
| Leistung | Anspruch / Betrag | Bemerkung / Geltungsbereich |
|---|---|---|
| Pflegegeld (häusliche Pflege) | 990 € pro Monat | Auszahlung bei Pflege durch Angehörige oder privat gepflegt; höchster Pflegesatz. |
| Pflegesachleistungen (ambulant) | 2.299 € pro Monat | Professionelle Pflegeleistungen durch Pflegedienst; nicht verbrauchte Beträge können ggf. anteilig als Pflegegeld genutzt werden. |
| Entlastungsbetrag | 131 € pro Monat | Für Betreuungs-/Alltagsunterstützung; frei einsetzbar bei anerkannten Angeboten. |
| Verhinderungs- & Kurzzeitpflege | 3.539 € Jahresbudget | Flexibles Jahresbudget – kombinierbar zwischen beiden Leistungsarten. |
| Tages- & Nachtpflege | 2.085 € pro Monat | Teilstationäre Pflegeleistungen im Tages- oder Nachtbereich. |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € pro Monat | Zuschuss für Verbrauchsprodukte (Hygieneartikel etc.). |
| Technische Pflegehilfsmittel | Ja (Kostenübernahme) | Zuschuss je nach Bedarf; z. B. Pflegebett, Hilfsgeräte. |
| Wohnraumanpassung / Wohnumfeldverbesserung | bis zu 4.180 € pro Maßnahme | Zuschuss für Umbauten, Barrierefreiheit etc. |
| Hausnotruf / DiPA (Digitale Pflegeanwendungen) | bis ca. 30–53 € monatlich | Zuschuss für technische Assistenz / digitale Anwendungen (variiert nach Anbieter). |
| Pflegeberatung & Pflegekurse für Angehörige | ja (ohne zusätzliche Kosten) | Unterstützung und Schulung für pflegende Angehörige. |
| Pflegeunterstützungsgeld | ja | Lohnersatzleistung bei Pflege persönlicher Angehöriger (gesetzlich geregelt). |
| Wohngruppenzuschuss | 224 € pro Monat | Zuschuss, wenn Pflege in gemeinsamer Wohngruppe organisiert wird. |
| Vollstationäre Pflege (Heim) | 2.096 € pro Monat | Zuschuss durch Pflegekasse bei Pflegeheimunterbringung; Eigenanteile kommen noch hinzu. |
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung innerhalb der gesetzlichen Pflegeversicherung. Er wird vergeben, wenn eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt und eine umfassende Betreuung – häufig rund um die Uhr – notwendig ist.
Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF bei privat Versicherten. Entscheidend ist die Gesamtpunktzahl im Begutachtungsverfahren.
Voraussetzungen für Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 wird vergeben bei:
- Schwerster Beeinträchtigung der Mobilität
- Stark eingeschränkter Selbstversorgung
- Intensivem Unterstützungsbedarf im Alltag
- Häufig auch bei kognitiven oder neurologischen Erkrankungen
- Punktwert ab 90 im Begutachtungssystem
Diese Einstufung ermöglicht den höchsten Leistungsanspruch aller Pflegegrade.
Pflegegeld bei Pflegegrad 5
Das Pflegegeld beträgt 990 € monatlich, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige oder private Pflegepersonen erfolgt.
Wichtige Hinweise
1. Auszahlung erfolgt direkt an die pflegebedürftige Person
2. Kombinierbar mit Pflegesachleistungen (anteilig)
3. Regelmäßige Beratungseinsätze sind verpflichtend
4. Pflegegeld dient der finanziellen Unterstützung der häuslichen Pflege.
Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5
Pflegesachleistungen betragen bis zu 2.299 € pro Monat.
Sie werden genutzt, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung übernimmt.
Was zählt dazu?
- Körperpflege
- Hilfe bei Ernährung
- Mobilitätsunterstützung
- Medizinische Grundpflege
Nicht ausgeschöpfte Beträge können anteilig in Pflegegeld umgewandelt werden (Kombinationsleistung).
Entlastungsbetrag, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige erhalten 131 € monatlich für zusätzliche Unterstützungsangebote wie Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Es steht ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € zur Verfügung.
Dieses Budget kann flexibel genutzt werden:
- Bei Ausfall der Pflegeperson
- Für vorübergehende stationäre Pflege
- Zur Entlastung in Krisensituationen
Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 5 (42 € monatlich)
Auch bei Pflegegrad 5 besteht Anspruch auf 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Dazu gehören:
- Einmalhandschuhe
- Bettschutzeinlagen
- Desinfektionsmittel
- Schutzschürzen
- Mundschutz
Diese Produkte sind besonders bei intensivem Pflegebedarf unverzichtbar.
Pflegehilfsmittel bequem erhalten
Über box4pflege.de können Pflegehilfsmittel unkompliziert beantragt und monatlich nach Hause geliefert werden.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse im Rahmen der 42 € Pauschale.
Leistungen bei vollstationärer Pflege
Wird die pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim versorgt, zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von 2.096 € monatlich.
Zusätzliche Zuschläge können je nach Aufenthaltsdauer greifen
Häufige Fragen zu Pflegegrad 5 Leistungen
Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 5?
Bei Pflegegrad 5 beträgt das Pflegegeld 990 € monatlich, wenn die Pflege durch Angehörige erfolgt. Alternativ stehen bis zu 2.299 € monatlich für Pflegesachleistungen zur Verfügung. Zusätzlich gibt es 131 € Entlastungsbetrag sowie weitere ergänzende Leistungen.
Kann man Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
Ja, bei Pflegegrad 5 ist eine Kombinationsleistung möglich. Wird das Budget für Pflegesachleistungen nicht vollständig genutzt, kann der verbleibende Anteil anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden. Dadurch lässt sich die Pflege flexibel organisieren.
Gibt es Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 5?
Ja, auch bei Pflegegrad 5 besteht Anspruch auf 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dazu zählen unter anderem Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel, sofern die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet.
Wie hoch ist der Zuschuss für vollstationäre Pflege?
Bei Unterbringung im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von 2.096 € monatlich. Zusätzlich können abhängig von der Aufenthaltsdauer weitere Zuschläge gewährt werden. Eigenanteile für Unterkunft und Verpflegung bleiben bestehen.
Was umfasst das Jahresbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege?
Für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege steht ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € zur Verfügung. Dieses kann flexibel genutzt werden, beispielsweise bei Ausfall der Pflegeperson oder bei vorübergehender stationärer Betreuung.