🧓 Pflegegrad 3: Alle Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

Wer den Pflegegrad 3 hat, gilt als schwer pflegebedürftig. Die betroffenen Personen benötigen regelmäßig Unterstützung im Alltag – sowohl körperlich als auch kognitiv oder psychisch. Für die häusliche oder stationäre Versorgung stellt die Pflegeversicherung verschiedene finanzielle Leistungen und Sachleistungen zur Verfügung. Diese können flexibel kombiniert werden, je nachdem, ob die Pflege zu Hause durch Angehörige, durch einen Pflegedienst oder stationär im Heim erfolgt.


💰 1. Pflegegeld – Für häusliche Pflege durch Angehörige oder Freunde

Pflegegrad 3 Leistungen 2025 auf einen Blick

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung und richtet sich an pflegebedürftige Personen, die in den eigenen vier Wänden von einer privaten Pflegeperson betreut werden – etwa durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn. Es ist eine der zentralen Leistungen für Menschen, die sich bewusst gegen die professionelle Pflege durch einen ambulanten Dienst entscheiden und stattdessen auf Unterstützung aus dem persönlichen Umfeld setzen.

Die pflegebedürftige Person erhält das Pflegegeld monatlich direkt auf ihr Konto ausgezahlt. Es kann frei verwendet werden, typischerweise als finanzielle Anerkennung für die pflegende Person oder zur Deckung kleinerer Kosten im Pflegealltag – etwa für Fahrten zu Arztterminen oder besondere Hilfsmittel.

Leistungen im Überblick:

  • Höhe: 545 Euro monatlich (bei Pflegegrad 3)
  • Zahlungsempfänger: direkt die pflegebedürftige Person
  • Verwendung: flexibel – zur finanziellen Unterstützung der Pflegeperson oder für eigene Ausgaben im Zusammenhang mit der Pflege

Um Pflegegeld zu erhalten, muss die Pflege im häuslichen Umfeld stattfinden und nicht überwiegend durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen. Das bedeutet: Die Pflege erfolgt durch eine Laienpflegeperson, also jemanden ohne pflegerische Berufsausbildung.

Wird die Pflege sowohl durch Angehörige als auch durch einen Pflegedienst erbracht, kann eine sogenannte Kombinationspflege beantragt werden. In diesem Fall wird das Pflegegeld anteilig mit den Pflegesachleistungen kombiniert – abhängig vom Umfang der professionellen Pflege. So bleibt die Versorgung flexibel und individuell anpassbar.


🧾 2. Pflegesachleistungen – Für Pflege durch ambulante Pflegedienste

Pflegesachleistungen 2025 (Pflegegrad 3)

Die sogenannten Pflegesachleistungen richten sich an Pflegebedürftige, die sich im häuslichen Umfeld von einem professionellen ambulanten Pflegedienst betreuen lassen. Dabei übernimmt der Pflegedienst eine oder mehrere Aufgaben aus dem Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung – zum Beispiel Hilfe beim Waschen, Anziehen, bei der Nahrungsaufnahme, beim Toilettengang oder beim Einkaufen und Reinigen der Wohnung.

Diese Leistungen sind insbesondere dann sinnvoll, wenn die Pflegebedürftigkeit ein gewisses Maß an fachlicher Unterstützung erfordert oder wenn Angehörige zeitlich, körperlich oder emotional entlastet werden müssen.

Leistungen im Überblick:

  • Höhe: bis zu 1.363 Euro monatlich (bei Pflegegrad 3)
  • Leistungsumfang: professionelle Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaft
  • Abrechnung: erfolgt direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse – die pflegebedürftige Person muss sich um nichts kümmern
  • Zielgruppe: Menschen, die regelmäßig auf fachlich geschulte Pflegekräfte angewiesen sind

Pflegesachleistungen müssen nicht vollständig ausgeschöpft werden. Wenn z. B. nur an einigen Tagen in der Woche ein Pflegedienst zum Einsatz kommt und die restliche Zeit Angehörige pflegen, besteht die Möglichkeit einer Kombinationspflege.

In diesem Fall werden die nicht genutzten Pflegesachleistungen anteilig in Pflegegeld umgerechnet, das zusätzlich ausgezahlt wird. Diese flexible Lösung ist besonders sinnvoll für Pflegearrangements, bei denen sich Familie und Pflegedienst die Versorgung teilen – etwa morgens Unterstützung durch den Pflegedienst, nachmittags durch die Tochter oder den Ehemann.

Die genaue Aufteilung wird individuell im Pflegevertrag geregelt und regelmäßig dokumentiert, um eine faire und bedarfsgerechte Leistungszuteilung sicherzustellen.


🛒 3. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – Monatliche Pauschale für den täglichen Pflegebedarf

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 €/Monat

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Pflege – insbesondere für Menschen mit Pflegegrad 3, die täglich auf Unterstützung angewiesen sind. Sie dienen sowohl dem Schutz der pflegebedürftigen Person als auch der pflegenden Angehörigen oder Pflegekräfte und erleichtern viele Handgriffe im Alltag deutlich.

Zu den Verbrauchshilfsmitteln zählen vor allem Einmalprodukte, die regelmäßig benötigt und nach der Nutzung entsorgt werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Einmalhandschuhe (zum hygienischen Schutz bei der Körperpflege),
  • Bettschutzeinlagen (zum Schutz von Matratzen bei Inkontinenz),
  • Flächen- und Händedesinfektionsmittel (zur Keimreduzierung und Infektionsvermeidung),
  • medizinischer Mund-Nasen-Schutz sowie FFP2-Masken (für pflegende Personen),
  • Fingerlinge, Einmallätzchen und Schutzschürzen.

Um den Zugang zu diesen wichtigen Hilfsmitteln zu erleichtern, stellt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 eine monatliche Pauschale in Höhe von 42 Euro zur Verfügung. Das bedeutet: Wer Pflegegrad 3 hat, kann diese Leistung vollumfänglich in Anspruch nehmen – ganz unabhängig davon, ob die Pflege durch Angehörige oder durch einen Pflegedienst erfolgt.

Leistungen im Überblick:

  • Monatlicher Betrag: bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Anspruch: ab Pflegegrad 1, uneingeschränkt bei Pflegegrad 3
  • Produkte: ausschließlich standardisierte, zugelassene Pflegehilfsmittel
  • Abrechnung: erfolgt direkt zwischen Anbieter und Pflegekasse – kein finanzieller Aufwand für die Pflegebedürftigen

Die Bestellung und Abrechnung der Pflegehilfsmittel kann für pflegende Angehörige oft eine zusätzliche Belastung darstellen. Deshalb übernehmen spezialisierte Anbieter wie Box4Pflege.de den gesamten Prozess:


✅ Bedarfsermittlung
✅ Antragstellung bei der Pflegekasse
✅ Genehmigungseinholung
✅ Monatliche, kostenlose Lieferung der Pflegehilfsmittel direkt nach Hause
So erhalten Pflegebedürftige und ihre Familien zuverlässig genau die Hilfsmittel, die sie brauchen – ohne Papierkram und ohne zusätzliche Wege.


🏠 4. Tages- und Nachtpflege – Teilstationäre Entlastung für Pflegebedürftige und Angehörige

Die Tages- und Nachtpflege ist eine besonders wertvolle Leistung der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, die trotz ihres erhöhten Unterstützungsbedarfs weiterhin zu Hause leben möchten. Diese Form der Betreuung wird auch als teilstationäre Pflege bezeichnet, da sie sich auf bestimmte Tages- oder Nachtzeiten beschränkt und die pflegebedürftige Person ansonsten in ihrem gewohnten Zuhause verbleibt.

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Was genau umfasst die Tages- und Nachtpflege?

Pflegeeinrichtungen, die Tages- oder Nachtpflege anbieten, übernehmen in festgelegten Zeiträumen die professionelle Versorgung der pflegebedürftigen Person. Dazu gehören:

  • Grundpflege (z. B. Körperpflege, Hilfe bei der Mobilität, Toilettengänge)
  • medizinische Betreuung (sofern ärztlich verordnet)
  • Verpflegung (Frühstück, Mittagessen, Zwischenmahlzeiten)
  • soziale Betreuung und Beschäftigung (z. B. Gruppenaktivitäten, Spaziergänge, Gedächtnistraining)
  • Beaufsichtigung und Sicherheit – besonders wichtig bei kognitiven Einschränkungen wie Demenz

Die Betreuung kann an einzelnen Tagen oder regelmäßig erfolgen – je nach Bedarf und individueller Pflegesituation. Auch ein stundenweiser Besuch ist möglich.

Leistungen im Überblick:

  • Kostenübernahme: bis zu 1.363 Euro monatlich durch die Pflegekasse (bei Pflegegrad 3)
  • Zusätzlich zu anderen Leistungen: Diese Beträge stehen zusätzlich zum Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen zur Verfügung, sofern letztere nicht vollständig ausgeschöpft werden
  • Nutzung: flexibel gestaltbar – von einzelnen Tagen pro Woche bis hin zu täglicher Betreuung
  • Ziel: Entlastung der Angehörigen und Förderung der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person

Die Tagespflege bietet insbesondere pflegenden Angehörigen eine enorme Entlastung im Alltag. Berufstätige profitieren davon, dass ihre pflegebedürftigen Angehörigen tagsüber sicher betreut und versorgt sind – etwa während der Arbeitszeit.

Nachtpflege ist dagegen sinnvoll, wenn Pflegebedürftige nächtliche Unruhe, Orientierungsprobleme oder besonderen Betreuungsbedarf in den Abend- und Nachtstunden haben.

Der große Vorteil: Die Kosten der teilstationären Pflege werden nicht auf das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen angerechnet, solange diese nicht vollständig beansprucht werden. Dadurch bleibt mehr finanzieller Spielraum – und die Versorgung kann individuell kombiniert werden.


🧑‍⚕️ 5. Kurzzeitpflege – Vorübergehende stationäre Versorgung bei Ausfall der häuslichen Pflege

Die Kurzzeitpflege ist eine wichtige Unterstützungsleistung der Pflegeversicherung, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann. Sie bietet eine stationäre Betreuung in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung und kommt zum Beispiel dann zum Einsatz, wenn:

  • die pflegende Person krank, überlastet oder anderweitig verhindert ist,
  • ein Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen erfolgt ist und die Rückkehr nach Hause noch nicht möglich ist,
  • sich der Gesundheitszustand plötzlich verschlechtert, sodass eine vorübergehende intensivere Betreuung erforderlich wird,
  • die pflegebedürftige Person kurzfristig nicht in ihrem gewohnten Umfeld versorgt werden kann (z. B. Umbau der Wohnung, Urlaub der Angehörigen ohne Ersatzpflege).

Die Kurzzeitpflege ist besonders für Personen mit Pflegegrad 3 relevant, da sie häufig intensivere Betreuung benötigen – die in bestimmten Situationen nur stationär sichergestellt werden kann.

Leistungen im Überblick:

  • Jährlicher Höchstbetrag: 1.774 Euro
  • Maximale Dauer: bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr
  • Betreuungsort: stationär in einer Pflegeeinrichtung mit Kurzzeitpflegeplätzen
  • Ziel: Überbrückung von Krisensituationen, Erholung pflegender Angehöriger, Entlastung bei Übergangsphasen

Die Leistung deckt Pflegekosten, Betreuung und medizinische Behandlungspflege. Nicht übernommen werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung – diese müssen (ggf. mit Hilfe des Entlastungsbetrags oder privat) selbst getragen werden.

Die Kurzzeitpflege kann flexibel mit der Verhinderungspflege kombiniert werden, um das jährliche Budget zu erweitern. Wird das Budget der Verhinderungspflege (1.612 € jährlich) nicht vollständig genutzt, können bis zu 806 Euro zusätzlich für die Kurzzeitpflege angerechnet werden. Damit steigt das Gesamtbudget auf bis zu 2.580 Euro pro Jahr.

Umgekehrt ist auch der Einsatz von Kurzzeitpflege-Budget für Verhinderungspflege möglich. Das schafft zusätzlichen finanziellen Spielraum, wenn beispielsweise ein längerer Pflegeausfall überbrückt werden muss.

Wichtig: Für die Inanspruchnahme ist kein vorheriger Krankenhausaufenthalt erforderlich. Die Kurzzeitpflege kann auch vorbeugend oder planbar genutzt werden – etwa zur Entlastung pflegender Angehöriger oder in Urlaubszeiten.


🛏️ 6. Verhinderungspflege – Wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt

Die Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen eine dringend benötigte Auszeit, wenn sie durch Urlaub, Krankheit, Termine oder Erschöpfung ihre Pflegeaufgaben nicht wahrnehmen können. In dieser Zeit übernimmt eine Ersatzpflegeperson – z. B. ein ambulanter Pflegedienst, ein Nachbar oder ein anderer Angehöriger – vorübergehend die Betreuung der pflegebedürftigen Person.

Dieses Angebot richtet sich speziell an Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, also auch bei Pflegegrad 3, und ermöglicht es pflegenden Angehörigen, für sich selbst zu sorgen, neue Kraft zu schöpfen oder persönliche Verpflichtungen wahrzunehmen, ohne die Versorgung zu unterbrechen.

Leistungen im Überblick:

  • Höchstbetrag: 1.612 Euro pro Jahr
  • Maximale Dauer: bis zu 6 Wochen (42 Tage) im Kalenderjahr
  • Zusätzlich möglich: bis zu 806 Euro aus dem Budget der Kurzzeitpflege können übertragen werden → Gesamtbudget: bis zu 2.418 Euro jährlich
  • Einsatzmöglichkeiten: durch ambulante Pflegedienste, Freunde, Verwandte (auch im gleichen Haushalt), ggf. in einer Einrichtung
  • Abrechnung: entweder direkt durch den Pflegedienst oder nachträgliche Erstattung bei privaten Pflegepersonen

Voraussetzungen für die Verhinderungspflege:

Um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:

  • Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben (bei Pflegegrad 3 uneingeschränkter Anspruch).
  • Die reguläre Pflegeperson muss die pflegebedürftige Person seit mindestens sechs Monaten in der häuslichen Umgebung betreut haben.
  • Die Verhinderungspflege muss vertretungsweise für die reguläre Pflegeperson erfolgen.

Die Verhinderungspflege ist eine elementare Entlastungsleistung für pflegende Angehörige – insbesondere dann, wenn sie alleinverantwortlich über längere Zeit hinweg pflegen.

Wird das gesamte Budget der Verhinderungspflege ausgeschöpft, kann ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 806 Euro aus dem Kurzzeitpflege-Budget übernommen werden. Dadurch erhöht sich das maximale Jahresbudget auf bis zu 2.418 Euro.

Ob die Ersatzpflege durch einen Pflegedienst, Verwandte oder Bekannte erfolgt, spielt keine Rolle – wichtig ist, dass die Versorgung sichergestellt ist. Auch Pflegepersonen aus dem gleichen Haushalt dürfen die Vertretung übernehmen, allerdings gelten hier besondere Vergütungsvorschriften, falls ein Verwandschaftsverhältnis besteht.


🏡 7. Vollstationäre Pflege im Heim – Zuschuss zu den Pflegekosten bei dauerhafter Unterbringung

Wenn die Pflege in der häuslichen Umgebung nicht mehr möglich oder zumutbar ist – beispielsweise aufgrund einer Verschlechterung des Gesundheitszustands oder fehlender Betreuungspersonen – kann eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim notwendig werden. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 bedeutet das, dass die Pflegeversicherung monatlich einen festen Zuschuss zu den pflegebedingten Aufwendungen im Heim leistet.

Die stationäre Versorgung umfasst:

  • rund um die Uhr Betreuung und Pflege,
  • medizinisch-pflegerische Maßnahmen (z. B. Hilfe bei der Körperpflege, Mobilität, Ernährung),
  • soziale Betreuung,
  • Notfallversorgung sowie
  • eine sichere Wohnsituation inklusive Verpflegung und Unterkunft.

Leistungen im Überblick:

  • Pflegekostenzuschuss bei Pflegegrad 3: 1.262 Euro monatlich
  • Abrechnung: direkt zwischen Pflegeeinrichtung und Pflegekasse
  • Zusätzliche Entlastung: gestaffelte Zuschüsse zum pflegebedingten Eigenanteil je nach Aufenthaltsdauer im Heim
  • Geltung: ausschließlich für vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach SGB XI

Die Pflegekasse zahlt nicht die vollständigen Heimkosten – neben den Pflegekosten fallen auch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen an. Diese müssen grundsätzlich vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Um diese finanzielle Belastung zu mildern, wurden im Januar 2022 zusätzliche Entlastungszuschläge eingeführt.

Die Pflegeversicherung übernimmt bei Pflegegrad 3 monatlich 1.262 Euro für die pflegebedingten Aufwendungen im Heim. Zusätzlich erhalten Pflegebedürftige seit dem 1. Januar 2022 gestaffelte Zuschüsse zum pflegebedingten Eigenanteil, abhängig von der Verweildauer in der Einrichtung:

  • ab dem 1. Jahr im Heim: 15 % Zuschuss zum Eigenanteil
  • ab dem 2. Jahr: 30 %
  • ab dem 3. Jahr: 50 %
  • ab dem 4. Jahr: 75 %

Diese Regelung soll vor allem Langzeitbewohner:innen finanziell entlasten und verhindern, dass die Kosten langfristig zur Überforderung werden. Wichtig: Der Eigenanteil bezieht sich nicht auf Unterkunft und Verpflegung, sondern ausschließlich auf den pflegebedingten Anteil der Heimkosten.

✅ Fazit: So profitieren Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 – individuell, flexibel und umfassend versorgt

Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 3 erhalten ein besonders vielseitiges und weitreichendes Leistungspaket von der Pflegeversicherung. Dieses Paket wurde speziell dafür geschaffen, um sowohl die pflegerische Versorgung sicherzustellen, als auch die individuelle Lebenssituation und die familiären Ressourcen zu berücksichtigen.

Egal ob die Pflege im eigenen Zuhause durch Angehörige erfolgt, ob ein ambulanter Pflegedienst unterstützt oder eine teilstationäre bzw. stationäre Betreuung notwendig ist – die Leistungen lassen sich so kombinieren, dass sie optimal zur persönlichen Lebenssituation passen.

Pflegebedürftige können aus einer Vielzahl von Optionen wählen:

  • Pflegegeld für die häusliche Betreuung durch Angehörige,
  • Pflegesachleistungen bei professioneller ambulanter Pflege,
  • Kombinationspflege zur flexiblen Aufteilung zwischen Familienpflege und Pflegedienst,
  • Tages- und Nachtpflege zur Entlastung während bestimmter Tageszeiten,
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für Ausnahmesituationen,
  • sowie stationäre Leistungen, falls ein Heimaufenthalt nötig wird.

Gerade die flexible Kombinierbarkeit dieser Leistungen ermöglicht es, individuelle Pflegekonzepte zu gestalten, die den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht werden – sowohl der pflegebedürftigen Person als auch der Angehörigen, die in den meisten Fällen eine tragende Rolle übernehmen.

Zudem steht Pflegebedürftigen monatlich eine Pauschale von 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu, die eine große Hilfe im Alltag darstellt – sei es für Schutzmaterialien, Desinfektion oder Hygieneprodukte.

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 – also auch mit Pflegegrad 3 – haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 Euro monatlich.

Anbieter wie Box4Pflege.de machen es Betroffenen besonders einfach:

✔ komplette Unterstützung bei der Antragstellung,

✔ direkte Abrechnung mit der Pflegekasse

✔ zuverlässige monatliche Lieferung der benötigten Hilfsmittel – ohne zusätzleiche Kosten

So bleibt mehr Zeit und Energie für das Wesentliche: eine liebevolle, würdevolle und gut organisierte Pflege im Alltag.

❓ Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Pflegegrad 3 und den Leistungen der Pflegeversicherung

Was bedeutet Pflegegrad 3 konkret?

Pflegegrad 3 wird Personen zugeteilt, die eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweisen. Das betrifft sowohl körperliche als auch kognitive oder psychische Einschränkungen. Betroffene benötigen täglich umfassende Hilfe bei der Körperpflege, Mobilität, Ernährung und der Alltagsbewältigung.

Kann ich gleichzeitig Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhalten?

Ja – das ist möglich im Rahmen der Kombinationspflege. Dabei wird das Pflegegeld anteilig gezahlt, abhängig davon, wie stark die Pflegesachleistungen (z. B. durch einen ambulanten Dienst) in Anspruch genommen werden. So bleibt die Pflege flexibel gestaltbar.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu – also auch bei Pflegegrad 3. Voraussetzung ist, dass die Person zu Hause gepflegt wird, nicht stationär im Heim. Die Pauschale beträgt 42 € monatlich.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?

Kurzzeitpflege findet in einer Pflegeeinrichtung statt und wird genutzt, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist.
Verhinderungspflege ermöglicht es, dass eine andere Person (z. B. ein ambulanter Dienst oder ein Angehöriger) einspringt, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist.
Beide Leistungen lassen sich kombinieren und gegenseitig aufstocken.

Kann ich Tagespflege in Anspruch nehmen, obwohl ich bereits Pflegegeld erhalte?

Ja, das ist möglich. Die Tagespflege wird zusätzlich zum Pflegegeld übernommen – solange die Pflegesachleistungen nicht voll ausgeschöpft werden. Das macht sie besonders attraktiv zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Was kostet ein Pflegeheim mit Pflegegrad 3?

Die Pflegeversicherung zahlt bei Pflegegrad 3 1.262 Euro monatlich für die pflegebedingten Kosten im Heim. Die tatsächlichen Heimkosten liegen jedoch meist höher. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen privat getragen werden – hier können gestaffelte Zuschüsse den Eigenanteil ab dem 2. Jahr spürbar senken.

Muss ich die Pflegehilfsmittel selbst beantragen?

Nein. Anbieter wie Box4Pflege.de übernehmen den kompletten Antrags- und Genehmigungsprozess, rechnen direkt mit der Pflegekasse ab und liefern die Pflegehilfsmittel monatlich frei Haus. Der Aufwand für Pflegebedürftige oder Angehörige ist damit minimal.

Wie lange muss die Pflegeperson gepflegt haben, damit Verhinderungspflege beantragt werden kann?

Die pflegebedürftige Person muss mindestens sechs Monate zu Hause durch die Pflegeperson betreut worden sein, bevor ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht. Diese Voraussetzung gilt einmalig, nicht jährlich.

Wie oft kann Kurzzeitpflege im Jahr genutzt werden?

Kurzzeitpflege kann mehrmals im Jahr in Anspruch genommen werden – insgesamt bis zu 8 Wochen bzw. 1.774 Euro pro Kalenderjahr. Die Tage und Beträge können flexibel aufgeteilt werden, solange das Budget nicht überschritten wird.

Können Angehörige für ihre Pflegeleistung bezahlt werden?

Beim Bezug von Pflegegeld kann die pflegebedürftige Person dieses Geld z. B. an die betreuende Tochter oder den Ehemann als Anerkennung weitergeben. Ein offizieller Arbeitsvertrag ist dafür nicht notwendig, aber möglich – z. B. über eine Anstellung als Haushaltshilfe oder Pflegekraft.