Pflegegrad 5 Leistungen Tabelle – Alle Ansprüche im Überblick

Infografik zu Pflegegrad 5 Leistungen mit Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und technischen Pflegehilfsmitteln
LeistungAnspruch / BetragBemerkung / Geltungsbereich
Pflegegeld (häusliche
Pflege)
990 € pro MonatAuszahlung bei Pflege durch Angehörige oder privat gepflegt; höchster Pflegesatz.
Pflegesachleistungen
(ambulant)
2.299 € pro MonatProfessionelle Pflegeleistungen durch Pflegedienst; nicht verbrauchte Beträge können ggf. anteilig als Pflegegeld genutzt werden.
Entlastungsbetrag131 € pro MonatFür Betreuungs-/Alltagsunterstützung; frei einsetzbar bei anerkannten Angeboten.
Verhinderungs- &
Kurzzeitpflege
3.539 €
Jahresbudget
Flexibles Jahresbudget – kombinierbar zwischen beiden Leistungsarten.
Tages- & Nachtpflege2.085 € pro MonatTeilstationäre Pflegeleistungen im Tages- oder Nachtbereich.
Pflegehilfsmittel zum
Verbrauch
42 € pro MonatZuschuss für Verbrauchsprodukte (Hygieneartikel etc.).
Technische PflegehilfsmittelJa
(Kostenübernahme)
Zuschuss je nach Bedarf; z. B. Pflegebett, Hilfsgeräte.
Wohnraumanpassung /
Wohnumfeldverbesserung
bis zu 4.180 € pro
Maßnahme
Zuschuss für Umbauten, Barrierefreiheit etc.
Hausnotruf / DiPA (Digitale
Pflegeanwendungen)
bis ca. 30–53 €
monatlich
Zuschuss für technische Assistenz / digitale Anwendungen (variiert nach Anbieter).
Pflegeberatung &
Pflegekurse für Angehörige
ja (ohne zusätzliche
Kosten)
Unterstützung und Schulung für pflegende Angehörige.
PflegeunterstützungsgeldjaLohnersatzleistung bei Pflege persönlicher Angehöriger (gesetzlich geregelt).
Wohngruppenzuschuss224 € pro MonatZuschuss, wenn Pflege in gemeinsamer Wohngruppe organisiert wird.
Vollstationäre Pflege (Heim)2.096 € pro MonatZuschuss durch Pflegekasse bei Pflegeheimunterbringung; Eigenanteile kommen noch hinzu.

Was bedeutet Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung innerhalb der gesetzlichen Pflegeversicherung. Er wird vergeben, wenn eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt und eine umfassende Betreuung – häufig rund um die Uhr – notwendig ist.

Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF bei privat Versicherten. Entscheidend ist die Gesamtpunktzahl im Begutachtungsverfahren.

Voraussetzungen für Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 wird vergeben bei:

  • Schwerster Beeinträchtigung der Mobilität
  • Stark eingeschränkter Selbstversorgung
  • Intensivem Unterstützungsbedarf im Alltag
  • Häufig auch bei kognitiven oder neurologischen Erkrankungen
  • Punktwert ab 90 im Begutachtungssystem

Diese Einstufung ermöglicht den höchsten Leistungsanspruch aller Pflegegrade.

Pflegegeld bei Pflegegrad 5

Das Pflegegeld beträgt 990 € monatlich, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige oder private Pflegepersonen erfolgt.

Wichtige Hinweise
1. Auszahlung erfolgt direkt an die pflegebedürftige Person
2. Kombinierbar mit Pflegesachleistungen (anteilig)
3. Regelmäßige Beratungseinsätze sind verpflichtend
4. Pflegegeld dient der finanziellen Unterstützung der häuslichen Pflege.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5

Pflegesachleistungen betragen bis zu 2.299 € pro Monat.

Sie werden genutzt, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung übernimmt.

Was zählt dazu?

  • Körperpflege
  • Hilfe bei Ernährung
  • Mobilitätsunterstützung
  • Medizinische Grundpflege

Nicht ausgeschöpfte Beträge können anteilig in Pflegegeld umgewandelt werden (Kombinationsleistung).

Entlastungsbetrag, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige erhalten 131 € monatlich für zusätzliche Unterstützungsangebote wie Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Es steht ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € zur Verfügung.

Dieses Budget kann flexibel genutzt werden:

  • Bei Ausfall der Pflegeperson
  • Für vorübergehende stationäre Pflege
  • Zur Entlastung in Krisensituationen

Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 5 (42 € monatlich)

Auch bei Pflegegrad 5 besteht Anspruch auf 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Dazu gehören:

  • Einmalhandschuhe
  • Bettschutzeinlagen
  • Desinfektionsmittel
  • Schutzschürzen
  • Mundschutz

Diese Produkte sind besonders bei intensivem Pflegebedarf unverzichtbar.

Pflegehilfsmittel bequem erhalten

Über box4pflege.de können Pflegehilfsmittel unkompliziert beantragt und monatlich nach Hause geliefert werden.

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse im Rahmen der 42 € Pauschale.

Leistungen bei vollstationärer Pflege

Wird die pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim versorgt, zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von 2.096 € monatlich.

Eigenanteile für Unterkunft und Verpflegung bleiben bestehen
Zusätzliche Zuschläge können je nach Aufenthaltsdauer greifen

Häufige Fragen zu Pflegegrad 5 Leistungen

Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 5?

Bei Pflegegrad 5 beträgt das Pflegegeld 990 € monatlich, wenn die Pflege durch Angehörige erfolgt. Alternativ stehen bis zu 2.299 € monatlich für Pflegesachleistungen zur Verfügung. Zusätzlich gibt es 131 € Entlastungsbetrag sowie weitere ergänzende Leistungen.

Kann man Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?

Ja, bei Pflegegrad 5 ist eine Kombinationsleistung möglich. Wird das Budget für Pflegesachleistungen nicht vollständig genutzt, kann der verbleibende Anteil anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden. Dadurch lässt sich die Pflege flexibel organisieren.

Gibt es Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 5?

Ja, auch bei Pflegegrad 5 besteht Anspruch auf 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dazu zählen unter anderem Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel, sofern die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet.

Wie hoch ist der Zuschuss für vollstationäre Pflege?

Bei Unterbringung im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von 2.096 € monatlich. Zusätzlich können abhängig von der Aufenthaltsdauer weitere Zuschläge gewährt werden. Eigenanteile für Unterkunft und Verpflegung bleiben bestehen.

Was umfasst das Jahresbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege?

Für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege steht ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € zur Verfügung. Dieses kann flexibel genutzt werden, beispielsweise bei Ausfall der Pflegeperson oder bei vorübergehender stationärer Betreuung.