
Hier sind die aktuellen Pflegesachleistungen 2025 (monatliche Höchstbeträge für ambulante Sachleistungen). Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Die Werte gelten bundesweit ab dem 01.01.2025.
| Pflegegrad | Pflegesachleistungen 2025 (monatlich) |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | – (kein Anspruch) |
| Pflegegrad 2 | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € |
Wichtige Erkenntnisse: Das Wichtigste zu Pflegesachleistungen 2025
- Pflegesachleistungen sind Geldbeträge, die Pflegebedürftige für ambulante Pflege durch Pflegedienste erhalten.
- Die Beträge wurden 2025 erhöht – je nach Pflegegrad bis zu 2.299 € monatlich.
- Pflegegrad 1 hat weiterhin keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen.
- Eine Kombination mit Pflegegeld ist möglich (Kombinationsleistung).
- Die Pflegekasse zahlt direkt an den Pflegedienst, nicht an die pflegebedürftige Person.
Inhaltsverzeichnis
Was sind Pflegesachleistungen und wer hat Anspruch darauf?
Pflegesachleistungen sind Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, mit denen ein zugelassener Pflegedienst ambulante Pflegeleistungen wie Körperpflege, Mobilität oder Ernährung abdeckt – bis zur jeweiligen Höchstgrenze.
Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende monatliche Höchstbeträge für Pflegesachleistungen:
| Pflegegrad | Monatlicher Höchstbetrag |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € |
Anspruchsvoraussetzungen: Pflegesachleistungen stehen Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 zu, die zu Hause leben und professionelle Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch nehmen.
Pflegesachleistungen 2025 im Detail – Beträge nach Pflegegrad erklärt

Die Pflegesachleistungen 2025 wurden vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum 1. Januar 2025 angepasst – als Teil der geplanten Leistungssteigerung in der häuslichen Pflege. Sie richten sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und decken Pflegeeinsätze eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes ab.
| Pflegegrad | Monatlicher Höchstbetrag 2025 | Einsatzbeispiele |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – (kein Anspruch) | Nutzung des Entlastungsbetrags (131 € möglich) |
| Pflegegrad 2 | 796 € | Grundpflege, Hilfe beim Anziehen, Körperpflege |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € | Unterstützung bei Mobilität, Ernährung, Betreuung |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € | Intensivere Pflegeeinsätze mehrmals täglich |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € | Umfassende häusliche Pflege bei schwerster Beeinträchtigung |
Diese Beträge stellen Höchstgrenzen dar. Wird die Leistung eines Pflegedienstes günstiger abgerechnet, kann der verbleibende Anteil nicht ausgezahlt, aber im Rahmen der Kombinationsleistung anteilig mit Pflegegeld kombiniert werden.
Pflegesachleistungen vs. Pflegegeld – Der entscheidende Unterschied
Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen wählen zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld, oder sie nutzen eine Kombinationsleistung. Beiden Leistungen liegen unterschiedliche Zielsetzungen und Auszahlungsmethoden zugrunde.
| Leistungsart | Pflegesachleistungen | Pflegegeld |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Personen mit Pflegegrad 2 – 5, die professionelle Hilfe durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen | Personen mit Pflegegrad 2 – 5, die zu Hause überwiegend durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflege versorgt werden |
| Auszahlung | Zahlung direkt an den Pflegedienst über die Pflegekasse | Auszahlung monatlich an die pflegebedürftige Person oder deren gesetzlichen Vertreter |
| Monatlicher Höchstbetrag 2025 | Bis 2.299 € (Pflegegrad 5) bei vollständiger Inanspruchnahme der Leistung. (Pflegegrad 2: 796 €, PG 3: 1.497 €, PG 4: 1.859 €) | Beispielbeträge für 2025: Pflegegrad 2: ≈ 347 €, Pflegegrad 3: ≈ 599 €, Pflegegrad 4: ≈ 800 €, Pflegegrad 5: ≈ 990 € |
| Flexibilität | Weniger Eigenverwaltung – professioneller Dienstleister übernimmt Pflegeeinsätze | Hohe Eigenverantwortung – Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Kräfte |
| Kombinationsmöglichkeit | Ja – wenn der Pflegedienst nur einen Teil der Leistung erfüllt, kann der verbleibende Anteil als Pflegegeld ausgezahlt werden | Ja – analog: wenn Pflegegeld teilweise nicht ausgeschöpft wird, kann Sachleistung eingesetzt werden |
Schlussfolgerung: Wenn regelmäßig professioneller Pflegedienst genutzt wird, sind Pflegesachleistungen oft sinnvoller. Wer hingegen hauptsächlich durch Angehörige betreut wird, kommt meist mit Pflegegeld besser zurecht — oder einer Kombination beider Leistungen.
Wie beantragt man Pflegesachleistungen bei der Pflegekasse?
Wer zu Hause gepflegt wird und Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst wünscht, muss Pflegesachleistungen offiziell bei der Pflegekasse beantragen. Der Antrag ist unkompliziert, sollte jedoch vor Inanspruchnahme der Leistungen gestellt werden.
1. Pflegegrad feststellen
Voraussetzung für Pflegesachleistungen ist ein anerkanntes Pflegegrad-Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) oder Medicproof (bei Privatversicherten). Nur ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch.
2. Antrag bei der Pflegekasse einreichen
Der Antrag kann formlos (schriftlich, telefonisch oder online) gestellt werden. Viele Pflegekassen stellen ein digitales Formular bereit.
Wichtige Angaben:
- Versicherungsnummer
- Aktueller Pflegegrad
- Gewünschter Pflegedienst (falls bekannt)
- Startdatum der Pflegeeinsätze
3. Pflegevertrag abschließen
Nach Genehmigung schließen Sie mit einem zugelassenen Pflegedienst einen Pflegevertrag ab. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Pflegekasse, Sie müssen keine Zahlungen vorstrecken.
4. Regelmäßige Überprüfung
Die Pflegekasse prüft in der Regel jährlich, ob sich der Pflegebedarf geändert hat. Anpassungen des Pflegegrades können zu höheren Pflegesachleistungen führen.
Pflegesachleistungen und Entlastungsbetrag clever kombinieren
Neben den Pflegesachleistungen steht Pflegebedürftigen aller Pflegegrade (1 – 5) zusätzlich der Entlastungsbetrag zu.
Ab 1. Januar 2025 beträgt dieser 131 € monatlich (bisher 125 €) und wird nicht bar ausgezahlt, sondern zweckgebunden für anerkannte Unterstützungs- und Betreuungsleistungen eingesetzt.
So funktioniert die Kombination:
- Pflegesachleistungen werden für die Pflegeeinsätze durch Pflegedienste genutzt.
- Entlastungsbetrag (131 €) kann für zusätzliche Alltagshilfen, z. B. Einkaufen, Reinigung oder Begleitdienste, eingesetzt werden.
- Beide Leistungen können parallel in Anspruch genommen werden – sie beeinflussen sich nicht gegenseitig.
Beispiel:
- Pflegesachleistung: 1.497 €
- Entlastungsbetrag: 131 €
→ Insgesamt kann sie 1.628 € pro Monat für häusliche Pflege und Entlastungsangebote nutzen.
Änderungen 2025 – Neue Beträge und Anpassungen im Überblick
Pflegesachleistungen (ambulant, §36 SGB XI)
| Pflegegrad | 2024 | 2025 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| PG 2 | 761 € | 796 € | +4,60 % |
| PG 3 | 1.432 € | 1.497 € | +4,55 % |
| PG 4 | 1.778 € | 1.859 € | +4,56 % |
| PG 5 | 2.200 € | 2.299 € | +4,50 % |
Pflegegeld (bar an Pflegebedürftige)
| Pflegegrad | 2024 | 2025 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| PG 2 | 332 € | 347 € | +4,52 % |
| PG 3 | 573 € | 599 € | +4,54 % |
| PG 4 | 765 € | 800 € | +4,58 % |
| PG 5 | 947 € | 990 € | +4,54 % |
Entlastungsbetrag (alle Pflegegrade 1–5)
- 2024: 125 € ➜ 2025: 131 € (+4,8 %).
Tages-/Nachtpflege (teilstationär) – monatliche Höchstbeträge 2025
- PG 2: 721 €, PG 3: 1.357 €, PG 4: 1.685 €, PG 5: 2.085 €. (Erhöhung ggü. 2024 jeweils ca. +4,5 %.)
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
- 2025: Kurzzeitpflege 1.854 €, Verhinderungspflege 1.685 €; Aufstockungen zwischen beiden Leistungen bis jeweils 3.539 € möglich.
- Seit 1. Juli 2025: Einführung des Gemeinsamen Jahresbetrags (Kurzzeit- + Verhinderungspflege) = max. 3.539 € flexibel nutzbar.
Weitere 2025-Anpassungen (Auswahl)
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 € ➜ 42 € mtl.
- Wohnumfeldverbesserung: bis 4.180 € je Maßnahme (vorher 4.000 €).
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): 50 € ➜ 53 € mtl.
Einordnung: Die Erhöhungen zum 01.01.2025 betragen systematisch +4,5 % (auf 2024 aufgesetzt). Das erklärt, warum die exakten Prozentwerte je Position zwischen +4,50 % und +4,60 % schwanken (Rundungsdifferenzen).
box4pflege.de – Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € monatlich sichern

Neben den Pflegesachleistungen steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zusätzlich ein monatlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € zu – vollständig übernommen von der Pflegekasse (§ 40 SGB XI). Diese Leistung bleibt auch 2025 unverändert bestehen.
Mit box4pflege.de nutzen Sie diesen Anspruch optimal:
- Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektion u. v. m.
- Monatliche Lieferung direkt nach Hause – ohne zusätzliche Kosten oder Zahlungen
- Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse – kein Papieraufwand
- Jederzeit änderbar oder kündbar, ohne Zusatzkosten
So funktioniert’s in 3 Schritten:
- Online Pflegebox konfigurieren box4pflege.de/bestellung
- Antrag digital unterschreiben
- Monatliche Lieferung erhalten – vollständig von der Pflegekasse erstattet
Fazit: Pflegesachleistungen 2025 Tabelle
Die Pflegesachleistungen 2025 bieten pflegebedürftigen Menschen deutlich mehr finanzielle Unterstützung und Flexibilität bei der häuslichen Pflege.
Durch die Erhöhung um rund 4,5 % profitieren Pflegebedürftige aller Pflegegrade (2 bis 5) von höheren monatlichen Budgets, während der Entlastungsbetrag (131 €) zusätzliche Hilfe für den Alltag bietet.
Kernpunkte auf einen Blick:
- Höhere monatliche Beträge für Pflegesachleistungen ab 2025.
- Kombinierbar mit Pflegegeld und Entlastungsbetrag.
- Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € monatlich über box4pflege.de.
FAQs zu Pflegesachleistungen 2025
Was sind Pflegesachleistungen 2025?
Pflegesachleistungen sind finanzielle Mittel der Pflegeversicherung, die für ambulante Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst eingesetzt werden. 2025 gelten neue Höchstbeträge je Pflegegrad zwischen 796 € und 2.299 €.
Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause von einem Pflegedienst betreut werden, haben Anspruch. Pflegegrad 1 erhält keine Pflegesachleistungen, kann aber den Entlastungsbetrag (131 €) nutzen.
Muss man Pflegesachleistungen beantragen?
Ja. Der Antrag erfolgt bei der Pflegekasse (gesetzlich oder privat) – schriftlich, telefonisch oder online. Die Auszahlung erfolgt direkt an den Pflegedienst, nicht an die pflegebedürftige Person.
Wie unterscheiden sich Pflegesachleistungen und Pflegegeld?
Pflegesachleistungen werden für professionelle Pflegedienste verwendet, Pflegegeld geht an Angehörige, die selbst pflegen. Beide Leistungen lassen sich kombinieren (Kombinationsleistung).
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2025?
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat und steht allen Pflegegraden (1–5) zu. Er kann für anerkannte Betreuungs- oder Alltagsunterstützungen genutzt werden.
Kann man Pflegesachleistungen und Pflegehilfsmittel kombinieren?
Ja. Zusätzlich zu Pflegesachleistungen können monatlich 42 € für Pflegehilfsmittel beansprucht werden, die komplett von der Pflegekasse übernommen werden – z. B. über box4pflege.de.
Wie werden nicht genutzte Beträge behandelt?
Nicht verwendete Entlastungsbeträge können bis 30. Juni des Folgejahres nachträglich eingesetzt werden. Nicht genutzte Pflegesachleistungen verfallen monatlich, können aber anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden.