Erhöhung der Pflegesachleistungen 2025 – Mehr finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege

Pflegesachleistungen sind ein essenzieller Bestandteil der Pflegeversicherung in Deutschland. Sie ermöglichen es Pflegebedürftigen, professionelle ambulante Pflegedienste für die häusliche Pflege in Anspruch zu nehmen. Dadurch erhalten Betroffene Unterstützung bei der Grundpflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung und der Betreuung. Besonders für Pflegebedürftige, die in ihrem Zuhause gepflegt werden möchten, bieten Pflegesachleistungen eine wertvolle finanzielle Entlastung.

Zum 1. Januar 2025 tritt eine Erhöhung der Pflegesachleistungen um 4,5 % in Kraft. Dies soll die gestiegenen Kosten im Pflegebereich ausgleichen und die Versorgungssituation für Pflegebedürftige und deren Angehörige verbessern. Neben der Erhöhung der Sachleistungen gibt es ab dem 1. Juli 2025 eine bedeutende Veränderung in der Flexibilisierung der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Diese Maßnahmen sollen die häusliche Pflege weiter stärken und Betroffenen mehr finanzielle Spielräume geben.

Inhaltsverzeichnis: Pflegesachleistungen 2025

Was sind Pflegesachleistungen?

Neue Höchstbeträge für Pflegesachleistungen ab 2025!

Pflegesachleistungen sind finanzielle Mittel, die von der Pflegekasse direkt an ambulante Pflegedienste gezahlt werden. Sie dienen zur Deckung der Kosten für professionelle Pflegekräfte, die unterstützende Maßnahmen in der Grundpflege, hauswirtschaftlichen Versorgung und Betreuung übernehmen.

Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen können von pflegebedürftigen Personen mit einem anerkannten Pflegegrad ab 2 in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass die Pflege in der häuslichen Umgebung erfolgt – sei es in der eigenen Wohnung, im Haushalt von Angehörigen oder in einer betreuten Wohnform.

👉 Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen, können jedoch den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro für bestimmte unterstützende Leistungen nutzen.

Welche Leistungen werden durch Pflegesachleistungen finanziert?

Pflegesachleistungen decken verschiedene pflegerische Tätigkeiten ab, die den Alltag von Pflegebedürftigen erleichtern. Dazu gehören:

Grundpflege:

  • Unterstützung bei der Körperpflege (z. B. Waschen, Duschen, Zahnpflege)
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung beim Toilettengang
  • Förderung der Mobilität (z. B. Aufstehen, Gehen, Lagern im Bett)

Hauswirtschaftliche Versorgung:

  • Reinigung der Wohnung
  • Einkäufe und Besorgungen
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Wäsche waschen und Bügeln

Betreuung und Alltagsbegleitung:

  • Spaziergänge und Freizeitaktivitäten
  • Begleitung zu Arztterminen oder Behördengängen
  • Gespräche und soziale Interaktion

👉 Wichtig: Die Abrechnung der Pflegesachleistungen erfolgt direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse. Pflegebedürftige müssen sich also nicht selbst um die finanzielle Abwicklung kümmern, sondern lediglich einen Pflegedienst beauftragen.

Erhöhung der Pflegesachleistungen ab dem 1. Januar 2025

Um den gestiegenen Pflegekosten Rechnung zu tragen, erhöht die Pflegeversicherung die Pflegesachleistungen zum 1. Januar 2025 um 4,5 %. Dadurch erhalten Pflegebedürftige mehr finanzielle Mittel, um professionelle Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen.

Die neuen monatlichen Höchstbeträge für Pflegesachleistungen nach Pflegegrad:

PflegegradHöchstbetrag 2024Höchstbetrag ab 2025Erhöhung
Pflegegrad 2761 €796 €+ 35 €
Pflegegrad 31.432 €1.497 €+ 65 €
Pflegegrad 41.778 €1.859 €+ 81 €
Pflegegrad 52.200 €2.299 €+ 99 €

👉 Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben weiterhin keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen, können jedoch den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro für unterstützende Angebote im Alltag nutzen.

Warum werden die Pflegesachleistungen erhöht?

Die Erhöhung der Pflegesachleistungen ist eine notwendige Anpassung an die steigenden Kosten in der Pflegebranche. Die Gründe dafür sind vielfältig:

🔹 Lohnsteigerungen für Pflegekräfte: Pflegefachkräfte erhalten in den letzten Jahren stetig höhere Gehälter, um die Attraktivität des Berufs zu verbessern.

🔹 Höhere Betriebskosten für Pflegedienste: Energiekosten, Mieten und Materialkosten steigen, was sich auf die Kostenstruktur der Pflegedienste auswirkt.

🔹 Wachsende Zahl Pflegebedürftiger: Aufgrund des demografischen Wandels steigt die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland, was eine nachhaltige Finanzierung der Pflegeleistungen erforderlich macht.

Welche Vorteile bringt die Erhöhung der Pflegesachleistungen?

Die Anpassung der Pflegesachleistungen zum 1. Januar 2025 bringt eine Reihe von Vorteilen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit sich:

Mehr finanzielle Mittel für Pflegebedürftige: Pflegebedürftige können sich zusätzliche oder längere Pflegeeinsätze leisten.

Entlastung für pflegende Angehörige: Wer auf professionelle Unterstützung zurückgreift, kann die eigene Belastung reduzieren.

Bessere Qualität der Pflege: Höhere Sachleistungen ermöglichen eine angemessene Vergütung der Pflegekräfte und verbessern so die Arbeitsbedingungen im Pflegebereich.

Reduzierung des Eigenanteils: Pflegebedürftige, die bisher privat zuzahlen mussten, können durch die Erhöhung finanziell entlastet werden.

💡 Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

Pflegesachleistungen steigen um 4,5 % zum 1. Januar 2025.

Neue Höchstbeträge bieten mehr finanzielle Unterstützung.

Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegekasse und Pflegedienst.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag nutzen.

Weniger Eigenanteile für Pflegebedürftige und Entlastung für Angehörige.

Es lohnt sich, frühzeitig mit der Pflegekasse oder einer Pflegeberatungsstelle Kontakt aufzunehmen, um die individuellen Möglichkeiten optimal auszuschöpfen. So kann die bestmögliche Pflege und Betreuung sichergestellt werden.

Flexibilisierung der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab dem 1. Juli 2025

Ab Juli 2025: Ein gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege!

Neben der Erhöhung der Pflegesachleistungen gibt es ab dem 1. Juli 2025 eine bedeutende Neuerung, die viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten wird: Die Zusammenlegung der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag.

Diese Änderung soll Pflegebedürftigen mehr Flexibilität bei der Nutzung dieser beiden Leistungen ermöglichen und die bisherigen starren Grenzen zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufheben.

Was bedeutet die Flexibilisierung für Pflegebedürftige?

Bisher hatten Pflegebedürftige Anspruch auf zwei separate Budgets für:

🔹 Verhinderungspflege – eine Leistung, die dann greift, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, Urlaub oder anderer Verpflichtungen.

🔹 Kurzzeitpflege – eine vorübergehende stationäre Pflege in einem Pflegeheim oder einer Einrichtung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege kurzfristig nicht möglich ist.

📌 Bisherige Regelung (bis Juni 2025):

• Für Verhinderungspflege standen jährlich bis zu 1.612 Euro zur Verfügung.

• Für Kurzzeitpflege standen jährlich bis zu 1.774 Euro zur Verfügung.

• Falls die Mittel der Kurzzeitpflege nicht vollständig genutzt wurden, konnten bis zu 50 % davon auf die Verhinderungspflege übertragen werden.

📌 Neue Regelung ab Juli 2025:

Ab dem 1. Juli 2025 werden die beiden Budgets zusammengelegt und können flexibel genutzt werden. Der gemeinsame Jahresbetrag beträgt bis zu 3.539 Euro.

Was bedeutet das in der Praxis?

Pflegebedürftige sind nicht mehr gezwungen, eine bestimmte Verteilung der Mittel einzuhalten. Stattdessen können sie den gesamten Betrag flexibel für beide Leistungen verwenden – je nach individuellem Bedarf.

💡 Beispiel:

  • Ein Pflegebedürftiger benötigt im Jahr keine stationäre Kurzzeitpflege, weil er durchgehend zu Hause betreut wird. Er kann dann den vollen Betrag von 3.539 Euro für Verhinderungspflege nutzen, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt.
  • Ein anderer Pflegebedürftiger hat nach einer Operation einen erhöhten Bedarf an stationärer Pflege und nutzt daher den gesamten Betrag für Kurzzeitpflege, ohne sich an separate Budgets halten zu müssen.

Welche Vorteile bringt die Flexibilisierung?

Die Zusammenlegung der beiden Budgets bringt erhebliche Vorteile für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige mit sich:

Mehr Freiheiten: Pflegebedürftige können die Mittel individuell an ihre Bedürfnisse anpassen, ohne an starre Grenzen gebunden zu sein.

Bessere Planbarkeit: Angehörige können flexibler entscheiden, wann und in welchem Umfang sie eine Auszeit von der Pflege benötigen.

Vereinfachte Abrechnung: Da es nur noch einen Gesamtbetrag gibt, entfällt die komplizierte Berechnung von Übertragungen zwischen den einzelnen Budgets.

Größere Entlastung für Angehörige: Wenn eine Pflegeperson plötzlich ausfällt oder Urlaub benötigt, können die Mittel unbürokratischer genutzt werden.

Warum ist das besonders wichtig?

Viele pflegende Angehörige sind auf die Möglichkeit angewiesen, vorübergehende Entlastung zu erhalten. Doch oft passte die bisherige starre Trennung zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nicht zur individuellen Situation der Familien. Die neue Regelung ermöglicht es ihnen, sich genau die Unterstützung zu holen, die sie benötigen – ohne finanzielle Verluste durch ungenutzte Mittel.

Kombination von Pflegesachleistungen und Pflegegeld

Kombination von Pflegesachleistungen und Pflegegeld

Viele Pflegebedürftige wünschen sich eine individuelle Pflegegestaltung, bei der sie nicht ausschließlich auf professionelle Pflegedienste angewiesen sind. Stattdessen möchten sie einen Teil der Pflege durch Angehörige oder andere nahestehende Personen organisieren.

Genau dafür gibt es die Möglichkeit, Pflegesachleistungen mit Pflegegeld zu kombinieren.

Wie funktioniert die Kombination?

Pflegebedürftige können wählen, wie viel professionelle Pflege sie in Anspruch nehmen und welchen Teil der Pflege sie selbst oder durch Angehörige organisieren.

📌 Grundprinzip:

• Wer die Pflegesachleistungen nur teilweise nutzt, erhält den restlichen Anteil als Pflegegeld ausgezahlt.

• Je mehr Sachleistungen in Anspruch genommen werden, desto geringer fällt das Pflegegeld aus.

• Die Höhe der Kombination richtet sich nach dem prozentualen Anteil der genutzten Pflegesachleistungen.

💡 Beispielrechnung:

Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 3 hat folgende Ansprüche:

Pflegesachleistungen: bis zu 1.497 Euro

Pflegegeld (bei Verzicht auf Sachleistungen): 545 Euro

👉 Nutzt die Person nur 50 % der Pflegesachleistungen, wird auch das Pflegegeld nur zur Hälfte gekürzt:

Genutzte Sachleistungen: 748,50 Euro (50 % von 1.497 Euro)

Verbleibendes Pflegegeld: 272,50 Euro (50 % von 545 Euro)

📌 Warum ist das sinnvoll?

✅ Pflegebedürftige können individuell entscheiden, wie sie ihre Pflege organisieren möchten.

✅ Angehörige, die sich aktiv um die Pflege kümmern, erhalten eine finanzielle Unterstützung.

✅ Die Kombination schafft mehr Flexibilität und erlaubt es Pflegebedürftigen, sich die passende Hilfe zu holen.

Fazit: Mehr Unterstützung und Flexibilität für Pflegebedürftige

Die geplanten Erhöhungen der Pflegesachleistungen und die Flexibilisierung der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab 2025 sind bedeutende Verbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die häusliche Pflege in Deutschland finanziell und organisatorisch besser abzusichern.

Die steigenden Pflegekosten und der zunehmende Bedarf an qualifizierter Pflege erfordern Anpassungen, die sowohl Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige entlasten. Die neuen Regelungen bieten mehr finanzielle Mittel, eine flexiblere Nutzung von Pflegeleistungen und mehr Freiheit bei der Gestaltung der individuellen Pflegesituation.

Wichtige Verbesserungen auf einen Blick

Höhere Pflegesachleistungen für eine bessere Finanzierung ambulanter Pflege

Die 4,5 %-ige Erhöhung der Pflegesachleistungen ab Januar 2025 sichert eine bessere finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige. Damit können sie weiterhin professionelle Pflegedienste beauftragen, ohne hohe Eigenkosten tragen zu müssen.

Flexiblere Nutzung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Ab Juli 2025 wird ein gemeinsames Budget von bis zu 3.539 Euro pro Jahr eingeführt, das Pflegebedürftige flexibel für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege einsetzen können. Dadurch entfällt die bisherige starre Trennung der Budgets, was die Pflegeorganisation erheblich erleichtert.

Kombination von Sachleistungen und Pflegegeld für mehr individuelle Gestaltungsfreiheit

Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen möchten die Pflege individuell gestalten. Die Möglichkeit, Pflegesachleistungen und Pflegegeld zu kombinieren, bietet die nötige Flexibilität, um sowohl professionelle Hilfe als auch familiäre Unterstützung optimal miteinander zu verbinden.

Möglichkeit zur Umwandlung von Pflegesachleistungen in Betreuungs- und Entlastungsangebote

Bis zu 40 % der Pflegesachleistungen können in Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden. Dies eröffnet Pflegebedürftigen mehr Wahlmöglichkeiten und hilft insbesondere Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Betreuung zu erhalten.

Was bedeutet das für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen?

📌 Mehr finanzielle Unterstützung:

Durch die Erhöhung der Pflegesachleistungen stehen Pflegebedürftigen höhere Beträge für ambulante Pflegedienste zur Verfügung, was die Pflegequalität und den Zugang zu professioneller Unterstützung verbessert.

📌 Entlastung für pflegende Angehörige:

Die flexible Nutzung der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ermöglicht Angehörigen, sich ohne bürokratische Hürden eine Auszeit zu nehmen, wenn sie selbst verhindert sind oder Erholung benötigen.

📌 Individuelle Pflegegestaltung:

Die Kombination von Pflegesachleistungen und Pflegegeld erlaubt eine maßgeschneiderte Pflege, die sowohl professionelle als auch familiäre Betreuung optimal verbindet.

📌 Bessere Planbarkeit und einfache Abrechnung:

Dank der neuen Regelungen wird die Pflegefinanzierung transparenter und für Pflegebedürftige leichter zu nutzen. Die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse reduziert den administrativen Aufwand für Betroffene und ihre Familien.

Fazit: Verbesserungen für eine zukunftssichere Pflege

Die Anpassungen der Pflegesachleistungen und die Flexibilisierung der Pflegebudgets ab 2025 sind ein entscheidender Schritt, um die häusliche Pflege langfristig zu stärken.

Die wichtigsten Vorteile zusammengefasst:

Finanzielle Entlastung für Pflegebedürftige und Angehörige durch höhere Zuschüsse.

Mehr Freiheit bei der Pflegegestaltung durch kombinierbare Leistungen.

Flexible Nutzung der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, angepasst an den individuellen Bedarf.

Neue Betreuungsmöglichkeiten durch die Umwandlung von Pflegesachleistungen.

Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu verbessern und die Belastung pflegender Angehöriger zu reduzieren.

📢 Tipp: Es ist ratsam, sich frühzeitig bei der Pflegekasse oder einer Pflegeberatungsstelle über die neuen Regelungen zu informieren, um die individuellen Ansprüche optimal zu nutzen und die Pflege bestmöglich zu gestalten.

Häufige Fragen zu Pflegesachleistungen und deren Erhöhung

Was sind Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen sind finanzielle Mittel der Pflegekasse, die direkt an ambulante Pflegedienste gezahlt werden. Sie dienen der Finanzierung professioneller Pflegekräfte, die Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung übernehmen.

Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen?

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad 2 bis 5, die in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegesachleistungen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können stattdessen den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro nutzen.

Welche Leistungen werden durch Pflegesachleistungen finanziert?

Pflegesachleistungen decken verschiedene Pflegebereiche ab, darunter:
Grundpflege (z. B. Körperpflege, Unterstützung bei der Mobilität)
Hauswirtschaftliche Versorgung (z. B. Einkaufen, Wohnungsreinigung, Wäschepflege)
Betreuung und Alltagsbegleitung (z. B. Spaziergänge, Gespräche, Begleitung zu Arztbesuchen)

Wie erfolgt die Abrechnung der Pflegesachleistungen?

Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse. Pflegebedürftige müssen sich nicht um die finanzielle Abwicklung kümmern, sondern lediglich den Pflegedienst beauftragen.

Fragen zur Erhöhung der Pflegesachleistungen 2025

Warum werden die Pflegesachleistungen ab 2025 erhöht?

Die Pflegekosten steigen kontinuierlich. Durch höhere Löhne für Pflegekräfte, gestiegene Betriebskosten von Pflegediensten und die wachsende Anzahl Pflegebedürftiger war eine Anpassung der Pflegesachleistungen notwendig. Die Erhöhung um 4,5 % soll sicherstellen, dass Pflegebedürftige weiterhin eine hochwertige Versorgung erhalten.

Wie hoch sind die neuen Pflegesachleistungen ab 2025?

Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende monatliche Höchstbeträge für Pflegesachleistungen:
Pflegegrad Höchstbetrag 2024 Höchstbetrag ab 2025 Erhöhung
Pflegegrad 2 761 € 796 € + 35 €
Pflegegrad 3 1.432 € 1.497 € + 65 €
Pflegegrad 4 1.778 € 1.859 € + 81 €
Pflegegrad 5 2.200 € 2.299 € + 99 €

Was bedeutet die Erhöhung für Pflegebedürftige?

Pflegebedürftige erhalten mehr finanzielle Mittel für ambulante Pflegedienste, sodass sie sich zusätzliche oder längere Pflegeeinsätze leisten können. Dies reduziert außerdem den Eigenanteil, den Pflegebedürftige möglicherweise privat aufbringen müssen.

Haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 auch Anspruch auf die Erhöhung?

Nein, Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen, können aber weiterhin den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro für Unterstützungsangebote im Alltag nutzen.

Fragen zur Flexibilisierung der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Juli 2025

Was ändert sich bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Juli 2025?

Ab dem 1. Juli 2025 werden die bisherigen getrennten Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zusammengefasst. Pflegebedürftige können diesen Betrag flexibel für beide Leistungen nutzen, je nach individuellem Bedarf.

Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?

Verhinderungspflege wird genutzt, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt (z. B. wegen Krankheit oder Urlaub).
Kurzzeitpflege ist eine stationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn eine häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist.

Welche Vorteile hat die Zusammenlegung der Budgets?

 Pflegebedürftige sind nicht mehr an feste Beträge gebunden und können das Budget frei für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege nutzen. Das erleichtert die Pflegeorganisation und entlastet pflegende Angehörige.

💡 Beispiel:
• Wer keine stationäre Kurzzeitpflege benötigt, kann das gesamte Budget für Verhinderungspflege nutzen.
• Wer nach einem Krankenhausaufenthalt dringend Kurzzeitpflege benötigt, kann dafür den gesamten Betrag von 3.539 Euro verwenden.

Fragen zur Kombination von Pflegesachleistungen und Pflegegeld

Können Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombiniert werden?

Ja, Pflegebedürftige können Pflegesachleistungen mit Pflegegeld kombinieren. Wer nur teilweise professionelle Pflege in Anspruch nimmt, erhält den restlichen Anteil als Pflegegeld ausgezahlt.

Wie wird das Pflegegeld berechnet, wenn Pflegesachleistungen nur teilweise genutzt werden?

Das Pflegegeld wird anteilig berechnet:
💡 Beispiel (Pflegegrad 3):
Pflegesachleistungen: Maximal 1.497 €
Pflegegeld (bei Verzicht auf Sachleistungen): 545 €
Nutzung von 50 % der Sachleistungen (748,50 €):
Verbleibendes Pflegegeld: 272,50 € (50 % von 545 €)

Warum ist die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen sinnvoll?

Pflegebedürftige können individuell entscheiden, wie sie ihre Pflege organisieren. Wer Teilpflege durch Angehörige und Teilpflege durch Pflegedienste nutzt, kann von beiden Leistungen profitieren.

Zusammenfassung der Vorteile

Was sind die wichtigsten Vorteile der Änderungen ab 2025?

Mehr finanzielle Mittel für ambulante Pflege durch die Erhöhung der Pflegesachleistungen.
Flexiblere Nutzung der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – Pflegebedürftige können das Budget individuell aufteilen.
Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen für eine maßgeschneiderte Pflege.
Reduzierung des Eigenanteils für Pflegebedürftige und finanzielle Entlastung für Angehörige.
Bessere Pflegequalität, da Pflegedienste wirtschaftlicher arbeiten können.

Was sollten Pflegebedürftige und Angehörige jetzt tun?

Es ist ratsam, sich frühzeitig bei der Pflegekasse oder einer Pflegeberatungsstelle zu informieren, um die individuellen Möglichkeiten optimal zu nutzen. So kann die Pflege bestmöglich geplant und finanziert werden.