
Eine Sachleistung ist eine Leistung, die nicht als Geld ausgezahlt, sondern als konkrete Versorgung mit einer Sache oder Dienstleistung erbracht wird. Die versicherte Person erhält die Leistung direkt, die Abrechnung läuft zwischen dem Leistungsträger und dem Leistungserbringer. Das Gegenstück ist die Geldleistung.
Das Wichtigste in Kürze
1. Was ist eine Sachleistung? Eine Leistung in Form einer Sache oder Dienstleistung, nicht in Geld.
2. Sachleistungsprinzip: die versicherte Person tritt nicht in Vorleistung, die Kasse rechnet direkt ab.
3. Rechtsgrundlage: unter anderem Paragraf 2 SGB V und Paragraf 4 SGB XI.
4. Beispiele in der Pflege: Pflegesachleistung und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
5. Gegenstück: die Geldleistung, etwa das Pflegegeld, sowie das Kostenerstattungsprinzip.
Inhaltsverzeichnis
Sachleistung einfach erklärt
Der Begriff Sachleistung beschreibt, in welcher Form eine Leistung erbracht wird. Statt Geld zu erhalten, bekommt die berechtigte Person eine konkrete Versorgung, also eine Sache oder eine Dienstleistung. Ein einfaches Bild: Wer zum Arzt geht, erhält die Behandlung als Sachleistung. Die Rechnung sieht die Patientin oder der Patient in der Regel nicht, denn die Krankenkasse rechnet direkt mit dem Leistungserbringer ab.
Damit ist die Sachleistung das prägende Prinzip der gesetzlichen Sozialversicherung. Die versicherte Person muss nicht selbst in Vorleistung treten und kein Geld vorstrecken. Sie nimmt die Leistung in Anspruch, um die Abrechnung kümmern sich die beteiligten Institutionen.
Das Sachleistungsprinzip
Hinter der Sachleistung steht das Sachleistungsprinzip. Es ist eines der Strukturprinzipien der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die gesetzliche Grundlage bildet unter anderem Paragraf 2 SGB V, für die Pflege Paragraf 4 SGB XI. Das Prinzip gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung.
Kern des Prinzips ist, dass die Kasse Verträge mit den Leistungserbringern schließt, etwa mit Ärzten, Pflegediensten oder Anbietern von Hilfsmitteln. Über diese Verträge wird die Versorgung sichergestellt und direkt zwischen Kasse und Leistungserbringer abgerechnet. Die Versorgung muss dabei ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.
Zuzahlung ändert nichts am Charakter: Auch wenn Versicherte für eine Leistung eine gesetzliche Zuzahlung leisten, etwa bei Arzneimitteln oder im Krankenhaus, bleibt es eine Sachleistung. Die Zuzahlung ist ein Eigenanteil, sie macht aus der Sachleistung keine Geldleistung.
Sachleistung und Geldleistung im Vergleich

Der Sachleistung wird die Geldleistung gegenübergestellt. Bei einer Geldleistung erhält die versicherte Person Geld, über das sie frei verfügen kann. Eng damit verbunden ist das Kostenerstattungsprinzip: Hier beschafft sich die Person eine Leistung selbst und bekommt die Kosten anschließend erstattet. In der privaten Krankenversicherung ist das der Regelfall.
| Merkmal | Sachleistung | Geldleistung |
|---|---|---|
| Form | Sache oder Dienstleistung | Geldbetrag |
| Vorleistung | keine, Kasse rechnet direkt ab | Person verwendet das Geld selbst |
| Abrechnung | zwischen Kasse und Leistungserbringer | Auszahlung an die versicherte Person |
| Beispiel Pflege | Pflegesachleistung, Pflegebox | Pflegegeld |
| Beispiel Krankenkasse | ärztliche Behandlung, Hilfsmittel | Krankengeld |
Beispiele für Sachleistungen
Sachleistungen begegnen einem in vielen Bereichen der Sozialversicherung. Die folgenden Beispiele machen das Prinzip greifbar.
In der Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Typische Sachleistungen sind:
- Ärztliche und zahnärztliche Behandlung: die Versorgung erfolgt ohne eigene Rechnung.
- Arznei-, Verband- und Heilmittel: etwa Medikamente oder Krankengymnastik.
- Krankenhausbehandlung: die stationäre Versorgung als Sachleistung.
- Hilfsmittel: etwa Rollstühle oder Hörgeräte, mit ärztlicher Verordnung.
In der Pflegeversicherung
Auch die soziale Pflegeversicherung kennt Sachleistungen. Die wichtigsten sind:
- Pflegesachleistung: die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst nach Paragraf 36 SGB XI.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: etwa Einmalhandschuhe und Desinfektion, als Sachleistung im Rahmen der Pauschale.
- Vollstationäre Pflege: die Versorgung in einer Pflegeeinrichtung.
Welche Pflegehilfsmittel dazugehören, zeigt die Pflegehilfsmittel Liste.
Die Pflegesachleistung im Detail
Die Pflegesachleistung ist die bekannteste Sachleistung der Pflegeversicherung. Sie finanziert die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst und steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Der Betrag fließt nicht an die Familie, sondern direkt an den Pflegedienst. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und reicht 2026 von 796 Euro bei Pflegegrad 2 bis 2.299 Euro bei Pflegegrad 5.
Nutzen Angehörige und ein Pflegedienst gemeinsam die Versorgung, lässt sich die Pflegesachleistung mit dem Pflegegeld kombinieren. Mehr zu den Beträgen und zum Eigenanteil lesen Sie im Beitrag Kosten für häusliche Pflege.
Pflegebox als Sachleistung: Die box4pflege.de Pflegebox ist ein Beispiel für eine Sachleistung: Sie erhalten die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch direkt nach Hause, ohne innerhalb der Pauschale von bis zu 42 Euro etwas vorstrecken zu müssen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt zwischen dem Anbieter und der Pflegekasse.

Zahlen und Fakten
Die folgenden Daten beruhen auf offiziellen und verifizierten Quellen und gelten für das Jahr 2026.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Rechtsgrundlage Sachleistungsprinzip | Paragraf 2 SGB V, Paragraf 4 SGB XI |
| Gilt in | gesetzlicher Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung |
| Gegenstück | Geldleistung und Kostenerstattungsprinzip |
| Pflegesachleistung (PG 2 bis 5) | 796 bis 2.299 Euro monatlich |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 42 Euro monatlich, als Sachleistung |
Quellen: Sozialgesetzbuch (Paragraf 2 SGB V, Paragrafen 4 und 36 SGB XI, Paragraf 11 SGB I) und Bundesgesundheitsministerium.
box4pflege.de: Ihr Partner für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
box4pflege.de ist ein spezialisierter Anbieter von Pflegeboxen für Menschen mit Pflegegrad in Deutschland. Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine Sachleistung der Pflegeversicherung. Die box4pflege.de Pflegebox wird individuell zusammengestellt, und auf Wunsch übernimmt box4pflege.de die komplette Abwicklung mit der Pflegekasse, von der Antragstellung bis zur Abrechnung. Die Genehmigung erteilt die Pflegekasse.
- Individuell anpassbar: Sie stellen Ihre Verbrauchsprodukte nach persönlichem Bedarf zusammen.
- Beratung zu Pflegehilfsmitteln: persönliche und unverbindliche Unterstützung bei der Auswahl.
- Deutschlandweiter Versand: regelmäßige Lieferung direkt nach Hause.
- Abwicklung auf Wunsch: Unterstützung bei der Antragstellung bei der Pflegekasse.
Häufige Fragen
Was ist eine Sachleistung einfach erklärt?
Eine Sachleistung ist eine Leistung in Form einer Sache oder Dienstleistung, nicht in Geld. Die versicherte Person erhält die Versorgung direkt und muss nicht in Vorleistung treten, die Kasse rechnet mit dem Leistungserbringer ab.
Was ist der Unterschied zwischen Sachleistung und Geldleistung?
Bei der Sachleistung wird eine konkrete Versorgung bereitgestellt. Bei der Geldleistung erhält die Person einen Geldbetrag, über den sie frei verfügt. In der Pflege ist die Pflegesachleistung eine Sachleistung, das Pflegegeld eine Geldleistung.
Ist die Pflegebox eine Sachleistung?
Ja. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine Sachleistung der Pflegeversicherung. Sie werden im Rahmen der Pauschale von bis zu 42 Euro in der Regel ohne Zuzahlung bereitgestellt. Eine Übersicht bietet die Pflegehilfsmittel Liste.
Wo ist das Sachleistungsprinzip geregelt?
Unter anderem in Paragraf 2 SGB V für die Krankenversicherung und Paragraf 4 SGB XI für die Pflegeversicherung. Es gilt auch in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Bleibt es eine Sachleistung, wenn ich zuzahle?
Ja. Eine gesetzliche Zuzahlung ändert nichts am Charakter der Sachleistung. Sie ist ein Eigenanteil, macht die Leistung aber nicht zu einer Geldleistung.
Wichtige Hinweise
PflichtangabenBedarfshinweis: Die konkrete Auswahl und Menge der Pflegehilfsmittel richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf und ist individuell anpassbar.
Genehmigungshinweis: Die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln setzt in der Regel einen Antrag und die Genehmigung durch die Pflegekasse voraus. box4pflege.de unterstützt bei der Antragstellung für Verbrauchsprodukte, die Genehmigung erteilt die Pflegekasse.
Hinweis zur Pauschale: Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht in der Regel ein Anspruch im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat gemäß Paragraf 40 Absatz 2 SGB XI.
Hinweis zur Wahlfreiheit: Pflegebedürftige können ihren Anbieter für Pflegehilfsmittel frei wählen.