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Einleitung: Pflege zu Hause – eine Herausforderung mit Anspruch auf Unterstützung
In Deutschland werden rund 80 % aller Pflegebedürftigen zu Hause betreut – meist von Angehörigen. Diese Form der Versorgung verlangt viel Organisation, Zeit und Fürsorge. Um pflegende Angehörige zu entlasten, stellt die gesetzliche Pflegeversicherung Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bereit. Versicherte mit Pflegegrad haben Anspruch auf eine monatliche Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 42 Euro, die unter anderem von der BKK Voralb HELLER LEUZE TRAUB übernommen wird.
Dieser Beitrag zeigt Schritt für Schritt, wie Versicherte der BKK Voralb ihre Pflegehilfsmittel beantragen können, welche Produkte dazugehören und wie die Abwicklung funktioniert.
Die BKK Voralb HELLER LEUZE TRAUB – Tradition und Versorgungskompetenz
Die BKK Voralb entstand durch den Zusammenschluss mehrerer Betriebskrankenkassen, unter anderem der BKKs HELLER, LEUZE und TRAUB. Als gesetzliche Krankenkasse richtet sich ihr Angebot primär an Versicherte aus bestimmten Regionen oder Unternehmen – mit bundesweiter Gültigkeit.
Ein besonderer Fokus der BKK Voralb liegt auf der individuellen Beratung und dem Zugang zu Leistungen für Pflegebedürftige. Dazu zählt auch die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln nach § 42 SGB XI.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegehilfsmittel unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der häuslichen Versorgung. Sie dienen der Erleichterung des Pflegealltags und dem Schutz vor Infektionen.
Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gehören beispielsweise:
| Produktart | Beispielprodukte |
| Schutz bei Inkontinenz | Bettschutzeinlagen (einmal verwendbar) |
| Hygieneschutz | Einmalhandschuhe, FFP2-Masken, Mundschutz |
| Desinfektion | Hände- und Flächendesinfektion, Tücher |
| Pflegeunterstützung | Fingerlinge, Schutzschürzen, Einmallätzchen |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch dürfen ausschließlich in häuslicher Pflege eingesetzt werden. In stationären Einrichtungen greift dieser Anspruch nicht.
Gesetzliche Grundlage: § 42 SGB XI
Gemäß § 42 Absatz 2 SGB XI haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) und häuslicher Pflege Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Die Kosten bis zu 42 Euro monatlich übernimmt die Pflegekasse – also auch die BKK Voralb – vollständig.
Voraussetzungen im Überblick:
- Anerkannter Pflegegrad (mind. Pflegegrad 1)
- Pflege findet im häuslichen Umfeld statt
- Antrag auf Kostenübernahme wurde gestellt und genehmigt
Pflegehilfsmittel bei der BKK Voralb beantragen – so geht’s

Schritt-für-Schritt Anleitung:
- Pflegegrad prüfen: Der Pflegebedürftige benötigt mindestens Pflegegrad 1.
- Antragsformular ausfüllen: Die BKK Voralb stellt hierfür ein standardisiertes Dokument bereit – die sogenannte Anlage 4 Pflegehilfsmittel.
- Versorgungspartner wählen: Pflegebedürftige können selbst entscheiden, über welchen Dienstleister sie die Hilfsmittel beziehen möchten.
- Unterschrift und Einreichung: Das Formular muss vom Versicherten oder Betreuer unterzeichnet und bei der BKK Voralb eingereicht werden.
- Genehmigung abwarten: Die BKK prüft den Antrag – die Bearbeitung erfolgt meist innerhalb weniger Werktage.
- Monatliche Lieferung: Nach Genehmigung erfolgt die monatliche Versorgung automatisch bis auf Widerruf oder Änderung.
Die Genehmigung durch die Pflegekasse ist in der Regel unbefristet gültig, solange die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Monatliche Pflegehilfsmittelpauschale von 42 Euro

Versicherte der BKK Voralb erhalten Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat – kostenfrei. Diese Pauschale deckt ausschließlich Verbrauchsprodukte ab.
Was ist abgedeckt?
- Bettschutzeinlagen (Einmalprodukte)
- Einmalhandschuhe
- Händedesinfektion
- Flächendesinfektion
- Desinfektionstücher
- Fingerlinge
- Medizinischer Mund-Nasen-Schutz
- FFP2-Masken
- Schutzschürzen
- Einmallätzchen
Beispielrechnung:
| Produkt | Stückzahl | Einzelpreis | Gesamtpreis |
| Einmalhandschuhe | 100 Stk | 5,00 € | 5,00 € |
| Bettschutzeinlagen | 30 Stk | 12,00 € | 12,00 € |
| Händedesinfektion (500ml) | 1 Flasche | 6,00 € | 6,00 € |
| FFP2-Masken | 10 Stk | 1,00 € | 10,00 € |
| Gesamt | 33,00 € |
Unverbrauchtes Budget verfällt – es kann nicht angespart oder ausgezahlt werden.
Tipps für Angehörige: Auswahl und Anpassung der Pflegehilfsmittel
Pflegende Angehörige stehen oft vor der Herausforderung, den Bedarf an Hilfsmitteln richtig einzuschätzen. Eine regelmäßige Bedarfsermittlung hilft, den Alltag effektiv zu organisieren.
Praktische Tipps:
- Monatlich prüfen: Welche Produkte werden wirklich genutzt?
- Beratung nutzen: Dienstleister wie Box4pflege.de bieten telefonische Beratung an.
- Pflegebedürftigen einbeziehen: Wünsche und Vorlieben der pflegebedürftigen Person sollten berücksichtigt werden.
Pflegehilfsmittel dürfen monatlich angepasst werden – z. B. bei steigendem Inkontinenzbedarf oder erhöhtem Infektionsrisiko.
Pflegehilfsmittel und Kassenwechsel – was ist bei der BKK Voralb zu beachten?
Ein Anbieterwechsel ist auch für Versicherte der BKK Voralb möglich. In diesem Fall muss eine Wechseleinwilligung unterzeichnet werden, damit die neue Versorgung starten kann.
Wichtig:
- Der bisherige Anbieter sollte selbstständig gekündigt werden.
- Eine doppelte Versorgung durch verschiedene Anbieter wird nicht von der Kasse übernommen.
Fazit: Pflegehilfsmittel bei der BKK Voralb unkompliziert nutzen
Pflegebedürftige, die bei der BKK Voralb HELLER LEUZE TRAUB versichert sind, haben einen klar geregelten Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro monatlich. Die Beantragung ist unkompliziert, die Auswahl an Produkten groß und die Entlastung im Alltag spürbar.
Pflegebedürftige und Angehörige sollten regelmäßig prüfen, ob der Bedarf richtig abgedeckt ist – denn Pflege ist dynamisch.
Box4pflege.de unterstützt auf Wunsch bei der Bedarfsermittlung, beim Antragsprozess sowie bei der Abrechnung mit der BKK Voralb. So bleibt mehr Zeit für das Wesentliche: die persönliche Pflege.
Häufige Fragen (FAQ) zu Pflegehilfsmitteln bei der BKK Voralb HELLER LEUZE TRAUB
Wer kann Pflegehilfsmittel über die BKK Voralb beantragen?
Pflegehilfsmittel können von allen Versicherten der BKK Voralb beantragt werden, die einen anerkannten Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) haben und zu Hause gepflegt werden. Die Voraussetzung ist, dass die Pflege nicht stationär, sondern im häuslichen Umfeld stattfindet.
Welche Pflegehilfsmittel sind durch die monatliche Pauschale abgedeckt?
Die Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 42 Euro umfasst ausschließlich Verbrauchsprodukte wie: Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Desinfektionstücher, FFP2-Masken, medizinischer Mundschutz, Fingerlinge, Schutzschürzen und Einmallätzchen.
Muss ich die Pflegehilfsmittel selbst bezahlen und dann bei der BKK Voralb einreichen?
Nein, bei Nutzung eines zugelassenen Dienstleisters wie z. B. Box4pflege.de erfolgt die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse. Sie müssen weder in Vorkasse treten noch Belege einreichen – der Anbieter übernimmt Antrag, Genehmigung und Abrechnung.
Wie lange dauert es, bis die Pflegehilfsmittel geliefert werden?
Nach erfolgreicher Antragstellung dauert es in der Regel nur wenige Tage, bis die Genehmigung der BKK Voralb vorliegt. Direkt im Anschluss erfolgt die erste Lieferung der Pflegehilfsmittel – meistens innerhalb einer Woche.
Kann ich den Anbieter für Pflegehilfsmittel wechseln, wenn ich bereits versorgt werde?
Ja, ein Anbieterwechsel ist jederzeit möglich. Dafür müssen Sie eine Wechselerklärung unterschreiben, damit die BKK Voralb den neuen Anbieter anerkennt. Wichtig ist, den bisherigen Anbieter rechtzeitig zu kündigen, um doppelte Abrechnungen zu vermeiden.