Pflegegrad 2 Leistungen Tabelle

Senior und Angehöriger sehen sich gemeinsam Pflegegrad 2 Leistungen 2025 auf einem Tablet an

Personen mit Pflegegrad 2 erhalten 2025 Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, zusätzlich Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel sowie Budgets für Tages-/Nachtpflege und (ab 1. Juli 2025) einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Details in der Tabelle.

Leistungsart Betrag / Monat (2025) Zweck / Beschreibung
Pflegegeld 347 € Auszahlung an Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden.
Pflegesachleistungen 796 € Für Pflege durch ambulante Pflegedienste, direkte Abrechnung über die Pflegekasse.
Kombinationsleistung anteilig Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen, wenn Angehörige und Pflegedienst gemeinsam pflegen.
Entlastungsbetrag 131 € Für anerkannte Unterstützungsleistungen, z. B. Haushaltshilfe oder Betreuungsangebote.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € Monatliche Pauschale für Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen usw.
Tages- / Nachtpflege bis 721 € Teilstationäre Betreuung, kann zusätzlich zu anderen Leistungen genutzt werden.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege (gemeinsamer Betrag ab Juli 2025) bis 3.539 € / Jahr Zur Entlastung bei Ausfall der Hauptpflegeperson oder vorübergehender Pflege.
Vollstationäre Pflege 805 € Monatlicher Zuschuss der Pflegekasse für Pflegeheimkosten.

Wichtige Erkenntnisse – Pflegegrad 2 Leistungen Tabelle 2025

  • Bei Pflegegrad 2 stehen Ihnen 2025 entweder 347 € Pflegegeld oder 796 € Pflegesachleistungen pro Monat zur Verfügung.
  • Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € monatlich für unterstützende Betreuungs- und Entlastungsangebote.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können monatlich mit bis zu 42 € abgerechnet werden.
  • Tages- und Nachtpflege sind mit bis zu 721 € pro Monat möglich.
  • Ab dem 1. Juli 2025 gibt es für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €.
  • Bei vollstationärer Pflege (Pflegeheim) beträgt der Leistungsbetrag 805 € pro Monat, ergänzbar durch Zuschläge.

Pflegegeld und Sachleistungen im Detail

Vergleichsgrafik Pflegegeld 347 € vs. Pflegesachleistungen 796 € mit Kombinationsoption 2025 🧭 Placement in Article:

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 können zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen wählen – oder beide kombiniert nutzen.

Pflegegeld (347 € monatlich)

Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer erfolgt. Die Auszahlung geht direkt an die pflegebedürftige Person, die frei entscheiden kann, wie das Geld verwendet wird. Das Ziel ist, die häusliche Pflege zu fördern und Angehörige finanziell zu entlasten.

Pflegesachleistungen (796 € monatlich)

Diese Leistungen gelten, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse, sodass Versicherte keine Vorauszahlungen leisten müssen. Die Pflegesachleistungen decken Grundpflege, Körperhygiene, Ernährungshilfe und Mobilitätsunterstützung ab.

Kombinationsleistung

Wer Pflegegeld und Sachleistungen zusammen nutzen möchte, kann anteilig beide Leistungen kombinieren. Der nicht verbrauchte Anteil der Sachleistungen wird dabei anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Diese Option eignet sich, wenn Angehörige und Pflegedienst gemeinsam pflegen.

Entlastungsbetrag und zusätzliche Zuschüsse (korrigiert, 2025)

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 erhalten zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den Pflegesachleistungen einen Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat. Er ist zweckgebunden und wird für anerkannte Unterstützungsleistungen nachträglich erstattet; nicht genutzte Beträge können innerhalb des Kalenderjahres vorgetragen werden.

Erstattungsfähige Leistungen sind z. B. Haushaltshilfe, Betreuungsangebote, anerkannte Dienste oder Tages-/Nachtpflege.

Zusätzlich können Pflegekassen Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren: bis zu 4.180 € je Maßnahme ab 01.01.2025 (Erhöhung gegenüber 4.000 €). Das gilt z. B. für Badumbau, Türverbreiterungen, Rampen oder andere Anpassungen, die die häusliche Pflege ermöglichen bzw. erleichtern.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bleiben 2025 mit monatlich 42 € pauschal förderfähig (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen).

Kurzzeit- und Verhinderungspflege für Pflegegrad 2 (2025)

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 können bei Ausfall oder Urlaub der Hauptpflegeperson zeitweise Ersatzpflege in Anspruch nehmen. Ab 1. Juli 2025 gilt für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro.

Kurzzeitpflege: Sie dient der vorübergehenden stationären Unterbringung, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist. Pflegekassen übernehmen die Kosten für bis zu acht Wochen pro Jahr.

Verhinderungspflege: Wenn Angehörige oder Pflegepersonen vorübergehend verhindert sind (z. B. Urlaub oder Krankheit), kann eine Ersatzpflege organisiert werden – entweder durch ambulante Dienste oder andere Privatpersonen.

Der neue gemeinsame Betrag kann flexibel auf beide Pflegearten verteilt werden. Die Entscheidung liegt bei der pflegebedürftigen Person bzw. den Angehörigen. Nicht genutzte Mittel können vollständig in die jeweils andere Leistung übertragen werden.

Zusätzlich können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 weiterhin den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich für ergänzende Angebote (z. B. Betreuung während Verhinderungspflege) nutzen.

Pflegehilfsmittel im Wert von 42 Euro monatlich

Mitarbeiter übergibt älterer Frau eine Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln im Wert von 42 € von box4pflege.de

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf eine monatliche Pauschale von 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Diese Leistung wird nach § 40 SGB XI von der Pflegekasse übernommen und ist unabhängig vom Einkommen oder vom Ort der Pflege.

Zu den förderfähigen Pflegehilfsmitteln gehören:

  • Einmalhandschuhe
  • Bettschutzeinlagen
  • Händedesinfektion
  • Flächendesinfektion
  • Schutzschürzen oder Fingerlinge

Die Produkte werden regelmäßig benötigt, um Hygiene und Infektionsschutz in der häuslichen Pflege sicherzustellen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Anbieter und der Pflegekasse – Pflegebedürftige müssen keine Rechnungen einreichen.

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Fazit

Pflegegrad 2 bietet bereits ein solides Leistungspaket für Menschen, die regelmäßig Unterstützung im Alltag benötigen. Mit der Reform 2025 wurden die Geld- und Sachleistungen spürbar erhöht, um Angehörige zu entlasten und die häusliche Pflege zu stärken.

Pflegebedürftige profitieren von Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag sowie Zuschüssen für Wohnraumanpassungen und Pflegehilfsmittel. Besonders die monatliche 42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel unterstützt eine sichere Versorgung zu Hause und sorgt für spürbare finanzielle Entlastung.

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Häufige Fragen zu Pflegegrad 2 Leistungen (2025)

Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 2 im Jahr 2025?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 erhalten ab 2025 monatlich 347 € Pflegegeld, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige erfolgt.

Wie hoch sind die Pflegesachleistungen 2025 bei Pflegegrad 2?

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 796 € monatlich für ambulante Pflegedienste, die direkt mit der Kasse abrechnen.

Kann man Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?

Ja, die Kombinationsleistung erlaubt es, beide Leistungen anteilig zu nutzen. Der nicht verwendete Anteil der Sachleistung wird als Pflegegeld ausgezahlt.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2?

Es stehen 131 € monatlich zur Verfügung, um anerkannte Betreuungs- oder Haushaltsdienste zu finanzieren.

Welche Pflegehilfsmittel werden bezahlt?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € monatlich (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen).

Welche Zuschüsse gibt es für Wohnraumanpassungen 2025?

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.180 € je Maßnahme (z. B. Badumbau, Rampen, Türverbreiterung).

Wie hoch sind die Leistungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege 2025?

Ab 1. Juli 2025 gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 €, der flexibel für beide Leistungsarten verwendet werden kann.

Gibt es Zuschüsse für Pflege im Pflegeheim bei Pflegegrad 2?

Ja, die Pflegekasse übernimmt 805 € monatlich für die reine Pflegeleistung; Unterkunft und Verpflegung tragen Pflegebedürftige selbst.

Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 wird bei einem Gesamtpunktwert von 27 bis unter 47,5 im Begutachtungsverfahren des MD (Medizinischer Dienst) vergeben.

Wer kann den Antrag auf Pflegegrad 2 stellen?

Der Antrag wird bei der Pflegekasse der zuständigen Krankenkasse gestellt. Er kann von der pflegebedürftigen Person oder einer bevöllmächtigten Person eingereicht werden.