
Der Unterschied zwischen Pflegegrad 4 und 5 liegt im Ausmaß der schwersten Beeinträchtigung. Pflegegrad 5 wird vergeben, wenn eine besonders schwere Pflegebedürftigkeit mit speziellen Anforderungen besteht, etwa bei dauerhaftem Hilfebedarf in nahezu allen Lebensbereichen oder bei außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand.
Wichtige Erkenntnisse – Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick
- Pflegegrad 5 steht für eine schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen und geht über den sehr hohen Pflegebedarf von Pflegegrad 4 hinaus.
- Bei Pflegegrad 5 ist der Pflegeaufwand außergewöhnlich hoch und oft rund um die Uhr erforderlich.
- Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind bei Pflegegrad 5 nochmals höher als bei Pflegegrad 4.
- Der Entlastungsbetrag bleibt bei Pflegegrad 4 und 5 gleich hoch.
- Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 € pro Monat) besteht bei beiden Pflegegraden unverändert.
- Eine Höherstufung von Pflegegrad 4 auf 5 kommt infrage, wenn der Pflegebedarf dauerhaft extrem hoch ist oder besondere pflegerische Anforderungen vorliegen.
Inhaltsverzeichnis
Vergleich Pflegegrad 4 und 5 – Pflegebedarf, Leistungen und Geld

| Bereich | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|
| Einstufung (Punktebereich) | 70 bis < 90 | 90 bis 100 |
| Definition | Schwerste Beeinträchtigung | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen |
| Pflegegeld (häusliche Pflege) | 800 € / Monat | 990 € / Monat |
| Pflegesachleistungen (ambulant) | 1.859 € / Monat | 2.299 € / Monat |
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat | 131 € / Monat |
| Teilstationäre Tages-/Nachtpflege | 1.685 € / Monat | 2.085 € / Monat |
| Vollstationäre Pflege (pauschal) | 1.855 € / Monat | 2.096 € / Monat |
| Gemeinsamer Jahresbetrag (Kurzzeit- & Verhinderungspflege) | bis 3.539 € / Jahr | bis 3.539 € / Jahr |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € / Monat | 42 € / Monat |
Pflegegrad 4 erklärt: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4 wird vergeben, wenn eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Betroffene sind im Alltag in fast allen Bereichen dauerhaft auf Hilfe angewiesen, auch wenn einzelne Fähigkeiten noch vorhanden sein können.
Typische Merkmale von Pflegegrad 4 sind:
- Sehr stark eingeschränkte Mobilität, z. B. Aufstehen, Gehen oder Umlagern nur mit Hilfe.
- Umfassende Unterstützung bei der Körperpflege, inklusive Waschen, An- und Auskleiden.
- Regelmäßige Hilfe bei der Nahrungsaufnahme oder vollständige Übernahme.
- Hoher Betreuungs- und Überwachungsbedarf, häufig bei fortgeschrittener Demenz.
- Pflegebedarf über den gesamten Tag verteilt, oft auch nachts.
- Sehr hoher zeitlicher und körperlicher Aufwand für Angehörige oder Pflegedienste.
Im Alltag bedeutet Pflegegrad 4, dass eine kontinuierliche Pflegeorganisation notwendig ist. Ohne feste Pflegepersonen oder professionelle Unterstützung ist eine selbstständige Lebensführung in der Regel nicht mehr möglich.
Pflegegrad 5 erklärt: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Pflegegrad 5 liegt vor, wenn eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen pflegerischen Anforderungen besteht. Im Unterschied zu Pflegegrad 4 ist der Pflegebedarf hier außergewöhnlich hoch und häufig durch komplexe Pflegesituationen geprägt.
Typische Merkmale von Pflegegrad 5 sind:
- Nahezu vollständige Abhängigkeit in allen Bereichen des täglichen Lebens
- Sehr hoher Pflege- und Betreuungsaufwand, oft rund um die Uhr
- Besondere pflegerische Anforderungen, z. B. bei schweren neurologischen Erkrankungen, Wachkoma oder Mehrfachbehinderungen
- Häufige oder dauerhafte Lagerung und Umlagerung, um Komplikationen zu vermeiden
- Intensive Überwachung und schnelle Reaktion auf gesundheitliche Veränderungen
- Pflege meist nur mit mehreren Pflegepersonen oder professionellen Diensten realistisch umsetzbar
In der Praxis bedeutet Pflegegrad 5, dass Pflegebedürftige nahezu vollständig auf fremde Hilfe angewiesen sind und der Pflegealltag eine hoch strukturierte, intensive Versorgung erfordert.
Pflegeleistungen im Vergleich: Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag
Der finanzielle Unterschied zwischen Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 zeigt sich vor allem beim sehr hohen laufenden Pflegeaufwand, der bei Pflegegrad 5 zusätzlich berücksichtigt wird. Pflegegrad 5 stellt daher die höchsten Leistungen der Pflegeversicherung bereit.
Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige)
- Pflegegrad 4: 800 € pro Monat
- Pflegegrad 5: 990 € pro Monat
→ +190 € pro Monat bei Pflegegrad 5
Pflegesachleistungen (ambulante Pflegedienste)
- Pflegegrad 4: 1.859 € pro Monat
- Pflegegrad 5: 2.299 € pro Monat
→ +440 € pro Monat bei Pflegegrad 5
Entlastungsbetrag (für Alltagshilfen)
- Pflegegrad 4: 131 € pro Monat
- Pflegegrad 5: 131 € pro Monat
→ bleibt pflegegradunabhängig gleich
Einordnung: Pflegegrad 5 berücksichtigt nicht nur einen sehr hohen Pflegebedarf, sondern auch besondere pflegerische Anforderungen, etwa intensive Betreuung, komplexe Pflegesituationen oder einen nahezu durchgehenden Hilfebedarf. Die höheren Leistungen sollen diesen außergewöhnlichen Aufwand zumindest teilweise ausgleichen.
Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 4 und 5 – Was bleibt gleich?

Beim Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es keinen Unterschied zwischen Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5. Entscheidend ist nicht der Pflegegrad, sondern dass die Pflege im häuslichen Umfeld erfolgt.
Für beide Pflegegrade gilt gleichermaßen:
- 42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
- Kostenübernahme durch die Pflegekasse.
- Anspruch bei Pflege durch Angehörige oder private Pflegepersonen.
Zu den Pflegehilfsmitteln zählen unter anderem:
- Einmalhandschuhe
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektion
- Bettschutzeinlagen
- Schutzschürzen und Mundschutz
Wann ist eine Höherstufung von Pflegegrad 4 auf 5 sinnvoll?
Eine Höherstufung von Pflegegrad 4 auf Pflegegrad 5 ist sinnvoll, wenn der Pflegebedarf außergewöhnlich hoch ist und über das hinausgeht, was Pflegegrad 4 abbildet. Pflegegrad 5 berücksichtigt zusätzlich besondere pflegerische Anforderungen, die den Pflegealltag stark prägen.
Typische Gründe für eine Höherstufung sind:
- Nahezu vollständige Abhängigkeit in allen Bereichen der Selbstversorgung
- Pflege- und Betreuungsbedarf rund um die Uhr, inklusive häufiger nächtlicher Hilfe
- Komplexe Pflegesituationen, z. B. bei schwersten neurologischen Erkrankungen, Wachkoma oder Mehrfachbehinderungen
- Dauerhafte Lagerung, Umlagerung oder spezielle pflegerische Maßnahmen
- Sehr hoher personeller Aufwand, oft nur mit mehreren Pflegepersonen oder professionellen Diensten leistbar
Eine neue Begutachtung ist besonders dann sinnvoll, wenn Angehörige oder Pflegedienste feststellen, dass selbst Pflegegrad 4 den tatsächlichen Pflegeaufwand nicht mehr realistisch widerspiegelt.
So läuft die Begutachtung für Pflegegrad 5 ab
Die Einstufung in Pflegegrad 5 erfolgt über eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder – bei privat Versicherten – durch MEDICPROOF. Bewertet wird der Grad der Selbstständigkeit sowie das Vorliegen besonderer pflegerischer Anforderungen nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA).
Ablauf der Begutachtung im Überblick:
- Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse stellen (formlos möglich)
- Terminankündigung für die Begutachtung im häuslichen Umfeld
- Bewertung der sechs Lebensbereiche, u. a. Mobilität, Selbstversorgung, kognitive Fähigkeiten
- Zusätzliche Berücksichtigung besonderer Pflegeanforderungen, z. B. intensive Überwachung oder spezielle Maßnahmen
- Einstufung in Pflegegrad 5, wenn 90 bis 100 Punkte erreicht werden
Häufige Missverständnisse zu Pflegegrad 4 und 5
Rund um Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 gibt es einige verbreitete Fehlannahmen, die bei Betroffenen und Angehörigen zu falschen Erwartungen führen können.
Diese Missverständnisse treten besonders häufig auf:
- „Pflegegrad 5 bedeutet automatisch dauerhafte Intensivpflege“
→ Nicht zwingend. Pflegegrad 5 berücksichtigt zwar besondere Anforderungen, ist aber nicht gleichzusetzen mit medizinischer Intensivpflege. - „Pflegegrad 5 verdoppelt die Leistungen von Pflegegrad 4“
→ Falsch. Die Leistungen steigen spürbar, aber nicht proportional in allen Bereichen. - „Pflegegrad 4 reicht immer aus, wenn jemand fast vollständig abhängig ist“
→ Nicht unbedingt. Entscheidend sind auch besondere pflegerische Anforderungen und der tatsächliche Aufwand. - „Eine Höherstufung erfolgt automatisch bei Verschlechterung“
→ Nein. Eine Höherstufung muss aktiv beantragt und neu begutachtet werden. - „Pflegehilfsmittel sind bei Pflegegrad 5 höher“
→ Ebenfalls falsch. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bleibt bei 42 € pro Monat gleich.
Ein realistisches Verständnis dieser Unterschiede hilft dabei, Leistungen gezielt zu beantragen und Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Pflegehilfsmittel einfach nutzen mit box4pflege.de
Sowohl bei Pflegegrad 4 als auch bei Pflegegrad 5 besteht bei häuslicher Pflege ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 42 € pro Monat. Diese Hilfsmittel unterstützen Hygiene, Schutz und Sicherheit im Pflegealltag – unabhängig davon, wie hoch der Pflegegrad ist.
Mit box4pflege.de können Pflegebedürftige und Angehörige ihre Pflegehilfsmittel individuell zusammenstellen und regelmäßig nach Hause liefern lassen. Die Abrechnung mit der Pflegekasse erfolgt unkompliziert, ohne zusätzlichen organisatorischen Aufwand.
Fazit: Pflegegrad 5 geht deutlich über Pflegegrad 4 hinaus
Der Unterschied zwischen Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 liegt vor allem im außergewöhnlich hohen und komplexen Pflegebedarf. Während Pflegegrad 4 bereits eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit beschreibt, berücksichtigt Pflegegrad 5 zusätzlich besondere pflegerische Anforderungen und einen nahezu durchgehenden Unterstützungsbedarf. Die höheren Leistungen bei Pflegegrad 5 spiegeln diesen extremen Pflegeaufwand wieder, ändern jedoch nichts am Anspruch auf Pflegehilfsmittel.
FAQ – Häufige Fragen
Was ist der wichtigste Unterschied zwischen Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5?
Der wichtigste Unterschied liegt im Pflegeaufwand. Pflegegrad 5 setzt neben einer schwersten Beeinträchtigung zusätzlich besondere pflegerische Anforderungen voraus, etwa einen nahezu durchgehenden Hilfebedarf oder sehr komplexe Pflegesituationen.
Wie viel mehr Geld bekommt man bei Pflegegrad 5?
Bei Pflegegrad 5 ist das Pflegegeld höher als bei Pflegegrad 4. Auch die Pflegesachleistungen steigen deutlich, da Pflegegrad 5 einen außergewöhnlich hohen Pflegebedarf abbildet.
Was sind „besondere pflegerische Anforderungen“ konkret?
Dazu zählen unter anderem intensive Überwachung, häufiges Umlagern, spezielle Lagerungstechniken, komplexe Pflegemaßnahmen oder die Versorgung bei schweren neurologischen Erkrankungen.
Kann man von Pflegegrad 4 direkt auf Pflegegrad 5 hochgestuft werden?
Ja. Eine Höherstufung ist möglich, wenn der Pflegebedarf dauerhaft extrem hoch ist und dies im Rahmen einer neuen Begutachtung bestätigt wird.
Ändert sich der Anspruch auf Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 5?
Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen auch bei Pflegegrad 5 weiterhin in Höhe von 42 € pro Monat zur Verfügung, sofern die Pflege zu Hause erfolgt.
Wie realistisch ist Pflegegrad 5 in der Praxis?
Pflegegrad 5 wird nur in vergleichsweise wenigen Fällen vergeben. Er ist für Situationen vorgesehen, in denen eine nahezu vollständige Abhängigkeit und ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand bestehen.
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