Pflegegrad 3: Wie viel Geld steht Pflegebedürftigen zu?

Die Pflege eines Angehörigen ist mit vielen Herausforderungen verbunden – emotional, organisatorisch und finanziell. Besonders bei Pflegegrad 3 stellt sich für viele Familien die Frage: „Wieviel Geld steht uns zu?“ Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 gelten als erheblich in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt und haben Anspruch auf eine Reihe von finanziellen Leistungen. Dieser Beitrag gibt einen klaren Überblick über die wichtigsten Geldbeträge und erklärt, wie sie beantragt werden können.

Voraussetzungen für Pflegegrad 3

Was bedeutet Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 wird Personen zuerkannt, die in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt sind. Das betrifft häufig Menschen mit:

  • chronischen Erkrankungen (z. B. MS, Parkinson)
  • nach Schlaganfällen
  • bei fortschreitender Demenz
  • oder mit starker körperlicher Schwäche im Alter

Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MDK) auf Grundlage eines Punktesystems. Pflegegrad 3 wird ab 47,5 bis unter 70 Punkte vergeben.

Geldleistungen bei häuslicher Pflege

Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf unterschiedliche Leistungen:

Pflegegeld

Pflegegeld erhalten Menschen mit Pflegegrad 3, wenn sie von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden.

Monatlicher Betrag (Stand 2025): 545 €

Pflegesachleistungen

Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung übernimmt, stehen bis zu 1.363 € im Monat zur Verfügung.
Diese Leistungen werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet.

Kombinationsleistungen

Wird die Pflege teilweise durch Angehörige und teilweise durch einen Pflegedienst übernommen, kann man beide Leistungen kombinieren. Der nicht genutzte Anteil der Sachleistungen wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.

Entlastungsbetrag

Zusätzlich steht Pflegebedürftigen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 € zu. Er kann z. B. für Haushaltshilfe, Betreuungsangebote oder Tagespflege verwendet werden.

Pflegehilfsmittelpauschale

Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € – Monatlich kostenlos sichern

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf die monatliche Pflegehilfsmittelpauschale von 42 €. Diese deckt Produkte wie:

  • Einmalhandschuhe
  • Bettschutzeinlagen
  • Desinfektionstücher
  • Schutzmasken
  • Händedesinfektion

Die Kosten übernimmt die Pflegekasse vollständig.

Geldleistungen bei teilstationärer oder vollstationärer Pflege

Tages- und Nachtpflege

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 können teilstationäre Pflege in Anspruch nehmen – etwa tagsüber in Pflegeeinrichtungen.
Erstattung durch die Pflegekasse: bis zu 1.363 € monatlich

Kurzzeitpflege

Wird die häusliche Pflege vorübergehend unmöglich (z. B. nach Krankenhausaufenthalt), kann Kurzzeitpflege genutzt werden.
Leistung: bis zu 1.774 € pro Jahr (ggf. kombinierbar mit Verhinderungspflege)

Vollstationäre Pflege

Bei Pflege im Heim übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten.
Leistung bei Pflegegrad 3: 1.262 € monatlich

Unterkunft und Verpflegung müssen meist selbst getragen werden.

Übersicht der Leistungen und Geldbeträge

LeistungBetrag (monatlich)
Pflegegeld545 €
Pflegesachleistungenbis zu 1.363 €
Kombinationsleistunganteilig
Tages-/Nachtpflegebis zu 1.363 €
Kurzzeitpflege (jährlich)bis zu 1.774 €
Entlastungsbetrag125 €
Pflegehilfsmittelpauschale42 €
Stationäre Pflege (Heim)1.262 €

Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 3 – Unterstützung durch box4pflege.de

Die Pflege zu Hause ist ohne Hilfsmittel kaum möglich – sei es zur Hygiene, zum Schutz oder zur Sicherheit. Mit Pflegegrad 3 steht Ihnen die Pflegehilfsmittelpauschale von 42 € pro Monat zu.

Box4pflege.de bietet einen einfachen Service:

  • Individuelle Bedarfsermittlung per Telefon
  • Komplette Antragsabwicklung mit der Pflegekasse
  • Regelmäßige Lieferung nach Hause
  • Keine Kosten für Pflegebedürftige

Zu den lieferbaren Produkten zählen u. a. Einmalhandschuhe, Schutzmasken, Desinfektionstücher und Bettschutzeinlagen – ideal für den Alltag mit Pflegegrad 3.

Antragstellung & Tipps

So beantragen Sie Pflegeleistungen

  1. Pflegegrad beantragen bei der Pflegekasse (schriftlich oder telefonisch)
  2. Begutachtung durch den MDK abwarten
  3. Bescheid prüfen und ggf. Widerspruch einlegen
  4. Nach Bewilligung: Leistungen beantragen, z. B. Pflegegeld oder Pflegehilfsmittel

Wichtige Tipps für Angehörige

  • Führen Sie ein Pflegeprotokoll zur Vorbereitung der Begutachtung
  • Nutzen Sie Pflegeberatung und Pflegekurse
  • Denken Sie auch an Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, um Pausen einzuplanen

Fazit

Pflegegrad 3 bringt umfangreiche finanzielle Unterstützung – ob Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag oder Hilfsmittel. Wichtig ist, dass alle Leistungen aktiv beantragt werden. Besonders bei der Pflege zu Hause spielt die Pflegehilfsmittelpauschale eine zentrale Rolle.

Box4pflege.de bietet hier eine praktische Lösung: Antrag, Lieferung und Abrechnung – alles aus einer Hand, kostenlos für Pflegebedürftige.

Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Beträge und Gesetzesänderungen bei Ihrer Pflegekasse oder über Beratungsstellen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Pflegegrad 3 und Geldleistungen

1. Wie viel Pflegegeld bekommt man bei Pflegegrad 3?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten 545 € pro Monat, wenn sie von Angehörigen zu Hause gepflegt werden.

2. Was sind Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3?

Pflegesachleistungen umfassen professionelle Pflege durch einen Pflegedienst. Bei Pflegegrad 3 zahlt die Kasse bis zu 1.363 € monatlich.

3. Was bedeutet Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3?

Wenn Pflege durch Angehörige und Pflegedienste kombiniert wird, spricht man von Kombinationsleistungen. Die nicht genutzte Pflegesachleistung wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.

4. Wofür kann man den Entlastungsbetrag von 125 € verwenden?

Für Haushaltshilfen, Betreuungsangebote, Tagespflege oder anerkannte Dienstleister – zusätzlich zu anderen Leistungen.

5. Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 3?

Alle Menschen mit Pflegegrad 3 in häuslicher Pflege erhalten monatlich 42 € für Pflegehilfsmittel wie Handschuhe, Desinfektion oder Bettschutzeinlagen.

6. Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?

Über ein Formular („Anlage 4 Pflegehilfsmittel“) bei der Pflegekasse – oder bequem über Anbieter wie Box4pflege.de, die den gesamten Prozess übernehmen.

7. Gibt es eine Übersicht über alle Geldleistungen bei Pflegegrad 3?

Ja. Pflegegeld: 545 €, Pflegesachleistungen: 1.363 €, Entlastungsbetrag: 125 €, Pflegehilfsmittel: 42 €, Tagespflege und Kurzzeitpflege: zusätzlich möglich.

8. Muss ich alle Leistungen separat beantragen?

Ja – Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag und Hilfsmittel müssen jeweils eigenständig beantragt werden.

9. Was zahlt die Pflegekasse bei stationärer Pflege mit Pflegegrad 3?

Bei vollstationärer Pflege übernimmt die Kasse monatlich 1.262 €. Unterkunft und Verpflegung zahlen Pflegebedürftige selbst.

10. Kann man Pflegegrad 3 erhöhen lassen?

Ja – bei zunehmendem Pflegebedarf kann ein Höherstufungsantrag gestellt werden. Der MDK prüft dann erneut.

11. Wie oft kann man Pflegehilfsmittel bestellen?

Monatlich – im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale von 42 €, z. B. regelmäßig über einen Abo-Service wie Box4pflege.de.

12. Gilt der Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade?

Ja – ab Pflegegrad 1 erhalten Pflegebedürftige 125 € monatlich zusätzlich für Entlastungsleistungen.

13. Was passiert, wenn ich Pflegegeld beantrage, aber keinen Pflegedienst nutze?

Dann erhalten Sie das volle Pflegegeld – derzeit 545 € monatlich bei Pflegegrad 3.

14. Gibt es Unterstützung für pflegende Angehörige?

Ja – z. B. durch Pflegekurse, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, und den Entlastungsbetrag.

15. Wie hilft Box4pflege.de bei Pflegegrad 3 konkret?

Box4pflege.de übernimmt den gesamten Antragsprozess für Pflegehilfsmittel, berät individuell und liefert die Produkte kostenlos nach Hause – mit direkter Abrechnung über die Pflegekasse.