Pflegegrad 5 – Umfangreiche Unterstützung bei schwerster Pflegebedürftigkeit

In Deutschland regelt das System der Pflegegrade, wie stark ein Mensch auf Unterstützung im Alltag angewiesen ist. Pflegegrad 5 steht dabei für die höchste Stufe der Pflegebedürftigkeit. Betroffene benötigen intensive Betreuung – häufig rund um die Uhr. In diesem Beitrag erfahren Sie, wer Anspruch auf Pflegegrad 5 hat, welche Leistungen gewährt werden und wie die Versorgung mit wichtigen Pflegehilfsmitteln abläuft.

Was bedeutet Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 wird Menschen zuerkannt, die unter schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit leiden. Dazu zählen:

  • vollständige Immobilität
  • fortgeschrittene Demenz
  • neurologische Erkrankungen wie ALS
  • gleichzeitige körperliche und geistige Einschränkungen

Diese Personen benötigen umfassende Hilfe bei allen alltäglichen Verrichtungen – von der Körperpflege über das Essen bis zur Kommunikation.

So wird Pflegegrad 5 festgestellt

Infografik zur MDK-Begutachtung bei Pflegegrad 5 – Punktevergabe nach 5 Modulen mit Schwelle bei 90 Punkten

Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder andere Gutachterstellen im Rahmen einer sogenannten Pflegebegutachtung ermittelt. Dabei werden verschiedene Lebensbereiche bewertet:

  1. Mobilität
  2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Umgang mit Therapien und Medikamenten
  6. Gestaltung des Alltags

Ergibt die Bewertung mindestens 90 Punkte, wird der Pflegegrad 5 zugewiesen.

Leistungen bei Pflegegrad 5

Tabelle mit allen Leistungen bei Pflegegrad 5: Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittelpauschale und mehr im Überblick

Pflegegrad 5 berechtigt zu umfassenden Unterstützungsleistungen – sowohl finanziell als auch organisatorisch:

1. Pflegegeld

Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, erhalten monatlich bis zu 1.995 € Pflegegeld.

2. Pflegesachleistungen

Bei Pflege durch einen professionellen Pflegedienst können Sachleistungen bis etwa 2.000 € monatlich beansprucht werden.

3. Kombinationsleistungen

Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert werden. Wichtig ist, dass die Sachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft werden.

4. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Diese Leistungen helfen, wenn die reguläre Pflegeperson ausfällt oder eine Auszeit benötigt wird.

  • Verhinderungspflege: bis zu 2.418 € pro Jahr
  • Kurzzeitpflege: bis zu 1.774 € pro Jahr

5. Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige haben zusätzlich Anspruch auf 125 € monatlich für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Betreuungsangebote.

Häusliche Pflege bei Pflegegrad 5

Die Pflege zu Hause ist oft der Wunsch vieler Betroffener – sie bedeutet jedoch eine große Herausforderung für pflegende Angehörige. Menschen mit Pflegegrad 5 benötigen intensive Betreuung, häufig rund um die Uhr. Angehörige übernehmen dabei:

  • Körperpflege und medizinische Versorgung
  • Lagerung und Mobilisation
  • Hilfe bei der Ernährung und Kommunikation
    Organisation externer Unterstützung

Hier helfen ambulante Dienste, Tagespflegeangebote und Entlastungsleistungen, um Überforderung vorzubeugen.

Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 5

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die Pflege zu Hause erleichtern und hygienischer gestalten. Dazu zählen:

  • Bettschutzeinlagen
  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionstücher und Flächendesinfektion
  • Händedesinfektion
  • FFP2-Masken
  • medizinischer Mund-Nasen-Schutz
  • Fingerlinge
  • Schutzschürzen
  • Einmallätzchen

Anspruch auf die Pflegehilfsmittelpauschale

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege erhalten 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel – diese Kosten werden komplett von der Pflegekasse übernommen.

So hilft Box4pflege.de bei Pflegegrad 5

Menschen mit Pflegegrad 5 benötigen viele Pflegehilfsmittel regelmäßig. Genau hier setzt Box4pflege.de an:

  • Persönliche Bedarfsermittlung am Telefon
  • Unterstützung beim Ausfüllen der „Anlage 4 Pflegehilfsmittel“
  • Einreichung des Antrags bei der Pflegekasse
  • Monatliche Lieferung direkt nach Hause
  • Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse

So sparen Angehörige wertvolle Zeit – ohne zusätzliche Kosten.

Fazit

Pflegegrad 5 bringt eine Vielzahl von Leistungen mit sich – aber auch eine große Verantwortung für Angehörige. Umso wichtiger ist es, alle Möglichkeiten auszuschöpfen: von finanzieller Hilfe über Pflegeangebote bis hin zu hochwertigen Pflegehilfsmitteln.

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Unterstützung bei der Hilfsmittelversorgung benötigen, bietet Box4pflege.de eine einfache, sichere und kostenfreie Lösung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Pflegegrad 5

1. Was bedeutet Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 kennzeichnet den höchsten Pflegebedarf. Er wird Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten zugewiesen – meist mit Bedarf an umfassender Rund-um-die-Uhr-Betreuung.

2. Welche Voraussetzungen müssen für Pflegegrad 5 erfüllt sein?

Voraussetzung ist ein Gesamtpunktwert von mindestens 90 Punkten bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder andere Prüfdienste.

3. Wer führt die Begutachtung für Pflegegrad 5 durch?

Die Pflegebegutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bzw. den Medicproof-Dienst bei privat Versicherten.

4. Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 5?

Pflegebedürftige erhalten bis zu 1.995 € Pflegegeld pro Monat, wenn sie zu Hause von Angehörigen gepflegt werden (Stand 2025).

5. Welche Pflegesachleistungen gibt es bei Pflegegrad 5?

Bei ambulanter Pflege durch einen Pflegedienst können Sachleistungen bis ca. 2.000 € monatlich beansprucht werden.

6. Was sind Kombinationsleistungen?

Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert werden – ideal, wenn Angehörige und ein Pflegedienst gemeinsam pflegen.

7. Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?

Verhinderungspflege hilft, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt.
Kurzzeitpflege greift, wenn vorübergehend stationäre Pflege nötig ist, z. B. nach einem Klinikaufenthalt.

8. Gibt es zusätzliche finanzielle Unterstützung?

Ja. Zusätzlich zum Pflegegeld gibt es einen Entlastungsbetrag von 125 € monatlich – z. B. für Haushaltshilfen oder Betreuung.

9. Wer hat Anspruch auf die Pflegehilfsmittelpauschale?

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt werden, erhalten 42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel – komplett von der Pflegekasse übernommen.

10. Welche Pflegehilfsmittel sind erstattungsfähig?

Erstattet werden unter anderem: Bettschutzeinlagen, Handschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzmasken, Fingerlinge, Schutzschürzen und Einmallätzchen.

11. Muss man Pflegehilfsmittel selbst beantragen?

Nicht unbedingt. Anbieter wie Box4pflege.de übernehmen die Beantragung, Kommunikation mit der Pflegekasse und die Lieferung.

12. Können Pflegegrad-Leistungen auch im Heim bezogen werden?

Teils ja – allerdings gelten für stationäre Pflege andere Leistungsformen und Pauschalen. Die Pflegehilfsmittelpauschale entfällt hier.

13. Wie oft kann man Pflegegrad 5 beantragen oder prüfen lassen?

Ein Pflegegrad kann bei Veränderung der Pflegesituation neu beantragt oder überprüft werden – etwa durch einen Höherstufungsantrag.

14. Welche Hilfen gibt es für pflegende Angehörige?

Neben Pflegekursen, Entlastungsleistungen und finanzieller Unterstützung gibt es auch psychosoziale Beratungsangebote und Pflegeberatung.

15. Was passiert, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird?

Bei Ablehnung kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Eine erneute Begutachtung wird dann veranlasst.