Pflegehilfsmittelkatalog – Übersicht, Liste & Leistungen

Pflegehilfsmittelkatalog mit allen Leistungen: Verbrauchs-Pflegehilfsmittel wie Handschuhe und Desinfektion sowie technische Hilfsmittel wie Pflegebetten

Der Pflegehilfsmittelkatalog ist das offizielle Verzeichnis der Pflegekassen mit allen erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln. Er umfasst technische Hilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern. Anspruch besteht ab Pflegegrad und bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Pflegekräfte.

Wichtige Erkenntnisse

  • Der Pflegehilfsmittelkatalog listet alle Pflegehilfsmittel, die von der Pflegekasse übernommen werden können.
  • Er umfasst technische Pflegehilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (mit 42-€-Pauschale).
  • Anspruch besteht ab Pflegegrad 1, wenn die Pflege im häuslichen Umfeld erfolgt.
  • Technische Hilfsmittel sind meist genehmigungspflichtig, Verbrauchsmittel werden monatlich erstattet.
  • Der Katalog orientiert sich an den offiziellen Produktgruppen PG 50–54 des GKV-Spitzenverbands.

Was ist der Pflegehilfsmittelkatalog?

Der Pflegehilfsmittelkatalog ist das offizielle Verzeichnis der Pflegeversicherung und definiert, welche Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse übernommen werden können. Er dient dazu, pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen eine klare Orientierung zu geben, welche Produkte die häusliche Pflege erleichtern, die Selbstständigkeit fördern oder Beschwerden lindern. Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), das den Leistungsanspruch für Pflegehilfsmittel festlegt.

Während das allgemeine Hilfsmittelverzeichnis der Krankenversicherung medizinische Hilfsmittel wie Rollstühle oder Hörgeräte abbildet, konzentriert sich der Pflegehilfsmittelkatalog auf Produkte, die speziell für die häusliche Pflege gedacht sind. Dazu zählen sowohl technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Notrufsysteme als auch zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die über die 42-€-Pauschale monatlich erstattet werden können.

Der Katalog wird zentral vom GKV-Spitzenverband verwaltet und ist in verschiedene Produktgruppen (PG 50–54) unterteilt. Diese Struktur ermöglicht es Versicherten, Angehörigen und Pflegekräften, passende Hilfsmittel schnell zu finden und deren Erstattungsstatus zu prüfen.

Welche Pflegehilfsmittel stehen im Katalog? (Mit vollständiger Tabelle)

Der Pflegehilfsmittelkatalog gliedert alle erstattungsfähigen Produkte in die offiziellen Produktgruppen PG 50–54. Diese Struktur stammt aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands und bildet die Grundlage dafür, welche Hilfsmittel von der Pflegekasse übernommen werden können.

Im folgenden Überblick sind die wichtigsten Pflegehilfsmittel je Produktgruppe dargestellt – inklusive Nutzen, Erstattungsstatus und typischen Einsatzbereichen.

Tabelle: Pflegehilfsmittel im Katalog (PG 50–54)

Produktgruppe (PG)BeispieleNutzen für die PflegeErstattungsstatus
PG 50 – Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der PflegePflegebetten, Lagerungshilfen, Pflegeoveralls, TransferhilfenErleichtern Lagerung, Transfers und tägliche PflegeMeist genehmigungspflichtig, oft leihweise
PG 51 – Körperpflege & HygieneWaschsysteme, Duschhilfen, Toilettenstühle, BettschutzeinlagenUnterstützen tägliche Hygiene und HautschutzTeilweise genehmigungspflichtig
PG 52 – Mobilität & selbstständige LebensführungHausnotrufsysteme, Rollhilfen, Greifhilfen, Anti-Rutsch-HilfenFördern Sicherheit & Selbstständigkeit im AlltagJe nach Produkt genehmigungspflichtig
PG 54 – Pflegehilfsmittel zum VerbrauchEinmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Masken, Schutzschürzen, FingerlingeHygiene & Schutz bei der täglichen PflegeMonatlich bis 42 € erstattungsfähig

Diese Produktgruppen decken nahezu alle Bereiche der häuslichen Pflege ab – von Sicherheit und Mobilität bis hin zu Hygiene und Pflegeerleichterung. Besonders relevant für viele Familien ist die PG 54, da diese Verbrauchsprodukte ohne Genehmigung und monatlich automatisiert über Anbieter wie box4pflege.de bezogen werden können.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Anspruch & Vorteile (42-€-Pauschale)

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mit monatlichem Anspruch: Handschuhe, Desinfektionsmittel, Masken und Bettschutzeinlagen

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gehören zu den wichtigsten Leistungen im Pflegehilfsmittelkatalog, da sie täglich benötigt werden und ohne vorherige Genehmigung durch die Pflegekasse erstattet werden. Anspruch auf die monatliche 42-€-Pauschale haben alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1–5, die im häuslichen Umfeld betreut werden.

Typische Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Diese Produkte dienen dem Infektionsschutz und der täglichen Pflege Hygiene:

  • Einmalhandschuhe
  • Bettschutzeinlagen (z. B. saugende Unterlagen)
  • Flächendesinfektion
  • Händedesinfektion
  • Schutzschürzen
  • Masken
  • Fingerlinge

Viele Angehörige und Pflegekräfte nutzen Anbieter wie box4pflege.de, um diese Produkte monatlich automatisch zu erhalten. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse, sodass Pflegehaushalte entlastet werden.

Die 42-€-Pauschale wird nicht an Pflegebedürftige ausgezahlt, sondern direkt zwischen Anbieter und Pflegekasse abgerechnet. Für Versicherte entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten.

Vorteile der 42-€-Pauschale auf einen Blick

  • Keine Genehmigung erforderlich.
  • Monatliche Erstattung bis 42 €.
  • Sichere und hygienische Pflege zu Hause.
  • Automatische Lieferung über Anbieter wie box4pflege.de möglich.
  • Hohe Entlastung für pflegende Angehörige.

Durch die Pauschale ist sichergestellt, dass alle Haushalte mit Pflegebedarf jederzeit ausreichend Hygiene- und Schutzmaterial haben, um Infektionen und Hautreizungen zu vermeiden.

Technische Pflegehilfsmittel: Beispiele, Genehmigung & Kosten

Technische Pflegehilfsmittel sind langlebige Geräte, die die häusliche Pflege erleichtern oder pflegebedürftigen Personen mehr Sicherheit und Selbstständigkeit ermöglichen. Anders als Verbrauchsprodukte müssen technische Hilfsmittel häufig vorab von der Pflegekasse genehmigt werden. Viele Produkte werden leihweise zur Verfügung gestellt, um Kosten zu reduzieren.

Beispiele für technische Pflegehilfsmittel (PG 50–52)

Diese Produkte sind im Pflegehilfsmittelkatalog gelistet und je nach Bedarf beantragbar:

  • Pflegebett (mit Höhenverstellung & Seitengittern)
  • Lagerungshilfen (z. B. Keilkissen, Aufrichthilfen)
  • Hausnotrufsysteme
  • Toilettenstuhl / Duschstuhl
  • Rollhilfen & Anti-Rutsch-Hilfen
  • Transferhilfen (Rutschbrett, Drehscheibe)
  • Pflegeoveralls

Genehmigungspflicht – wann ist sie notwendig?

Eine vorherige Genehmigung durch die Pflegekasse ist typischerweise erforderlich, wenn:

  • das Hilfsmittel technisch oder medizinisch komplex ist,
  • Kosten über dem Verbrauchsbereich liegen,
  • eine Leihstellung vorgesehen ist,
  • eine individuelle Begründung notwendig erscheint (z. B. Pflegebett, Notrufsystem).
Für viele technische Pflegehilfsmittel reicht eine kurze pflegerische Begründung, oft mit Unterstützung der Pflegeberatung. Ein ärztliches Rezept ist nicht zwingend, kann die Bewilligung aber erleichtern.

Kosten & Zuzahlungen

  • Die meisten technischen Pflegehilfsmittel werden leihweise gestellt – dadurch entstehen für Versicherte kaum eigene Kosten.
  • Bei Anschaffung (statt Leihgabe) gilt bei vielen Produkten eine gesetzliche Zuzahlung von 10 €, jedoch maximal bis zu den im Katalog definierten Höchstbeträgen.
  • Reparaturen und Wartungen übernimmt in der Regel die Pflegekasse oder der Anbieter.

Technische Pflegehilfsmittel tragen wesentlich dazu bei, Stürze zu vermeiden, Transfers zu erleichtern und Angehörige spürbar zu entlasten.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt. Pflegebedürftige erhalten Leistungen aus dem Pflegehilfsmittelkatalog, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Regeln sollen sicherstellen, dass notwendige Hilfsmittel schnell und unbürokratisch bereitgestellt werden können.

Die wichtigsten Anspruchsvoraussetzungen

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn sie:

  • einen anerkannten Pflegegrad (1–5) besitzen
  • zu Hause gepflegt werden
    • durch Angehörige
    • durch Freunde/Bekannte
    • durch einen ambulanten Pflegedienst
  • eine pflegerische Notwendigkeit für das jeweilige Hilfsmittel haben
  • keine vergleichbare Ausstattung bereits über die Krankenversicherung erhalten

Was die Pflegekasse zusätzlich prüft

Die Pflegekasse bewertet, ob:

  • das Hilfsmittel die Pflege erleichtert,
  • Beschwerden lindert,
  • die Selbstständigkeit fördert,
  • oder eine Gefahrensituation reduziert (z. B. Sturzrisiko).
Eine ärztliche Verordnung ist nicht verpflichtend, kann aber in Zweifelsfällen hilfreich sein. Für Verbrauchsmittel (42-€-Pauschale) ist keine Genehmigung notwendig.

Wer ist ausgeschlossen?

Keinen Anspruch haben Personen:

  • ohne Pflegegrad,
  • die stationär gepflegt werden (z. B. Pflegeheim),
  • oder deren Bedarf ausschließlich über die Krankenversicherung gedeckt wird.

Damit ist klar geregelt, dass die Leistungen des Pflegehilfsmittelkatalogs primär für die häusliche Pflege gedacht sind.

Pflegehilfsmittel beantragen – Schritt für Schritt erklärt

Der Antrag auf Pflegehilfsmittel hängt stark davon ab, welche Art von Hilfsmittel benötigt wird. Grundsätzlich unterscheidet die Pflegekasse zwischen:

  • Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (PG 54) → monatlich bis 42 € erstattungsfähig, keine Genehmigung erforderlich
  • Technischen Pflegehilfsmitteln (PG 50–52) → meist genehmigungspflichtig, häufig leihweise überlassen
Wichtig:
box4pflege.de übernimmt ausschließlich die Beantragung, Abrechnung und Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (PG 54). Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme müssen direkt bei der Pflegekasse oder dem entsprechenden Anbieter beantragt werden. Damit Nutzer sofort wissen, was möglich ist, sind beide Wege unten separat erklärt.

A. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch über box4pflege.de (PG 54)

(Einfachster und schnellster Weg – keine Genehmigung nötig)

Schritt 1: Anspruch prüfen

Anspruch besteht, wenn:

  • ein Pflegegrad (1–5) vorliegt
  • die Pflege zu Hause erfolgt

Keine Genehmigung notwendig – Verbrauchsmittel werden automatisch erstattet.

Schritt 2: Antrag über box4pflege.de ausfüllen

box4pflege.de übernimmt:

  • den kompletten Antrag,
  • die Kommunikation mit der Pflegekasse,
  • die laufende Abrechnung der 42-€-Pauschale.

Nutzer müssen nur:

  • persönliches Profil ausfüllen
  • Pflegegrad angeben
  • gewünschte Artikel auswählen

Schritt 3: Monatliche Lieferung erhalten

Nach Bestätigung durch die Pflegekasse:

  • Lieferung erfolgt jeden Monat automatisch
  • Keine erneute Beantragung notwendig
  • Bedarf kann jederzeit angepasst werden
Für Versicherte entstehen keine Kosten, da die Abrechnung vollständig über die Pflegekasse erfolgt.

B. Technische Pflegehilfsmittel (PG 50–52)

(Nicht über box4pflege.de – direkt über die Kasse oder Fachanbieter beantragen)

Typische technische Hilfsmittel:

  • Pflegebett
  • Toilettenstuhl
  • Lagerungshilfen
  • Rollhilfen
  • Hausnotrufsysteme

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Erforderlich sind:

  • kurze Begründung der Notwendigkeit
  • ggf. ärztliche Empfehlung
  • Pflegegradnachweis

Schritt 2: Prüfung & Genehmigung

Die Pflegekasse entscheidet:

  • Bewilligung (häufig als Leihgerät)
  • Nachfragen (z. B. Pflegeberatung)
  • Ablehnung → Widerspruch möglich

Schritt 3: Lieferung & Einrichtung

Bei Bewilligung:

  • Gerät wird geliefert
  • montiert oder erklärt
  • Wartung & Reparatur übernimmt der Anbieter oder die Kasse

Wichtiges Fazit für Nutzer

HilfsmittelartAntrag über box4pflege.deGenehmigung nötig?Erstattung
Verbrauchs-Hilfsmittel (PG 54)JaNeinBis 42 € / Monat
Technische Hilfsmittel (PG 50–52)NeinOft jaLeihweise oder Kauf mit Zuzahlung

So verstehen Nutzer sofort, wofür box4pflege.de der richtige Ansprechpartner ist.

Pflegehilfsmittelkatalog der privaten Pflegeversicherung (PKV)

Privat Pflegeversicherte haben – genau wie gesetzlich Versicherte – Anspruch auf Pflegehilfsmittel nach SGB XI, denn die private Pflegepflichtversicherung (PPV) muss denselben Leistungsumfang wie die gesetzliche Pflegeversicherung (GKV) bieten. Das bedeutet: Pflegehilfsmittel, die im gesetzlichen Pflegehilfsmittelkatalog aufgeführt sind, müssen auch von privaten Versicherern erstattet werden.

Warum gibt es trotzdem Unterschiede?

Obwohl der Leistungsanspruch identisch ist, kann es in der PKV Unterschiede geben bei:

  • Ablauf & Antragstellung
  • Form der Kostenerstattung
  • internen Hilfsmittellisten (PKV-spezifische Kataloge)
  • erforderlichen Nachweisen

Private Versicherer führen häufig eigene Hilfsmittellisten, die jedoch mindestens den gesetzlichen Mindeststandard (Pflegehilfsmittel nach SGB XI) abdecken müssen.

Wie funktioniert die Erstattung in der PKV?

Während die gesetzliche Pflegekasse häufig direkt mit dem Anbieter abrechnet, läuft der Prozess in der privaten Pflegeversicherung oft über Kostenerstattung:

  1. Versicherte erhalten eine Rechnung (z. B. für Verbrauchsprodukte).
  2. Sie reichen diese bei ihrer PKV ein.
  3. Die PKV erstattet die Kosten gemäß Tarif und SGB-XI-Anspruch.
Obwohl die Erstattungspflicht identisch ist, können die Vorgaben zur Einreichung, Formulare oder Nachweise je nach Versicherung variieren. Nutzer sollten deshalb immer ihren Tarif prüfen.

Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die PKV?

Da die PPV denselben Leistungsumfang wie die GKV bieten muss, umfasst sie:

1. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54)

  • Einmalhandschuhe
  • Bettschutzeinlagen
  • Desinfektionsmittel
  • Schutzschürzen
  • Masken
  • Fingerlinge

Erstattet bis zu 42 € monatlich, wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung.

2. Technische Pflegehilfsmittel (PG 50–52)

  • Pflegebetten
  • Lagerungshilfen
  • Dusch- & Toilettenhilfen
  • Hausnotrufsysteme
  • Transferhilfen

Auch hier gilt: Die PKV muss die gleichen Leistungen ermöglichen wie die GKV, inklusive Leihmodellen oder Kostenerstattung – abhängig vom individuellen Tarif.

Rolle von box4pflege.de für PKV-Versicherte

box4pflege.de übernimmt ausschließlich die Abwicklung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54).

Für PKV-Versicherte bedeutet das:

  • Sie bestellen ihre Verbrauchsprodukte wie gewohnt über box4pflege.de.
  • Statt direkter Abrechnung mit der Pflegekasse erhalten sie eine Rechnung.
  • Diese reichen sie anschließend bei ihrer privaten Pflegeversicherung ein.
  • Die PKV erstattet die Kosten gemäß SGB XI und Tarifbedingungen.

So profitieren auch PKV-Versicherte von der monatlichen, automatischen Lieferung – nur der Abrechnungsweg ist anders.

Pflegehilfsmittel bequem über box4pflege.de erhalten

Für viele Pflegebedürftige und Angehörige ist die Versorgung mit Verbrauchs-Pflegehilfsmitteln eine monatliche Herausforderung. Genau hier unterstützt box4pflege.de – mit einem einfachen, sicheren und vollständig digitalisierten Prozess, der den Bezug aller Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54) erleichtert.

Wichtig:
box4pflege.de übernimmt ausschließlich die Versorgung mit Verbrauchshilfsmitteln (PG 54), nicht mit technischen Hilfsmitteln.

Welche Vorteile bietet box4pflege.de?

1. Keine Bürokratie – Antrag wird übernommen

box4pflege.de übernimmt den kompletten Prozess:

  • Vorbereitung des Antrags
  • Kommunikation mit der Pflegekasse (GKV)
  • Dokumentenprüfung
  • Laufende Abrechnung der 42-€-Pauschale

Für PKV-Versicherte:

  • einfache Bestellung
  • monatliche Rechnung
  • Einreichung bei der PKV zur Erstattung

2. Monatliche Lieferung direkt nach Hause

Nach der Bestätigung durch die Pflegekasse:

  • Komplette Lieferung aller Verbrauchs-Hilfsmittel
  • Monatlich automatisch, ohne erneute Beantragung
  • Versandkostenfrei
  • Menge und Produkte flexibel anpassbar

Dies entlastet Angehörige und sorgt dafür, dass Pflegehaushalte immer ausreichend ausgestattet sind.

3. Hochwertige Produkte aus allen wichtigen Kategorien (PG 54)

box4pflege.de liefert ausschließlich geprüfte Produkte wie:

  • Einmalhandschuhe
  • Bettschutzeinlagen
  • Hände- & Flächendesinfektion
  • Schutzschürzen
  • Masken
  • Fingerlinge

Alle Produkte entsprechen den gesetzlichen Vorgaben für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

4. Maximale Entlastung für Pflegehaushalte

Mit box4pflege.de müssen sich Nutzer um nichts mehr kümmern:

  • keine Formulare
  • keine Telefonate mit der Pflegekasse
  • keine monatlichen Nachbestellungen
  • keine Kosten
Die 42-€-Pauschale wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Für Pflegebedürftige entstehen keinerlei Eigenkosten.

Für wen eignet sich box4pflege.de besonders?

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5
  • Angehörige, die entlastet werden möchten
  • Ambulante Pflegehaushalte
  • Menschen, die ihre Pflegehilfsmittel einfach & zuverlässig erhalten möchten

box4pflege.de macht die Versorgung mit Verbrauchs-Pflegehilfsmitteln so leicht wie möglich – digital, automatisch und sorgenfrei.

FAQ – Pflegehilfsmittelkatalog

Was gehört zum Pflegehilfsmittelkatalog?

Der Pflegehilfsmittelkatalog umfasst technische Hilfsmittel und Verbrauchsprodukte, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden reduzieren oder Sicherheit erhöhen. Er basiert auf den Produktgruppen PG 50–54 und legt fest, welche Hilfsmittel von der Pflegeversicherung übernommen werden können.

Wie funktioniert die 42-€-Pauschale für Verbrauchsprodukte?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5 erhalten monatlich bis zu 42 € für Verbrauchsprodukte wie Handschuhe, Desinfektion oder Bettschutzeinlagen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse – etwa über box4pflege.de – ohne Eigenkosten für den Versicherten.

Müssen Pflegehilfsmittel immer genehmigt werden?

Verbrauchsprodukte (PG 54) benötigen keine Genehmigung. Technische Pflegehilfsmittel (PG 50–52) müssen jedoch meistens vorab von der Pflegekasse geprüft und genehmigt werden, da sie komplexer und kostenintensiver sind oder als Leihgeräte bereitgestellt werden.

Wer darf Pflegehilfsmittel beantragen?

Pflegehilfsmittel können beantragt werden von Pflegebedürftigen selbst, Angehörigen, rechtlichen Betreuern oder ambulanten Pflegediensten. Voraussetzung ist eine häusliche Pflege sowie ein anerkannter Pflegegrad. Bei Verbrauchsprodukten übernimmt box4pflege.de den Antrag vollständig.

Was tun, wenn der Antrag auf technische Pflegehilfsmittel abgelehnt wird?

Bei Ablehnung kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden. Eine zusätzliche pflegerische oder ärztliche Begründung erhöht die Erfolgschancen. Hilfe bieten Pflegedienste, Pflegeberater oder sozialrechtliche Beratungsstellen.

Gibt es Unterschiede zwischen GKV und PKV beim Pflegehilfsmittelkatalog?

Die Leistungsansprüche sind gleich, da beide nach SGB XI arbeiten. Unterschiede bestehen jedoch im Abrechnungsprozess: GKV rechnet direkt ab, PKV meist per Kostenerstattung. Die Produktgruppen und Hilfsmittel sind jedoch identisch.

Können PKV-Versicherte box4pflege.de nutzen?

Ja. PKV-Versicherte können Verbrauchsprodukte wie gewohnt über box4pflege.de bestellen. Sie erhalten eine Rechnung, reichen diese bei ihrer privaten Pflegeversicherung ein und erhalten die Erstattung gemäß Tarif und gesetzlichen Vorgaben.

Fazit

Der Pflegehilfsmittelkatalog ist eine zentrale Orientierungshilfe für alle Pflegehaushalte. Er legt verbindlich fest, welche Hilfsmittel von der Pflegeversicherung übernommen werden und wie sie beantragt werden können.

Für Pflegebedürftige bedeutet das: mehr Sicherheit, weniger Bürokratie und eine klare Struktur für die tägliche Versorgung.

Während technische Hilfsmittel oft eine Genehmigung erfordern, lassen sich Verbrauchsprodukte besonders einfach beziehen – vor allem über digitale Anbieter wie box4pflege.de, die den gesamten Prozess übernehmen.

So bleibt im Pflegealltag mehr Zeit für das, was wirklich zählt: gute Betreuung und Entlastung für alle Beteiligten.

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