Voraussetzung für Pflegestufe 3 – Pflegegrad 3 einfach erklärt

Pflegekraft füttert Seniorin – Symbolbild für Pflegegrad 3

Wer heute nach der Voraussetzung für Pflegestufe 3 sucht, meint in der Regel die Kriterien für den heutigen Pflegegrad 3. Denn seit der Pflegereform 2017 wurden die Pflegestufen durch ein neues, differenzierteres System ersetzt: die fünf Pflegegrade. Die Pflegestufe 3 existiert im offiziellen Sprachgebrauch nicht mehr – doch die dahinterstehende Frage bleibt: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um in Deutschland umfassende Pflegeleistungen zu erhalten?

Der Pflegegrad 3 beschreibt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und ist damit besonders relevant für Pflegebedürftige und Angehörige. Er eröffnet den Zugang zu zahlreichen Leistungen der Pflegeversicherung – etwa Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbeträgen und zur monatlichen Pflegehilfsmittelpauschale von 42 Euro, die vollständig von den Pflegekassen übernommen wird.

Wichtige Erkenntnisse: Voraussetzung für Pflegestufe 3

  • Pflegestufe 3 gibt es seit 2017 nicht mehr, sie wurde durch das System der Pflegegrade ersetzt.
  • Pflegegrad 3 bedeutet eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte im NBA).
  • Anspruch haben Pflegebedürftige, die regelmäßig über sechs Monate hinaus Hilfe in mehreren Lebensbereichen benötigen.
  • Leistungen bei Pflegegrad 3 (2025): 599 € Pflegegeld, 1.497 € Pflegesachleistungen, 131 € Entlastungsbetrag, 42 € Pflegehilfsmittel.
  • Antragstellung erfolgt bei der Pflegekasse, Begutachtung durch MDK oder Medicproof.
  • Pflegebedürftige können zwischen häuslicher Pflege mit Angehörigen oder stationärer Versorgung wählen.
  • Widerspruch gegen eine Einstufung ist innerhalb von vier Wochen möglich.

Die Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrad: Ein kurzer Rückblick

Infografik zeigt die Umstellung von Pflegestufen 1–3 auf Pflegegrade 2–5 ab 2017

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde das alte System der Pflegestufen 2017 durch das differenziertere Pflegegrad-System ersetzt. Ziel war eine genauere, bedarfsorientierte Einschätzung der individuellen Pflegebedürftigkeit – insbesondere auch bei kognitiven Einschränkungen wie Demenz.

Alte PflegestufeEntsprechender Pflegegrad (ungefähr)
Pflegestufe 1Pflegegrad 2
Pflegestufe 2Pflegegrad 3
Pflegestufe 3Pflegegrad 4 oder 5 (je nach Bedarf)

Pflegegrade ersetzen seit 2017 die Pflegestufen. „Pflegestufe 3“ entspricht heute etwa Pflegegrad 4 oder 5. Wer heute Leistungen beantragen möchte, spricht korrekt von Pflegegrad 3.

Pflegegrad 3: Was bedeutet das konkret?

Der Pflegegrad 3 wird Personen zugesprochen, die im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) einen Punktwert zwischen 47,5 und unter 70 Punkten erreichen. Diese Menschen sind in mehreren Lebensbereichen spürbar beeinträchtigt und benötigen regelmäßig Hilfe – etwa bei der Körperpflege, Ernährung oder im Haushalt.

Begutachtet werden folgende Bereiche:

  1. Mobilität.
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten.
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen.
  4. Selbstversorgung.
  5. Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen.
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Pflegegrad 3 bedeutet: „Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Die Einstufung erfolgt über das Neue Begutachtungsassessment (NBA) durch MDK oder Medicproof.

Voraussetzungen für Pflegegrad 3: Wer hat Anspruch?

Damit ein Antrag auf Pflegegrad 3 erfolgreich ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 SGB XI.
  • Beeinträchtigungen in mehreren Lebensbereichen.
  • Regelmäßiger Hilfebedarf über sechs Monate hinaus.
  • Mindestens 47,5 Punkte bei der Begutachtung durch den MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten).

So funktioniert der Antrag auf Pflegegrad 3

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Antrag stellen bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse – formlos per Telefon, E-Mail oder Post.
  2. MDK/Medicproof-Begutachtung findet zu Hause statt.
  3. Bescheid erhalten: Pflegekasse teilt die Einstufung mit.
  4. Einspruch einlegen, falls die Einstufung nicht dem tatsächlichen Bedarf entspricht.

Widerspruch einlegen ist möglich – innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Pflegebescheids. Lassen Sie sich ggf. pflegefachlich beraten.

Typische Erkrankungen und Pflegebilder für Pflegegrad 3

Menschen mit Pflegegrad 3 sind oft in mehreren Bereichen eingeschränkt. Typische Erkrankungen sind:

  • Neurologische Erkrankungen: z. B. Parkinson, Schlaganfall.
  • Chronische Leiden: z. B. Diabetes mit Folgeerkrankungen, Rheuma.
  • Psychische und kognitive Einschränkungen: z. B. Demenz, Depression.
  • Multimorbidität im Alter.

Auch psychische oder kognitive Einschränkungen wie Demenz sind relevant für die Einstufung in Pflegegrad 3.

Leistungen bei Pflegegrad 3 (Stand 2025)

Übersicht Leistungen Pflegegrad 3: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Tagespflege, Pflegehilfsmittel

Pflegegrad 3 berechtigt zu zahlreichen Leistungen, die individuell kombinierbar sind.

LeistungBetrag (monatlich)
Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige)599 €
Pflegesachleistungen (z. B. ambulanter Pflegedienst)1.497 €
Entlastungsbetrag131 €
Tages- und Nachtpflege1.357 €
Vollstationäre Pflege1.319 €
Pflegehilfsmittelpauschale42 €
Verhinderungspflege (jährlich)1.685 €
Kurzzeitpflege (jährlich)1.854 €

Tabelle: Pflegeleistungen Pflegegrad 3 ab 2025 – aktuelle Beträge laut Gesetz.

Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 3: Anspruch auf 42 Euro pro Monat

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 3 und häuslicher Pflege haben Anspruch auf eine monatliche Pauschale in Höhe von 42 Euro für sogenannte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

Diese werden gemäß § 40 SGB XI von der Pflegekasse übernommen.

Erstattungsfähige Produkte (Auswahl):

  • Einmalhandschuhe
  • Händedesinfektion
  • Flächendesinfektion
  • Bettschutzeinlagen
  • FFP2-Masken
  • Fingerlinge
  • Schutzschürzen
  • Einmallätzchen
  • Medizinischer Mund-Nasen-Schutz
  • Desinfektionstücher

Die Pflegehilfsmittelpauschale wurde zum 1. Januar 2025 von 40 € auf 42 € monatlich erhöht.

Anbieter-Tipp:

Box4pflege.de übernimmt die komplette Abwicklung mit der Pflegekasse. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten dort:

  • Die Pflegehilfsmittel direkt nach Hause.
  • Komplett ohne Zuzahlung über die Pauschale.
  • Inklusive telefonischer Beratung.
  • Ohne zusätzlichen Aufwand oder Vorkasse.

Häusliche Pflege oder Pflegeheim?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 können grundsätzlich frei wählen:

1. Häusliche Pflege:

  • Pflege durch Angehörige.
  • Unterstützung durch ambulante Dienste.
  • Anspruch auf Pflegegeld oder Kombinationsleistungen.

2. Stationäre Pflege:

  • Teilstationäre Tages-/Nachtpflege.
  • Vollstationäre Heimunterbringung (mit Eigenanteil).

Häusliche Pflege ermöglicht es vielen Menschen, länger im gewohnten Umfeld zu bleiben – bei gleichzeitigem Anspruch auf vielfältige Leistungen.

Tipps zur Vorbereitung auf die Begutachtung

Eine gute Vorbereitung auf die Begutachtung durch den MDK oder Medicproof erhöht die Chancen auf eine faire Einstufung:

  1. Pflegetagebuch führen (mind. 1–2 Wochen).
  2. Medizinische Unterlagen sammeln (Arztberichte, Diagnosen).
  3. Pflegeverhalten dokumentieren (z. B. Hilfestellungen im Alltag).
  4. Bei der Begutachtung anwesend sein und keine Hilfen verschweigen.

Seien Sie ehrlich, aber nicht bescheiden. Die Gutachterinnen bewerten die Selbstständigkeit – zeigen Sie realistisch, was (nicht) möglich ist.*

Fazit: Pflegegrad 3 richtig nutzen – mit klarem Anspruch

Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – und für umfassende Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Die Leistungen reichen von Pflegegeld über Sachleistungen bis hin zur monatlichen Pflegehilfsmittelpauschale von 42 Euro.

Ihr nächster Schritt:

Wenn Sie oder ein Angehöriger Pflegegrad 3 haben, sollten Sie alle zustehenden Leistungen konsequent nutzen.

Wer Pflegegrad 3 hat, kann viele Leistungen unkompliziert nutzen – z. B. die monatliche Pflegehilfsmittelpauschale von 42 Euro. Bei Anbietern wie box4pflege.de erhalten Sie diese kostenlos und ohne bürokratischen Aufwand direkt nach Hause geliefert – inklusive kompletter Abwicklung mit der Pflegekasse.

FAQ – Häufige Fragen zu Pflegegrad 3 (ehemals Pflegestufe 3)

Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe 3 und Pflegegrad 3?

Seit dem 1. Januar 2017 wurden die Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Die früher verwendete Pflegestufe 3 wurde damit abgelöst. Im neuen System entspricht Pflegestufe 3 nicht direkt dem Pflegegrad 3, sondern eher Pflegegrad 4 oder 5, je nach Einschränkungsgrad.
Der Pflegegrad 3 wird Personen zuerkannt, die eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit haben und im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) 47,5 bis unter 70 Punkte erreichen.

Welche Voraussetzungen muss ich für Pflegegrad 3 erfüllen?

Um den Pflegegrad 3 zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Es liegt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vor.
Diese Einschränkungen bestehen voraussichtlich länger als sechs Monate.
Im Begutachtungsverfahren (NBA) müssen mindestens 47,5 Punkte, aber weniger als 70 Punkte erzielt werden.

Die Pflegebedürftigkeit muss durch eine Begutachtung durch den MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei Privatversicherten) festgestellt werden.

Wie beantrage ich Pflegegrad 3?

Der Antrag auf Pflegegrad 3 erfolgt in diesen Schritten:

1. Antrag stellen bei der Pflegekasse (formlos telefonisch, schriftlich oder online möglich).
2. Termin zur Begutachtung durch den MDK oder Medicproof wird vereinbart.
3. Begutachtung vor Ort, meist im häuslichen Umfeld.
4. Bescheid der Pflegekasse mit Angabe des Pflegegrade.
5. Widerspruch innerhalb von vier Wochen möglich, wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.

Was passiert bei der Begutachtung durch den MDK?

Der Medizinische Dienst (MDK) bewertet im sogenannten Neuen Begutachtungsassessment (NBA) sechs Lebensbereiche:

1. Mobilität.
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten.
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen.
4. Selbstversorgung.
5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen.
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Aus der Bewertung ergibt sich ein Punktwert, der den Pflegegrad bestimmt. Pflegegrad 3 liegt zwischen 47,5 und 69,9 Punkten.

Was ist die Pflegehilfsmittelpauschale und wie funktioniert sie?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € monatlich (seit Januar 2025). Dazu zählen:

1. Einmalhandschuhe
2. Bettschutzeinlagen
3. Händedesinfektion
4. Flächendesinfektion
5. Schutzschürzen
6. FFP2-Masken
7. Fingerlinge
8. Einmallätzchen
9. Medizinischer Mund-Nasen-Schutz
10. Desinfektionstücher

Diese Produkte werden von der Pflegekasse vollständig erstattet.

Tipp: Anbieter wie box4pflege.de übernehmen die komplette Abwicklung – ohne Vorkasse, ohne Aufwand.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?

1. Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden.
2. Pflegesachleistungen sind für professionelle Hilfe durch ambulante Pflegedienste vorgesehen.
3. Kombinationsleistungen sind ebenfalls möglich, wenn Angehörige und Pflegedienste gemeinsam pflegen.

Kann ich Widerspruch einlegen, wenn mein Pflegegrad-Antrag abgelehnt wird?

Ja. Wenn Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einzulegen. Hilfreich ist dabei:

1. Ein aktualisiertes Pflegetagebuch.
2. Zusätzliche Arztberichte.
3. Eine pflegefachliche Beratung.

Wie oft wird mein Pflegegrad überprüft?

Die Pflegekasse kann eine regelmäßige Überprüfung des Pflegegrades veranlassen, vor allem wenn sich die gesundheitliche Situation verändert hat. Auch Pflegebedürftige selbst können bei Verschlechterung einen Höherstufungsantrag stellen.

Wie unterstützt mich box4pflege.de als Pflegehilfsmittel-Anbieter?

box4pflege.de bietet Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad einen kostenlosen Rundum-Service:

1. Telefonische Beratung zur Produktauswahl.
2. Bereitstellung der notwendigen Antragsformulare.
3. Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse.
4. Monatliche Lieferung der Pflegehilfsmittel nach Hause.

Sie müssen sich um nichts kümmern – Box4pflege.de erledigt den gesamten Prozess für Sie.

Weitere hilfreiche Inhalte entdecken – mit box4pflege.de

Lesen Sie auch unsere weiteren Ratgeberartikel, um noch mehr nützliche Informationen und praktische Tipps für den Pflegealltag zu erhalten: