TK Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für Pflegegrad 1–5

Pflegekraft unterstützt Senior am Tisch, daneben Hinweis auf den TK Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat.

Der TK Entlastungsbetrag beträgt seit dem 01.01.2025 monatlich 131 €. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5, die zu Hause versorgt werden, können diesen Betrag über die TK Pflegekasse für anerkannte Entlastungs-, Betreuungs- und Alltagsunterstützungsleistungen nutzen. Nicht genutzte Beträge können in die Folgemonate übertragen werden.

Wichtige Erkenntnisse

  • Der TK Entlastungsbetrag beträgt seit 2025 monatlich 131 € und kann von Pflegegrad 1–5 genutzt werden.
  • Er dient ausschließlich der Finanzierung von Anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag, Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
  • Die Leistung gilt nur bei häuslicher Pflege, nicht im Pflegeheim.
  • Nicht genutzte Beträge können in Folgemonate übertragen und bis zu 24 Monate rückwirkend abgerechnet werden.
  • Rechnungen müssen von anerkannten Dienstleistern stammen, damit die TK sie erstattet.

Was ist der TK Entlastungsbetrag?

Der TK Entlastungsbetrag ist eine monatliche Unterstützungsleistung der Pflegeversicherung der Techniker Krankenkasse. Seit 2025 stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1–5 131 € pro Monat zu. Rechtsgrundlage ist §45b SGB XI, der bundesweit für alle Pflegekassen gilt.

Der Entlastungsbetrag dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und den Alltag Pflegebedürftiger sicherer, strukturierter und sozial aktiver zu gestalten. Dabei handelt es sich nicht um Pflegegeld, sondern um eine zweckgebundene Sachleistung, die ausschließlich für anerkannte Alltags-, Betreuungs- und Entlastungsangebote genutzt werden darf.

Er erstattet Ausgaben für professionelle Unterstützung im Alltag, zum Beispiel Begleitung, Betreuung, Haushaltshilfen oder Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag bei der TK?

Auf den TK Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat haben alle Pflegeversicherten der Techniker Krankenkasse Anspruch, die einen anerkannten Pflegegrad zwischen 1 und 5 besitzen und zu Hause gepflegt werden. Der Anspruch ist also pflegegradunabhängig, betrifft aber ausschließlich die häusliche Pflege, nicht stationäre Einrichtungen wie Pflegeheime.

Anspruchsberechtigt sind:

  • Pflegegrad 1: voller Anspruch (häufig wichtigste Leistung, da kein Pflegegeld gezahlt wird)
  • Pflegegrad 2–5: gleicher Anspruch, zusätzlich zu Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombinationsleistungen
  • Pflegebedürftige mit Demenz, psychischen Einschränkungen oder eingeschränkter Alltagskompetenz
  • Personen, die durch Angehörige, Freunde oder anerkannte Dienste unterstützt werden
    Nicht anspruchsberechtigt sind: Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheimen), da dort andere Leistungswege gelten.

Wofür darf der TK Entlastungsbetrag genutzt werden?

Grafik zeigt erlaubte Leistungen des TK Entlastungsbetrags: Haushaltsdienste, Alltagsunterstützung, Betreuungsleistungen.

Der TK Entlastungsbetrag von 131 € darf ausschließlich für anerkannt entlastende und betreuende Dienstleistungen verwendet werden. Er ist zweckgebunden und kann nicht frei ausgezahlt werden. Ziel ist es, Pflegebedürftige im Alltag zu unterstützen und Angehörige zu entlasten.

Erlaubte Leistungen (TK-konform)

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: (Reinigung, Waschen, Einkaufen, Organisieren des Haushalts)
  • Alltagsunterstützende Angebote:(Begleitung zu Terminen, Spaziergänge, soziale Aktivitäten)
  • Betreuungsleistungen: (Beschäftigung, Gedächtnistraining, Vorlesen, Gespräche)
  • Entlastungsangebote für Angehörige: (zeitweise Übernahme der Betreuung zur Entlastung pflegender Personen)
  • Anerkannte Anbieter nach Landesrecht: (z. B. anerkannte Unterstützungsdienste, Alltagsbegleiter:innen, Betreuungsdienste)

Nicht erlaubt mit dem Entlastungsbetrag

  • Pflegehilfsmittel (42-€-Pauschale)
  • Medizinische Behandlungen
  • Pflege durch professionelle Pflegedienste (Grundpflege)
  • Hausnotrufsysteme oder technische Hilfsmittel
  • Privates Haushalts- oder Betreuungspersonal ohne Anerkennung

Der Entlastungsbetrag kann flexibel genutzt werden, solange die Dienstleistung anerkannt, alltagsunterstützend und entlastend ist.

Wie funktioniert die Abrechnung des Entlastungsbetrags bei der TK?

Die Abrechnung des TK Entlastungsbetrags von 131 € erfolgt rückwirkend und ausschließlich über anerkannte Dienstleister. Pflegebedürftige oder Angehörige bezahlen zunächst die Leistung und reichen anschließend die Rechnung bei der TK Pflegekasse ein.

Schritt-für-Schritt Abrechnung bei der TK

  1. Dienstleistung in Anspruch nehmen – Nur anerkannte Anbieter nach Landesrecht oder registrierte Entlastungsdienste wählen.
  2. Rechnung erhalten – Wichtig: Name des Pflegebedürftigen, Datum, Leistungsart, Dauer und Kosten müssen klar erkennbar sein.
  3. Rechnung bei der TK einreichen – Per TK-App, TK-Onlineportal oder postalisch an die Pflegekasse.
  4. Prüfung & Erstattung – Die TK prüft, ob die Leistung anerkennungsfähig ist, und erstattet anschließend bis zu 131 € pro Monat.

Rückwirkende Nutzung

  • Der Entlastungsbetrag kann bis zu 24 Monate rückwirkend abgerechnet werden.
  • Nicht genutzte Monatsbeträge werden automatisch in folgende Monate übertragen.

Nicht erstattungsfähig

  • Rechnungen von nicht anerkannten Dienstleistern
  • Barzahlungen ohne Quittung
  • Leistungen, die nicht als „alltagsunterstützend“ gelten
  • Pflegehilfsmittel, Grundpflege oder medizinische Leistungen

TK Entlastungsbetrag vs. Pflegehilfsmittel-Pauschale

Grafik zeigt 131 € Entlastungsbetrag im Vergleich zur 42 € Pflegehilfsmittel-Pauschale.

Der TK Entlastungsbetrag und die Pflegehilfsmittel-Pauschale sind zwei völlig unterschiedliche Leistungen der Pflegeversicherung – beide können jedoch parallel genutzt werden. Wichtig ist zu verstehen, wofür welche Leistung gedacht ist und was erstattet wird.

TK Entlastungsbetrag (131 € pro Monat)

  • Zweck: Entlastung im Alltag
    – Betreuung, Begleitung, Haushalt, Alltagsunterstützung
  • Leistung: Erstattungsleistung (Rechnungen einreichen)
  • Dienstleister: Nur staatlich anerkannte Anbieter
  • Nutzung: Rückwirkend bis 24 Monate möglich
  • Auszahlung: Keine Barauszahlung – zweckgebunden

Pflegehilfsmittel-Pauschale (42 € pro Monat)

  • Zweck: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
    – Handschuhe, Einlagen, Desinfektion, Masken, Schürzen
  • Leistung: Sachleistung, direkte Kostenübernahme
  • Dienstleister: Anbieter wie box4pflege.de
  • Nutzung: Monatliche Belieferung ohne Vorleistung
  • Auszahlung: Keine – Pflegekasse übernimmt direkt

Wichtige Unterschiede

BereichTK EntlastungsbetragPflegehilfsmittel-Pauschale
ZweckAlltagsunterstützungPflegehilfsmittel zum Verbrauch
Betrag 2025131 €42 €
Art der LeistungErstattungSachleistung
NutzungDienstleistungenProdukte
AnbieterAnerkannte Dienstez. B. box4pflege.de
AntragRechnungsprüfungDirekte Kostenübernahme

Kombination möglich

Pflegebedürftige können jeden Monat 131 € + 42 € nutzen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Das ergibt eine Gesamtentlastung von 173 € pro Monat für Pflegehaushalte.

Vorteile durch Nutzung anerkannter Dienstleister

Anerkannte Dienstleister spielen beim TK Entlastungsbetrag von 131 € eine zentrale Rolle. Nur Leistungen von offiziell registrierten Anbietern können erstattet werden. Die Zusammenarbeit mit solchen Diensten bringt für Pflegebedürftige und Angehörige deutliche Vorteile.

Warum anerkannte Dienstleister sinnvoll sind

  • Rechtssichere Abrechnung – Nur staatlich zugelassene Anbieter garantieren, dass die TK Rechnungen vollständig anerkennt.
  • Keine Ablehnungen durch die TK – Das Risiko von Erstattungsproblemen sinkt erheblich, weil Leistungen formal korrekt abgerechnet werden.
  • Mehr Entlastung im Alltag – Haushaltshilfe, Betreuung, Begleitung und Alltagsunterstützung werden zuverlässig übernommen.
  • Professionelle Qualität – Anbieter durchlaufen Prüfverfahren und erfüllen gesetzliche Anforderungen.
  • Zuverlässige Dokumentation – Rechnungen enthalten alle notwendigen Angaben für die TK (Datum, Leistungsart, Dauer, Kosten).
  • Planbarkeit & Regelmäßigkeit – Viele Dienste bieten feste Termine, damit Alltag und Pflege stabil organisiert sind.

Welche Dienstleister von der TK akzeptiert werden

  • Anerkannte Alltagsbegleiter und Betreuungsdienste
  • Zugelassene Anbieter nach §45a SGB XI (Landesrecht)
  • Anerkannte haushaltsnahe Dienstleister
  • Lokale Entlastungs- und Unterstützungsdienste

Mit solchen Dienstleistern wird die Nutzung des Entlastungsbetrags nicht nur einfacher, sondern auch komplett risikofrei und effizient.

Fazit 

Der TK Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat ist eine wertvolle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Er ermöglicht professionelle Entlastung im Alltag, fördert soziale Teilhabe und gibt pflegenden Angehörigen dringend benötigte Pausen. 

Da der Betrag nur für anerkannte Dienstleistungen genutzt werden kann, ist eine korrekte Abrechnung entscheidend. Besonders vorteilhaft ist, dass nicht genutzte Beträge gesammelt und bis zu 24 Monate rückwirkend erstattet werden können. 

In Kombination mit der 42-Euro-Pflegehilfsmittel-Pauschale steht Pflegehaushalten eine spürbare finanzielle Entlastung zur Verfügung.

FAQ – TK Entlastungsbetrag

Wie hoch ist der TK Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag der TK beträgt 131 € pro Monat. Dieser Betrag steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1–5 zu und kann ausschließlich für anerkannte Entlastungs-,

Wer hat Anspruch auf den TK Entlastungsbetrag?

Anspruch haben alle Versicherten der TK mit Pflegegrad 1–5, die zu Hause versorgt werden. Der Betrag ist pflegegradunabhängig und gilt zusätzlich zu anderen Leistungen wie Pflegegeld oder Sachleistungen.

Wofür darf der TK Entlastungsbetrag genutzt werden?

Der Betrag darf ausschließlich für anerkannte Alltags- und Betreuungsleistungen verwendet werden, z. B. Haushaltshilfe, Begleitung, Betreuung, Beschäftigung oder Entlastung pflegender Angehöriger. Private Hilfen ohne Anerkennung sind ausgeschlossen.

Kann der Entlastungsbetrag rückwirkend abgerechnet werden?

Ja, die TK erlaubt eine rückwirkende Abrechnung für bis zu 24 Monate, solange Rechnungen vollständig und von anerkannten Dienstleistern ausgestellt sind. Nicht genutzte Monatsbeträge werden automatisch vorgetragen.

Wie reiche ich Rechnungen bei der TK ein?

Rechnungen können per TK-App, Onlineportal oder postalisch eingereicht werden. Sie müssen Name des Pflegebedürftigen, Datum, Leistungsart, Dauer und Kosten enthalten, damit die Erstattung problemlos erfolgt.

Können Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel kombiniert werden?

Ja. Pflegebedürftige können monatlich 131 € Entlastungsbetrag + 42 € Pflegehilfsmittel nutzen. Beide Leistungen haben unterschiedliche Zwecke und ergänzen sich ideal im Pflegealltag.

Wird der TK Entlastungsbetrag automatisch ausgezahlt?

Nein, er ist eine Erstattungsleistung. Pflegebedürftige bezahlen erst, reichen Rechnungen ein und erhalten dann eine Rückerstattung. Eine direkte Auszahlung ist nicht möglich.