
Die Anlage 2 zum Pflegehilfsmittelvertrag (§ 78 SGB XI) ist das standardisierte Formular zur Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (PG 54) und bestimmten Hilfsmitteln aus PG 51. Mit dieser Anlage beantragen Pflegebedürftige oder Angehörige bis zu 42 € monatlich, die ihre Pflegekasse direkt übernimmt.
Wichtige Erkenntnisse
- Anlage 2 ist das Pflichtformular für die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln.
- Betrifft hauptsächlich PG 54 (zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel), optional auch PG 51.
- Seit 2025 beträgt die monatliche Höchstgrenze 42 €.
- Antrag muss von der Pflegekasse genehmigt werden.
- box4pflege.de übernimmt Antragstellung und Abrechnung komplett für Sie.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Anlage 2 und wozu dient sie?

Die Anlage 2 ist ein Teil des Pflegehilfsmittelvertrags nach § 78 SGB XI. Sie regelt, wie Leistungserbringer (z. B. Sanitätshäuser oder Anbieter wie box4pflege.de) die Kosten für Pflegehilfsmittel direkt mit der Pflegekasse abrechnen dürfen.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, können über diese Anlage Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54) – wie Handschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel – beantragen.
Optional können auch Hygienehilfsmittel aus PG 51 eingetragen werden, sofern sie medizinisch notwendig sind (z. B. wiederverwendbare Bettschutzeinlagen).
Welche Pflegehilfsmittel können beantragt werden?
Über Anlage 2 zum Vertrag über Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 2 SGB XI werden in erster Linie zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Produktgruppe PG 54) beantragt; daneben sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Hygiene-/Körperpflegehilfsmittel (PG 51) möglich.
Beispiele (Auszug aus Anlage 2):
| Kategorie / Zweck | Beispielprodukte | Produktgruppe (PG) |
|---|---|---|
| Schutz & Hygiene | Einmalhandschuhe, Fingerlinge, Mundschutz | PG 54 |
| Flächendesinfektion | Sprays oder Tücher zur Oberflächendesinfektion | PG 54 |
| Händedesinfektion | Handdesinfektionsgel oder Flüssigkeit | PG 54 |
| Pflegeschutzartikel | Einmal-Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen | PG 54 (oder für wiederverwendbare Schutzartikel ggf. PG 51) |
| Andere Verbrauchsmittel | Einmal-Servietten, Einmalwaschlappen | PG 54 |
Anlage 2 ausfüllen – Schritt für Schritt

- Persönliche Angaben: Name, Adresse, Geburtsdatum, Versichertennummer und Pflegekasse eintragen.
- Pflegekasse & Leistungserbringer: Name und Anschrift des Leistungserbringers (mit IK / Stempel) in die vorgesehenen Felder eintragen.
- Produkte wählen & Menge angeben: Für jede gewünschte Pflegehilfsmittelposition: Produktgruppe (PG 54 oder PG 51) ankreuzen.
• Bezeichnung, Positionsnummer, Rechengröße und Menge/Faktor ausfüllen. - Beratung dokumentieren: Der Leistungserbringer bestätigt durch Angaben auf dem Formular, dass eine Beratung erfolgte (z. B. Art der Beratung, Datum, Mitarbeiter/in).
- Unterschrift & Versand / Einreichung: Antrag von der oder dem Versicherten (oder gesetzlichem Vertreter) unterschreiben.
Senden Sie das ausgefüllte Formular an die zuständige Pflegekasse – oder, falls erlaubt und vertraglich vereinbart, über einen Dienstleister wie box4pflege.de einreichen.
Typische Fehler bei der Anlage 2 für Pflegehilfsmittel – und wie Sie sie vermeiden
Beim Ausfüllen der Anlage 2 für Pflegehilfsmittel passieren häufig kleine, aber folgenreiche Fehler. Diese führen oft dazu, dass die Pflegekasse den Antrag auf Kostenübernahme verzögert oder ablehnt. Damit Ihr Pflegehilfsmittel-Antrag schnell genehmigt wird, sollten Sie auf einige Punkte achten.
Einer der häufigsten Fehler sind falsche oder unvollständige Positionsnummern der Produkte in PG 54 oder PG 51. Ohne korrekte Zuordnung kann die Pflegekasse die Pflegehilfsmittelanlage 2 nicht bearbeiten. Achten Sie zudem auf eine vollständige Unterschrift sowohl der pflegebedürftigen Person als auch des Leistungserbringers – inklusive des Beratungshinweises. Verwenden Sie ausschließlich das aktuelle Formular (Stand 2025) mit der neuen 42 €-Grenze. Alte Anlage-2-Versionen mit 40 € werden häufig abgelehnt. Prüfen Sie vor dem Versand, ob der Antrag an die richtige Pflegekasse adressiert ist, besonders nach einem Kassenwechsel.
Nach der Genehmigung der Anlage 2 – So läuft der Ablauf Schritt für Schritt
Sobald die Pflegekasse Ihren Antrag auf Pflegehilfsmittel (Anlage 2) geprüft und genehmigt hat, startet die regelmäßige Versorgung. In der Regel gilt die Genehmigung für 12 Monate – danach kann sie unkompliziert verlängert werden.
Nach der Freigabe übernimmt Ihr gewählter Anbieter, z. B. box4pflege.de, alle weiteren Schritte:
- Zusammenstellung der Pflegehilfsmittel entsprechend Ihrer Auswahl.
- Monatliche Lieferung direkt zu Ihnen nach Hause – bequem und sicher.
- Direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse, ohne Zuzahlung oder Papierkram.
- Erinnerungsservice vor Ablauf der Genehmigung, damit die Versorgung lückenlos weiterläuft.
Damit sparen Sie Zeit, vermeiden Formfehler und erhalten Ihre Produkte regelmäßig – ohne erneuten Antrag jedes Mal.
Wie box4pflege.de Sie bei der Anlage 2 unterstützt
Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln über die Anlage 2 kann aufwendig sein – besonders, wenn Formulare, Positionsnummern und Pflegekassen unterschiedliche Vorgaben haben. Genau hier setzt box4pflege.de an und übernimmt für Sie den gesamten Prozess.
Unser Service beginnt bereits bei der Erstellung des Antrags: Wir prüfen, welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54) Sie benötigen, füllen die Anlage 2 vollständig aus und reichen sie direkt bei Ihrer Pflegekasse ein. Sobald die Genehmigung erfolgt, erhalten Sie monatlich Ihre individuell zusammengestellte Pflegebox im Wert von bis zu 42 €, ganz ohne Zuzahlung.
Darüber hinaus kümmern wir uns um Verlängerungen, Änderungen und Rückfragen mit der Pflegekasse. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern – wir halten Sie über jede Genehmigung und Lieferung transparent auf dem Laufenden.
FAQ – Häufige Fragen zur Pflegehilfsmittel Anlage 2
Was ist die Anlage 2 beim Pflegehilfsmittelvertrag?
Die Anlage 2 ist das offizielle Formular gemäß § 78 SGB XI, mit dem Pflegebedürftige die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln beantragen. Sie gilt vor allem für Produkte der PG 54 und muss vor Lieferung durch die Pflegekasse genehmigt werden.
Welche Pflegehilfsmittel kann ich über die Anlage 2 beantragen?
Über die Anlage 2 beantragen Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54) wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen. Teilweise sind auch PG 51-Produkte (z. B. wiederverwendbare Einlagen) möglich, wenn medizinisch notwendig.
Wie fülle ich die Anlage 2 richtig aus?
Tragen Sie Ihre persönlichen Daten, Pflegekasse, Pflegegrad und die gewünschten Produkte mit korrekten Positionsnummern ein. Vergessen Sie nicht die Unterschriften von Pflegeperson und Leistungserbringer sowie den Beratungshinweis.
Gilt die 42 €-Grenze automatisch für Pflegehilfsmittel?
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 übernehmen Pflegekassen bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gemäß GKV-Beschluss. Eine Zuzahlung ist dabei nicht erforderlich.
Muss ich den Antrag jedes Jahr erneuern?
In der Regel gilt die Genehmigung der Pflegekasse für 12 Monate. Danach kann der Antrag über denselben Leistungserbringer unkompliziert verlängert werden – zum Beispiel automatisch über box4pflege.de.
Wie unterstützt box4pflege.de bei der Anlage 2?
box4pflege.de übernimmt den kompletten Antragsprozess, prüft die Produkte, reicht die Anlage 2 bei der Pflegekasse ein und liefert Ihre Pflegebox im Wert von 42 € monatlich direkt zu Ihnen nach Hause – ohne Zuzahlung.