
Bei Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige verschiedene Leistungen der Pflegekasse, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Dazu gehören 347 € Pflegegeld monatlich, 796 € Pflegesachleistungen, 131 € Entlastungsbetrag, 42 € für Pflegehilfsmittel sowie Zuschüsse für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Tagespflege und Wohnraumanpassung. Diese Leistungen unterstützen Pflegebedürftige und Angehörige im Alltag.
Wichtige Erkenntnisse
- Mit Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige verschiedene finanzielle und praktische Unterstützungen der Pflegekasse.
- Das Pflegegeld beträgt 347 € monatlich, wenn Angehörige oder private Personen die Pflege übernehmen.
- Für professionelle Pflegedienste stehen bis zu 796 € Pflegesachleistungen pro Monat zur Verfügung.
- Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich für Unterstützungs- und Betreuungsangebote.
- Für verbrauchbare Pflegehilfsmittel stehen 42 € pro Monat zur Verfügung, z. B. für Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.
- Weitere Leistungen umfassen Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege sowie Zuschüsse für Wohnraumanpassungen.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 bedeutet, dass eine Person erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit hat und im Alltag regelmäßig Unterstützung benötigt. Die Einstufung erfolgt durch die Pflegekasse nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder einen anderen Gutachter.
Bei der Begutachtung wird geprüft, wie selbstständig eine Person in verschiedenen Lebensbereichen ist, zum Beispiel:
- Mobilität (z. B. Aufstehen, Gehen, Treppensteigen)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Selbstversorgung wie Waschen, Anziehen oder Essen
- Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte
Für Pflegegrad 2 müssen Betroffene im Begutachtungssystem der Pflegeversicherung zwischen 27 und unter 47,5 Punkte erreichen. Diese Punktzahl zeigt, dass eine erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit vorliegt.
Pflegegrad 2 ist häufig der Fall, wenn Menschen:
- regelmäßig Hilfe bei der Körperpflege oder beim Anziehen benötigen
- Unterstützung im Haushalt oder bei der Organisation des Alltags brauchen
- aufgrund von chronischen Krankheiten oder altersbedingten Einschränkungen nicht mehr vollständig selbstständig sind
Mit dieser Einstufung haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegekasse, darunter Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Pflegehilfsmittel und weitere Unterstützungen.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 2?

Menschen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Diese Leistungen sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell entlasten und die Pflege im Alltag erleichtern. Je nach Bedarf können Betroffene Geldleistungen, Sachleistungen sowie zusätzliche Unterstützungsangebote nutzen.
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Leistungen bei Pflegegrad 2 (Stand 2025–2026) im Überblick:
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Pflegegeld | 347 € pro Monat |
| Pflegesachleistungen | bis zu 796 € pro Monat |
| Entlastungsbetrag | 131 € pro Monat |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € pro Monat |
| Tages- und Nachtpflege | bis zu 721 € pro Monat |
| Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege | bis zu 3.539 € pro Jahr (gemeinsames Budget) |
| Wohnraumanpassung | bis zu 4.180 € Zuschuss pro Maßnahme |
| Hausnotruf | Zuschuss durch Pflegekasse möglich |
Diese Leistungen können je nach Pflegesituation kombiniert werden. Beispielsweise können Pflegebedürftige Pflegegeld erhalten und gleichzeitig einen Teil der Pflegesachleistungen nutzen, wenn zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst unterstützt.
Neben diesen finanziellen Leistungen stehen Betroffenen auch Beratung, Pflegekurse für Angehörige und weitere Unterstützungsangebote zur Verfügung.
Im nächsten Abschnitt erklären wir die wichtigsten Leistungen – wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Pflegehilfsmittel – genauer.
Pflegegeld bei Pflegegrad 2
Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung der Pflegekasse für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Pflegepersonen gepflegt werden. Bei Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld 347 € pro Monat.
Dieses Geld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden, zum Beispiel um Angehörige zu unterstützen oder Pflegekosten im Alltag zu decken.
Typische Situationen, in denen Pflegegeld genutzt wird:
- Pflege durch Familienangehörige wie Kinder oder Partner
- Unterstützung durch Freunde oder Nachbarn
- Kombination aus familiärer Pflege und gelegentlicher professioneller Hilfe
Wichtig ist, dass bei Bezug von Pflegegeld regelmäßige Beratungseinsätze durch einen Pflegedienst stattfinden müssen. Diese sogenannten Pflegeberatungen helfen Angehörigen, die Pflege zu verbessern und Unterstützungsmöglichkeiten kennenzulernen.
Bei Pflegegrad 2 muss diese Beratung alle sechs Monate erfolgen.
Pflegebedürftige können außerdem eine Kombinationsleistung nutzen. Das bedeutet, dass ein Teil der Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes genutzt wird, während der verbleibende Anteil weiterhin als Pflegegeld ausgezahlt wird.
Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2
Neben dem Pflegegeld können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 auch sogenannte Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Diese Leistungen werden genutzt, wenn die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt.
Bei Pflegegrad 2 stehen dafür bis zu 796 € pro Monat zur Verfügung. Die Pflegekasse bezahlt diesen Betrag direkt an den Pflegedienst, der die Leistungen erbringt.
Typische Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes sind zum Beispiel:
- Unterstützung bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Anziehen)
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Unterstützung bei der Mobilität im Alltag
- Hilfe bei der Medikamentengabe
- Unterstützung bei der Ernährung
Viele Pflegebedürftige nutzen eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. In diesem Fall übernimmt ein Pflegedienst einen Teil der Pflege, während Angehörige weiterhin unterstützen. Der nicht genutzte Anteil der Sachleistungen wird dann anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Diese Kombination ermöglicht eine flexible Organisation der Pflege zu Hause und entlastet Angehörige im Alltag.
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2 (131 € monatlich)
Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Unterstützung der Pflegekasse, die Menschen mit Pflegegrad 2 jeden Monat erhalten. Der Betrag liegt bei 131 € pro Monat und soll pflegende Angehörige entlasten sowie zusätzliche Unterstützung im Alltag ermöglichen.
Der Entlastungsbetrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern kann für bestimmte zugelassene Leistungen genutzt werden.
Typische Einsatzmöglichkeiten sind:
- Alltagsbegleitung oder Betreuung zu Hause
- Unterstützung im Haushalt (z. B. Reinigung oder Einkaufen)
- Angebote der Tages- und Nachtpflege
- Betreuungsangebote für Menschen mit Demenz
- Entlastungsangebote für pflegende Angehörige
Der Betrag kann auch angespart werden, wenn er in einem Monat nicht vollständig genutzt wird. In der Regel kann das Guthaben bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.
Der Entlastungsbetrag ist besonders hilfreich, um zusätzliche Unterstützung im Alltag zu organisieren, ohne dass Angehörige die Pflege komplett alleine übernehmen müssen.
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2
Pflegende Angehörige leisten oft einen großen Teil der Betreuung. Wenn sie vorübergehend verhindert sind, zum Beispiel wegen Krankheit, Urlaub oder persönlicher Termine, können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 zusätzliche Unterstützung nutzen.
Seit 2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget für diese Leistungen. Für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege stehen insgesamt bis zu 3.539 € pro Jahr zur Verfügung.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege wird genutzt, wenn eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit stationär in einer Pflegeeinrichtung betreut werden muss.
Typische Gründe dafür sind:
- Krankenhausaufenthalt oder gesundheitliche Krise
- vorübergehende Verschlechterung des Gesundheitszustands
- wenn die Pflege zu Hause kurzfristig nicht möglich ist
Während der Kurzzeitpflege wird die Pflege in einer Pflegeeinrichtung für mehrere Tage oder Wochen übernommen.
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege greift, wenn die Person, die normalerweise pflegt, vorübergehend ausfällt. In diesem Fall kann eine andere Pflegeperson oder ein Pflegedienst die Betreuung übernehmen.
Typische Situationen sind:
- Urlaub der pflegenden Angehörigen
- Krankheit der Pflegeperson
- persönliche Termine oder notwendige Erholung
Diese Leistung hilft dabei, pflegende Angehörige zu entlasten und die Versorgung sicherzustellen, auch wenn die Hauptpflegeperson zeitweise nicht verfügbar ist.
Weitere Leistungen bei Pflegegrad 2
Neben den wichtigsten Leistungen gibt es bei Pflegegrad 2 noch weitere Unterstützungen der Pflegeversicherung. Diese Leistungen sollen die Pflege zu Hause erleichtern, die Selbstständigkeit fördern und pflegende Angehörige entlasten.
Tages- und Nachtpflege
Die Tages- und Nachtpflege ist eine teilstationäre Pflegeform. Dabei verbringen Pflegebedürftige einen Teil des Tages oder der Nacht in einer Pflegeeinrichtung und kehren anschließend wieder nach Hause zurück.
Bei Pflegegrad 2 stehen dafür bis zu 721 € pro Monat zur Verfügung. Diese Leistung kann zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen genutzt werden.
Typische Vorteile der Tagespflege sind:
- soziale Kontakte und Aktivitätsangebote
- professionelle Betreuung während des Tages
- Entlastung für pflegende Angehörige
Zuschuss für Wohnraumanpassung
Wenn die Wohnung an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person angepasst werden muss, kann die Pflegekasse einen Zuschuss gewähren. Bei Pflegegrad 2 beträgt dieser Zuschuss bis zu 4.180 € pro Maßnahme.
Typische Maßnahmen sind zum Beispiel:
- Einbau einer barrierefreien Dusche
- Treppenlifte oder Rampen
- Entfernen von Türschwellen
- Umbau des Badezimmers für mehr Sicherheit
Diese Anpassungen helfen dabei, Stürze zu vermeiden und die Selbstständigkeit länger zu erhalten.
Pflegekurse für Angehörige
Die Pflegeversicherung bietet auch kostenlose Pflegekurse für Angehörige an. In diesen Kursen lernen Angehörige wichtige Grundlagen der Pflege, zum Beispiel:
- richtige Lagerung und Mobilisierung
- Tipps zur Körperpflege
- Umgang mit Demenz oder chronischen Krankheiten
- praktische Hinweise zur Organisation der Pflege
Diese Kurse können vor Ort oder auch online angeboten werden und helfen Angehörigen, die Pflege sicherer und einfacher zu gestalten.
Hausnotrufsystem
Viele Menschen mit Pflegegrad 2 nutzen außerdem ein Hausnotrufsystem, um im Notfall schnell Hilfe zu bekommen. Dabei trägt die pflegebedürftige Person einen Notrufknopf, mit dem jederzeit ein Notruf ausgelöst werden kann.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für ein Hausnotrufsystem, insbesondere wenn die Person allein lebt oder ein erhöhtes Risiko für Notfälle besteht.
Ein Hausnotrufsystem kann die Sicherheit im Alltag deutlich erhöhen und Angehörigen ein beruhigendes Gefühl geben, da im Notfall sofort Hilfe organisiert werden kann.
Wie beantragt man Pflegegrad 2?
Um Pflegegrad 2 zu erhalten, muss zunächst ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse ist in der Regel bei der eigenen Krankenversicherung angesiedelt.
Nach dem Antrag folgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder einen anderen unabhängigen Gutachter. Dabei wird geprüft, wie stark die Selbstständigkeit der betroffenen Person im Alltag eingeschränkt ist.
Der Ablauf zur Beantragung von Pflegegrad 2 sieht in der Regel so aus:
- Antrag bei der Pflegekasse stellen: Der Antrag kann telefonisch, schriftlich oder online bei der Pflegekasse eingereicht werden.
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Ein Gutachter bewertet, wie selbstständig die Person noch ist und wie viel Unterstützung im Alltag benötigt wird.
- Pflegegrad-Bescheid erhalten: Nach der Begutachtung entscheidet die Pflegekasse, welcher Pflegegrad vorliegt.
- Leistungen nutzen: Nach der Bewilligung können verschiedene Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Pflegehilfsmittel beantragt und genutzt werden.
Es ist hilfreich, sich vor der Begutachtung gut vorzubereiten und typische Alltagssituationen zu dokumentieren, in denen Unterstützung benötigt wird. Dadurch kann der tatsächliche Pflegebedarf besser dargestellt werden.
Welche Vorteile hat Pflegegrad 2 für die häusliche Pflege?
Der Pflegegrad 2 bietet wichtige Unterstützung für Menschen, die zu Hause gepflegt werden. Die Leistungen der Pflegeversicherung helfen dabei, die Pflege im Alltag besser zu organisieren und sowohl Pflegebedürftige als auch Angehörige zu entlasten.
Zu den wichtigsten Vorteilen von Pflegegrad 2 gehören:
- Finanzielle Unterstützung: Pflegegeld oder Pflegesachleistungen helfen dabei, Pflegekosten zu decken.
- Entlastung für Angehörige: Leistungen wie der Entlastungsbetrag oder Verhinderungspflege ermöglichen regelmäßige Unterstützung im Alltag.
- Verbesserte Sicherheit zu Hause: Pflegehilfsmittel und Hausnotrufsysteme können helfen, Risiken zu reduzieren.
- Mehr Unterstützung im Alltag: Angebote wie Tagespflege oder Haushaltshilfen erleichtern den täglichen Ablauf.
- Anpassung der Wohnsituation: Zuschüsse für Wohnraumanpassungen können die Wohnung sicherer und barrierefreier machen.
Durch diese Leistungen können viele Pflegebedürftige länger in ihrer vertrauten Umgebung leben, während Angehörige gleichzeitig Unterstützung bei der Pflege erhalten.
Pflegehilfsmittel monatlich erhalten

Viele Menschen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Diese Pflegehilfsmittel unterstützen die Hygiene und erleichtern Angehörigen die tägliche Pflege.
Typische Pflegehilfsmittel sind zum Beispiel:
- Einmalhandschuhe
- Händedesinfektion
- Flächendesinfektion
- Bettschutzeinlagen
- Schutzschürzen
- Mundschutz
Eine einfache Möglichkeit, diese Pflegehilfsmittel regelmäßig zu erhalten, ist eine monatliche Pflegebox.
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Mit box4pflege.de können Pflegebedürftige ihre Pflegehilfsmittel unkompliziert beantragen.
Nach der Genehmigung durch die Pflegekasse wird die Pflegebox jeden Monat direkt nach Hause geliefert.
Der Service unterstützt auch beim Antrag bei der Pflegekasse, sodass Pflegebedürftige und Angehörige möglichst wenig Aufwand haben.
FAQ – Häufige Fragen zu Pflegegrad 2
Was bekommt man bei Pflegegrad 2?
Bei Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige verschiedene Leistungen der Pflegekasse. Dazu gehören 347 € Pflegegeld pro Monat, bis zu 796 € Pflegesachleistungen, 131 € Entlastungsbetrag, 42 € für Pflegehilfsmittel sowie weitere Unterstützungen wie Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Zuschüsse für Wohnraumanpassungen.
Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 2?
Das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 beträgt 347 € pro Monat. Dieses Geld erhalten Pflegebedürftige, wenn sie hauptsächlich von Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Pflegepersonen zu Hause betreut werden.
Welche Pflegehilfsmittel stehen bei Pflegegrad 2 zur Verfügung?
Bei Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dazu gehören zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und Masken, die die Hygiene und Sicherheit in der häuslichen Pflege verbessern.
Kann man Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
Ja, bei Pflegegrad 2 ist eine Kombinationsleistung möglich. Das bedeutet, dass ein Teil der Pflege von einem ambulanten Pflegedienst übernommen wird, während Angehörige weiterhin unterstützen. Der nicht genutzte Anteil der Sachleistungen wird dann anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Wer hat Anspruch auf Pflegegrad 2?
Anspruch auf Pflegegrad 2 haben Personen mit erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Die Einstufung erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), bei der verschiedene Bereiche wie Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsbewältigung bewertet werden.