Pflegehilfsmittel-Box über die Krankenkasse beantragen: So funktioniert es bei DAK und AOK

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    Pflegehilfsmittel-Box über die Krankenkasse beantragen: Pflegebedürftige Personen in Deutschland haben häufig Anspruch auf eine kostenfreie Pflegehilfsmittel-Box im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale. Viele wissen jedoch nicht, dass diese Hilfsmittel monatlich von der Krankenkasse übernommen werden – ganz ohne zusätzliche Kosten. Besonders die großen Kassen wie DAK Gesundheit und AOK bieten ihren Versicherten eine einfache Möglichkeit, wichtige Pflegehilfsmittel direkt zu beziehen.

    Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, wie Sie die Pflegehilfsmittel-Box bei der DAK und AOK beantragen können, wer Anspruch darauf hat und welche Produkte enthalten sind. Zudem erfahren Sie, wie die Lieferung organisiert wird, damit Sie oder Ihre Angehörigen sich auf das Wesentliche konzentrieren können: die Pflege.

    Was ist die Pflegehilfsmittelpauschale und wer hat Anspruch darauf?

    Die Pflegehilfsmittelpauschale ist ein monatlicher Zuschuss von 40 Euro, den gesetzliche Krankenkassen wie DAK und AOK für Pflegehilfsmittel gewähren. Die Pauschale deckt notwendige Produkte für die tägliche Pflege zu Hause ab und hilft, den Alltag von pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen zu erleichtern.

    Pflegehilfsmittel-Box über die Krankenkasse beantragen

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegehilfsmittel:

    Um eine Pflegehilfsmittel-Box zu beantragen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

    • Pflegegrad: Der pflegebedürftige Versicherte muss mindestens Pflegegrad 1 haben.
    • Häusliche Pflege: Die Pflege muss zu Hause oder in einer häuslichen Umgebung stattfinden – nicht in einem Pflegeheim.
    • Gesetzliche Krankenversicherung: Die Person muss bei einer Krankenkasse wie DAK Gesundheit oder AOK versichert sein.

    Achtung: Die Pflegehilfsmittelpauschale ist ausschließlich für die häusliche Pflege vorgesehen. Wer in einem Pflegeheim betreut wird, kann diese Leistung nicht in Anspruch nehmen.

    Welche Produkte sind in der Pflegehilfsmittel-Box enthalten?

    Die Pflegehilfsmittel-Box bietet notwendige Produkte, die die Pflege erleichtern und vor allem auf Hygiene und Infektionsschutz abzielen. Zu den von DAK und AOK abgedeckten Produkten gehören:

    ProduktVerwendungszweck
    EinmalhandschuheSchutz vor Keimen bei pflegerischen Tätigkeiten
    FFP2-MaskenSchutz vor Infektionen und Virenübertragung
    Medizinischer Mund-Nasen-SchutzGrundlegender Infektionsschutz für Pflegekräfte
    DesinfektionstücherSchnelle Desinfektion von Oberflächen
    FlächendesinfektionsmittelDesinfektion größerer Flächen zur Keimreduktion
    HändedesinfektionHygienische Reinigung der Hände
    BettschutzeinlagenSchutz vor Feuchtigkeit und Inkontinenz
    EinmallätzchenSchutz vor Verschmutzungen beim Essen
    SchutzschürzenVermeidung von Verunreinigungen der Kleidung
    FingerlingeHygienischer Schutz bei gezielten Tätigkeiten

    Diese Hilfsmittel sind speziell auf die Anforderungen der häuslichen Pflege abgestimmt und erleichtern sowohl den Pflegealltag als auch die Einhaltung von Hygienestandards.

    Hinweis: Andere Produkte wie Pflegebetten oder Wundcremes sind nicht Teil der Pflegehilfsmittelpauschale und werden von der Krankenkasse nicht über diesen Zuschuss finanziert.

    Pflegehilfsmittel-Box beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung für DAK und AOK

    Die Antragsprozesse bei DAK Gesundheit und AOK sind unkompliziert, unterscheiden sich jedoch leicht in der Abwicklung. Im Folgenden finden Sie detaillierte Anleitungen für beide Krankenkassen.

    Pflegehilfsmittel-Box über die Krankenkasse beantragen

    1. Pflegehilfsmittel-Box bei DAK Gesundheit beantragen

    DAK bietet die Möglichkeit, den Antrag auf Pflegehilfsmittel sowohl online als auch per Post einzureichen. So funktioniert der Prozess:

    1. Prüfen Sie die Voraussetzungen: Stellen Sie sicher, dass die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 1 hat und in einer häuslichen Umgebung gepflegt wird.
    2. Antragsformular herunterladen: Das Pflegehilfsmittel-Antragsformular finden Sie auf der DAK-Website oder können es telefonisch anfordern.
    3. Formular ausfüllen und einreichen: Füllen Sie das Formular vollständig aus und legen Sie eine Bescheinigung des Pflegegrads bei.
    4. Lieferant auswählen: Wählen Sie einen Lieferanten wie box4pflege.de, der den Antrag und die Abrechnung mit DAK übernimmt. Alternativ können Sie den Antrag direkt bei der DAK stellen und sich die Produkte selbst besorgen.
    5. Genehmigung und Lieferung: Nach Genehmigung durch die DAK werden die Pflegehilfsmittel jeden Monat automatisch geliefert.

    Tipp: Anbieter wie box4pflege.de übernehmen den gesamten bürokratischen Aufwand für Sie und liefern die Pflegehilfsmittel direkt zu Ihnen nach Hause.

    2. Pflegehilfsmittel-Box bei AOK beantragen

    Auch bei der AOK ist der Antragsprozess einfach und kundenfreundlich gestaltet. AOK bevorzugt die Zusammenarbeit mit zertifizierten Lieferanten, die den gesamten Prozess abwickeln.

    Pflegehilfsmittel-Box über die Krankenkasse beantragen
    1. Voraussetzungen prüfen: Vergewissern Sie sich, dass die pflegebedürftige Person Pflegegrad 1 oder höher hat und zu Hause versorgt wird.
    2. Lieferant auswählen: Wählen Sie einen Partner-Lieferanten wie box4pflege.de, der die Antragsstellung und Lieferung übernimmt.
    3. Angaben zur Person bereitstellen: Der Lieferant benötigt die Versichertennummer und den Nachweis des Pflegegrads, um den Antrag bei der AOK einzureichen.
    4. Automatische Lieferung: Nach der Genehmigung durch die AOK wird die Pflegehilfsmittel-Box monatlich geliefert – ohne weitere Schritte von Ihrer Seite.

    AOK empfiehlt die Zusammenarbeit mit Partner-Lieferanten, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten und die pünktliche Lieferung sicherzustellen.

    Ablauf nach der Antragsstellung

    Sobald der Antrag bei DAK oder AOK genehmigt ist, erfolgt die monatliche Lieferung automatisch. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten bis zu 40 Euro pro Monat vollständig. Sie müssen sich also um nichts weiter kümmern.

    Wichtig: Änderungen bei den benötigten Produkten oder ein Wechsel des Lieferanten müssen im Voraus mit der Krankenkasse abgestimmt werden.

    Kann ich die Produkte oder den Lieferanten wechseln?

    Ja, es besteht die Möglichkeit, die Inhalte der Pflegehilfsmittel-Box an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Falls sich der Pflegebedarf ändert, können Sie bestimmte Produkte hinzufügen oder austauschen – vorausgesetzt, sie fallen unter die Pflegehilfsmittelpauschale.

    Ein Wechsel des Lieferanten ist ebenfalls möglich, jedoch nur nach Rücksprache mit der Krankenkasse.

    Fazit

    Die Pflegehilfsmittel-Box von DAK Gesundheit und AOK bietet eine wertvolle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Durch den monatlichen Zuschuss von 40 Euro können notwendige Pflegehilfsmittel kostenfrei bezogen werden, was den Alltag deutlich erleichtert.

    Mit der Hilfe von zertifizierten Lieferanten wie box4pflege.de wird der gesamte Antragsprozess vereinfacht – von der Genehmigung bis zur monatlichen Lieferung. Nutzen Sie diesen Service, um Ihre Pflegebedürfnisse abzudecken und sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: die bestmögliche Versorgung zu Hause.

    Benötigen Sie Unterstützung bei der Antragsstellung? Besuchen Sie box4pflege.de und lassen Sie sich Ihre Pflegehilfsmittel einfach und unkompliziert liefern.

    FAQs

    Muss ich den Antrag jeden Monat neu stellen?

    Nein, nach der Genehmigung erfolgt die Lieferung monatlich automatisch. Ein erneuter Antrag ist nicht erforderlich.

    Was passiert, wenn sich der Pflegegrad ändert?

    Bei einer Änderung des Pflegegrads sollten Sie Ihre Krankenkasse und den Lieferanten informieren, um den Anspruch auf die Pflegehilfsmittel-Box zu prüfen.

    Kann ich die Produkte in der Pflegehilfsmittel-Box selbst auswählen?

    Ja, Sie können die Produkte individuell anpassen, solange sie unter die Pflegehilfsmittelpauschale fallen.

    Gibt es Unterschiede bei den Pflegehilfsmitteln von DAK und AOK?

    Nein, beide Krankenkassen bieten die gleichen Pflegehilfsmittel an, da die Leistungen bundesweit einheitlich geregelt sind.

    Kann ich den Lieferanten wechseln, wenn ich unzufrieden bin?

    Ja, ein Wechsel des Lieferanten ist möglich, erfordert jedoch eine vorherige Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse.