Was kann man für Pflegehilfsmittel bei Arthrose tun?

Pflegeperson unterstützt ältere Person mit Arthrose im Alltag

Bei Arthrose können sowohl medizinische Hilfsmittel (z. B. orthopädische Schienen oder Einlagen) als auch Pflegehilfsmittel helfen, den Alltag zu erleichtern. Letztere setzt die Pflegekasse bei anerkanntem Pflegegrad ein, während medizinische Hilfsmittel über die Krankenkasse abgerechnet werden. Eine klare Abgrenzung ist entscheidend.

Wichtige Erkenntnisse

  • Arthrose kann den Alltag erheblich einschränken, insbesondere bei Bewegung und Belastung.
  • Nicht jedes Hilfsmittel bei Arthrose ist ein Pflegehilfsmittel – viele zählen zu medizinischen Hilfsmitteln.
  • Pflegehilfsmittel kommen erst dann infrage, wenn ein pflegebedingter Unterstützungsbedarf besteht.
  • Voraussetzung für Pflegehilfsmittel ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad.
  • Die Pflegekasse und die Krankenkasse sind für unterschiedliche Hilfsmittel zuständig.

Wann gelten Hilfsmittel bei Arthrose als Pflegehilfsmittel?

Hilfsmittel bei Arthrose gelten nur dann als Pflegehilfsmittel, wenn sie der Erleichterung der Pflege, der Linderung pflegebedingter Beschwerden oder der Unterstützung der selbständigen Lebensführung dienen. Entscheidend ist also nicht die Diagnose Arthrose selbst, sondern der pflegebedingte Unterstützungsbedarf.

Viele Hilfsmittel, die bei Arthrose eingesetzt werden – etwa Bandagen, Orthesen oder Einlagen – zählen zu den medizinischen Hilfsmitteln und werden über die Krankenkasse abgerechnet. Pflegehilfsmittel hingegen kommen erst dann infrage, wenn Arthrose den Alltag so stark beeinträchtigt, dass Hilfe bei alltäglichen Bewegungen oder Verrichtungen notwendig wird.

Voraussetzung für Pflegehilfsmittel ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad. Ohne Pflegegrad besteht kein Anspruch auf Pflegehilfsmittel nach SGB XI, auch wenn eine Arthrose vorliegt.

Welche Pflegehilfsmittel helfen bei Arthrose im Alltag?

Pflegehilfsmittel können bei Arthrose vor allem dann helfen, wenn Bewegungen schmerzhaft sind und alltägliche Abläufe nur noch eingeschränkt möglich sind. Ziel dieser Pflegehilfsmittel ist es nicht, die Arthrose zu behandeln, sondern den Alltag sicherer und selbständiger zu gestalten.

Typische Pflegehilfsmittel, die bei arthrosebedingten Einschränkungen im Alltag unterstützen können, sind:

  • Aufsteh- und Umsetzhilfen, z. B. für das Aufstehen aus dem Bett oder vom Stuhl
  • Halte- und Stützhilfen, die zusätzliche Stabilität bei Bewegungen geben
  • Gleit- und Transferhilfen, etwa beim Umsetzen oder Umlagern
  • Alltagshilfen, die Greifen, Halten oder Bewegen erleichtern, sofern sie pflegebedingt erforderlich sind

Diese Pflegehilfsmittel kommen insbesondere dann infrage, wenn Arthrose die Mobilität oder Kraft so einschränkt, dass alltägliche Bewegungen ohne Unterstützung kaum möglich sind. Ob ein Hilfsmittel als Pflegehilfsmittel anerkannt wird, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall.

Pflegehilfsmittel bei Arthrose an Händen, Knien und Hüften

Arthrose kann je nach betroffenem Gelenk sehr unterschiedliche Einschränkungen im Alltag verursachen. Pflegehilfsmittel werden daher nicht pauschal, sondern immer nach Art der Einschränkung beurteilt. Entscheidend ist, ob die Arthrose zu einem pflegebedingten Unterstützungsbedarf führt.

Bei Arthrose an den Händen stehen häufig Probleme beim Greifen, Halten oder Öffnen im Vordergrund. Pflegehilfsmittel können hier unterstützen, wenn alltägliche Handbewegungen nur noch eingeschränkt möglich sind und Hilfe im Alltag erforderlich wird.

Bei Arthrose an Knien oder Hüften geht es vor allem um Mobilität. Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen können das Aufstehen, Hinsetzen oder kurze Wege erschweren. Pflegehilfsmittel kommen dann infrage, wenn diese Bewegungen ohne Unterstützung nicht mehr sicher oder selbständig möglich sind.

Wichtig ist: Viele gelenkspezifische Produkte gelten als medizinische Hilfsmittel. Pflegehilfsmittel werden erst dann relevant, wenn Arthrose den Alltag so stark beeinträchtigt, dass pflegerische Unterstützung notwendig wird.

Unterschied zwischen Pflegehilfsmitteln und medizinischen Hilfsmitteln bei Arthrose

Abgrenzung zwischen Pflegehilfsmitteln und medizinischen Hilfsmitteln bei Arthrose
PflegehilfsmittelMedizinische Hilfsmittel
Ziel: Unterstützung im PflegealltagZiel: Behandlung, Stabilisierung oder Entlastung der Gelenke
Grundlage: SGB XIGrundlage: SGB V
Zuständig: PflegekasseZuständig: Krankenkasse
Voraussetzung: meist ein anerkannter PflegegradVoraussetzung: ärztliche Verordnung
Fokus: selbständige Lebensführung, Sicherheit, Erleichterung der PflegeFokus: medizinische Versorgung und Therapie
Beispiele: Aufsteh- und Umsetzhilfen, Transferhilfen, Halte- und StützhilfenBeispiele: Bandagen, Orthesen, Einlagen
Kostenübernahme nach EinzelfallprüfungKostenübernahme nach ärztlicher Verordnung

Diese Unterscheidung ist entscheidend, um den Antrag bei der richtigen Stelle zu stellen und Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.

Pflegehilfsmittel trotz Arthrose selbst organisieren

Nicht immer werden Pflegehilfsmittel bei Arthrose sofort von der Pflegekasse bewilligt. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, bestimmte Hilfsmittel vorübergehend selbst zu organisieren, insbesondere wenn sie den Alltag deutlich erleichtern oder die Sicherheit erhöhen.

Wichtig ist dabei, alle Rechnungen und Unterlagen sorgfältig aufzubewahren. Wird später ein Pflegegrad anerkannt oder eine Genehmigung erteilt, kann unter Umständen eine nachträgliche Kostenerstattung möglich sein. Eine vorherige Rücksprache mit der Pflegekasse oder einer Pflegeberatung ist empfehlenswert.

Unabhängig davon können Pflegehilfsmittel zum Verbrauch genutzt werden, sofern ein Pflegegrad vorliegt. Diese unterstützen Hygiene und Schutz im Pflegealltag und sind von der Frage einzelner Hilfsmittelbewilligungen getrennt zu betrachten.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei box4pflege.de

Auch bei Arthrose können Pflegehilfsmittel zum Verbrauch eine wichtige Unterstützung im Pflegealltag sein – vorausgesetzt, es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor. Diese Produkte dienen vor allem der Hygiene, dem Schutz und der Erleichterung der täglichen Pflege und werden von der Pflegekasse mit bis zu 42 € monatlich unterstützt.

box4pflege.de unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige bei der regelmäßigen Versorgung mit Verbrauchs-Pflegehilfsmitteln. Die Zusammenstellung erfolgt bedarfsgerecht, die Lieferung bequem nach Hause.

FAQs – Pflegehilfsmittel bei Arthrose

Gibt es spezielle Pflegehilfsmittel bei Arthrose?

Es gibt keine Pflegehilfsmittel speziell „für Arthrose“. Pflegehilfsmittel kommen dann infrage, wenn Arthrose zu einem pflegebedingten Unterstützungsbedarf im Alltag führt.

Braucht man bei Arthrose einen Pflegegrad für Pflegehilfsmittel?

Ja. Für Pflegehilfsmittel nach SGB XI ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad erforderlich. Die Diagnose Arthrose allein reicht nicht aus.

Welche Hilfsmittel bei Arthrose zählen nicht als Pflegehilfsmittel?

Viele Hilfsmittel wie Bandagen, Orthesen oder Einlagen gelten als medizinische Hilfsmittel und werden über die Krankenkasse abgerechnet, nicht über die Pflegekasse.

Zahlt die Pflegekasse Pflegehilfsmittel bei Arthrose?

Die Pflegekasse zahlt Pflegehilfsmittel nur, wenn sie als pflegebedingt notwendig anerkannt werden und ein Pflegegrad vorliegt. Die Entscheidung erfolgt immer im Einzelfall.

Kann man Pflegehilfsmittel bei Arthrose selbst kaufen?

Ja. Pflegehilfsmittel können selbst beschafft werden. Wichtig ist, Rechnungen aufzubewahren, da eine spätere Erstattung möglich sein kann.

Gilt die 42-€-Pauschale auch bei Arthrose?

Ja. Die 42-€-Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gilt unabhängig von der Diagnose, sofern ein Pflegegrad vorliegt.

Weitere hilfreiche Artikel rund um Pflegehilfsmittel & Pflegeleistungen

Themen wie Pflegehilfsmittel, Pflegegrade und Leistungen der Pflegeversicherung sind oft komplex – besonders bei privater Versicherung. Auf box4pflege.de finden Sie fundierte Ratgeberartikel, die wichtige Pflegefragen verständlich erklären und bei der Orientierung im Pflegealltag helfen.

Entdecken Sie weitere Beiträge zu Pflegehilfsmitteln, Kostenübernahmen und Pflegeleistungen – übersichtlich, aktuell und praxisnah aufbereitet.