
Die Pflegegrad Kinder Tabelle zeigt, wie Kinder im Vergleich zu Erwachsenen in Pflegegrade eingestuft werden. Da sich die Selbstständigkeit von Kindern altersabhängig entwickelt, werden bei der Begutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst) spezielle Kriterien angewendet. Vor allem bei Kindern unter 18 Monaten gilt eine vereinfachte Regel: Sie erhalten automatisch mindestens Pflegegrad 2, unabhängig vom individuellen Pflegebedarf. Mit steigendem Alter werden die Einstufungen stärker an den Entwicklungsstand und den Unterstützungsbedarf angepasst.
Pflegegrad Kinder Tabelle – Übersicht nach Alter und Kriterien

Die folgende Tabelle zeigt, wie Kinder im Vergleich zu Erwachsenen in die Pflegegrade eingestuft werden. Maßgeblich ist dabei nicht nur der Pflegebedarf, sondern auch der altersgerechte Entwicklungsstand.
| Alter des Kindes | Besondere Regelung | Pflegegrad-Einstufung | Bewertungsgrundlagen |
| 0 – 18 Monate | Automatisch mindestens Pflegegrad 2 | Pflegegrad 2 bis 5 möglich | Keine differenzierte Bewertung, da Entwicklungsvergleich nicht aussagekräftig |
| Ab 18 Monate bis 11 Jahre | Vergleich mit gesunden Kindern gleichen Alters | Pflegegrad 1 bis 5 möglich | Module wie Mobilität, Kommunikation, Selbstversorgung, soziale Fähigkeiten |
| 12 – 17 Jahre | Vergleich mit Jugendlichen gleichen Alters | Pflegegrad 1 bis 5 möglich | Entwicklungsstand, Selbstständigkeit im Alltag, schulische und soziale Teilhabe |
| Ab 18 Jahre | Einstufung wie Erwachsene | Pflegegrad 1 bis 5 | Module nach NBA (Neues Begutachtungsassessment) ohne altersbezogene Anpassung |
Wichtige Erkenntnisse
- Die Pflegegrad Kinder Tabelle zeigt, wie Kinder je nach Alter und Entwicklungsstand in Pflegegrade eingestuft werden.
- Kinder unter 18 Monaten erhalten automatisch mindestens Pflegegrad 2.
- Ab 18 Monaten wird die Einstufung nach denselben Modulen wie bei Erwachsenen vorgenommen, aber mit altersgerechten Maßstäben.
- Bewertet werden unter anderem Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und Alltagskompetenz.
- Die Begutachtung erfolgt durch den MDK, Grundlage ist das Begutachtungsassessment (NBA).
- Ein Antrag auf Pflegegrad für Kinder wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt.
Inhaltsverzeichnis
Erklärung zur Pflegegrad Kinder Tabelle
Die Tabelle verdeutlicht, dass Kinder in der Begutachtung nicht nach denselben Maßstäben wie Erwachsene eingestuft werden. Stattdessen wird ihr Pflegebedarf im Verhältnis zu einem gesunden Kind gleichen Alters bewertet.
0 – 18 Monate
- In dieser Altersgruppe ist jedes Kind auf umfangreiche Unterstützung angewiesen.
- Deshalb erhalten alle Kinder automatisch mindestens Pflegegrad 2.
- Höhere Pflegegrade sind möglich, wenn ein deutlich erhöhter Bedarf vorliegt (z. B. bei Frühgeborenen oder schweren Erkrankungen).
18 Monate – 11 Jahre
- Ab eineinhalb Jahren beginnt die differenzierte Begutachtung.
- Verglichen wird das Kind mit einem altersgerechten Entwicklungsstand.
- Beurteilte Module sind u. a. Mobilität, Kommunikation, Selbstversorgung und soziale Interaktion.
- Kinder mit Entwicklungsverzögerungen oder chronischen Krankheiten erreichen hier oft höhere Pflegegrade.
12 – 17 Jahre
- Jugendliche werden in ihrem Alltag stärker auf Selbstständigkeit geprüft.
- Wichtige Kriterien: Körperpflege, schulische Integration, soziale Fähigkeiten.
- Einschränkungen in diesen Bereichen können zu Pflegegrad 2 oder höher führen.
Ab 18 Jahren
- Ab Volljährigkeit erfolgt die Begutachtung nach denselben Kriterien wie bei Erwachsenen.
- Es gilt das Neue Begutachtungsassessment (NBA) ohne altersbezogene Anpassung.
Begutachtung von Kindern durch den MDK

Die Einstufung von Kindern in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder bei Privatversicherten durch Medicproof. Dabei gelten besondere Regeln, die das Alter und die altersgerechte Entwicklung berücksichtigen.
Ablauf der Begutachtung
- Nach Antragstellung bei der Pflegekasse beauftragt diese den MDK.
- Ein Gutachter besucht das Kind zu Hause oder in der Einrichtung, in der es betreut wird.
- Eltern oder Sorgeberechtigte werden im Gespräch aktiv einbezogen und schildern den Unterstützungsbedarf.
Bewertungsmodule
Kinder werden – wie Erwachsene – nach den Modulen des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) beurteilt. Dazu zählen:
- Mobilität (z. B. Bewegungsfähigkeit, Fortbewegung)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Selbstversorgung (z. B. Essen, Trinken, Körperpflege)
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte
Altersbezogene Besonderheiten
- Unter 18 Monaten: automatische Zuweisung zu Pflegegrad 2, keine detaillierte Prüfung.
- Ab 18 Monaten: die Kriterien werden altersgerecht angepasst. Ein 2-jähriges Kind wird also nicht daran gemessen, ob es selbstständig duschen kann, sondern ob es altersgemäß entwickelt ist.
- Jugendliche: hier rücken schulische Teilhabe, Selbstorganisation und soziale Integration stärker in den Vordergrund.
Ergebnis
Der MDK erstellt ein Gutachten mit Punktwerten. Je nach Ergebnis erfolgt die Einstufung in Pflegegrad 1 bis 5. Eltern erhalten das Gutachten schriftlich, die Pflegekasse erteilt daraufhin den offiziellen Bescheid.
Antragstellung auf Pflegegrad bei Kindern
Eltern oder Sorgeberechtigte stellen den Antrag auf einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse des Kindes. Bei gesetzlich Versicherten ist dies die Pflegekasse der Krankenkasse, bei privat Versicherten übernimmt Medicproof die Begutachtung.
Für den Antrag wird ein offizielles Formular benötigt, das online oder per Post erhältlich ist. Dazu sollten ärztliche Atteste, Entwicklungsberichte von Kinderärzten oder Therapeuten sowie – falls vorhanden – Dokumentationen über Hilfsmittel oder Therapien beigefügt werden. Diese Unterlagen helfen, den besonderen Unterstützungsbedarf des Kindes nachvollziehbar darzustellen.
Der Ablauf ist in der Regel folgender: Zunächst reichen die Eltern den Antrag ein, woraufhin die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MDK) oder Medicproof mit einer Begutachtung beauftragt. Der Termin findet entweder zu Hause oder in der Einrichtung statt, in der das Kind betreut wird. Beim Gespräch sollten Eltern ausführlich schildern, in welchen Bereichen das Kind Hilfe benötigt. Anschließend erstellt der Gutachter ein Gutachten, das die Grundlage für den Bescheid der Pflegekasse bildet.
Ein hilfreicher Tipp ist, vor dem Begutachtungstermin ein Pflegetagebuch zu führen. So lässt sich der tägliche Pflegeaufwand besser dokumentieren und nachvollziehbar machen. Ebenso ist es ratsam, alle ärztlichen Unterlagen frühzeitig bereitzuhalten und beim Termin auch Einschränkungen zu erwähnen, die Eltern vielleicht schon als selbstverständlich ansehen.
Fazit: Pflegegrad Kinder Tabelle als wichtige Orientierung
Die Pflegegrad Kinder Tabelle hilft Eltern, den besonderen Unterstützungsbedarf ihres Kindes besser einzuordnen. Sie macht deutlich, dass bei Kindern nicht die gleichen Maßstäbe wie bei Erwachsenen gelten, sondern der Vergleich zu einem altersgerecht entwickelten Kind entscheidend ist. Besonders in den ersten Lebensmonaten gilt die automatische Einstufung in Pflegegrad 2, danach werden Entwicklung, Selbstständigkeit und Teilhabe differenziert bewertet.
Für Eltern bedeutet das: Wer rechtzeitig einen Antrag stellt und die nötigen Nachweise beilegt, sichert sich wichtige Leistungen der Pflegekasse – von finanzieller Unterstützung bis zu Pflegehilfsmitteln.
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Häufige Fragen zur Pflegegrad Kinder Tabelle
Ab welchem Alter gilt ein Pflegegrad bei Kindern?
Ein Pflegegrad kann grundsätzlich ab Geburt beantragt werden. Für Kinder unter 18 Monaten gilt eine Sonderregelung: Sie erhalten automatisch mindestens Pflegegrad 2, da sich in diesem Alter die Selbstständigkeit noch nicht sinnvoll bewerten lässt.
Unterscheidet sich die Einstufung von Erwachsenen?
Ja, Kinder werden immer im Vergleich zu einem gesunden Kind gleichen Alters bewertet. Bei Erwachsenen wird dagegen geprüft, wie selbstständig sie im Verhältnis zu einem gesunden Erwachsenen sind. Dadurch soll vermieden werden, dass normale altersbedingte Abhängigkeiten (z. B. ein Kleinkind kann sich nicht selbst anziehen) automatisch zu einer Einstufung führen.
Wer führt die Begutachtung durch?
Die Begutachtung übernimmt der Medizinische Dienst (MDK) bei gesetzlich Versicherten, bei Privatversicherten Medicproof. Der Gutachter besucht die Familie zu Hause oder in der Einrichtung, in der das Kind betreut wird. Eltern werden aktiv in das Gespräch eingebunden.
Welche Unterlagen sind wichtig für den Antrag?
Neben dem offiziellen Formular der Pflegekasse sind folgende Dokumente besonders hilfreich:
1. ärztliche Atteste und Befunde,
2. Entwicklungsberichte von Kinderärzten oder Therapeuten,
3. Nachweise über Hilfsmittel oder laufende Therapien.
Diese Unterlagen belegen den tatsächlichen Unterstützungsbedarf und können die Einstufung in einen höheren Pflegegrad erleichtern.
Muss der Antrag regelmäßig erneuert werden?
Ja, bei Kindern ist es üblich, dass die Pflegekasse nach einigen Jahren eine erneute Begutachtung verlangt. Grund: Der Entwicklungsstand verändert sich kontinuierlich. Ein Pflegegrad kann also angepasst werden, wenn das Kind mehr Selbstständigkeit erlangt – oder wenn der Pflegebedarf durch Krankheit oder Behinderung steigt.
Bleibt der Anspruch auf Pflegehilfsmittel bestehen?
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