
Pflegekassen übernehmen Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 42 € monatlich (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Unten findest du geschätzte Marktpreise für 2025 (zur Orientierung; tatsächliche Preise können je nach Hersteller, Verpackungsgröße und Vertragspartner variieren):
| Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch) | Schätzpreis 2025 (ca.) | Einsatzbereich |
|---|---|---|
| Einmalhandschuhe (100 Stk.) | 5 – 10 € | Hygieneschutz bei Pflege |
| Bettschutzeinlagen (25 Stk., 60 × 90 cm) | 12 – 20 € | Schutz für Bett / Matratze |
| Händedesinfektion (500 ml) | 5 – 13 € | Händehygiene bei Pflege |
| Flächendesinfektion (1 l) | 6 – 14 € | Reinigung / Keimschutz |
| Mund- und Nasenschutz (50 Stk.) | 2,5 – 8 € | Infektionsschutz bei Kontakt |
| Schutzschürzen (10 / 100 Stk.) | 1,8 – 15 € | Schutz der Kleidung |
| Fingerlinge (100 Stk.) | 2 – 5 € | Punktuelle Hygiene / Wundpflege |
Erstattung: Bei häuslicher Pflege und Pflegegrad 1 oder höher werden Kosten bis zu 42 € pro Monat übernommen; darüber hinausgehende Kosten trägt der Versicherte selbst.
Wichtige Erkenntnisse – Pflegehilfsmittel Liste Preise
- Pflegekassen erstatten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € pro Monat (§ 40 SGB XI).
- Zu den wichtigsten Artikeln gehören Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Masken, Schutzschürzen und Fingerlinge.
- Preise 2025 liegen – je nach Hersteller – zwischen 2 € und 20 € pro Produktgruppe.
- Die 42-€-Pauschale gilt bundesweit für alle Pflegekassen ab Pflegegrad 1.
- Die tatsächlichen Marktpreise werden vom GKV-Spitzenverband regelmäßig überprüft.
- Produkte können monatlich kombiniert werden, solange der Gesamtwert 42 € nicht überschreitet.
- Über box4pflege.de kann der Antrag schnell online gestellt und die Pflegebox automatisch geliefert werden.
Inhaltsverzeichnis
WWas sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch? (§ 40 SGB XI)
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die im Pflegealltag regelmäßig genutzt und anschließend entsorgt werden.
Sie sind kein Luxus, sondern ein wesentlicher Bestandteil der häuslichen Pflege, um Hygiene, Gesundheitsschutz und Pflegeerleichterung sicherzustellen.
Gesetzliche Grundlage
Nach § 40 Abs. 2 SGB XI übernehmen Pflegekassen die Kosten,
„wenn die Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung von Beschwerden beitragen oder dem Pflegebedürftigen eine selbständigere Lebensführung ermöglichen.“
Diese Regelung gilt bundesweit und wird vom GKV-Spitzenverband überwacht.
Typische Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
| Produkt | Verwendung | Beispiel |
| Einmalhandschuhe | Schutz vor Körperflüssigkeiten, Hygiene | Nitril, Latex oder Vinyl |
| Bettschutzeinlagen | Verhindern Durchfeuchtung von Bett / Möbeln | 60×90 cm Einlagen |
| Händedesinfektion | Saubere Hände für Pflegeperson & Angehörige | 500 ml Pumpflasche |
| Flächendesinfektion | Reinigung von Oberflächen & Sanitärbereich | 1 l Desinfektionsmittel |
| Schutzschürzen | Schutz der Kleidung bei Körperpflege | Einweg- oder Mehrweg |
| Mundschutz / Masken | Infektionsschutz bei engem Kontakt | OP-Masken oder FFP2 |
| Fingerlinge | Punktuelle Hygiene / Wundversorgung | 100 Stück-Packung |
Anspruchsvoraussetzungen
- Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 1–5
- Pflege erfolgt im häuslichen Umfeld (z. B. Wohnung, Pflege-WG)
- Kein stationärer Aufenthalt in Pflegeheimen
- Antrag bei der Pflegekasse oder über einen autorisierten Anbieter
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 42 € monatlich — unabhängig davon, welche Produkte kombiniert werden.
Hinweis: Technische Hilfsmittel (z. B. Pflegebetten, Rollatoren, Hausnotrufsysteme) sind nicht Teil dieser Pauschale und müssen separat beantragt werden.
Pflegehilfsmittel Liste Preise 2025 – Übersicht mit aktuellen Preisen
Die folgende Tabelle zeigt die gängigen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mit den durchschnittlichen Marktpreisen 2025.
Die Werte beruhen auf den Preisangaben der AOK, des GKV-Spitzenverbands, und marktführender Anbieter (Stand: Oktober 2025).
| Pflegehilfsmittel | Durchschnittspreis 2025 (€) | Beschreibung / Verwendung |
| Einmalhandschuhe (100 Stk.) | 5 – 10 € | Schutz bei Körperpflege, Inkontinenz, Reinigung |
| Bettschutzeinlagen (25 Stk., 60×90 cm) | 12 – 20 € | Schutz der Matratze / Bettwäsche vor Feuchtigkeit |
| Händedesinfektion (500 ml) | 5 – 13 € | Händehygiene für Pflegeperson und Pflegebedürftige |
| Flächendesinfektion (1 l) | 6 – 14 € | Desinfektion von Wasch- und Pflegeflächen |
| Schutzschürzen (10 / 100 Stk.) | 1,8 – 15 € | Schutz der Kleidung während der Pflege |
| Mund- und Nasenschutz (50 Stk.) | 2,5 – 8 € | Infektionsschutz bei engem Kontakt |
| Fingerlinge (100 Stk.) | 2 – 5 € | Zielgerichtete Hygiene / Wundpflege |
| Schutzservietten (100 Stk.) | 4 – 6 € | Zusätzlicher Schutz bei der Nahrungsaufnahme |
| Einmalunterlagen (30 Stk.) | 10 – 17 € | Ersatz oder Ergänzung zu Bettschutzeinlagen |
| Pflegeoverall (1 Stk.) | 22 – 35 € | Zusätzlicher Schutz bei Demenzpatienten (nicht erstattungsfähig) |
Hinweis:
Nur die als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch anerkannten Produkte werden durch die Pflegekasse (z. B. AOK, TK, DAK, Barmer) mit bis zu 42 € pro Monat erstattet.
Technische Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl, Pflegebett) sind nicht enthalten.
Kostenübernahme durch Pflegekasse – 42 € monatlich erklärt
Pflegekassen – darunter die AOK, Barmer, TK und DAK – übernehmen die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu einer monatlichen Pauschale von 42 € (§ 40 SGB XI).
Diese Leistung gilt bundesweit und ist seit 01.01.2025 gesetzlich bestätigt.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
- Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 1 bis 5.
- Pflege erfolgt im häuslichen Umfeld (nicht stationär).
- Pflegehilfsmittel dienen der Hygiene oder Erleichterung der Pflege.
- Antrag erfolgt über die jeweilige Pflegekasse oder einen zugelassenen Anbieter.
Die Genehmigung gilt dauerhaft, solange häusliche Pflege besteht.
Pflegebedürftige müssen keine Eigenanteile leisten, sofern die Gesamtsumme 42 € nicht übersteigt.
Wichtige Details zur Erstattung
| Aspekt | Erklärung |
| Leistungsumfang | 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch |
| Zahlungsart | Direkte Abrechnung durch Vertragspartner oder Erstattung nach Kauf |
| Abdeckung | Gilt für alle gesetzlichen Pflegekassen (§ 40 SGB XI) |
| Gültigkeit | Ab Pflegegrad 1; unabhängig von Einkommen oder Pflegestufe |
| Nachweise | Pflegegradbescheid & Nachweis häuslicher Pflege |
| Verlängerung | Automatisch, solange Anspruch besteht |
Hinweis: Bei einem höheren monatlichen Bedarf müssen zusätzliche Kosten privat getragen werden. Die Pflegekasse erstattet maximal 42 € pro Monat.
Unterschied: Verbrauchsartikel vs. technische Hilfsmittel
Pflegebedürftige und Angehörige verwechseln häufig Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mit technischen Hilfsmitteln.
Beide dienen der Unterstützung im Pflegealltag – sie unterscheiden sich jedoch deutlich in Art, Nutzung und Kostenerstattung.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Werden regelmäßig verbraucht und nach Gebrauch entsorgt.
- Dienen der Hygiene, Erleichterung der Pflege und Infektionsvermeidung.
- Kostenübernahme: bis 42 € monatlich durch die Pflegekasse (§ 40 SGB XI).
- Beispiele: Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen, Masken.
Technische Hilfsmittel
- Werden mehrfach oder dauerhaft genutzt.
- Dienen der Mobilität, Sicherheit oder Pflegeerleichterung.
- Kostenübernahme: über die Krankenkasse oder Pflegekasse nach ärztlicher Verordnung.
- Beispiele: Pflegebett, Rollstuhl, Hausnotrufsystem, Lagerungshilfen.
| Kategorie | Typische Beispiele | Zuständige Kasse | Erstattung |
| Verbrauchsartikel | Handschuhe, Desinfektion, Einlagen | Pflegekasse | Bis 42 € / Monat |
| Technische Hilfsmittel | Pflegebett, Notrufsystem, Rollstuhl | Kranken- oder Pflegekasse | Einzelfallprüfung, ggf. Zuzahlung |
Wichtig: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können ohne Rezept beantragt werden, während technische Hilfsmittel in der Regel eine ärztliche Verordnung benötigen.
Preisentwicklung 2025 – Wie ändern sich die Pflegehilfsmittelpreise?
Seit 2023 sind die Preise für Pflegehilfsmittel leicht gestiegen, vor allem durch Inflation, gestiegene Rohstoffkosten und Transportpreise.
Laut dem Statistischen Bundesamt lag die durchschnittliche Preissteigerung im Pflege- und Hygienesegment 2024–2025 bei ca. 3,8 %.
Hauptgründe für Preisänderungen
- Materialkosten: Nitril- und Latexpreise sind im Vergleich zu 2022 um rund 5 % gestiegen.
- Lieferketten & Energie: Desinfektionsmittel und Einmalprodukte verteuerten sich durch höhere Produktions- und Versandkosten.
- Marktbereinigung: Viele kleine Hersteller sind nach der Pandemie aus dem Markt ausgeschieden, wodurch Preise stabil, aber tendenziell höher bleiben.
Beispielhafte Preisentwicklung (2023 → 2025)
| Pflegehilfsmittel | Ø Preis 2023 (€) | Ø Preis 2025 (€) | Veränderung |
| Einmalhandschuhe (100 Stk.) | 4,80 | 6,50 | + 35 % |
| Bettschutzeinlagen (25 Stk.) | 11,00 | 15,50 | + 41 % |
| Händedesinfektion (500 ml) | 5,20 | 7,80 | + 33 % |
| Flächendesinfektion (1 l) | 6,30 | 8,90 | + 41 % |
| OP-Masken (50 Stk.) | 2,80 | 3,60 | + 29 % |
| Schutzschürzen (100 Stk.) | 12,00 | 14,50 | + 21 % |
Trotz dieser Preissteigerungen bleibt die 42-€-Pflegehilfsmittelpauschale unverändert, was bedeutet:
Pflegebedürftige müssen die Produkte noch sorgfältiger auswählen oder über Vertragspartner effizient bündeln lassen.
Beispiel – Pflegebox im Wert von 42 € (Preiszusammenstellung 2025)
Mit der monatlichen Pflegehilfsmittelpauschale von 42 € können Pflegebedürftige ihre Produkte individuell kombinieren.
Die folgende Beispielbox zeigt eine ausgewogene Mischung aus Hygiene- und Schutzartikeln, die im Pflegealltag am häufigsten benötigt werden.
Beispielhafte Pflegebox (Warenwert: 42 €)
| Pflegehilfsmittel | Menge | Einzelpreis (ca.) | Gesamt (€) |
| Einmalhandschuhe | 200 Stk. | 6,50 € | 6,50 € |
| Bettschutzeinlagen | 25 Stk. | 15,50 € | 15,50 € |
| Händedesinfektion | 2 × 500 ml | 7,80 € | 7,80 € |
| Flächendesinfektion | 1 × 1 l | 8,90 € | 8,90 € |
| Gesamtwert | ≈ 41,70 € |
Vorteil: Diese Kombination nutzt die 42 € vollständig aus, deckt alle zentralen Pflegebereiche (Hygiene, Schutz, Sauberkeit) ab und ist monatlich anpassbar.
Wer möchte, kann beispielsweise Masken oder Schürzen austauschen, ohne den Anspruch zu verlieren.
Tipp: Anbieter wie box4pflege.de übernehmen die komplette Abwicklung mit der Pflegekasse – inklusive Antrag und monatlicher Lieferung direkt nach Hause.
Pflegehilfsmittel einfach über box4pflege.de erhalten

Wer Pflegehilfsmittel nicht selbst beantragen oder monatlich neu bestellen möchte, kann den gesamten Ablauf bequem über box4pflege.de abwickeln.
Der Anbieter ist auf die Pflegehilfsmittelversorgung nach § 40 SGB XI spezialisiert und arbeitet direkt mit den Pflegekassen zusammen.
So funktioniert es Schritt für Schritt
- Online-Antrag ausfüllen: In weniger als 2 Minuten über das Formular auf box4pflege.de.
- Pflegegrad angeben: Nachweis genügt – keine ärztliche Verordnung erforderlich.
- Kostenübernahme durch Pflegekasse: box4pflege.de übernimmt die komplette Abrechnung.
- Monatliche Lieferung: Pflegebox mit allen genehmigten Produkten direkt nach Hause.
Vorteile für Pflegebedürftige & Angehörige
- Kein Papierkram: Antrag und Genehmigung werden übernommen.
- Immer versorgt: Monatliche Lieferung ohne Aufwand.
- Individuelle Auswahl: Produkte können jederzeit angepasst werden.
- Gesetzlich anerkannt: Erstattung direkt über die Pflegekasse.
Tipp: Mit der Pflegebox von box4pflege.de nutzen Pflegebedürftige ihren 42-€-Anspruch optimal – hygienisch, sicher und stressfrei.
Fazit – Pflegehilfsmittel Liste Preise
Pflegehilfsmittel sind ein wesentlicher Bestandteil der häuslichen Pflege – sie sichern Hygiene, Schutz und Erleichterung im Alltag.
Mit der gesetzlichen Pflegehilfsmittelpauschale von 42 € monatlich können Pflegebedürftige alle wichtigen Verbrauchsprodukte wie Handschuhe, Einlagen, Desinfektionsmittel oder Schutzmasken abdecken, ohne eigene Kosten zu tragen.
Die Preise 2025 sind aufgrund von Inflation leicht gestiegen, bleiben aber durch die Pauschale gut abgedeckt.
Besonders praktisch ist, dass der Antrag ohne ärztliche Verordnung direkt bei der Pflegekasse oder über einen Anbieter erfolgen kann.
Wer den Prozess vereinfachen möchte, kann seine Pflegebox direkt über box4pflege.de bestellen.
Der Anbieter kümmert sich um die komplette Antragstellung, Genehmigung und Lieferung – sodass Pflegebedürftige und Angehörige mehr Zeit für das Wesentliche haben.
Empfehlung: Sichere dir deine monatliche Versorgung mit Pflegehilfsmitteln einfach online –
FAQ – Pflegehilfsmittel Liste Preise
Welche Pflegehilfsmittel werden 2025 von der Pflegekasse bezahlt?
Pflegekassen übernehmen bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 SGB XI).
Dazu zählen Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Masken, Schutzschürzen und Fingerlinge.
Wie kann ich Pflegehilfsmittel beantragen?
Der Antrag erfolgt direkt bei der Pflegekasse oder unkompliziert über Anbieter wie box4pflege.de.
Es wird keine ärztliche Verordnung benötigt – lediglich ein Pflegegrad (1 – 5).
Wie hoch ist die Pauschale für Pflegehilfsmittel 2025?
Die Pflegekasse erstattet monatlich bis zu 42 € für anerkannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Diese Leistung gilt bundesweit für alle Pflegegrade 1 bis 5.
Welche Produkte gehören nicht zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?
Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollatoren, Hausnotrufsysteme oder Badewannenlifte sind nicht enthalten.
Sie werden separat über die Kranken- oder Pflegekasse beantragt.
Können die Produkte individuell kombiniert werden?
Ja – Pflegebedürftige können die 42 € flexibel auf verschiedene Produkte verteilen.
Beispielsweise Handschuhe, Einlagen, Desinfektionsmittel oder Masken – bis zum Gesamtwert von 42 € monatlich.
Wie erhalte ich die Pflegebox von box4pflege.de?
Einfach Online-Formular ausfüllen, Pflegegrad angeben, und box4pflege.de übernimmt Antrag + Abrechnung mit der Pflegekasse.
Die Pflegebox wird anschließend monatlich direkt nach Hause geliefert.
Muss ich etwas selbst bezahlen?
Nein – solange der Gesamtwert 42 € nicht überschreitet, entstehen keine Eigenkosten.
Bei höherem Bedarf kann der Differenzbetrag privat getragen werden.