Pflegegrade 1 bis 5 Tabelle

Pflegekraft berät Senior zu Pflegegraden 1 bis 5 und zu den Leistungen 2025.

Die folgende Tabelle zeigt alle Pflegegrade (1–5) mit Punkten, Leistungsbeträgen und verfügbaren Unterstützungsleistungen für 2025. Sie enthält Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Hilfsmittel, stationäre Leistungen und besondere Hinweise – eine vollständige Übersicht für schnelle Orientierung.

Leistung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Punktebereich (NBI)* 12,5 – <27 27 – <47,5 47,5 – <70 70 – <90 90 – 100
Schweregrad Geringe Einschränkung Erhebliche Einschränkung Schwere Einschränkung Schwerste Einschränkung Schwerste Einschränkung + besondere Anforderungen
Entlastungsbetrag 131 € 131 € 131 € 131 € 131 €
Pflegegeld (Monat) 0 € 347 € 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistung (Monat) 0 € 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Tages-/Nachtpflege Kein Anspruch 721 € 1.357 € 1.685 € 2.085 €
Verhinderungs-/Kurzzeitpflege (ab 1.7.2025) Kein Anspruch 3.539 €/Jahr 3.539 €/Jahr 3.539 €/Jahr 3.539 €/Jahr
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 €/Monat 42 €/Monat 42 €/Monat 42 €/Monat 42 €/Monat
Wohnumfeldverbesserung 4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 €
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) 53 €/Monat 53 €/Monat 53 €/Monat 53 €/Monat 53 €/Monat
Vollstationäre Pflege (Monat) 131 € 805 € 1.319 € 1.855 € 2.096 €
Besondere Hinweise Beratung, Alltagshilfe Kombileistung möglich Mehr professionelle Pflege Hoher Pflegebedarf Rund-um-die-Uhr-Pflege

Wichtige Erkenntnisse

  • Pflegegrade 1–5 unterscheiden sich durch Punkte, Unterstützungsbedarf und Leistungsumfang.
  • Pflegegrad 1 bietet keine Geld- oder Sachleistungen, aber wichtige Entlastungsangebote.
    • Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld, Pflegesachleistungen und teilstationäre Leistungen.
  • Alle Pflegegrade erhalten 42 € Pflegehilfsmittel und 4.180 € Wohnumfeldverbesserung.
  • Die jährliche Summe für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beträgt ab 2025 insgesamt 3.539 €.
  • Die vollständige Tabelle hilft, geeignete Leistungen schnell zu vergleichen.

Was sind die Pflegegrade?

Grafik der Pflegegrade 1 bis 5 mit Symbolen zur Einordnung nach Pflegebedarf.

Die Pflegegrade sind das zentrale Bewertungssystem der deutschen Pflegeversicherung. Sie bestimmen, wie stark die Selbstständigkeit einer Person beeinträchtigt ist und welche Leistungen sie erhält. Grundlage dafür ist das Neue Begutachtungsassessment (NBI), in dem Gutachter des MD (Medizinischer Dienst) oder MEDICPROOF sechs Lebensbereiche bewerten. Je höher der Punktwert, desto höher der Pflegegrad und desto umfangreicher die Unterstützung.

Definition und Hintergrund

Pflegegrade lösen seit 2017 die alten Pflegestufen ab. Statt Minutenpflege stehen heute Fähigkeiten, Alltagssituation und Selbstständigkeit im Mittelpunkt. Ziel ist ein faireres System – besonders für Menschen mit Demenz, eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten oder psychischen Erkrankungen. Die Einteilung reicht von Pflegegrad 1 (leichte Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen).

Einstufungskriterien und Begutachtung

Die Begutachtung erfolgt anhand von sechs Modulen:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
  • Alltagsgestaltung und soziale Kontakte

Aus allen Modulen wird ein gewichteter Punktwert berechnet. Dieser Punktwert bestimmt den Pflegegrad. Die Bewertung erfolgt zu Hause, im Heim oder im Krankenhaus.

Pflegegrade 1–5 im Überblick

Die Pflegegrade 1 bis 5 zeigen, wie stark die Selbstständigkeit einer Person beeinträchtigt ist und welche Unterstützung sie benötigt. Die folgende Übersicht ergänzt die bereits gezeigte Tabelle und erklärt, wie die einzelnen Werte einzuordnen sind. Die Punktespanne aus dem Neuen Begutachtungsassessment (NBI) entscheidet über den jeweiligen Pflegegrad und damit über Art und Höhe der Leistungen.

Während Pflegegrad 1 vor allem leichte Einschränkungen abbildet und überwiegend entlastende Leistungen bietet, steigen Pflegeumfang und Leistungsbeträge ab Pflegegrad 2 deutlich an. Höhere Pflegegrade (3–5) umfassen umfangreiche pflegerische Unterstützung, professionelle Sachleistungen und deutliche Zuschüsse für teilstationäre sowie vollstationäre Versorgung.

Wie die Tabelle richtig gelesen wird

  • Punktebereich (NBI): Je höher die Punktzahl, desto intensiver der Pflegebedarf.
  • Leistungsbeträge: Pflegegeld, Sachleistungen und Pauschalen zeigen, welche finanzielle Unterstützung monatlich bzw. jährlich möglich ist.
  • Weitere Leistungen: Alle Pflegegrade erhalten Hilfsmittel (42 €), Wohnumfeldverbesserung (4.180 €) und digitale Pflegeanwendungen (53 €).
  • Besondere Hinweise: Pflegegrad 1 hat Sonderregeln, da kein Pflegegeld oder Sachleistungen gezahlt werden – dafür wichtige Unterstützungsangebote zur Entlastung.

Unterschiede der einzelnen Pflegegrade im Detail

Die fünf Pflegegrade unterscheiden sich deutlich im Umfang der Einschränkungen, der notwendigen Unterstützung und den verfügbaren Leistungen. Während Pflegegrad 1 überwiegend leichte Beeinträchtigungen abdeckt, bieten Pflegegrade 3 bis 5 umfassende finanzielle und pflegerische Hilfen, die bis hin zur Rund-um-die-Uhr-Betreuung reichen. Im Folgenden werden alle Pflegegrade einzeln erklärt.

Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung

Pflegegrad 1 betrifft Menschen mit leichten Einschränkungen der Selbstständigkeit. Es bestehen noch viele Fähigkeiten im Alltag, jedoch wird Unterstützung bei Organisation, Vorsorge oder kleinen Alltagstätigkeiten benötigt. Da kein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gezahlt werden, liegt der Fokus auf Entlastung und Prävention. Typische Beispiele: leichte Mobilitätseinschränkungen, beginnende Demenz, Orientierungsprobleme, geringer Hilfebedarf im Haushalt.

Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung

Pflegegrad 2 umfasst Personen, die regelmäßig Unterstützung im Alltag benötigen. Oft wird eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen genutzt, damit Angehörige und Pflegedienste miteinander arbeiten können. Typische Beispiele: regelmäßige Hilfe bei Körperpflege, Ankleiden, Medikamentengabe oder Orientierung.

Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung

In Pflegegrad 3 steigt der Hilfebedarf deutlich an. Betroffene benötigen häufig mehrmals täglich Unterstützung und profitieren besonders von Pflegesachleistungen und teilstationären Angeboten. Typische Beispiele: fortgeschrittene Demenz, starke körperliche Einschränkungen, unsichere Mobilität, wiederholte Pflegehandlungen.

Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung

Pflegegrad 4 beschreibt Menschen, die nahezu vollständig auf Unterstützung angewiesen sind. Häusliche Pflege reicht oft nicht mehr aus, weshalb teilstationäre und vollstationäre Versorgung häufig genutzt wird. Typische Beispiele: vollständige Immobilität, schwere neurologische Erkrankungen, starke Selbstversorgungsprobleme.

Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Er betrifft Menschen mit extrem hohem Pflegebedarf und zusätzlichen Anforderungen an fachliche Pflege. Rund-um-die-Uhr-Versorgung ist häufig notwendig – entweder zu Hause oder vollstationär. Typische Beispiele: stark fortgeschrittene Demenz, schwere Behinderungen, künstliche Beatmung, hochkomplexe Pflege.

Häufige Fragen bei Antrag & Einstufung

Die Beantragung eines Pflegegrades führt oft zu Unsicherheiten, weil viele Betroffene und Angehörige nicht genau wissen, welche Schritte notwendig sind und wie die Begutachtung abläuft. Die folgenden Punkte fassen die häufigsten Fragen rund um den MD-Termin, die Voraussetzungen und die Erfolgsaussichten eines Pflegegrad-Antrags verständlich zusammen.

Wie stelle ich einen Antrag auf einen Pflegegrad?

Ein Pflegegrad wird direkt bei der eigenen Pflegekasse beantragt – telefonisch, schriftlich oder per Online-Formular. Nach Antragseingang beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten) mit der Begutachtung. Der Termin findet in der Regel innerhalb weniger Wochen statt.

Was passiert bei der Begutachtung?

Beim Termin bewertet der Gutachter die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen: Mobilität, Kognition, Verhalten, Selbstversorgung, medizinisch bedingte Anforderungen und Alltagsgestaltung. Die Bewertung erfolgt mithilfe eines detaillierten Punktesystems (NBI). Fotos, Dokumente, Medikamentenlisten und ärztliche Unterlagen können hilfreich sein.

Wie kann ich die Einstufung verbessern?

Eine gute Vorbereitung ist entscheidend. Wichtig sind realistische Angaben zum täglichen Unterstützungsbedarf, nicht zur „besten Tagesform“. Auch Angehörige sollten anwesend sein, um den tatsächlichen Pflegebedarf zu erklären. Ein Pflegetagebuch über 1–2 Wochen kann den Pflegebedarf klar belegen.

Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird?

Bei Ablehnung kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden. Dies sollte schriftlich und gut begründet erfolgen. Ergänzende Arztberichte, Therapieberichte oder ein ausführlicheres Pflegetagebuch können die Entscheidung oft zugunsten des Antragstellers verändern.

Wie lange gilt ein Pflegegrad?

Pflegegrade gelten ohne feste Befristung, können aber bei veränderter Gesundheit neu überprüft werden. Eine Höherstufung ist jederzeit möglich, wenn der Pflegebedarf wächst. Die Pflegekasse darf auch selbst eine Wiederholungsbegutachtung anordnen.

Tipps für Antragsteller & Angehörige

Die Beantragung eines Pflegegrades kann stressig sein – besonders, wenn man bereits durch Pflegeaufgaben belastet ist. Die folgenden Tipps helfen dabei, den Prozess zu vereinfachen, Fehler zu vermeiden und eine faire Einstufung zu erhalten.

Dokumentieren Sie den tatsächlichen Pflegebedarf

Führen Sie mindestens ein bis zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch. Notieren Sie alle Tätigkeiten wie Waschen, Ankleiden, Haushalt, Medikamentengabe, Orientierungshilfen oder nächtliche Unterstützung. Je detaillierter die Aufzeichnungen, desto klarer erkennt der Gutachter den realen Hilfebedarf.

Seien Sie beim Besuch des Gutachters ehrlich und realistisch

Viele Betroffene zeigen sich im Gutachtertermin in der „besten Tagesform“. Das kann die Einstufung verschlechtern. Beschreiben Sie Alltagssituationen so, wie sie üblicherweise sind – inklusive aller Probleme, Unsicherheiten und Einschränkungen.

Binden Sie Angehörige oder Pflegepersonen ein

Pflegepersonen haben oft den besten Überblick über Schwierigkeiten im Alltag. Sie sollten beim Termin dabei sein, Fragen beantworten und Beispiele aus dem Alltag nennen. Das erhöht die Chance auf eine passende Einstufung.

Bereiten Sie wichtige Unterlagen vor

Legen Sie vor dem Termin alle notwendigen Dokumente bereit: Arztberichte, Medikamentenlisten, Diagnosen, Pflegeverordnungen, Therapieberichte, Krankenhausprotokolle oder Reha-Unterlagen. Je vollständiger die Unterlagen, desto besser das Ergebnis.

Nutzen Sie kostenlose Pflegeberatung

Pflegekassen bieten kostenlose Pflegeberatung nach §7a SGB XI an. Sie hilft bei allen Fragen zum Antrag, zur Vorbereitung und zu Leistungsansprüchen. Auch Pflegegradeinschätzungen können dort vorab simuliert werden.

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Pflegebedürftigkeit bedeutet für Angehörige oft zusätzlichen organisatorischen Aufwand. Über box4pflege.de erhalten Pflegehaushalte monatlich eine Pflegebox mit wichtigen Verbrauchsartikeln im Wert von 42 €, die vollständig von der Pflegekasse übernommen wird. Die Bestellung ist schnell, digital und ohne zusätzlichen Papieraufwand möglich – ideal für Pflegegrad 1 bis 5.

Häufige Fragen rund um Pflegegrade 1–5

Wie werden Pflegegrade vergeben?

Pflegegrade werden nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF vergeben. Dabei wird die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen bewertet. Die erreichte Punktzahl bestimmt den Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen.

Wie lange dauert es, bis man einen Pflegegrad erhält?

In der Regel dauert es zwischen zwei und sechs Wochen ab Antragstellung, bis der Begutachtungstermin stattfindet. Nach der Begutachtung erhält man den Bescheid meist innerhalb weiterer ein bis zwei Wochen von der Pflegekasse.

Kann ein Pflegegrad später erhöht werden?

Ja, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, kann jederzeit ein Höherstufungsantrag gestellt werden. Eine erneute Begutachtung entscheidet, ob ein höherer Pflegegrad gerechtfertigt ist und zusätzliche Leistungen bewilligt werden.

Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde?

Bei einer Ablehnung kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden. Zusätzlich sollten Arztberichte, Pflegetagebuch und weitere Nachweise eingereicht werden, um den tatsächlichen Pflegebedarf klar darzustellen.

Gibt es Leistungen auch ohne Pflegegrad?

Ja, einige Angebote wie Pflegeberatung und bestimmte Unterstützungsleistungen können auch ohne Pflegegrad genutzt werden. Geldleistungen oder Pflegesachleistungen gibt es jedoch erst ab Pflegegrad 2.

Welche Leistungen gelten für alle Pflegegrade?

Alle Pflegegrade erhalten monatlich 42 € für Pflegehilfsmittel, bis zu 4.180 € für Wohnumfeldverbesserungen und 53 € für digitale Pflegeanwendungen. Diese Beträge stehen unabhängig vom konkreten Pflegegrad zur Verfügung.

Wie wird zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen gewählt?

Pflegegeld erhält man, wenn Angehörige pflegen. Sachleistungen werden genutzt, wenn ein Pflegedienst unterstützt. Eine Kombinationsleistung ist möglich, wenn beide Pflegeformen zusammenarbeiten.