
Ja. Seit dem 01.01.2025 beträgt die monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 €. Das bestätigen der GKV-Spitzenverband sowie Branchen- und Verbraucherinformationen. Ältere Gesetzesseiten mit 40 € sind noch nicht aktualisiert.
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Wichtige Erkenntnisse zur Pflegehilfsmittelpauschale 2025
- Ab dem 01.01.2025 wurde die monatliche Pauschale für „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ auf 42 € angehoben.
- Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege.
- Die Leistungen können über Anbieter wie box4pflege.de unkompliziert beantragt und abgerechnet werden – ohne Vorleistung in vielen Fällen.
- Die Erhöhung berücksichtigt steigende Preise für Hygiene- und Verbrauchsmittel in der Pflegeumgebung.
Inhaltsverzeichnis
Aktuelle Pflegehilfsmittelpauschale 2025 im Überblick
Die Pflegehilfsmittelpauschale 2025 regelt den monatlichen Zuschuss für sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – also Einmalprodukte, die Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen im Alltag regelmäßig benötigen. Laut § 40 Abs. 2 SGB XI steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege ein Anspruch von 42 Euro pro Monat zu.
Dieser Betrag wird von der Pflegekasse übernommen, sobald ein Antrag gestellt und bewilligt wurde. Die Abrechnung kann direkt über den Anbieter erfolgen, sodass keine Vorkasse nötig ist.
Zu den erstattungsfähigen Produkten gehören unter anderem Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Flächen- und Händedesinfektionsmittel, Schutzschürzen, Mundschutz und Fingerlinge.
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Wird die Pauschale für Pflegehilfsmittel 2025 erhöht?

Zum Jahresbeginn 2025 wurde die monatliche Pflegehilfsmittelpauschale offiziell auf 42 Euro erhöht. Damit reagierte der Gesetzgeber erstmals seit vielen Jahren auf die steigenden Kosten für Verbrauchsartikel in der häuslichen Pflege. Die Erhöhung trat am 1. Januar 2025 in Kraft und gilt bundesweit für alle Pflegegrade (1–5) gemäß § 40 SGB XI.
Eine weitere Anpassung über diese 42 Euro hinaus ist aktuell nicht beschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium hat jedoch angekündigt, die Preisentwicklung im Pflegesektor regelmäßig zu prüfen und bei Bedarf eine erneute Dynamisierung vorzunehmen.
Pflegeverbände und Sozialverbände fordern bereits eine jährliche Indexanpassung, damit die Leistung künftig automatisch an steigende Lebenshaltungskosten gekoppelt wird.
Warum eine Erhöhung der Pflegehilfsmittel dringend nötig ist
Die Anhebung der Pauschale auf 42 Euro ab dem 1. Januar 2025 war ein längst überfälliger Schritt. Seit der letzten Anpassung im Jahr 2015 blieb der Betrag von 40 Euro über fast ein Jahrzehnt unverändert – trotz deutlicher Preissteigerungen bei Einmalhandschuhen, Desinfektionsmitteln und Bettschutzeinlagen.
Pflegeverbände und Verbraucherschützer hatten deshalb seit Jahren eine Erhöhung gefordert. Der Gesetzgeber reagierte nun mit einer moderaten Anhebung um 2 Euro, um die gestiegenen Kosten zumindest teilweise auszugleichen. Laut Bundesgesundheitsministerium ist außerdem geplant, die Pauschale künftig in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, damit sie besser an die tatsächlichen Marktpreise angepasst bleibt.
So beantragen und nutzen Sie Ihre Pflegehilfsmittelpauschale richtig
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) können die Pflegehilfsmittelpauschale von 42 Euro monatlich direkt über ihre Pflegekasse beantragen. Der Antrag muss einmalig gestellt werden – danach erfolgt die Kostenübernahme automatisch, solange der Pflegegrad besteht und eine häusliche Pflege stattfindet.
Die Antragstellung ist besonders einfach über spezialisierte Anbieter wie box4pflege.de. Hier übernehmen Experten die komplette Abwicklung:
- Online-Antrag ausfüllen – schnell und papierlos.
- Prüfung durch die Pflegekasse – meist innerhalb weniger Tage.
- Monatliche Lieferung Ihrer Pflegebox – automatisch, ohne Aufwand oder Zusatzkosten.
Mit Ihrer Pflegebox erhalten Sie jeden Monat die wichtigsten Produkte – etwa Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und vieles mehr – bequem nach Hause geliefert.
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Diese Pflegehilfsmittel sind 2025 erstattungsfähig
Die Pflegekassen erstatten nur sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Das sind Produkte, die im Pflegealltag regelmäßig benötigt werden und nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden müssen. Für das Jahr 2025 gelten folgende Produkte als erstattungsfähig nach § 40 Abs. 2 SGB XI:
| Kategorie | Beispielhafte Produkte | Zweck |
|---|---|---|
| Hygieneschutz | Einmalhandschuhe, Mundschutz, Fingerlinge | Schutz vor Infektionen und Keimen |
| Flächendesinfektion | Desinfektionstücher, Sprays | Reinigung und Keimreduktion auf Oberflächen |
| Händedesinfektion | Desinfektionsmittel, Gelspender | Vermeidung von Krankheitsübertragungen |
| Bettschutz | Einweg-Bettschutzeinlagen, Inkontinenzunterlagen | Schutz der Matratze und Hygiene im Pflegebett |
| Körperschutz | Einmalschürzen, Schutzservietten | Schutz der Kleidung bei der Pflege |
Fazit – Auch ohne Erhöhung optimal versorgt mit box4pflege.de

Auch wenn die Pflegehilfsmittelpauschale 2025 nur leicht auf 42 Euro gestiegen ist, können Pflegebedürftige mit dem richtigen Anbieter weiterhin vollständig versorgt werden. Dank box4pflege.de erfolgt die Antragstellung, Genehmigung und Lieferung völlig unkompliziert – ohne Vorleistung oder zusätzlichen Papierkram.
Der Service stellt sicher, dass jede Pflegebox individuell an den tatsächlichen Bedarf angepasst wird. So sparen pflegende Angehörige wertvolle Zeit und vermeiden monatliche Kosten.
Mit der Erhöhung auf 42 Euro bleibt die Versorgung mit wichtigen Pflegehilfsmitteln weiterhin bezahlbar und effizient – besonders dann, wenn man die Vorteile eines spezialisierten Anbieters nutzt.
Häufige Fragen zur Pflegehilfsmittel-Erhöhung 2025
Wird die Pflegehilfsmittelpauschale 2025 erhöht?
Ja – ab dem 01.01.2025 beträgt die Pauschale 42 € pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
Wer hat Anspruch auf die Pauschale von 42 €?
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad 1–5, die in häuslicher Pflege oder in einer Wohngemeinschaft wohnen, haben Anspruch.
Welche Produkte sind durch die Pauschale abgedeckt?
Erstattungsfähig sind Verbrauchs-Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen, Mundschutz etc.
Muss ich die Pauschale jeden Monat neu beantragen?
Nein. Der Antrag wird einmal gestellt. Danach kann der Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnen, solange Anspruch besteht.
Was passiert, wenn mein Bedarf über 42 € im Monat liegt?
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 €. Kosten über diesem Betrag müssen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden.
Kann ich meine Pflegehilfsmittel selbst kaufen oder muss ich einen Anbieter nutzen?
Beides ist möglich: Sie können bei einer Pflegekasse-vertragsgebundenen Anbieter bestellen oder selbst einkaufen und Rechnungen einreichen.
Gelten die Regeln auch in betreuten Wohnformen?
Ja — Anspruch besteht auch für Pflegebedürftige in betreutem Wohnen oder Wohngemeinschaften, nicht aber im stationären Pflegeheim.
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