Tabelle Pflegegeld Pflegekinder 2025

Glückliche Familie auf dem Sofa – Symbol für familiäre Pflege und Unterstützung von Pflegekindern.

Das Pflegegeld für Pflegekinder 2025 richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins (§ 39 SGB VIII) und besteht aus zwei Bestandteilen: dem Sachaufwand (Unterhalt, Kleidung, Ernährung) und dem Erziehungsbeitrag für die Pflegeeltern.

Die folgenden Beträge gelten bundesweit als Orientierungssätze für 2025:

Alter des Pflegekindes Sachaufwand Erziehungsbeitrag Gesamtbetrag (empfohlen)
0 – 6 Jahre 748 € 430 € 1.178 €
6 – 12 Jahre 884 € 430 € 1.314 €
12 – 18 Jahre 1.050 € 430 € 1.480 €

Wichtige Erkenntnisse

  • Das Pflegegeld für Pflegekinder 2025 richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins gemäß § 39 SGB VIII.
  • Es setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Sachaufwand (für Lebensunterhalt, Kleidung, etc.) und Erziehungsbeitrag (für die erzieherische Leistung der Pflegeeltern).
  • Die empfohlenen Gesamtsätze liegen zwischen 1.178 € und 1.480 € monatlich, abhängig vom Alter des Kindes.
  • Die tatsächliche Höhe kann je nach Jugendamt oder Bundesland variieren, da die Kommunen eigene Pauschalen festlegen.
  • Pflegegeld wird steuerfrei gezahlt und monatlich vom zuständigen Jugendamt überwiesen.
  • Viele Jugendämter orientieren sich an den bundeseinheitlichen Empfehlungen, passen sie aber regional an.

Was ist Pflegegeld für Pflegekinder?

Das Pflegegeld für Pflegekinder ist eine finanzielle Unterstützung für Pflegeeltern, die ein Kind im Rahmen der Vollzeitpflege nach § 39 SGB VIII aufnehmen. Es dient dazu, die Kosten für den Lebensunterhalt des Kindes zu decken und gleichzeitig die erzieherische Leistung der Pflegefamilie anzuerkennen.

Zusammensetzung des Pflegegeldes

Das Pflegegeld besteht aus zwei Hauptbestandteilen:

  1. Sachaufwand – umfasst alle regelmäßigen Kosten für Ernährung, Kleidung, Unterkunft, Schulbedarf, Freizeit und Taschengeld des Kindes.
  2. Erziehungsbeitrag – ist eine monatliche Pauschale, die die Erziehungsleistung und den zeitlichen Einsatz der Pflegeeltern honoriert.

Ziel und Zweck

Das Pflegegeld soll sicherstellen, dass Pflegekinder in ihrer neuen Familie gleiche Entwicklungs- und Teilhabechancen haben wie andere Kinder. Es soll weder eine finanzielle Belastung für Pflegeeltern darstellen noch eine Übervergütung, sondern eine faire Kostendeckung ermöglichen.

Die Höhe des Pflegegeldes wird regelmäßig vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. überprüft und den Lebenshaltungskosten angepasst. Diese Empfehlungen übernehmen die meisten Bundesländer als Grundlage für ihre Jugendämter.

Tabelle Pflegegeld Pflegekinder 2025

Infografik zeigt Altersgruppen und Pflegegrade für Kinder – von 0 bis 18 Jahren
Alter des Pflegekindes Sachaufwand (empfohlen) Erziehungsbeitrag Gesamtbetrag (empfohlen)
0 – 6 Jahre 748 € 430 € 1.178 €
6 – 12 Jahre 884 € 430 € 1.314 €
12 – 18 Jahre 1.050 € 430 € 1.480 €

Erhöhungen und regionale Unterschiede 2025

Das Pflegegeld für Pflegekinder 2025 wurde in vielen Bundesländern angepasst, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen. Die neuen Pauschalbeträge, die vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. empfohlen wurden, liegen etwa 4–6 % höher als 2024.

Durchschnittliche Erhöhung 2025

  • Erziehungsbeitrag: bleibt stabil bei 430 € monatlich.
  • Sachaufwand: wurde um etwa 30–60 € pro Altersstufe angehoben, abhängig von der Region.
  • Der monatliche Gesamtbetrag liegt nun zwischen 1.178 € und 1.480 €.

Regionale Unterschiede

Die tatsächliche Höhe des Pflegegeldes variiert, da die Bundesländer und Jugendämter eigene Richtlinien festlegen:

  • Nordrhein-Westfalen (NRW): orientiert sich weitgehend an den Empfehlungen des Deutschen Vereins; einige Kreise zahlen leichte Zuschläge bei erhöhtem Betreuungsbedarf.
  • Bayern: viele Jugendämter gewähren höhere Beträge (teils bis zu 1.550 €), um regionale Lebenshaltungskosten auszugleichen.
  • Berlin & Brandenburg: übernehmen die Empfehlungen fast unverändert.
  • Rheinland-Pfalz: folgt den offiziellen Pauschalen des Landesjugendamtes mit identischen Beträgen (748 €, 884 €, 1.050 €).
  • Sachsen und Thüringen: teils geringere Zuschläge, meist unterhalb der Bundesempfehlung.

Tipp: Pflegeeltern sollten sich immer beim zuständigen Jugendamt oder Landesjugendamt erkundigen, welche Pauschalen regional gelten und ob zusätzliche Leistungen (z. B. für Bildung, Schulbedarf oder Freizeitaktivitäten) gewährt werden.

Anspruch & Auszahlung des Pflegegelds

Pflegegeld für Pflegekinder wird gezahlt, wenn ein Kind im Rahmen einer Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) aufgenommen wird und eine Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung besteht. Der Anspruch ergibt sich aus § 39 SGB VIII.

Wer hat Anspruch?

  • Pflegeeltern, die ein Kind in Vollzeit pflegen und betreuen,
  • sofern das Pflegeverhältnis offiziell durch das Jugendamt anerkannt ist, das eine Hilfe zur Erziehung bewilligt,
  • und die erforderliche Pflegeerlaubnis bzw. Genehmigung gemäß § 44 SGB VIII vorliegt.
  • Personen, die Kinder ohne Vermittlung oder ohne offizielle Genehmigung aufnehmen, haben in der Regel keinen Anspruch auf gesetzliches Pflegegeld.

Auszahlung & Beginn

  • Das Pflegegeld wird meist monatlich im Voraus auf das Konto der Pflegeeltern überwiesen, durch das zuständige Jugendamt.
  • Die Leistungen beginnen im Monat der offiziellen Aufnahme bzw. der Bewilligung der Hilfe.
  • Bei Änderungen — z. B. Wechsel in eine andere Altersstufe, Beendigung der Pflege oder Rückführung — werden die Sätze angepasst. Teilmonate werden oft anteilig berechnet.
  • In manchen AV-Vorschriften ist geregelt, dass bei Auszug oder Eintritt im laufenden Monat nur ein anteiliger Betrag gezahlt wird.

Steuerliche Behandlung

Das Pflegegeld für Pflegekinder gilt als steuerfreie Beihilfe im Sinne von § 3 Nr. 11 EStG, sofern es sich um Leistungen aus öffentlichen Mitteln handelt und keine entgeltliche Gegenleistung vorliegt. Obwohl steuerfrei, können diese Beträge bei der Bedarfsberechnung für bestimmte Sozialleistungen (z. B. Wohngeld) berücksichtigt werden.

Pflegekinder und zusätzliche Leistungen

Mutter legt Kleidung zusammen – Symbol für Unterstützung und zusätzliche Leistungen im Alltag von Pflegekindern.

Neben dem monatlichen Pflegegeld können Pflegeeltern für Pflegekinder zusätzliche finanzielle Unterstützungen erhalten. Diese sogenannten einmaligen oder ergänzenden Beihilfen werden ebenfalls über das zuständige Jugendamt gewährt und richten sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes.

Mögliche Zusatzleistungen

  • Erstausstattung: Wenn ein Pflegekind neu in eine Familie aufgenommen wird, übernimmt das Jugendamt die Kosten für Kleidung, Bett, Schulmaterial oder Möbel.
  • Kleidung und Schuhe: Bei außergewöhnlichem Bedarf (z. B. plötzlichem Wachstumsschub oder jahreszeitlichem Wechsel) kann eine zusätzliche Pauschale beantragt werden.
  • Schule & Bildung: Zuschüsse für Klassenfahrten, Nachhilfe oder Schulmaterialien sind über das Jugendamt möglich. Einige Jugendämter stellen dafür jährliche Bildungspauschalen bereit.
  • Gesundheitskosten: Medizinische Hilfsmittel (z. B. Brille, orthopädische Schuhe) werden meist über die Krankenkasse gedeckt; dennoch kann das Jugendamt in Sonderfällen unterstützen.
  • Freizeit & Teilhabe: Für Ferienfreizeiten, Sport oder Vereinsbeiträge können Pflegeeltern ebenfalls Zuschüsse beantragen. Ziel ist, Pflegekindern gleichwertige gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
  • Beihilfen bei besonderen Anlässen: Geburtstage, Konfirmation, Kommunion oder Einschulung können durch einmalige Zahlungen bezuschusst werden.
Hinweis für Pflegeeltern: Pflegeeltern sollten alle Zusatzleistungen schriftlich beim Jugendamt beantragen und entsprechende Belege (z. B. Rechnungen, Kostenvoranschläge) beifügen. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Jugendamts, orientiert sich jedoch an den Empfehlungen des Deutschen Vereins.

Fazit: Pflegegeld Pflegekinder 2025 – finanzielle Sicherheit für Pflegefamilien

Das Pflegegeld für Pflegekinder 2025 bietet Pflegefamilien eine stabile finanzielle Grundlage, um die Betreuung, Erziehung und Förderung von Kindern verantwortungsvoll zu gestalten. Durch die Anhebung der Pauschalbeträge wurde auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten reagiert, sodass Pflegeeltern weiterhin eine verlässliche Unterstützung erhalten.

Gleichzeitig zeigt sich: Pflegefamilien tragen eine große Verantwortung – sie schenken Geborgenheit, Struktur und emotionale Stabilität. Neben dem monatlichen Pflegegeld sollten Pflegeeltern auch an Pflegehilfsmittel denken, die den Alltag erleichtern – besonders, wenn Pflegekinder gesundheitliche Einschränkungen oder spezielle Pflegebedarfe haben.

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FAQ: Pflegegeld Pflegekinder 2025

Wie hoch ist das Pflegegeld für Pflegekinder im Jahr 2025?

Das Pflegegeld 2025 richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins und variiert je nach Alter des Kindes. Es liegt zwischen 1.178 € für Kinder unter 6 Jahren und 1.480 € für Jugendliche bis 18 Jahre. Diese Beträge setzen sich aus dem Sachaufwand (Unterhalt, Kleidung etc.) und einem Erziehungsbeitrag von 430 € zusammen.

Wer legt die genaue Höhe des Pflegegeldes fest?

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins dienen als bundesweite Orientierung. Die konkreten Beträge werden jedoch von den Jugendämtern oder Landesjugendämtern der jeweiligen Bundesländer festgelegt. Daher können sich die Sätze je nach Region leicht unterscheiden.

Ist das Pflegegeld für Pflegekinder steuerpflichtig?

Nein. Das Pflegegeld ist steuerfrei nach § 3 Nr. 11 Einkommensteuergesetz (EStG). Es gilt nicht als Einkommen, sondern als Aufwandsentschädigung für die Versorgung und Erziehung des Kindes.

Wie wird das Pflegegeld ausgezahlt?

Das Jugendamt zahlt das Pflegegeld monatlich im Voraus direkt auf das Konto der Pflegeeltern. Die Zahlungen beginnen in dem Monat, in dem das Kind offiziell in der Familie aufgenommen wird.

Gibt es 2025 eine Erhöhung beim Pflegegeld?

Ja. Im Vergleich zu 2024 wurden die Pauschalen um etwa 4–6 % angehoben, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen. Der Erziehungsbeitrag bleibt bei 430 € konstant, während der Sachaufwand leicht gestiegen ist.

Können Pflegeeltern zusätzliche Leistungen beantragen?

Ja. Neben dem Pflegegeld können Pflegeeltern Beihilfen für Kleidung, Schule, Freizeitaktivitäten, Ferienmaßnahmen oder besondere Anlässe (z. B. Geburtstage, Einschulung) beantragen. Die Anträge müssen beim Jugendamt gestellt werden.

Wo kann ich mich über die Pflegegeldsätze meines Bundeslands informieren?

Pflegeeltern können sich an ihr zuständiges Jugendamt oder Landesjugendamt wenden. Viele veröffentlichen die aktuellen Pflegegeldtabellen online, z. B. auf den Seiten der Landesjugendämter von Rheinland-Pfalz, NRW oder Bayern.