Pflegereform – was ist geplant? Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Geplante Pflegereform mit Änderungen bei Pflegegraden, häuslicher Pflege und Unterstützung für Angehörige

Die Pflegereform ist noch nicht endgültig beschlossen. Seit Juni 2026 liegt mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ein Referentenentwurf vor. Geplant sind unter anderem eine stärkere Unterstützung der häuslichen Pflege und pflegender Angehöriger, mehr Prävention, weniger Bürokratie sowie eine stabilere Finanzierung der Pflegeversicherung. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens können sich einzelne Regelungen noch ändern. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Pflegeneuordnungsgesetz liegt bislang als Referentenentwurf vor und ist noch nicht beschlossen.
  • Die Pflegeversicherung soll finanziell stabilisiert und das Leistungsrecht vereinfacht werden.
  • Geplant sind mehr Prävention, eine stärkere Unterstützung pflegender Angehöriger und neue Budgets für die häusliche Pflege.
  • Die fünf Pflegegrade sollen bestehen bleiben; das Begutachtungsverfahren und die Schwellenwerte sollen jedoch überprüft werden.
  • Welche Änderungen tatsächlich gelten und wann sie in Kraft treten, entscheidet sich erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Ist die Pflegereform bereits beschlossen?

Nein. Die geplante Pflegereform ist noch nicht endgültig beschlossen. Derzeit liegt ein Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vor, der am 5. Juni 2026 veröffentlicht wurde. Bevor die Änderungen gelten können, muss der Entwurf das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

Deshalb gilt:

  • Die bisher angekündigten Maßnahmen sind noch nicht verbindlich.
  • Einzelne Regelungen können geändert oder gestrichen werden.
  • Pflegebedürftige sollten derzeit weiterhin mit den geltenden Leistungen und Voraussetzungen planen.

Erst nach der Verabschiedung und Veröffentlichung des Gesetzes steht fest, welche Änderungen tatsächlich in Kraft treten.

Warum ist eine Reform der Pflegeversicherung geplant?

Die soziale Pflegeversicherung steht unter erheblichem finanziellem und organisatorischem Druck. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums übersteigen die Ausgaben seit mehreren Jahren deutlich die Beitragseinnahmen. Gleichzeitig steigt der Pflegebedarf, während Prävention, Beratung und flexible Unterstützung zu Hause bislang nicht ausreichend genutzt werden.

Mit der Reform sollen deshalb vor allem:

  • die Finanzierung der Pflegeversicherung stabilisiert,
  • Pflegebedürftigkeit stärker verhindert oder hinausgezögert,
  • pflegende Angehörige besser unterstützt,
  • Leistungen einfacher und flexibler nutzbar gemacht,
  • Bürokratie für Pflegebedürftige und Pflegepersonen reduziert werden.

Ziel ist es, die pflegerische Versorgung langfristig zu sichern, ohne den allgemeinen Beitragssatz erneut für alle Versicherten anzuheben.

Die wichtigsten geplanten Änderungen im Überblick

Übersicht der geplanten Pflegereform mit Leistungsbudget, Pflegebegleitung, Prävention und Pflege-Cockpit

Der Referentenentwurf sieht mehrere größere Änderungen vor:

  • Neue Leistungsbudgets: Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsleistungen sollen teilweise in flexiblere Budgets überführt werden.
  • Pflegebegleitung: Familien sollen eine feste Ansprechperson erhalten, die bei Organisation, Anträgen und Entlastungsangeboten unterstützt.
  • Mehr Prävention: Geplant sind ein „Check-up 60+“, eine stärkere Prüfung von Rehabilitationsmöglichkeiten und mehr präventive Beratung.
  • Neue Pflegegrad-Schwellenwerte: Die Voraussetzungen für neue Einstufungen sollen leicht angehoben werden. Bestehende Pflegegrade bleiben geschützt.
  • Hilfe in Pflegenotfällen: Ein Überbrückungsbudget soll kurzfristige ambulante Notdienste oder Akut-Kurzzeitpflege ermöglichen.
  • Jährliche Anpassung: Pflegeleistungen sollen ab 2028 regelmäßig an die Inflation angepasst werden.

Alle Punkte sind bislang geplant und können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

Was soll sich für pflegende Angehörige ändern?

Der Referentenentwurf sieht für pflegende Angehörige mehrere neue Unterstützungen vor:

  • Eine feste Pflegebegleitung soll bei Anträgen, Organisation und Aufbau eines passenden Versorgungsnetzes helfen.
  • Neue Leistungsbudgets sollen flexibler und mit weniger Einzelanträgen nutzbar sein.
  • Ein Überbrückungsbudget soll bei einem plötzlichen Ausfall der Pflegeperson kurzfristige Ersatzversorgung ermöglichen.
  • Ein digitales Pflege-Cockpit soll Informationen, Anträge und Kommunikation an einem Ort bündeln.

Gleichzeitig ist eine Kürzung vorgesehen: Die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige sollen auf 70 Prozent der bisherigen Beträge sinken. Zudem sollen diese Beiträge künftig nur noch bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt werden. Diese Punkte sind umstritten und noch nicht endgültig beschlossen.

Was ist bei Pflegegeld und Entlastungsbetrag geplant?

Das bisherige Pflegegeld soll nach dem Referentenentwurf durch ein höheres Entlastungsbudget ersetzt werden. Dieses soll flexibler nutzbar sein, beispielsweise für Ersatzpflege und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Beim bisherigen Entlastungsbetrag sind folgende Änderungen geplant:

  • Pflegegrad 1: Der monatliche Entlastungsbetrag soll entfallen und durch intensivere Beratung sowie Präventionsangebote ersetzt werden.
  • Pflegegrad 2 bis 5: Der Entlastungsbetrag soll in ein Sozialraumbudget von 175 Euro monatlich übergehen.
  • Pflegebedürftige unter 25 Jahren: Vorgesehen sind 300 Euro monatlich.
  • Neueinstufung in Pflegegrad 2 oder 3: In den ersten drei Monaten soll nur die Hälfte des neuen Entlastungsbudgets ausgezahlt werden.

Diese Regelungen sind Bestandteil des Referentenentwurfs und noch nicht beschlossen.

Wie soll die Pflegeversicherung künftig finanziert werden?

Der Referentenentwurf sieht mehrere Maßnahmen vor, um die Einnahmen der Pflegeversicherung zu erhöhen und den allgemeinen Beitragssatz möglichst stabil zu halten:

  • Die Beitragsbemessungsgrenze soll angehoben werden, sodass Menschen mit höherem Einkommen auf einen größeren Teil ihres Gehalts Beiträge zahlen.
  • Der Zuschlag für Kinderlose soll um 0,1 Prozentpunkte auf insgesamt 0,7 Prozent steigen.
  • Arbeitgeber sollen künftig auch für Minijobs Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen.
  • Die beitragsfreie Mitversicherung bestimmter Ehe- und Lebenspartner soll eingeschränkt werden.
  • Pflegekassen sollen durch niedrigere Verwaltungskosten und vereinfachte Leistungsbudgets sparen.

Auch diese Finanzierungsmaßnahmen sind bislang nur geplant und können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

Was bedeuten die Pläne für Pflegebedürftige zu Hause?

Die Reform soll häusliche Pflege einfacher und flexibler machen. Geplant sind insbesondere:

  • gebündelte Budgets statt vieler einzelner Leistungen und Anträge,
  • eine feste Pflegebegleitung für Beratung und Organisation,
  • ein Überbrückungsbudget bei einem plötzlichen Ausfall der Pflegeperson,
  • ein digitales Pflege-Cockpit für Informationen, Anträge und Kommunikation.

Pflegebedürftige könnten Leistungen dadurch stärker nach ihrem tatsächlichen Bedarf einsetzen. Gleichzeitig sind Einschränkungen vorgesehen, etwa beim Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1 und bei der erstmaligen Einstufung in Pflegegrad 2 oder 3. Alle Änderungen sind bislang Teil eines Referentenentwurfs und noch nicht verbindlich.

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Pflegekraft zeigt einer Seniorin eine Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch

Bis eine Pflegereform beschlossen ist, gelten die bisherigen Ansprüche weiter. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 42 Euro monatlich übernommen werden.

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Welche Reformpunkte sind noch umstritten oder offen?

Da bislang nur ein Referentenentwurf vorliegt, können sich zentrale Regelungen noch ändern. Besonders diskutiert werden:

  • höhere Schwellenwerte bei neuen Pflegegrad-Einstufungen,
  • geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige,
  • Einschränkungen und neue Budgets bei Pflegegrad 1 bis 3,
  • höhere Beiträge für Kinderlose und weitere Versichertengruppen,
  • die konkrete Ausgestaltung der neuen Leistungsbudgets.

Auch der genaue Zeitplan ist noch offen. Verbindlich werden die Änderungen erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und der Veröffentlichung des Gesetzes.

Fazit: Was Pflegebedürftige jetzt beachten sollten

Die Pflegereform soll Leistungen flexibler gestalten, pflegende Angehörige stärker unterstützen und die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren. Da die geplanten Änderungen noch nicht endgültig beschlossen sind, sollten Pflegebedürftige und Angehörige weiterhin mit den derzeit geltenden Ansprüchen planen.

Sobald das Gesetz verabschiedet ist, sollten bestehende Pflegeleistungen, Budgets und mögliche Übergangsregelungen erneut geprüft werden.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Pflegereform schon beschlossen?

Nein. Das Pflegeneuordnungsgesetz liegt derzeit als Referentenentwurf vor. Die geplanten Änderungen können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch verändern.

Wann soll die Pflegereform in Kraft treten?

Nach dem aktuellen Entwurf sollen viele Regelungen ab 2027 gelten. Einzelne Maßnahmen sind für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen. Verbindlich ist der Zeitplan erst nach der Verabschiedung des Gesetzes.

Wird Pflegegrad 1 abgeschafft?

Nein. Die fünf Pflegegrade sollen bestehen bleiben. Für neue Begutachtungen sind jedoch strengere Schwellenwerte geplant. Außerdem soll der bisherige Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 entfallen und durch intensivere Begleitung und Präventionsangebote ersetzt werden.

Bleiben bereits anerkannte Pflegegrade bestehen?

Nach den bisherigen Plänen sollen bestehende Pflegegrade nicht automatisch herabgesetzt werden. Die neuen Bewertungsregeln sollen vor allem bei Erstanträgen und erneuten Begutachtungen angewendet werden.

Wird das Pflegegeld abgeschafft?

Der Referentenentwurf sieht vor, das bisherige Pflegegeld in ein höheres und flexibler nutzbares Entlastungsbudget zu überführen. Daraus sollen unter anderem Ersatzpflege und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch finanziert werden können.

Was ist für pflegende Angehörige geplant?

Geplant sind eine persönliche Pflegebegleitung, flexiblere Budgets, ein Überbrückungsbudget für Pflegenotfälle und ein digitales Pflege-Cockpit. Gleichzeitig sollen die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige reduziert werden.

Welche Regeln gelten bis zur Reform?

Bis ein neues Gesetz beschlossen und in Kraft getreten ist, gelten weiterhin die aktuellen Pflegegrade, Leistungsbeträge und Anspruchsvoraussetzungen.