese Kombination ermöglicht maximale Flexibilität und sorgt dafür, dass Angehörige entlastet und Pflegekosten optimal ausgeschöpft werden.
Entlastungsbetrag und Zusatzleistungen bei Pflegegrad 2 AOK
Neben Pflegegeld und Sachleistungen stehen Versicherten mit Pflegegrad 2 bei der AOK Pflegekasse mehrere Zusatzleistungen zu, die den Alltag erleichtern und pflegende Angehörige entlasten. Dazu zählen der monatliche Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für Wohnraumanpassungen.
Entlastungsbetrag Pflegegrad 2 AOK – 131 € monatlich für Unterstützung im Alltag
Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1–5 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € pro Monat.
Er dient dazu, die pflegenden Angehörigen zu entlasten oder zusätzliche Unterstützung zu finanzieren.
Der Betrag kann flexibel eingesetzt werden, z. B. für:
- Betreuung und Alltagsbegleitung (z. B. Spaziergänge, Gespräche, Begleitung zum Arzt).
- Haushaltshilfen oder Reinigungsdienste.
- Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45b SGB XI).
- Leistungen ambulanter Pflegedienste.
Pflegehilfsmittel Pflegegrad 2 AOK – 42 € monatlich für Verbrauchsartikel

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Diese Leistung umfasst Produkte, die zur täglichen Hygiene und Pflege nötig sind, wie:
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel
- Bettschutzeinlagen
- Mundschutz
- Schutzschürzen oder Fingerlinge
Die Kosten werden direkt über die AOK Pflegekasse abgerechnet.
Anbieter wie box4pflege.de übernehmen Antrag, Lieferung und Abrechnung – ohne Papierkram und ohne Zusatzkosten.
Wohnumfeldverbesserung Pflegegrad 2 – Zuschuss bis 4.180 €
Wenn aufgrund der Pflegesituation ein barrierefreier Umbau notwendig ist, unterstützt die AOK Pflegekasse die Maßnahme mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Maßnahme.
Dazu gehören:
- Badumbauten (bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Sitzhilfen).
- Türverbreiterungen oder Rampen.
- Installation eines Treppenlifts.
- Anpassungen zur besseren Mobilität in der Wohnung.
Wohnen mehrere Pflegebedürftige gemeinsam, kann der Zuschuss auf bis zu 16.720 € steigen.
Weitere Zusatzleistungen der AOK bei Pflegegrad 2
- Beratungsbesuche (§37 Abs. 3 SGB XI): 2x pro Jahr verpflichtend bei Pflegegeldbezug – kostenlos über AOK Pflegedienste
- Pflegekurse für Angehörige: Kostenfrei zur Schulung in häuslicher Pflege
- Pflegeberatung: Individuelle Beratung telefonisch, online oder persönlich bei der AOK
Diese zusätzlichen Leistungen sollen sicherstellen, dass pflegebedürftige Menschen in Pflegegrad 2 optimal betreut werden und Angehörige finanzielle sowie praktische Unterstützung erhalten.
Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Tagespflege bei Pflegegrad 2 AOK
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben bei der AOK Pflegekasse Anspruch auf verschiedene Entlastungsleistungen, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist oder zusätzliche Betreuung benötigt wird. Dazu zählen Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Tages- bzw. Nachtpflege.
Kurzzeitpflege AOK Pflegegrad 2 – Vorübergehende stationäre Pflege
Die Kurzzeitpflege dient der vorübergehenden stationären Betreuung, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die Pflegeperson krank oder im Urlaub ist.
Die AOK Pflegekasse übernimmt bis zu 3.539 € pro Jahr (Stand: Juli 2025).
Die Kurzzeitpflege kann in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung oder in einem speziellen Übergangspflegeheim erfolgen.
Während dieser Zeit ruht das Pflegegeld, wird aber zu 50 % weitergezahlt, wenn Pflegegeld zuvor bezogen wurde.
Leistungsübersicht Kurzzeitpflege (AOK, 2025):
- Jahresbudget: 3.539 €
- Maximaldauer: 8 Wochen pro Kalenderjahr
- 50 % des Pflegegeldes bleibt bestehen
- Unterkunfts- und Verpflegungskosten sind selbst zu tragen
Verhinderungspflege AOK Pflegegrad 2 – Wenn die Pflegeperson ausfällt
Wenn die pflegende Person z. B. durch Krankheit, Erholung oder Beruf verhindert ist, übernimmt die Verhinderungspflege die Kosten für eine Ersatzpflege.
Ab Juli 2025 steht hierfür ein gemeinsames Jahresbudget mit der Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 € zur Verfügung.
Die Ersatzpflege kann erfolgen durch:
- einen ambulanten Pflegedienst
- nahe Angehörige (bis 6 Wochen pro Jahr)
- Freunde oder Nachbarn mit Nachweis
- Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege zu 50 % weitergezahlt.
- Abrechnung erfolgt direkt mit der AOK Pflegekasse.
- Nicht genutzte Beträge der Kurzzeitpflege können anteilig übertragen werden.
Tages- und Nachtpflege AOK Pflegegrad 2 – Entlastung und soziale Teilhabe
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 können zusätzlich Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen besuchen, um Angehörige zu entlasten und soziale Kontakte zu pflegen.
Die AOK Pflegekasse übernimmt hierfür monatlich bis zu 721 € (Stand 2025).
Leistungen der Tages- oder Nachtpflege:
- Betreuung tagsüber oder nachts in Pflegeeinrichtungen
- Aktivierungs- und Bewegungsangebote
- Mahlzeiten und medizinische Grundversorgung
- Entlastung pflegender Angehöriger
- Die Tagespflege kann zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen genutzt werden.
- Eine Kombination mit Entlastungsbetrag (131 €) ist möglich.
Zusammenfassung der Entlastungsleistungen Pflegegrad 2 AOK (2025)
| Leistung | Betrag | Dauer | Kombinierbar mit |
|---|---|---|---|
| Kurzzeitpflege | 3.539 € jährlich | max. 8 Wochen | Pflegegeld (50 %) |
| Verhinderungspflege | 3.539 € jährlich (gemeinsam mit Kurzzeitpflege) | max. 6 Wochen | Pflegegeld (50 %) |
| Tages-/Nachtpflege | 721 € monatlich | unbegrenzt | Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag |
Diese Leistungen der AOK Pflegekasse bieten Pflegebedürftigen und Angehörigen mehr Flexibilität und Entlastung, um Pflege und Alltag dauerhaft zu bewältigen.
Was zahlt die AOK bei stationärer Pflege (Pflegeheim) bei Pflegegrad 2?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 erhalten von der AOK Pflegekasse auch finanzielle Unterstützung, wenn sie dauerhaft in einer stationären Pflegeeinrichtung (Pflegeheim) betreut werden. Diese Leistung soll die pflegebedingten Aufwendungen abdecken, die in einer solchen Einrichtung anfallen.
Zuschuss der AOK Pflegekasse bei stationärer Pflege
Seit der Pflegereform 2025 gelten bundesweit einheitliche Beträge für die Pflegekosten.
Bei Pflegegrad 2 übernimmt die AOK einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 805 €.
| Pflegegrad | Zuschuss Pflegeheim (monatlich in €) |
|---|---|
| 2 | 805 |
| 3 | 1.319 |
| 4 | 1.855 |
| 5 | 2.096 |
Was die AOK bei stationärer Pflege nicht übernimmt
Die AOK deckt ausschließlich den pflegebedingten Aufwand.
Die folgenden Kosten müssen privat oder über Zusatzleistungen getragen werden:
- Unterkunft und Verpflegung.
- Investitionskosten der Pflegeeinrichtung.
- Individuelle Zusatzleistungen (z. B. Friseur, Fußpflege, Freizeitangebote).
Pflegebedürftige können jedoch zusätzliche Hilfe zur Pflege über das Sozialamt (§ 61 SGB XII) beantragen, wenn das Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht.
Zuschüsse & Unterstützung durch die AOK
Neben dem festen Zuschuss unterstützt die AOK Pflegebedürftige durch:
- Pflegeberatung bei der Wahl eines Pflegeheims.
- Qualitätsinformationen über Pflegeeinrichtungen im AOK-Pflegenavigator.
- Unterstützung bei der Kostenabrechnung und Antragsstellung.
Diese Leistungen helfen Familien, die beste und finanziell passende Pflegeeinrichtung zu finden.
So beantragen Sie Leistungen bei der AOK Pflegekasse
Wer Leistungen der AOK Pflegekasse – etwa Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Entlastungsbeträge – erhalten möchte, muss zunächst einen Pflegegrad beantragen. Dieser Antrag ist die Grundlage für alle weiteren Leistungen.
Schritt 1: Antrag bei der AOK stellen
Der Antrag kann schriftlich, telefonisch oder online gestellt werden.
Am einfachsten ist die Beantragung über das AOK-Kundenportal oder direkt in der AOK-Geschäftsstelle.
Erforderliche Angaben:
- Name, Geburtsdatum, Versichertennummer
- Aktuelle Adresse und Kontaktdaten
- Kurze Beschreibung des Pflegebedarfs
Nach Antragseingang beauftragt die AOK den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung.
Schritt 2: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
Ein Gutachter des MD besucht die antragstellende Person zu Hause (oder per Videotermin) und prüft, wie selbstständig sie im Alltag ist.
Die Bewertung erfolgt anhand von sechs Bereichen:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von Alltagsanforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens
Erreicht die Person 27 bis unter 47,5 Punkte, wird Pflegegrad 2 zuerkannt.
Schritt 3: Entscheidung der AOK Pflegekasse
Die AOK muss laut § 18 Abs. 3b SGB XI innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang über den Pflegegrad entscheiden.
In dringenden Fällen (z. B. Krankenhausentlassung) erfolgt die Begutachtung in der Regel innerhalb von 14 Tagen.
Nach der Entscheidung erhalten Sie:
- Einen Bewilligungsbescheid mit Einstufung und Leistungsübersicht
- Das MD-Gutachten zur Einsicht
Schritt 4: Leistungen aktiv nutzen
Sobald der Pflegegrad feststeht, können alle zugehörigen Leistungen beantragt werden:
- Pflegegeld oder Pflegesachleistungen
- Entlastungsbetrag (131 €)
- Pflegehilfsmittel (42 €)
- Kurzzeit-/Verhinderungspflege
- Tagespflege oder stationäre Leistungen
Schritt 5: Beratung und Überprüfung
Nach Bewilligung des Pflegegrades erfolgen regelmäßige Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI – bei Pflegegrad 2 alle sechs Monate. Diese Besuche sind kostenlos und dienen der Qualitätssicherung und Entlastung pflegender Angehöriger.
Pflegehilfsmittel einfach über box4pflege.de beziehen
Wenn Sie von der AOK Pflegekasse bereits einen Pflegegrad 2 anerkannt bekommen haben, können Sie Ihre Pflegehilfsmittel ganz bequem über box4pflege.de beantragen.
Das Angebot richtet sich an alle Pflegebedürftigen, die ihren gesetzlichen Anspruch auf 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nutzen möchten – ohne Papierkram, ohne Zusatzkosten.
Ihre Vorteile im Überblick
- Monatliche Pflegebox im Wert von bis zu 42 € – direkt über die AOK Pflegekasse abgerechnet.
- Kostenfreie Lieferung nach Hause.
- Schnelle Beantragung online in wenigen Minuten.
- Keine Vorkasse, keine Formulare.
- Individuell zusammenstellbare Produkte (z. B. Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen).
(box4pflege.de ist ein zertifizierter Anbieter nach § 40 Abs. 2 SGB XI und rechnet direkt mit allen Pflegekassen, einschließlich der AOK, ab.)
Häufige Fragen zu Pflegegrad 2 bei der AOK
Wie viel Pflegegeld bekomme ich bei Pflegegrad 2 von der AOK?
Bei Pflegegrad 2 erhalten Sie von der AOK 347 € Pflegegeld im Monat, wenn Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen. Alternativ stehen 796 € Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste zur Verfügung.
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig nutzen?
Ja. AOK-Versicherte können Kombinationsleistungen wählen. Wenn z. B. 50 % des Pflegesachleistungsbudgets genutzt werden, zahlt die AOK noch 50 % des Pflegegeldes weiter.
Gibt es bei Pflegegrad 2 Anspruch auf Entlastungsbetrag?
Ja. Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten 131 € Entlastungsbetrag monatlich, etwa für Haushaltshilfen, Betreuungsangebote oder Alltagsbegleitung. Die Abrechnung erfolgt über zugelassene Anbieter.
Welche Pflegehilfsmittel bekomme ich bei der AOK?
Pflegegrad 2 berechtigt zu 42 € monatlich für Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Anbieter wie box4pflege.de übernehmen Antrag, Lieferung und Abrechnung.
Was zahlt die AOK bei Kurzzeit- oder Verhinderungspflege?
Für Kurzzeit- und Verhinderungspflege steht ab Juli 2025 ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € zur Verfügung. Das Pflegegeld wird währenddessen zur Hälfte weitergezahlt.
Wie viel zahlt die AOK für stationäre Pflege bei Pflegegrad 2?
Für stationäre Pflege übernimmt die AOK 805 € monatlich an pflegebedingten Kosten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen privat oder über Sozialhilfe (§ 61 SGB XII) getragen werden.
Welche Leistungen kann ich zusätzlich zur Pflege erhalten?
Zusätzlich können Sie Tagespflege (721 € monatlich), Wohnraumanpassung (bis 4.180 €) sowie Pflegeberatung und Pflegekurse über die AOK nutzen.
Wie beantrage ich Pflegeleistungen bei der AOK?
Den Antrag können Sie schriftlich, telefonisch oder online über das AOK-Kundenportal stellen. Danach erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Die AOK muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden.
Muss ich Beratungsbesuche bei Pflegegrad 2 wahrnehmen?
Ja. Wer Pflegegeld bezieht, muss alle 6 Monate einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen lassen. Dieser ist kostenlos und dient der Qualitätssicherung.
Kann ich die AOK-Leistungen mit box4pflege.de kombinieren?
Ja. Sie können Pflegehilfsmittel über box4pflege.de beziehen, während Ihre übrigen Leistungen (Pflegegeld, Entlastungsbetrag usw.) über die AOK laufen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Anbieter und Pflegekasse.
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