
Ja, die VIACTIV Krankenkasse übernimmt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gemäß § 40 SGB XI. Versicherte mit Pflegegrad 1–5 erhalten bis zu 42 € monatlich für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen bei häuslicher Pflege. Die Abrechnung kann direkt über einen zugelassenen Anbieter wie box4pflege.de erfolgen, sodass keine Vorleistung nötig ist.
Wichtige Erkenntnisse
- Versicherte der VIACTIV Pflegekasse haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf Pflegehilfsmittel.
- Die monatliche Pflegehilfsmittelpauschale beträgt 42 €
- Grundlage ist § 40 SGB XI für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
- Voraussetzung ist häusliche Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Dienst.
- Die Abrechnung kann direkt über einen zugelassenen Anbieter wie box4pflege.de erfolgen – ohne Vorleistung.
Inhaltsverzeichnis
Übernimmt die VIACTIV Krankenkasse Pflegehilfsmittel?
Ja. Die VIACTIV Pflegekasse ist – wie alle gesetzlichen Pflegekassen – verpflichtet, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu übernehmen, wenn eine anerkannte Pflegebedürftigkeit vorliegt und die Versorgung zu Hause erfolgt. Grundlage hierfür ist § 40 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Krankenversicherung und Pflegekasse: Nicht die Krankenversicherung, sondern die Pflegeversicherung innerhalb der VIACTIV ist für die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln zuständig.
Gesetzliche Grundlage nach § 40 SGB XI
Nach § 40 SGB XI haben pflegebedürftige Personen Anspruch auf sogenannte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wenn diese:
- die häusliche Pflege erleichtern,
- Beschwerden lindern oder
- eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.
Die Pflegekasse übernimmt hierfür eine monatliche Pauschale von bis zu 42 € (Stand 2025).
Welche Pflegehilfsmittel zahlt die VIACTIV?

Die VIACTIV übernimmt insbesondere folgende zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:
- Einmalhandschuhe
- Bettschutzeinlagen (Einweg)
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
- Schutzschürzen
- Mundschutz
Diese Produkte dienen dem Schutz der pflegebedürftigen Person und der pflegenden Angehörigen im Alltag.
Unterschied: Verbrauchshilfsmittel vs. technische Pflegehilfsmittel
Es wird unterschieden zwischen:
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
→ fallen unter die 42 € monatliche Pauschale. - Technische Pflegehilfsmittel
→ z. B. Pflegebett oder Hausnotrufsystem
→ werden gesondert geprüft und meist leihweise zur Verfügung gestellt.
Für die meisten Angehörigen ist die monatliche Pauschale für Verbrauchshilfsmittel besonders relevant, da sie regelmäßig benötigte Produkte abdeckt.
Wie hoch ist die Pflegehilfsmittelpauschale bei der VIACTIV?
Die Pflegehilfsmittelpauschale beträgt bei der VIACTIV bis zu 42 € pro Monat (Stand 2025). Dieser Betrag gilt bundesweit für alle gesetzlichen Pflegekassen und ist gesetzlich in § 40 SGB XI geregelt.
Die Pauschale bezieht sich ausschließlich auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die im Rahmen der häuslichen Pflege regelmäßig benötigt werden.
Wird der Betrag automatisch ausgezahlt?
Nein. Die 42 € werden nicht automatisch überwiesen. Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Selbstkauf im Handel
Sie kaufen die Pflegehilfsmittel selbst und reichen die Belege bei der VIACTIV ein. Die Pflegekasse erstattet anschließend den Betrag bis maximal 42 € monatlich.
2. Direktabrechnung über einen zugelassenen Anbieter. Ein Anbieter wie box4pflege.de rechnet die Pflegehilfsmittel direkt mit der VIACTIV ab. Versicherte müssen nicht in Vorleistung gehen.
Vergleich: Selbstkauf vs. Pflegebox
| Selbstkauf | Pflegebox über zugelassenen Anbieter |
| Produkte selbst besorgen | Monatliche Lieferung nach Hause |
| Belege sammeln & einreichen | Keine Belege notwendig |
| Erstattung abwarten | Direkte Abrechnung mit VIACTIV |
| Mehr organisatorischer Aufwand | Kaum Verwaltungsaufwand |
Gerade für pflegende Angehörige ist die Direktabrechnung oft die einfachere Lösung, da sie Zeit spart und den organisatorischen Aufwand reduziert.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel bei der VIACTIV?
Anspruch auf Pflegehilfsmittel bei der VIACTIV Pflegekasse haben Versicherte, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist dabei nicht das Alter, sondern der anerkannte Pflegegrad und die Pflegesituation.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Ein Anspruch besteht, wenn:
- ein Pflegegrad (1–5) vorliegt,
- die Pflege zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen erfolgt,
- die Pflege durch Angehörige, Freunde oder einen ambulanten Pflegedienst sichergestellt wird,
- ein Antrag bei der VIACTIV gestellt wurde.
Sobald diese Bedingungen erfüllt sind, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 42 € monatlich.
Ab welchem Pflegegrad zahlt die VIACTIV Pflegehilfsmittel?
Die VIACTIV zahlt Pflegehilfsmittel bereits ab Pflegegrad 1.
Das ist besonders wichtig, da viele Betroffene nicht wissen, dass der Anspruch nicht erst ab Pflegegrad 2 beginnt. Schon bei einer geringen Einschränkung der Selbstständigkeit besteht Anspruch auf die monatliche Pauschale.
Gilt der Anspruch auch bei ambulanter Pflege?
Ja. Der Anspruch besteht sowohl bei:
- Pflege durch Angehörige
- Kombination aus Angehörigenpflege und Pflegedienst
- ausschließlicher Betreuung durch einen ambulanten Dienst
Wichtig ist lediglich, dass die Versorgung nicht vollstationär im Pflegeheim erfolgt. In stationären Einrichtungen sind Pflegehilfsmittel in der Regel bereits über das Heim abgedeckt.
Pflegehilfsmittel bei der VIACTIV beantragen – Schritt für Schritt
Damit die VIACTIV Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel übernimmt, muss ein Antrag gestellt werden. Der Ablauf ist in der Regel unkompliziert und klar geregelt.
Schritt 1: Pflegegrad nachweisen
Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1–5).
Falls noch kein Pflegegrad besteht, muss zunächst ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der VIACTIV gestellt werden. Nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erfolgt die Einstufung.
Schritt 2: Antrag auf Pflegehilfsmittel stellen
Der Antrag kann:
- direkt bei der VIACTIV eingereicht werden oder
- über einen zugelassenen Anbieter erfolgen.
Im Antrag wird bestätigt, dass die Pflege zu Hause stattfindet und Pflegehilfsmittel benötigt werden.
Schritt 3: Genehmigung durch die VIACTIV
Nach Prüfung erteilt die Pflegekasse eine Genehmigung.
Bei zugelassenen Anbietern erfolgt die Abrechnung anschließend direkt zwischen Anbieter und VIACTIV.
Schritt 4: Monatliche Versorgung starten
Nach Genehmigung können die benötigten Pflegehilfsmittel regelmäßig bezogen werden – entweder durch:
- Selbstkauf mit Belegeinreichung
- automatische monatliche Lieferung durch einen Anbieter.
Einfacher Weg: Antrag & Abrechnung über box4pflege.de
Viele VIACTIV-Versicherte entscheiden sich für die Direktabrechnung, weil sie:
- keine Belege sammeln müssen
- nicht in Vorleistung gehen
- sich nicht um Formulare kümmern müssen
- die Pflegehilfsmittel automatisch nach Hause erhalten
box4pflege.de übernimmt die komplette Abwicklung mit der VIACTIV, inklusive Antragstellung und direkter Abrechnung.
FAQ – Häufige Fragen
Zahlt die VIACTIV die 42 € automatisch aus?
Nein. Die 42 € Pflegehilfsmittelpauschale wird nicht automatisch überwiesen. Entweder reichen Versicherte ihre Belege nach dem Selbstkauf ein oder nutzen einen zugelassenen Anbieter wie box4pflege.de, der direkt mit der VIACTIV abrechnet.
Muss ich bei der VIACTIV in Vorleistung gehen?
Nur beim Selbstkauf. Wer Pflegehilfsmittel selbst kauft, zahlt zunächst und erhält anschließend eine Erstattung. Bei Direktabrechnung über einen Anbieter wie box4pflege.de ist keine Vorleistung erforderlich.
Ab welchem Pflegegrad übernimmt die VIACTIV Pflegehilfsmittel?
Die Kostenübernahme beginnt bereits ab Pflegegrad 1, sofern die Pflege zu Hause stattfindet. Viele Versicherte wissen nicht, dass der Anspruch schon bei geringer Einschränkung der Selbstständigkeit besteht.
Kann ich den Anbieter für Pflegehilfsmittel frei wählen?
Ja. Versicherte können einen zugelassenen Anbieter frei wählen. Wichtig ist, dass dieser zur Direktabrechnung mit der Pflegekasse berechtigt ist, damit die 42 € Pauschale korrekt genutzt werden kann.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wird ein Antrag abgelehnt, sollte die Begründung geprüft werden. Häufig fehlen Unterlagen oder Angaben zur häuslichen Pflege. Gegen eine Ablehnung kann innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch eingelegt werden.
Übernimmt die VIACTIV auch technische Pflegehilfsmittel?
Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme werden gesondert geprüft. Sie fallen nicht unter die 42 € Pauschale, sondern werden meist leihweise zur Verfügung gestellt oder individuell bewilligt.