
Die Pflegehilfsmittelversorgung umfasst die regelmäßige Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln für pflegebedürftige Menschen zu Hause. Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Verbrauchsprodukte wie Handschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen bis zu 42 € monatlich gemäß § 40 SGB XI – ohne zusätzliche Kosten für Betroffene.
Wichtige Erkenntnisse
- Die Pflegehilfsmittelversorgung ist ein gesetzlicher Anspruch für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege.
- Die Pflegekasse übernimmt Verbrauchs-Pflegehilfsmittel bis zu 42 € pro Monat gemäß § 40 SGB XI.
- Zur Versorgung gehören drei Kategorien: Verbrauchsprodukte, technische Pflegehilfsmittel und medizinische Hilfsmittel.
- Die Versorgung kann über einen zugelassenen Anbieter wie box4pflege.de organisiert werden – einfach, regelmäßig und ohne zusätzliche Kosten.
- Ein Wechsel des Versorgungsanbieters ist jederzeit möglich.
- Pflegehilfsmittel und Haushaltshilfe oder Pflegesachleistungen können parallel genutzt werden.
Inhaltsverzeichnis
Was ist Pflegehilfsmittelversorgung?
Der Begriff Pflegehilfsmittelversorgung bezeichnet den gesamten Prozess der Bereitstellung von Hilfsmitteln, die pflegebedürftige Menschen in ihrer häuslichen Pflege unterstützen. Sie umfasst die Antragstellung, die Genehmigung durch die Pflegekasse, die Auswahl geeigneter Produkte sowie die regelmäßige Lieferung direkt nach Hause.
Rechtliche Grundlage ist § 40 SGB XI, der Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad einen Anspruch auf Versorgung mit geeigneten Pflegehilfsmitteln einräumt. Das Ziel: die Pflege zu Hause erleichtern, Hygiene und Sicherheit gewährleisten und pflegende Angehörige entlasten.
Die drei Säulen der Pflegehilfsmittelversorgung

| Kategorie | Produkte (Beispiele) | Finanzierung | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Verbrauchs-Pflegehilfsmittel | Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Masken, Schutzschürzen | Pflegekasse bis 42 €/Monat | Monatlich erneuerbar |
| Technische Pflegehilfsmittel | Pflegebett, Rollator, Hausnotruf, Toilettenstuhl, Badewannenlifter | Pflegekasse (leihweise oder Kaufzuschuss) | Antrag erforderlich |
| Medizinische Hilfsmittel | Rollstuhl, Hörgerät, Prothesen, Kompressionsstrümpfe | Krankenkasse (ärztl. Rezept) | Verordnung nötig |
Mehr zum Unterschied: Hilfsmittel vs. Pflegehilfsmittel erklärt | Vollständiger Pflegehilfsmittelkatalog
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittelversorgung?
Den Anspruch auf Pflegehilfsmittelversorgung haben alle Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 (festgestellt durch den MDK oder MEDICPROOF)
- Pflege findet in einer häuslichen Umgebung statt (keine vollstationäre Heimunterbringung)
- Mitgliedschaft in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung
- Einsatz der Pflegehilfsmittel im Rahmen der häuslichen Pflege
ℹ️ Bereits ab Pflegegrad 1 möglich
Viele Familien wissen nicht, dass der Anspruch auf Verbrauchs-Pflegehilfsmittel bereits ab Pflegegrad 1 besteht. Selbst bei leichter Pflegebedürftigkeit können monatlich bis zu 42 € für Hygiene- und Schutzprodukte in Anspruch genommen werden.
Anspruch je nach Pflegegrad im Überblick
| Pflegegrad | Verbrauchs-Pflegehilfsmittel | Technische Pflegehilfsmittel | Pflegegeld |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | Bis 42 €/Monat | Eingeschränkt möglich | Kein Pflegegeld |
| Pflegegrad 2 | Bis 42 €/Monat | Möglich | 347 €/Monat |
| Pflegegrad 3 | Bis 42 €/Monat | Möglich | 599 €/Monat |
| Pflegegrad 4 | Bis 42 €/Monat | Möglich | 800 €/Monat |
| Pflegegrad 5 | Bis 42 €/Monat | Möglich | 990 €/Monat |
Weiterführende Informationen: Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2 | Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 3 | Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 4
Ablauf der Pflegehilfsmittelversorgung – Schritt für Schritt
Die Organisation der Pflegehilfsmittelversorgung muss nicht aufwendig sein. Mit dem richtigen Anbieter läuft der gesamte Prozess unkompliziert ab:
- Schritt 1: Pflegegrad beantragen und anerkennen lassen (beim MDK oder MEDICPROOF)
- Schritt 2: Versorgungsanbieter auswählen, der bei der Pflegekasse zugelassen ist (z. B. box4pflege.de)
- Schritt 3: Antrag auf Pflegehilfsmittelversorgung stellen – online, per Post oder telefonisch
- Schritt 4: Anbieter übernimmt die Kommunikation mit der Pflegekasse und holt die Genehmigung ein
- Schritt 5: Erste Lieferung der Pflegebox erfolgt direkt nach Hause – i. d. R. innerhalb weniger Werktage
- Schritt 6: Monatliche Lieferung läuft automatisch weiter – kein erneuter Aufwand für die Familie
Tipps zur Antragstellung: Pflegebox-Antrag richtig ausfüllen | Wie schnell kommt die erste Pflegebox?
Welche Produkte umfassen die Pflegehilfsmittelversorgung?
Im Rahmen der monatlichen Pflegehilfsmittelversorgung können verschiedene Verbrauchsprodukte bezogen werden. Die vollständige Liste der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch umfasst unter anderem:
| Produkt | Einsatzzweck | Typische Varianten |
|---|---|---|
| Einmalhandschuhe | Körperpflege, Verbandwechsel, Reinigung | Latex, Nitril, Vinyl; puderfrei |
| Händedesinfektion | Infektionsschutz für Pflegeperson und Pflegebedürftigen | Flüssig, Gel; VAH-gelistet |
| Flächendesinfektion | Reinigung pflegerelevanter Oberflächen | Spray, Tücher, Konzentrat |
| Bettschutzeinlagen | Schutz bei Inkontinenz | Einmal, Mehrweg; verschiedene Größen |
| Einmalschürzen | Schutz der Pflegeperson | PE-Folie, gebunden oder lose |
| Mundschutz/Masken | Infektionsschutz | Typ II, FFP2; verschiedene Ausführungen |
| Fingerlinge | Hygienische Pflegemaßnahmen | Latex, Nitril; verschiedene Größen |
Die 42-€-Pauschale – Herzstück der Versorgung
Die zentrale Finanzierungsgrundlage der Pflegehilfsmittelversorgung ist die monatliche Pflegehilfsmittelpauschale von 42 €. Diese Leistung wird von der Pflegekasse nach § 40 Abs. 2 SGB XI gewährt und gilt für alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad in häuslicher Pflege.
Pauschale 2025: 42 € pro Monat
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt die monatliche Pauschale für Verbrauchs-Pflegehilfsmittel 42 € (vorher 40 €). Sie kann monatlich und dauerhaft genutzt werden. Nicht verbrauchte Beträge können unter bestimmten Voraussetzungen auf Folgemonate übertragen werden.
Maximale Versorgung durch Kombination
Die Pflegehilfsmittelpauschale kann mit anderen Pflegeleistungen kombiniert werden, ohne dass eine Anrechnung erfolgt:
| Leistung | Betrag | Verhältnis zur Pflegehilfsmittelversorgung |
|---|---|---|
| Pflegehilfsmittel (Verbrauch) | bis 42 €/Monat | Unabhängige Leistung |
| Entlastungsbetrag | 131 €/Monat | Keine Anrechnung auf Pflegehilfsmittel |
| Pflegegeld | 347–990 €/Monat (PG 2–5) | Keine Anrechnung |
| Pflegesachleistungen | bis 761–2.200 €/Monat | Keine Anrechnung |
| Medizinische Hilfsmittel (Krankenkasse) | Je nach Produkt | Vollständig getrennte Leistung |
Mehr dazu: Werden Pflegehilfsmittel auf Haushaltshilfe angerechnet? | Pflegebox vs. Pflegesachleistung im Vergleich
Anbieter der Pflegehilfsmittelversorgung – Worauf sollte man achten?
Für die Pflegehilfsmittelversorgung gibt es verschiedene Wege. Entscheidend ist, einen bei der Pflegekasse zugelassenen Vertragspartner zu wählen, damit die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse erfolgt und keine Vorleistungen erbracht werden müssen.
| Guter Versorger | Ungünstiger Versorger |
|---|---|
| Ja, Zugelassener Vertragspartner der Pflegekasse | Nein, Kein zugelassener Vertragspartner |
| Ja, Direkte Abrechnung ohne Vorleistung | Nein, Vorleistung und Erstattungsantrag nötig |
| Ja, Monatliche Lieferung nach Hause | Nein, Nur Selbstabholung |
| Ja, Breites Produktsortiment | Nein, Eingeschränktes Sortiment |
| Ja, Einfacher Antragsprozess | Nein, Aufwendige Antragstellung |
| Ja, Persönliche Beratung ohne Zusatzkosten | Nein, Keine persönliche Beratung |
| Ja, Flexible Anpassung der Inhalte | Nein, Keine flexible Anpassung |
| Ja, Schnelle erste Lieferung | Nein, Lange Wartezeiten |
Mehr: Pflegehilfsmittel online bestellen bei box4pflege | Vorteile der Pflegebox-Anbieter | Pflegehilfsmittel online Anbieter Krankenkasse Abrechnung
Versorgungsanbieter wechseln – so geht es
Wer mit seinem bisherigen Pflegehilfsmittelversorger nicht zufrieden ist, kann jederzeit den Anbieter wechseln. Es besteht keine Bindungsfrist. Der Wechsel zu box4pflege.de ist einfach und unkompliziert:
- Neuen Anbieter (z. B. box4pflege.de) kontaktieren und Wechselwunsch äußern
- Neuer Anbieter übernimmt die Kommunikation mit der Pflegekasse
- Laufende Versorgung wird nahtlos übernommen – keine Versorgungslücke
- Erste Lieferung des neuen Anbieters erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Nicht alle Versorger bieten die gleiche Produktqualität, Auswahl oder den gleichen Service. Wer seit längerer Zeit keine Anpassung der Pflegebox vorgenommen hat, sollte prüfen, ob die aktuellen Produkte noch dem tatsächlichen Bedarf entsprechen.
Pflegehilfsmittelversorgung bei privater Pflegeversicherung
Auch Personen mit privater Pflegeversicherung haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Pflegehilfsmittelversorgung. Hier gelten vergleichbare Regelungen, jedoch variieren Umfang und Erstattungsmodalitäten je nach Versicherungsvertrag.
Pflegehilfsmittelversorgung in besonderen Situationen
Bei Inkontinenz
Bei Inkontinenz kann die Pflegehilfsmittelversorgung um spezifische Produkte ergänzt werden. Bettschutzeinlagen zählen zu den erstattungsfähigen Verbrauchsprodukten. Inkontinenzhilfsmittel selbst fallen häufig in den Bereich der Krankenkasse.
Bei besonderen Erkrankungen (Demenz, Arthrose u. a.)
Für Menschen mit besonderen Erkrankungen können spezifische Pflegehilfsmittel in die Versorgung aufgenommen werden. Pflegebox für Menschen mit besonderen Erkrankungen bietet hier individuelle Anpassungsmöglichkeiten.
Beim Wechsel von stationär zu häuslich
Wer nach einem Krankenhausaufenthalt oder Kurzzeitpflegeaufenthalt wieder nach Hause zurückkehrt, kann sofort die Pflegehilfsmittelversorgung beantragen oder wiederaufnehmen. Eine erneute Beantragung des Pflegegrades ist nicht notwendig, sofern dieser bereits anerkannt ist.
Pflegehilfsmittelversorgung leicht gemacht – mit der Pflegebox von box4pflege.de
Die Pflegebox von box4pflege.de ist der einfachste Weg, die monatliche Pflegehilfsmittelversorgung zu organisieren. Als zugelassener Vertragspartner aller gesetzlichen Pflegekassen übernimmt box4pflege.de den gesamten Ablauf – von der Antragstellung bis zur regelmäßigen Lieferung.
Ihre Vorteile im Überblick
| Vorteil | Detail |
|---|---|
| Keine Vorleistung | Direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse |
| Kein monatlicher Aufwand | Automatische monatliche Lieferung nach einmaliger Anmeldung |
| Individuelle Anpassung | Produktzusammenstellung nach Ihrem persönlichen Bedarf |
| Schnelle erste Lieferung | Erste Pflegebox i. d. R. innerhalb weniger Werktage |
| Kompetente Beratung | Persönlicher Service bei Fragen zu Ihrer Versorgung |
| Wechsel jederzeit möglich | Keine Mindestlaufzeit, kein Kündigungsaufwand |
Häufige Fragen (FAQ) – Pflegehilfsmittelversorgung
Was bedeutet Pflegehilfsmittelversorgung?
Die Pflegehilfsmittelversorgung bezeichnet die regelmäßige, organisierte Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln für pflegebedürftige Menschen zu Hause. Sie umfasst Verbrauchsprodukte (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz), technische Hilfsmittel (Pflegebett, Rollator) und die Abstimmung mit der Pflegekasse. Rechtsgrundlage ist § 40 SGB XI.
Ab wann hat man Anspruch auf Pflegehilfsmittelversorgung?
Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1, sofern die Pflege in einer häuslichen Umgebung stattfindet. Eine vollstationäre Heimunterbringung schließt den Anspruch auf Verbrauchs-Pflegehilfsmittel in der Regel aus.
Wie läuft die Pflegehilfsmittelversorgung ab?
Nach Anerkennung des Pflegegrades wählt man einen zugelassenen Versorgungsanbieter, stellt einmalig einen Antrag und erhält die Pflegebox monatlich direkt nach Hause. Die Abrechnung läuft direkt über die Pflegekasse. Ein guter Anbieter wie box4pflege.de übernimmt dabei den gesamten Antragsprozess.
Wie viel zahlt die Pflegekasse für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln?
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 € monatlich für Verbrauchs-Pflegehilfsmittel. Dieser Betrag gilt seit Januar 2025 und kann dauerhaft monatlich genutzt werden.
Kann ich den Versorgungsanbieter wechseln?
Ja. Ein Wechsel des Pflegehilfsmittelversorgers ist jederzeit möglich und ohne Kündigungsfrist. Der neue Anbieter übernimmt in der Regel die gesamte Abwicklung, sodass keine Versorgungslücke entsteht.
Werden Pflegehilfsmittel auf andere Pflegeleistungen angerechnet?
Nein. Die Pflegehilfsmittelversorgung ist eine eigenständige Leistung und wird weder auf das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen noch den Entlastungsbetrag angerechnet.
Was passiert, wenn die Pflegekasse die Versorgung nicht genehmigt?
Eine Ablehnung ist bei Verbrauchs-Pflegehilfsmitteln unwahrscheinlich, wenn alle Voraussetzungen (Pflegegrad + häusliche Pflege) erfüllt sind. Bei Ablehnung hat man das Recht auf Widerspruch – innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids.
Gibt es eine Pflegehilfsmittelversorgung auch für Kinder?
Ja. Kinder mit anerkanntem Pflegegrad haben denselben gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittelversorgung wie Erwachsene. Die Produkte können entsprechend angepasst werden. Mehr: Pflegegrad für Kinder