Pflegekasse TK – Leistungen und Antrag der Techniker Krankenkasse

Pflegekasse TK – Unterstützung und Leistungen bei Pflege zu Hause

Die Pflegekasse der Techniker Krankenkasse (TK) ist Teil der gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland. Sie unterstützt Versicherte mit Pflegebedarf durch finanzielle Leistungen und Sachleistungen – etwa Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Zuschüsse zur häuslichen Pflege. Zuständig ist die TK Pflegekasse automatisch für alle TK-Mitglieder mit Pflegeversicherung.

Wichtige Erkenntnisse

  • Die Pflegekasse der Techniker Krankenkasse (TK) ist Teil der gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland.
  • Zuständig für alle TK-Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad (1–5).
  • Unterstützt mit Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und Beratung.
  • Antragstellung erfolgt direkt über die TK Pflegekasse – online, telefonisch oder per Post.
  • Ziel: Pflegebedürftige und Angehörige im Alltag finanziell und organisatorisch entlasten.

Was ist die Pflegekasse der Techniker Krankenkasse (TK)? 

Die Pflegekasse der Techniker Krankenkasse (TK) ist die zuständige Stelle für alle Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung innerhalb der TK. Sie verwaltet Beiträge, bearbeitet Anträge und zahlt genehmigte Pflegeleistungen aus. Versicherte müssen keinen separaten Pflegeversicherungsvertrag abschließen – die Pflegekasse TK ist automatisch Teil der Krankenversicherung. Ziel ist es, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen finanziell zu unterstützen und eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.

Leistungen der Pflegekasse TK im Überblick

Leistungen der Pflegekasse TK – Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Wohnraumanpassung, Pflegesachleistungen
LeistungsartKurzbeschreibungBetrag / Rahmen (2025)
Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige)Monatliche Geldleistung bei Pflege zu HausePG2 347 €, PG3 599 €, PG4 800 €, PG5 990 €.
Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst)Direkte Abrechnung mit zugelassenem PflegedienstPG2 796 €, PG3 1.497 €, PG4 1.859 €, PG5 2.299 €. (TK bestätigt die neuen Höchstbeträge)
KombinationsleistungMischung aus Pflegegeld & SachleistungPro-rata je nach Inanspruchnahme beider Leistungen.
EntlastungsbetragFür anerkannte Alltags- & Entlastungsangebote131 € pro Monat (bundeseinheitlich). 
Zum Verbrauch bestimmte PflegehilfsmittelZ. B. Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektion42 € pro Monat (seit 01.01.2025).
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (neu: gemeinsamer Jahresbetrag)Flexible Entlastung bei Auszeit der Pflegeperson bzw. Übergangspflege3.539 € pro Jahr (seit 01.07.2025 gemeinsam nutzbar).
Tages- & Nachtpflege (teilstationär)Ergänzende BetreuungPG2 721 €, PG3 1.357 €, PG4 1.685 €, PG5 2.085 € pro Monat. 
WohnraumanpassungZuschuss für Umbauten (barrierefrei)bis 4.180 € je Maßnahme (bis 16.720 € bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt).

Pflegehilfsmittel der TK: 42 € pro Monat – so läuft es mit box4pflege.de

Die Pflegekasse der Techniker Krankenkasse (TK) bezuschusst zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel mit bis zu 42 € pro Monat (seit 01.01.2025). Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Pflege. Typische Produkte: Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Masken, Schutzschürzen.

So übernimmt box4pflege.de die Abwicklung:

  1. Antrag & Genehmigung: Wir erstellen mit Ihnen den Antrag und übermitteln ihn an die TK Pflegekasse.
  2. Direktabrechnung: Nach Freigabe rechnet box4pflege.de die genehmigten Beträge direkt mit der TK ab – keine Vorleistung nötig.
  3. Monatliche Lieferung: Ihre Pflegehilfsmittel kommen automatisch jeden Monat, solange der Anspruch besteht.
  4. Ohne zusätzliche Kosten: Für Versicherte fallen keine zusätzlichen Kosten innerhalb des 42-€-Budgets an. (Mehrkosten nur bei Wunschartikeln außerhalb des Budgets.)

Hinweis: TK erbringt die Leistung als Sachleistung oder Kostenerstattung; eine Barauszahlung ist nicht vorgesehen.

Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf die Leistungen der Pflegekasse TK?

Wer Leistungen der Pflegekasse der Techniker Krankenkasse (TK) beziehen möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ein anerkannter Pflegegrad 1–5 liegt vor.
  • Die Nähe der Pflegebedürftigkeit: Körperliche, kognitive oder psychische Einschränkungen – regelmäßig und dauerhaft.
  • Der Antrag auf Pflegeleistungen wurde bei der TK Pflegeversicherung gestellt.
  • In vielen Fällen erfolgt die Pflege in häuslicher Umgebung (z. B. durch Angehörige oder ambulante Dienste).
  • Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Leistungen rückwirkend ab Antragstag gewährt.

Antrag bei der Pflegekasse TK – Schritt-für-Schritt erklärt

Antrag Pflegekasse TK – Schritte: Antrag stellen, Begutachtung durch MD, Pflegegrad-Bescheid, Leistungen erhalten

So stellen Sie korrekt den Antrag bei der Pflegekasse der Techniker Krankenkasse (TK):

1. Antrag stellen – online, telefonisch oder per Post

  • Online: offizielles TK-Formular „Pflege-Antrag“ (auch für Höherstufungen).
  • Alternativ: allgemeine TK-Antragsseite mit Überblick.
  • Telefon/Post: TK nennt ausdrücklich, dass der „klassische Antrag per Post oder Telefon“ weiter möglich ist; dort ist auch eine Hotline angegeben.

2. Begutachtung durch den MD: Nach Antragseingang beauftragt die TK den Medizinischen Dienst (MD), Ihre Pflegesituation zu prüfen. Rechtsgrundlage: § 18 SGB XI (Beauftragung der Begutachtung).

3. Pflegegrad-Feststellung & Bescheid: Auf Basis des MD-Gutachtens legt die TK den Pflegegrad (1–5) fest und informiert Sie schriftlich über die bewilligten Leistungen. (TK-Infoseiten zum Verfahren und Zeitablauf.).

4. Frist & Entschädigung bei Verzögerung: Erhalten Sie nicht innerhalb von 25 Arbeitstagen eine Entscheidung, muss die Pflegekasse 70 € pro angefangener Woche Verzögerung zahlen (Ausnahmen möglich). TK kommuniziert diese Zahlung zusätzlich. Rechtsgrundlage: § 18c Abs. 5 SGB XI und TK-Hinweis.

5. Leistungen nutzen: Nach Bewilligung können Sie die genehmigten Leistungen nutzen (z. B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag). Die TK erläutert die Leistungsauszahlung nach Feststellung des Pflegegrade.

Kontakt zur TK (allgemein): Offizielle TK-Kontaktseite mit Telefon, Chat, Post & Beratung.

Pflegegrade und Leistungen bei der Techniker Krankenkasse (TK) – Übersicht

PflegegradPflegegeld (€/Monat)Pflegesachleistungen (€/Monat)Entlastungsbetrag (€/Monat)Verbrauchspflegehilfsmittel (€/Monat)
10 €0 €131 €42 €
2347 €796 €131 €42 €
3599 €1 497 €131 €42 €
4800 €1 859 €131 €42 €
5990 €2 299 €131 €42 €

Erstattung und Sachleistung – wie die TK zahlt

Die Pflegekasse der Techniker Krankenkasse (TK) unterscheidet bei der Auszahlung von Pflegeleistungen zwischen Sachleistung, Kostenerstattung und Pflegegeld.

1. Sachleistung: Die TK übernimmt die Kosten direkt für anerkannte Pflegeleistungen, wenn diese über zugelassene Dienstleister oder Anbieter erbracht werden (z. B. ambulanter Pflegedienst oder Partner wie box4pflege.de). Versicherte müssen hier keine Vorleistung erbringen.

2. Kostenerstattung: Falls Pflegebedürftige Pflegehilfsmittel oder Pflegeleistungen selbst einkaufen, können sie die Rechnungen bei der TK einreichen. Die TK prüft die Anspruchsberechtigung und erstattet die Kosten bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag (z. B. 42 € monatlich für Verbrauchspflegehilfsmittel).

3. Pflegegeld: Bei häuslicher Pflege durch Angehörige zahlt die TK das Pflegegeld monatlich direkt an die pflegebedürftige Person. Dieses kann frei für Pflegezwecke eingesetzt werden.

Wichtig: Die Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen (Kombinationsleistung) ist ebenfalls möglich – die TK berechnet hierbei anteilig den Anspruch nach dem jeweiligen Nutzungsverhältnis.

Zusatzleistungen der Pflegekasse TK

Neben den regulären Pflegeleistungen bietet die Pflegekasse der Techniker Krankenkasse (TK) verschiedene zusätzliche Unterstützungsangebote, die Pflegebedürftige und Angehörige im Alltag entlasten sollen. Diese Zusatzleistungen können individuell kombiniert werden, abhängig vom Pflegegrad und der Lebenssituation.

1. Entlastungsbetrag (131 € monatlich)

Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1–5) erhalten monatlich 131 €, die sie für anerkannte Alltags- und Entlastungsangebote nutzen können – etwa Haushaltshilfe, Betreuung, Einkaufshilfe oder Begleitdienste. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.

2. Zuschuss für Wohnraumanpassung (bis 4.180 €)

Die TK bezuschusst barrierefreie Umbaumaßnahmen in der Wohnung, z. B. den Einbau einer bodengleichen Dusche oder Haltegriffe. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme – bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt bis zu 16.720 €.

3. Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Seit 2024 können Pflegebedürftige bei der TK digitale Pflegeanwendungen (Apps) nutzen, z. B. zur Bewegungsförderung, Gedächtnistraining oder Angehörigenberatung. Die TK übernimmt die Kosten, wenn die App vom BfArM gelistet ist.

4. Pflegekurse und Beratung

Angehörige können an kostenlosen TK-Pflegekursen teilnehmen – online oder vor Ort. Zusätzlich steht eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI zur Verfügung, um Leistungen optimal zu kombinieren und individuell zu planen.

Pflegehilfsmittel über box4pflege.de beantragen (DE)

Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln über box4pflege.de ist für TK-Versicherte besonders bequem, da der gesamte Prozess von Antrag bis Lieferung vollständig übernommen wird. Pflegebedürftige müssen sich nicht selbst um die Abwicklung mit der TK Pflegekasse kümmern.

So funktioniert es Schritt für Schritt:

  1. Online-Antrag ausfüllen: Auf box4pflege.de können Versicherte den Antrag für Pflegehilfsmittel digital ausfüllen. Alle erforderlichen Angaben zu Pflegegrad und TK-Mitgliedschaft werden direkt übermittelt.
  2. Automatische Einreichung an die TK: box4pflege.de leitet den Antrag an die Pflegekasse der Techniker Krankenkasse (TK) weiter – Versicherte müssen nichts zusätzlich tun.
  3. Genehmigung durch die TK: Nach Prüfung bestätigt die TK die Kostenübernahme von bis zu 42 € pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
  4. Monatliche Lieferung: Nach der Genehmigung stellt box4pflege.de eine individuelle Pflegebox mit Produkten wie Einmalhandschuhen, Desinfektionsmitteln, Bettschutzeinlagen und Masken zusammen – sie wird monatlich automatisch geliefert.
  5. Direktabrechnung: Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen box4pflege.de und der TK Pflegekasse – Versicherte zahlen nichts selbst und haben keinen Papieraufwand.

Vorteile für TK-Versicherte:

  • Kein Postweg oder Papierkram – digitale Antragstellung in wenigen Minuten.
  • Monatliche Lieferung direkt nach Hause.
  • Automatische Verlängerung bei laufendem Pflegegrad.
  • 100 % Kostenübernahme durch die TK Pflegekasse (innerhalb des 42 €-Budgets).

Fazit: Pflegekasse TK – Leistungen optimal nutzen

Die Pflegekasse der Techniker Krankenkasse (TK) bietet ein umfassendes Leistungspaket für Pflegebedürftige – von Pflegegeld und Pflegesachleistungen bis hin zu Entlastungsbeträgen, Zuschüssen und digitalen Pflegeanwendungen. Wer die Leistungen gezielt nutzt, kann finanzielle Entlastung und eine deutliche Vereinfachung der Pflegeorganisation erreichen.

Besonders praktisch ist die Abwicklung über box4pflege.de: TK-Versicherte können hier ihre Pflegehilfsmittel ganz einfach beantragen, die Genehmigung erfolgt automatisch über die Pflegekasse, und die Lieferung erfolgt monatlich – ohne zusätzlichen Aufwand oder Kosten.

So sorgt die Pflegekasse TK gemeinsam mit Partnern wie box4pflege.de dafür, dass Pflege zu Hause nicht nur möglich, sondern auch unkompliziert und effizient bleibt.

Häufige Fragen zur Pflegekasse TK

Was ist die Pflegekasse der Techniker Krankenkasse (TK)?

Die Pflegekasse TK ist Teil der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie verwaltet Pflegeleistungen, Pflegegeld und Zuschüsse für alle TK-Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad.

Wie beantrage ich Pflegeleistungen bei der TK?

Ein Antrag kann online über tk.de, telefonisch oder per Post gestellt werden. Nach Antragseingang prüft der Medizinische Dienst (MD) den Pflegebedarf.

Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die TK?

Die TK übernimmt für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Masken und Desinfektionsmittel bis zu 42 € pro Monat.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Pflegeantrags bei der TK?

In der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen. Wird diese Frist überschritten, zahlt die TK eine Verzögerungsentschädigung von 70 € pro angefangener Woche.

Kann ich Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren?

Ja, die TK erlaubt Kombinationsleistungen. Der Anspruch wird anteilig nach der Nutzung von Pflegegeld und Sachleistung berechnet.

Was passiert, wenn ich den Antrag nicht selbst stellen kann?

Bevollmächtigte Angehörige oder Pflegepersonen können den Antrag für die pflegebedürftige Person einreichen. Eine schriftliche Vollmacht genügt.

Wie funktioniert die Bestellung von Pflegehilfsmitteln über box4pflege.de?

box4pflege.de übernimmt Antrag, Abrechnung und Lieferung direkt mit der TK. Versicherte erhalten ihre Pflegehilfsmittel monatlich ohne Zusatzkosten und ohne Papierkram.