
Für Pflegegrad 3 gelten im Jahr 2025 folgende Höchstbeträge und Leistungen:
| Leistung | Höchstbetrag / Rahmen 2025 | Anmerkung |
|---|---|---|
| Pflegegeld (Geldleistung) | 599 €/Monat | Auszahlung direkt an die pflegebedürftige Person bei Pflege durch Angehörige |
| Pflegesachleistungen (ambulant) | 1.497 €/Monat | Abrechnung direkt mit Pflegedienst |
| Kombinationsleistung | anteilig entsprechend Nutzung von Sach- & Geldleistung | Beispiel: nutzt ein Pflegedienst 60 % des Sachleistungsrahmens, werden 40 % als Pflegegeld ausgezahlt |
| Entlastungsbetrag | 131 €/Monat | Für Betreuungs- oder Haushaltshilfen, nicht zweckfrei verwendbar |
| Tages-/Nachtpflege (teilstationär) | bis zu 1.357 €/Monat | Zusatzleistung zu häuslicher Pflege möglich |
| Verhinderungs-/Kurzzeitpflege | Gemeinsames Budget: 3.539 €/Jahr für Ersatzpflege + Kurzzeitpflege | Seit Juli 2025 sind die Budgets zusammengelegt. |
| Vollstationäre Pflege (Heim) | 1.319 €/Monat zu den Pflegekosten | Zuschuss auf pflegebedingt anfallende Kosten |
| Pflegehilfsmittel (Verbrauchsprodukte) | 42 €/Monat | z. B. Handschuhe, Einmalprodukte |
| Wohngruppenzuschlag | 224 €/Monat | Für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | 4.180 €/Maßnahme | Zuschuss zur Barrierereduzierung (z. B. Badumbau) |
Diese Tabelle zeigt Höchstbeträge / Rahmenwerte im Jahr 2025 gemäß offiziellen Leistungsübersichten.
Wichtige Erkenntnisse
- Pflegegeld (Barleistung) bei Pflegegrad 3 liegt 2025 bei 599 € pro Monat – für Pflege durch Angehörige oder Freunde.
- Pflegesachleistungen (ambulant) betragen bis zu 1.497 € monatlich, wenn ein professioneller Pflegedienst beauftragt wird.
- Kombinationsleistung: Pflegegeld und Sachleistung lassen sich anteilig verbinden (z. B. 50 % Sachleistung + 50 % Pflegegeld).
- Entlastungsbetrag wurde 2025 auf 131 € monatlich erhöht – für Alltags- und Betreuungshilfen.
- Zusätzlich stehen Leistungen für Tages- / Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel (42 €) sowie Wohnumfeld-Zuschüsse (4.180 €) zur Verfügung.
- Alle Beträge gelten gemäß Bundesgesundheitsministerium (Leistungsübersicht 2025).
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 wird Personen zugeteilt, deren Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt ist – sie benötigen täglich umfassende Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder hauswirtschaftlichen Aufgaben. Der Medizinische Dienst (MD) bewertet dies anhand eines Punktesystems zwischen 47,5 und < 70 Punkten.
Menschen mit Pflegegrad 3 leben meist noch zu Hause, werden jedoch regelmäßig von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst betreut. Dieser Pflegegrad berechtigt zu umfangreichen Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung – darunter Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag sowie Zuschüsse für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege.
Der Grad bildet somit die Mittelstufe der fünf Pflegegrade – mit klar definierten Ansprüchen auf finanzielle Unterstützung, die im Jahr 2025 deutlich angehoben wurden.
Geldleistungen bei Pflegegrad 3 (2025) – vollständig & geprüft
Übersichtstabelle (Pflegegrad 3)
| Leistung | Betrag 2025 | Rhythmus / Rahmen | Kurzinfo |
|---|---|---|---|
| Pflegegeld (Barleistung) | 599 € | pro Monat | Für häusliche Pflege durch Angehörige; Auszahlung an die pflegebedürftige Person. |
| Pflegesachleistungen (ambulant) | 1.497 € | pro Monat (Höchstbetrag) | Leistungen eines zugelassenen Pflegedienstes; direkte Abrechnung mit der Kasse. |
| Kombinationsleistung | anteilig | monatlich | Verhältnis Pflegegeld ↔ Sachleistung je nach Nutzung (z. B. 60 % Sachleistung ⇒ 40 % Pflegegeld). |
| Entlastungsbetrag | 131 € | pro Monat | Zweckgebunden für Betreuung/Alltagshilfen; übertragbar bis 30.06. des Folgejahres. |
| Tages-/Nachtpflege (teilstationär) | 1.357 € | pro Monat (Höchstbetrag) | Zusätzlich zur häuslichen Pflege nutzbar. |
| Gemeinsamer Jahresbetrag: Verhinderungs- & Kurzzeitpflege | 3.539 € | pro Jahr gesamt | Seit 01.07.2025 ein gemeinsames Budget für beide Leistungsarten. |
| Vollstationäre Pflege (Zuschuss) | 1.319 € | pro Monat (Pflegeanteil) | Zusätzlich prozentuale Leistungszuschläge abhängig von Verweildauer. |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € | pro Monat | Z. B. Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen. |
| Wohngruppenzuschlag | 224 € | pro Monat | Für ambulant betreute Wohngruppen. |
| Wohnumfeld-Verbesserung | bis 4.180 € | je Maßnahme | Zuschuss für Umbauten (Bad, Barrieren etc.). |
Pflegegeld (Pflegegrad 3)
- Betrag: 599 € / Monat (2025).
- Zweck: Unterstützung der häuslichen Pflege durch Angehörige; Auszahlung an die pflegebedürftige Person.
Pflegesachleistungen (ambulant)
- Höchstbetrag: 1.497 € / Monat (2025).
- Leistungsart: Pflege- und Betreuungsleistungen über zugelassenen Pflegedienst; direkte Abrechnung mit der Pflegekasse.
Kombinationsleistung (Beispielrechnung)
- Prinzip: Anteil Sachleistung bestimmt den Restanteil beim Pflegegeld.
- Beispiel 2025: Nutzung 60 % Sachleistung (≈ 898 €) ⇒ 40 % Pflegegeld (≈ 239 €).
- Gesamt: ≈ 1.137 € / Monat. (Rechenbeispiel auf Basis der offiziellen Höchstbeträge 2025.)
Entlastungsbetrag
- Betrag: 131 € / Monat (zweckgebunden).
- Einsatz: z. B. anerkannte Alltags-/Betreuungsangebote, Haushaltsnahe Hilfen, stundenweise Entlastung.
- Übertrag: Nicht genutzte Mittel können bis zum 30.06. des Folgejahres genutzt werden.
Tages- und Nachtpflege (teilstationär)
- Höchstbetrag: 1.357 € / Monat (Pflegegrad 3).
- Besonderheit: Kann zusätzlich zur häuslichen Pflege beansprucht werden (separate Leistungssäule).
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (seit 01.07.2025)
- Neuregelung: Gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € für beide Leistungen zusammen.
- Übergang 2025: Im 1. Halbjahr genutzte Beträge werden auf das Jahresbudget angerechnet.
Vollstationäre Pflege (Heim)
- Pflegekassen-Zuschuss (Pflegeanteil): 1.319 € / Monat (PG3).
- Zusätzlich: gestaffelte Leistungszuschläge auf den Eigenanteil: 15 % ab Monat 1, 30 % ab 12 Monaten, 50 % ab 24 Monaten, 75 % ab 36 Monaten.
Weitere relevante Leistungen
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € / Monat (separate Pauschale).
- Wohngruppenzuschlag: 224 € / Monat.
- Wohnumfeld-Verbesserung: bis 4.180 € je Maßnahme (bis zu 16.720 € bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt).
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Wer Pflegegrad 3 besitzt, hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat – darunter Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Schutzmasken. Viele Pflegebedürftige wissen jedoch nicht, dass diese Kosten vollständig von der Pflegekasse übernommen werden.
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Fazit: Pflegegrad 3 Geldleistung Tabelle 2025 – Ihr Überblick zum richtigen Nutzen
Die Tabelle zu Pflegegrad 3 Geldleistungen 2025 zeigt auf einen Blick, welche finanziellen Unterstützungen Ihnen monatlich und jährlich zustehen. Wer die Beträge kennt, kann Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsangebote zielgerichtet kombinieren und so das Maximum aus seiner Pflegeabsicherung herausholen.
Ein wichtiger Punkt aus der Tabelle: Personen mit Pflegegrad 3 erhalten auch 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel – vollständig von der Pflegekasse übernommen. Dazu zählen z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.
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FAQ – Häufige Fragen zu Pflegegrad 3 Geldleistungen (2025)
Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 3 im Jahr 2025?
Im Jahr 2025 beträgt das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 599 Euro monatlich. Es wird von der Pflegekasse ausgezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige oder Freunde erfolgt.
Welche Pflegesachleistungen stehen bei Pflegegrad 3 zur Verfügung?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 können Pflegesachleistungen bis zu 1.497 Euro monatlich nutzen, wenn sie professionelle ambulante Pflegedienste beauftragen.
Kann man Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren?
Ja. Über die sogenannte Kombinationsleistung kann beides anteilig genutzt werden – beispielsweise 60 % Sachleistung + 40 % Pflegegeld.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3 im Jahr 2025?
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro monatlich. Er ist zweckgebunden für Hilfe im Alltag, Betreuung oder hauswirtschaftliche Unterstützung.
Welche zusätzlichen Leistungen gibt es bei Pflegegrad 3?
Zusätzlich zum Pflegegeld gibt es Zuschüsse für Tages-/Nachtpflege (1.357 €), Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 € jährlich), Pflegehilfsmittel (42 €) sowie Zuschüsse für Wohnumfeldmaßnahmen (bis 4.180 €).
Wird das Pflegegeld 2025 erhöht?
Ja. Seit Januar 2025 wurden die Pflegeleistungen um 4,5 % erhöht. Das Pflegegeld für Pflegegrad 3 stieg von 573 € auf 599 €.
Wer hat Anspruch auf Pflegegrad 3 und die dazugehörigen Geldleistungen?
Pflegegrad 3 erhalten Personen mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte laut MD-Begutachtung). Sie haben Anspruch auf alle genannten Geld- und Sachleistungen.
Wie kann man die Leistungen beantragen?
Der Antrag erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse. Nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) werden Pflegegrad und Leistungsansprüche offiziell bestätigt.