Einleitung: Pflegeleistungen 2025 – was sich ändert und warum es jetzt wichtig ist

Pflege ist mehr als nur Fürsorge – sie ist tägliche Verantwortung, emotionale Belastung und organisatorische Herausforderung zugleich. Wer einen Angehörigen pflegt oder selbst auf Unterstützung angewiesen ist, weiß: Ohne die finanzielle Hilfe durch die Pflegeversicherung wäre vieles nicht machbar. Die Frage Wieviel Geld steht mir bei Pflegestufe 2 im Jahr 2025 zu? Bewegt daher viele Betroffene.
Gerade im Jahr 2025 lohnt sich ein genauer Blick auf die Leistungen – denn es gibt wichtige gesetzliche Neuerungen, unter anderem die Erhöhung des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen. Gleichzeitig steigen die Lebenshaltungskosten weiter, was die Planung und Nutzung von Pflegeleistungen noch entscheidender macht.
Dabei geht es nicht nur um einzelne Beträge, sondern um ein Zusammenspiel verschiedener Leistungen – von Pflegegeld über Entlastungsbeträge bis hin zu kostenlosen Pflegehilfsmitteln, die den Alltag spürbar erleichtern können. Genau hier setzt Box4pflege.de an: Als spezialisierter Anbieter hilft Box4pflege.de pflegebedürftigen Menschen dabei, ihre Ansprüche unkompliziert zu nutzen – inklusive Antragstellung, Lieferung und direkter Abrechnung mit der Pflegekasse.
In diesem Artikel erfahren Sie:
- Welche Leistungen Pflegegrad 2 im Jahr 2025 umfasst
- Wie viel Geld Ihnen monatlich zusteht – mit und ohne Pflegedienst
- Wie Sie Ihre Ansprüche kombinieren und voll ausschöpfen
- Wie Anbieter wie Box4pflege.de Sie dabei entlasten können
Denn gut informiert zu sein, heißt in der Pflege oft auch: mehr Sicherheit, weniger Stress – und am Ende mehr Zeit für das Wesentliche.
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Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Pflegegrad 2?
Der Pflegegrad 2 wird Menschen zugesprochen, deren Selbstständigkeit in erheblichem Maße eingeschränkt ist. Das bedeutet: Die betroffene Person kann viele alltägliche Aufgaben nicht mehr allein bewältigen und ist dauerhaft auf regelmäßige Unterstützung durch andere angewiesen – sei es durch Angehörige, Freunde oder ambulante Pflegedienste.
Die Zuerkennung erfolgt auf Grundlage einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder durch andere unabhängige Gutachterstellen. Bewertet wird dabei nicht nur der körperliche Zustand, sondern auch die kognitiven und psychischen Fähigkeiten der Person – zum Beispiel im Umgang mit dem eigenen Alltag, bei der Kommunikation oder der Orientierung.
Typische Einschränkungen bei Pflegegrad 2:
- Beginnende demenzielle Veränderungen: z. B. Vergesslichkeit, Verwirrtheit, Einschränkungen bei der zeitlichen oder örtlichen Orientierung
- Eingeschränkte Mobilität: Unsicheres Gehen, Sturzgefahr, Nutzung von Gehhilfen oder Rollatoren
- Hilfe bei der Körperpflege: z. B. beim Waschen, Anziehen oder Toilettengang
- Regelmäßige Anleitung oder Beaufsichtigung: etwa bei der Medikamenteneinnahme oder Nahrungsaufnahme
- Psychische Belastungen: Angststörungen oder depressive Verstimmungen, die Alltagsaktivitäten erschweren
Info-Box: Der Pflegegrad 2 ist häufig der erste Pflegegrad, bei dem viele Leistungen der Pflegeversicherung deutlich spürbar greifen – etwa Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Entlastungsleistungen.
Im Vergleich zu Pflegegrad 1 – der lediglich geringe Einschränkungen abbildet – bedeutet Pflegegrad 2 eine deutliche Verschlechterung der Selbstständigkeit, aber noch kein vollständiges Pflegebedürfnis in allen Lebensbereichen. Betroffene können häufig noch Teile ihres Alltags selbst gestalten, sind dabei aber regelmäßig auf Unterstützung angewiesen.
👉 Einen umfassenden Überblick zu allen fünf Pflegegraden, ihren Voraussetzungen und Leistungen finden Sie hier: Pflegegrade 1 bis 5: Leistungen im Überblick
Leistungen 2025 bei Pflegegrad 2 – Das steht Ihnen zu

Wer in Deutschland mit Pflegegrad 2 eingestuft ist, hat Anspruch auf eine Vielzahl von Leistungen der Pflegeversicherung – sowohl finanziell als auch in Form von Sachleistungen und praktischen Entlastungsangeboten. Diese sollen die pflegerische Versorgung zu Hause erleichtern oder die Betreuung in einer teilstationären Einrichtung ergänzen.
Dabei unterscheiden wir zwischen häuslicher Pflege (durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste) und der stationären Pflege in einer Einrichtung. Im Folgenden erhalten Sie eine strukturierte Übersicht über alle relevanten Leistungen im Jahr 2025, inklusive aktuell geplanter gesetzlicher Anpassungen.
🏠 Pflegegeld 2025
- Höhe: 332 € monatlich (geplant ab Januar 2025, inkl. gesetzlicher Erhöhung um 5 %)
Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die dann ausgezahlt wird, wenn die pflegebedürftige Person zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlich tätigen Personen gepflegt wird – also ohne professionelle Pflegekraft.
Info-Box: Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen und bietet somit größtmögliche Flexibilität bei der Organisation der Pflege. Es kann z. B. für Aufwandsentschädigungen an pflegende Angehörige oder für ergänzende Hilfen im Alltag genutzt werden.
🧑⚕️ Pflegesachleistungen 2025
- Höhe: 760 € monatlich
Wer sich von einem ambulanten Pflegedienst professionell versorgen lässt, kann stattdessen sogenannte Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Diese Leistungen beinhalten:
- Hilfe bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Zahnpflege)
- Unterstützung beim Ankleiden und bei der Ernährung
- Medizinisch-pflegerische Tätigkeiten wie Verbandswechsel oder Medikamentengabe
Die Pflegekasse rechnet diese Leistungen direkt mit dem Pflegedienst ab, sodass die pflegebedürftige Person finanziell nicht in Vorleistung treten muss.
🔄 Kombinationsleistungen
Nicht selten wünschen sich Pflegebedürftige eine Mischung aus Angehörigenpflege und ambulanter Pflegehilfe. Hier greift die sogenannte Kombinationsleistung: Wird das Sachleistungsbudget nur teilweise ausgeschöpft, erhalten Betroffene den verbleibenden Anteil als anteiliges Pflegegeld.
Beispiel: Wenn 60 % der Sachleistungen genutzt werden, wird 40 % des Pflegegeldes zusätzlich ausgezahlt.
💡 Box4pflege.de unterstützt Sie bei der optimalen Aufteilung dieser Leistungen – mit persönlicher Beratung und einem klaren Blick auf wirtschaftlich sinnvolle Lösungen, damit Sie keine Ansprüche ungenutzt lassen.
💶 Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
- Höhe: 125 € monatlich (zweckgebunden)
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 haben zusätzlich Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser dient der Finanzierung von niedrigschwelligen Betreuungs- oder Entlastungsangeboten, zum Beispiel:
- Hilfe im Haushalt (z. B. Reinigung, Einkäufe)
- Alltagsbegleitung oder stundenweise Betreuung
- Unterstützung bei Arztbesuchen oder Freizeitaktivitäten
Info-Box: Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss durch geeignete Anbieter abgerufen werden. Unverbrauchte Beträge können unter bestimmten Bedingungen bis Ende Juni des Folgejahres übertragen werden.
🧳 Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Auch pflegende Angehörige brauchen gelegentlich eine Auszeit – etwa im Krankheitsfall oder für den Urlaub. Dafür gibt es zwei ergänzende Leistungsarten:
Verhinderungspflege
- Leistung: Bis zu 1.612 € pro Jahr (für maximal 42 Tage)
- Einsatz: Wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist
Kurzzeitpflege
- Leistung: Bis zu 1.774 € pro Jahr (für bis zu 8 Wochen)
- Einsatz: Vorübergehender Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung
🌙 Tages- und Nachtpflege
- Höhe: Bis zu 760 € monatlich – zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen
Tages- und Nachtpflegeangebote sind besonders für Familien interessant, die die Pflege unter der Woche teilweise abgeben möchten, etwa während der Arbeitszeit. Pflegebedürftige werden in einer entsprechenden Einrichtung stundenweise betreut und versorgt – abends kehren sie in ihr gewohntes Zuhause zurück.
Diese Leistung wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet und kann somit ergänzend zur häuslichen Pflege beansprucht werden.
📦 Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf monatlich bis zu 42 € für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – vollständig finanziert durch die Pflegekasse. Dazu gehören unter anderem:
- Einmalhandschuhe
- Bettschutzeinlagen
- Händedesinfektionsmittel
- Flächen-Desinfektionstücher
- Schutzmasken (FFP2 oder medizinisch)
- Schutzschürzen und Einmallätzchen
Hier setzt Box4pflege.de an und macht die Nutzung dieses Anspruchs so einfach wie möglich:
✔️ Beratung zum individuellen Bedarf
✔️ Komplette Antragsabwicklung bei der Pflegekasse
✔️ Monatliche Lieferung der Produkte nach Hause
✔️ Keine Vorkasse – Abrechnung erfolgt direkt mit der Kasse
👉 Alles über die verfügbaren Produkte und deren Umfang erfahren Sie hier: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – das steht Ihnen zu
👉 So funktioniert der Antrag Schritt für Schritt mit Box4pflege.de:
Pflegehilfsmittelpauschale: Anspruch, Antrag und Höhe
🏡 Häusliche Pflege vs. stationäre Pflege: Was gilt?

Pflege kann auf ganz unterschiedliche Weise organisiert werden – je nach Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person, familiärer Situation und finanziellen Möglichkeiten. Grundsätzlich unterscheidet die Pflegeversicherung zwischen häuslicher Pflege (z. B. durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste) und der stationären Pflege in einem Pflegeheim.
Die Wahl der Pflegeform hat direkten Einfluss auf die verfügbaren Leistungen:
Pflegeform | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Pflegehilfsmittel | Entlastungsbetrag |
---|---|---|---|---|
Häusliche Pflege | ✅ | ✅ | ✅ | ✅ |
Stationäre Pflege | ❌ | ❌ | ❌ | ❌ |
Was bedeutet das konkret?
- Häusliche Pflege ist die Voraussetzung für die meisten individuellen Leistungen wie Pflegegeld, Entlastungsbetrag oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese Form der Pflege wird durch ein umfassendes Leistungsnetz unterstützt, das Betroffenen ein möglichst selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause ermöglicht.
- Stationäre Pflege bedeutet, dass die pflegebedürftige Person dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung lebt. Hier übernimmt die Pflegekasse einen pauschalen Anteil an den Heimkosten – individuelle Leistungen wie Pflegegeld, Pflegehilfsmittel oder Entlastungsbeträge entfallen jedoch vollständig.
📝 Pflegegrad beantragen – was ist zu tun?
Ein anerkannter Pflegegrad ist die Voraussetzung für den Zugang zu allen Pflegeleistungen. Wer ihn noch nicht hat, sollte den Antrag möglichst frühzeitig stellen, da viele Leistungen – wie Pflegegeld oder Pflegehilfsmittel – erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden. Der Prozess ist zwar strukturiert, aber für viele Betroffene dennoch mit Unsicherheiten verbunden.
So funktioniert der Antrag auf Pflegegrad – Schritt für Schritt:
- Antrag bei der Pflegekasse stellen
Kontaktieren Sie die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Dies kann telefonisch, schriftlich oder online erfolgen. Es reicht ein formloser Antrag – die Kasse sendet Ihnen daraufhin die notwendigen Unterlagen zu.
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK)
Nach Eingang des Antrags vereinbart der MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) einen Termin zur persönlichen Begutachtung – meist im häuslichen Umfeld. Dabei wird der Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen eingeschätzt.
- Einstufung in einen Pflegegrad
Die Gutachter bewerten den Unterstützungsbedarf anhand eines Punktesystems. Je nach Ergebnis erfolgt die Einstufung in Pflegegrad 1 bis 5. Der Pflegegrad entscheidet über die Höhe und Art der Leistungen.
- Leistungserhalt & mögliche Hilfsmittelbestellung
Sobald der Bescheid vorliegt, können alle entsprechenden Leistungen in Anspruch genommen werden – z. B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag oder Pflegehilfsmittel.
💡 Box4pflege.de unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige nicht nur bei der Hilfsmittelversorgung, sondern bietet auch Hilfestellung bei der Antragstellung und beantwortet häufige Fragen zum Ablauf – ganz unkompliziert und kostenlos.
👉 Ausführliche Anleitung und Tipps zur Vorbereitung auf die Begutachtung finden Sie hier: Pflegegrad beantragen – so geht’s Schritt für Schritt
📈 Pflegegeld 2025: Gibt es gesetzliche Änderungen?
Ja – zum 1. Januar 2025 treten gesetzlich beschlossene Erhöhungen der Pflegeleistungen in Kraft. Diese Änderungen wurden im Rahmen der Pflegereform 2023/2024 beschlossen und sollen die finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen spürbar verringern.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Pflegegeld für häuslich Gepflegte steigt um 5 %
→ Bei Pflegegrad 2 bedeutet das konkret:
von bisher 316 € auf 332 € monatlich
- Pflegesachleistungen, also die Inanspruchnahme professioneller ambulanter Pflegedienste, steigen ebenfalls um 5 %
→ Bei Pflegegrad 2:
von 724 € auf 760 € monatlich
Die Erhöhungen sind ein erster Schritt, um die Pflege im häuslichen Umfeld langfristig attraktiver zu machen – denn die Pflege durch Angehörige oder im eigenen Zuhause ist nicht nur menschlich wertvoll, sondern entlastet auch das Gesundheitssystem insgesamt.
Warum wurde das Pflegegeld erhöht?
Die Entscheidung für die Erhöhung basiert auf mehreren Faktoren:
- Inflation und steigende Lebenshaltungskosten: Pflegebedürftige und Pflegende spüren diese Kosten besonders stark, da Pflege oft mit zusätzlichen Ausgaben für Hilfsmittel, Betreuungsleistungen oder Wohnraumanpassungen verbunden ist.
- Stärkung der häuslichen Pflege: Immer mehr Menschen möchten im Alter zu Hause bleiben. Durch die Anhebung des Pflegegeldes soll diese Form der Versorgung unterstützt und aufgewertet werden.
- Politischer Handlungsdruck: Pflegeverbände, Sozialverbände und viele Angehörige haben seit Jahren auf die zu geringe Dynamisierung der Pflegeleistungen hingewiesen. Die nun beschlossene Erhöhung soll zumindest kurzfristig für etwas Entlastung sorgen.
Blick nach vorn: Was passiert ab 2026?
Für die Jahre 2026 und 2027 sind weitere dynamische Anpassungen der Leistungen geplant. Das bedeutet: Die Leistungen sollen künftig regelmäßiger überprüft und angepasst werden, um auf wirtschaftliche Entwicklungen reagieren zu können. Ob es dabei erneut zu prozentualen Steigerungen kommt, hängt von politischen Beschlüssen in den kommenden Jahren ab.
Achtung-Box: Die monatliche Pflegehilfsmittelpauschale bleibt 2025 unverändert bei 42 €. Diese Unterstützung ist besonders wichtig für alle, die zuhause gepflegt werden – denn sie deckt wichtige Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen ab.
Wer sich den Papierkram und die monatliche Nachbestellung sparen möchte, nutzt einfach den praktischen Rundum-Service von Box4pflege.de:
✔️ Bedarfsermittlung
✔️ Antragstellung bei der Pflegekasse
✔️ Monatliche Lieferung nach Hause
✔️ Keine Kosten – direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
So bleiben Pflegebedürftige und Angehörige auch 2025 finanziell und organisatorisch entlastet.

💡 Beispielrechnung: So viel Geld steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 im Jahr 2025 zu
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 können im Jahr 2025 auf eine beachtliche finanzielle Unterstützung zurückgreifen – besonders, wenn sie in häuslicher Umgebung betreut werden. Die folgende Beispielrechnung zeigt, welche monatlichen Leistungen typischerweise kombiniert werden können, ohne dass sie sich gegenseitig ausschließen:
Leistung | Betrag monatlich |
---|---|
Pflegegeld | 332 € |
Entlastungsbetrag (§45b) | 125 € |
Pflegehilfsmittelpauschale | 42 € |
Gesamtsumme monatlich | 499 € |
Diese Summe steht Betroffenen zur Verfügung, wenn:
- die Pflege im häuslichen Umfeld erfolgt (z. B. durch Angehörige),
- keine Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Dienst in Anspruch genommen werden,
- und der Entlastungsbetrag über anerkannte Anbieter genutzt wird.
Hinweis-Box Die Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € pro Monat werden nicht in bar ausgezahlt, sondern über spezialisierte Anbieter wie Box4pflege.de bereitgestellt – mit direkter Abrechnung über die Pflegekasse.
➕ Zusätzliche Leistungen: So erhöht sich die Jahresbilanz
Neben diesen monatlichen Beträgen stehen bei Bedarf weitere Budgets zur Verfügung, z. B.:
- Verhinderungspflege: bis zu 1.612 € pro Jahr
- Kurzzeitpflege: bis zu 1.774 € pro Jahr
- Tages- und Nachtpflege: bis zu 760 € monatlich (ergänzend zur häuslichen Pflege)
💡 Je nach Pflegesituation kann sich die jährliche Gesamtleistung so auf mehrere tausend Euro summieren – vorausgesetzt, die Möglichkeiten werden rechtzeitig und gezielt genutzt.
✅ Fazit: Pflegegrad 2 im Jahr 2025 – Anspruch sichern und Vorteile nutzen
Mit Pflegegrad 2 erhalten Betroffene im Jahr 2025 ein wertvolles Unterstützungspaket, das spürbar zur finanziellen und organisatorischen Entlastung beiträgt. Damit diese Hilfe aber tatsächlich bei den Menschen ankommt, ist es wichtig zu wissen:
- Welche Leistungen stehen mir zu?
- Wie kann ich sie kombinieren, ohne Ansprüche zu verlieren?
- Wer unterstützt mich bei Antragstellung, Pflegeplanung und Produktversorgung?
Hier kommt Box4pflege.de ins Spiel – Ihr zuverlässiger Partner im Pflegealltag:
- ✔️ Pflegehilfsmittel im Wert von 42 €/Monat – ganz ohne Eigenanteil
- ✔️ Keine Vorkasse – die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse
- ✔️ Komplette Antragsabwicklung – von der Bedarfsermittlung bis zur Genehmigung
- ✔️ Monatliche Lieferung frei Haus – zuverlässig, pünktlich und individuell zusammengestellt
- ✔️ Persönliche Beratung – telefonisch oder online, für Pflegebedürftige und Angehörige
Ob Sie selbst betroffen sind oder sich um einen lieben Menschen kümmern: Mit dem richtigen Wissen und einem starken Partner an Ihrer Seite können Sie die Leistungen der Pflegeversicherung voll ausschöpfen – und dabei viel Zeit, Geld und Nerven sparen.
❓Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Pflegegrad 2 und den Leistungen 2025
Was genau ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2?
Pflegegrad 1 wird Menschen mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit zuerkannt – z. B. bei leichten Einschränkungen im Alltag.
Pflegegrad 2 hingegen bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung, die regelmäßige Unterstützung im Alltag notwendig macht – z. B. bei Körperpflege, Mobilität oder Medikamenteneinnahme. Ab Pflegegrad 2 stehen auch deutlich mehr Leistungen zur Verfügung, etwa Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 im Jahr 2025?
Ab dem 1. Januar 2025 beträgt das Pflegegeld für Pflegegrad 2 332 € monatlich – vorausgesetzt, die Pflege findet zu Hause durch Angehörige oder Bekannte statt und es werden keine Pflegesachleistungen beansprucht.
Was bekomme ich zusätzlich zum Pflegegeld?
Neben dem Pflegegeld können folgende Leistungen genutzt werden:
Entlastungsbetrag von 125 €/Monat für z. B. Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote
Pflegehilfsmittelpauschale von bis zu 42 €/Monat (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel)
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für zeitweise Ausfälle der Pflegeperson
Tages- und Nachtpflege ergänzend zur häuslichen Pflege
👉 Die Kombination mehrerer Leistungen ist möglich – Details im Artikel.
Wer hilft mir bei der Beantragung der Pflegeleistungen?
Anbieter wie Box4pflege.de unterstützen Sie kostenlos dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen – z. B. durch:
Beratung zum Hilfsmittelbedarf
Ausfüllen und Einreichen der Anträge
Kommunikation mit der Pflegekasse
Monatliche Belieferung mit Pflegehilfsmitteln
Was ist die Pflegehilfsmittelpauschale genau?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 oder höher haben Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat. Diese werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Dazu zählen unter anderem:
Bettschutzeinlagen
Einmalhandschuhe
Desinfektionsmittel
FFP2- oder OP-Masken
💡 Box4pflege.de übernimmt die Antragstellung und liefert Ihnen jeden Monat die passenden Produkte nach Hause – ohne Vorkasse.
Was passiert mit den Leistungen, wenn ich ins Pflegeheim ziehe?
Bei stationärer Pflege entfallen individuelle Leistungen wie Pflegegeld, Entlastungsbetrag oder Pflegehilfsmittelpauschale. Stattdessen übernimmt die Pflegeversicherung pauschale Beiträge zur Heimunterbringung, abhängig vom Pflegegrad. Die Pflegekasse rechnet direkt mit der Einrichtung ab.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Der Antrag erfolgt bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Nach dem Antrag wird der Medizinische Dienst (MD) eine Begutachtung durchführen. Auf Basis der Ergebnisse wird der Pflegegrad festgelegt.
👉 Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier: Pflegegrad beantragen – so geht’s Schritt für Schritt
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig erhalten?
Ja – in Form der sogenannten Kombinationsleistung. Wenn Sie nur einen Teil der Sachleistungen nutzen (z. B. ambulante Pflege), wird der nicht verwendete Anteil anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Das ist besonders sinnvoll, wenn sich Angehörige und ein Pflegedienst die Aufgaben teilen.
Was ändert sich 2025 bei der Pflegeversicherung?
Zum 1. Januar 2025 werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen um 5 % erhöht, um die gestiegenen Kosten in der Pflege abzufedern. Weitere dynamische Anpassungen sind für 2026 und 2027 geplant. Die Pflegehilfsmittelpauschale bleibt bei 42 € pro Monat.