Pflegegrad 1 – Wie viel Geld steht mir zu?

Einleitung: Von der Pflegestufe zum Pflegegrad

Wer sich fragt „Pflegestufe 1 – wieviel Geld bekomme ich?“, sollte wissen: Seit der Pflegereform 2017 wurden die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Pflegegrad 1 entspricht dabei der niedrigsten Stufe des Pflegebedarfs – für Menschen mit geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Auch wenn Pflegegrad 1 keine klassischen Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen umfasst, gibt es konkrete finanzielle Entlastungen. Dieser Beitrag erklärt, welche Leistungen Ihnen zustehen, wie Sie sie beantragen und sinnvoll nutzen können.

Leistungen bei Pflegegrad 1 im Überblick

Hier sehen Sie auf einen Blick, welche Gelder und Leistungen Personen mit Pflegegrad 1 zustehen:

LeistungBetrag / Hinweis
Pflegegeld für häusliche Pflege❌ kein Anspruch
Pflegesachleistungen❌ nicht vorgesehen
Pflegehilfsmittelpauschale42 € / Monat
Entlastungsbetrag125 € / Monat für Betreuung & Haushalt
Wohnraumanpassung✅ bis zu 4.000 € für Umbauten
Pflegeberatung✅ Anspruch auf kostenlose Beratung (§ 7a SGB XI)
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)✅ Zuschüsse für Apps, Tools zur Selbsthilfe

Auch mit Pflegegrad 1 stehen Ihnen finanzielle Leistungen und Sachhilfen zu – sie müssen nur gezielt beantragt werden.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € monatlich

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € monatlich

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Diese Hilfsmittel erleichtern die tägliche Pflege zu Hause und sind nicht wiederverwendbar, sondern zum einmaligen Gebrauch bestimmt. Dazu gehören:

  • Einmalhandschuhe
  • Fingerlinge
  • Bettschutzeinlagen
  • Schutzschürzen & Einmallätzchen
  • Desinfektionstücher, Flächen- & Händedesinfektion

Die Kostenübernahme erfolgt über eine monatliche Pauschale von 42 €, die vollständig von der Pflegekasse getragen wird.

Wer hat Anspruch?

Sie haben Anspruch auf diese Pauschale, wenn:

  • Ein anerkannter Pflegegrad (ab Stufe 1) vorliegt
  • Die Pflege in der eigenen Wohnung (nicht im Heim) stattfindet

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Pauschale wird nicht bar ausgezahlt, sondern über einen Vertragspartner der Pflegekasse abgerechnet. Viele Anbieter – wie etwa box4pflege.de – übernehmen den gesamten Genehmigungsprozess und liefern die Hilfsmittel monatlich nach Hause.

Der Entlastungsbetrag: 125 € monatlich

Der Entlastungsbetrag: 125 € monatlich

Der sogenannte Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Die 125 € pro Monat können für bestimmte Unterstützungsangebote genutzt werden.

Wofür ist der Entlastungsbetrag gedacht?

  • Alltagshilfe im Haushalt (Putzen, Einkaufen, Kochen)
  • Betreuung & Aktivierung (z. B. Spaziergänge, Vorlesen, Gesellschaft leisten)
  • Nutzung anerkannter Betreuungsdienste oder Alltagsbegleiter

Der Entlastungsbetrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern nur auf nachgewiesene Leistungen rückerstattet.

Wie beantragen Sie den Betrag?

  1. Pflegegrad bei der Pflegekasse nachweisen
  2. Anbieter wählen (müssen zugelassen sein!)
  3. Nachweis/Rechnung bei der Pflegekasse einreichen
  4. Betrag wird monatlich bis zur Höhe von 125 € erstattet

Wohnraumanpassung: Bis zu 4.000 € Förderung

Selbst mit Pflegegrad 1 können Sie bis zu 4.000 € Zuschuss für Maßnahmen zur Wohnraumanpassung beantragen, z. B.:

  • Einbau bodengleicher Dusche
  • Treppenhandläufe
  • Türverbreiterung
  • rutschfeste Bodenbeläge

Tipp: Der Antrag sollte vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden. Rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Pflegeberatung (§ 7a SGB XI)

Pflegebedürftige und Angehörige haben Anspruch auf eine kostenfreie Pflegeberatung durch geschulte Fachkräfte. Diese helfen unter anderem bei:

  • Auswahl passender Leistungen
  • Beantragung von Pflegehilfsmitteln
  • Koordination häuslicher Pflege
  • Nutzung von Entlastungsangeboten

Die Beratung kann telefonisch, digital oder zuhause erfolgen.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Pflegegrad 1 berechtigt auch zum Einsatz und zur Bezuschussung sogenannter DiPA (digitale Pflegeanwendungen). Das können sein:

  • Trainings-Apps für Gedächtnis oder Bewegung
  • Erinnerungshilfen für Medikamente
  • Kommunikationshilfen

Die Pflegekasse übernimmt nach Antragstellung anteilig die Kosten für zugelassene digitale Pflegeanwendungen.

Kurzzeit- & Verhinderungspflege – nur im Ausnahmefall

Mit Pflegegrad 1 besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kurzzeit- oder Verhinderungspflege. In Ausnahmefällen (z. B. besondere Härte, Kombinationsfälle mit anderen Leistungen) kann eine anteilige Unterstützung geprüft werden. Eine individuelle Beratung ist hier ratsam.

Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt

  1. Antrag stellen: Bei Ihrer Pflegekasse (z. B. AOK, TK, Barmer) formlos oder per Formular
  2. Begutachtung durch MDK oder Medicproof: Prüfer kommt zu Ihnen nach Hause
  3. Pflegegrad-Bescheid abwarten: Meist 2–4 Wochen später per Post
  4. Leistungen nutzen: Nach Genehmigung können Sie alle genannten Unterstützungen beanspruchen

Auch Pflegegrad 1 muss aktiv beantragt werden – es erfolgt keine automatische Einstufung.

Fazit: Pflegegrad 1 bedeutet echte Unterstützung

Auch wenn Pflegegrad 1 nur den niedrigsten Pflegebedarf beschreibt, erhalten Sie mehrere gezielte Leistungen:

  • 42 € Pflegehilfsmittelpauschale monatlich
  • 125 € Entlastungsbetrag
  • Wohnraumanpassung bis 4.000 €
  • Kostenfreie Pflegeberatung
  • Zuschüsse für digitale Pflegehilfen

Die Beantragung ist unkompliziert – und durch Partner wie box4pflege.de auch vollständig automatisiert und betreut. Pflegegrad 1 bedeutet also keineswegs, dass Sie auf sich allein gestellt sind – im Gegenteil: Es lohnt sich, alle verfügbaren Entlastungen zu nutzen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Pflegegrad 1 und finanziellen Leistungen

1. Was bedeutet Pflegegrad 1 genau?

Pflegegrad 1 beschreibt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Personen mit diesem Pflegegrad benötigen nur wenig Unterstützung im Alltag.

2. Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe 1 und Pflegegrad 1?

Die Pflegestufen wurden 2017 abgeschafft. Heute gilt das System der Pflegegrade. Pflegegrad 1 ist der niedrigste Pflegegrad – er entspricht nicht direkt der alten Pflegestufe 1.

3. Wieviel Geld bekommt man bei Pflegegrad 1?

Direktes Pflegegeld gibt es nicht. Aber Pflegebedürftige erhalten:
1. 42 € Pflegehilfsmittelpauschale
2. 125 € Entlastungsbetrag
3. Zuschüsse für Wohnraumanpassung (bis 4.000 €)
4. Pflegeberatung & DiPA

4. Gibt es Pflegegeld bei Pflegegrad 1?

Nein. Pflegegeld für häusliche Pflege gibt es erst ab Pflegegrad 2.

5. Welche Pflegehilfsmittel sind bei Pflegegrad 1 kostenlos?

Im Rahmen der 42 € Pauschale:

1. Einmalhandschuhe, Fingerlinge
2. Bettschutzeinlagen
3. Desinfektionsmittel
4. FFP2-Masken
5. Schutzschürzen, Einmallätzchen

6. Wie beantrage ich den Entlastungsbetrag von 125 €?

Ein Antrag bei der Pflegekasse genügt. Danach können Sie bei anerkannten Diensten Leistungen in Anspruch nehmen und die Rechnungen einreichen.

7. Muss ich die 42 € Pflegehilfsmittelpauschale vorstrecken?

Wenn Sie einen Anbieter wie box4pflege.de nutzen, übernimmt dieser die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse – Sie zahlen nichts vor.

8. Kann ich den Entlastungsbetrag bar auszahlen lassen?

Nein. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern nur für bestimmte Dienstleistungen verwendet und nach Einreichung der Rechnung erstattet.

9. Was zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 noch?

Neben der 42 € Pauschale und dem 125 € Entlastungsbetrag gibt es ggf. Zuschüsse für:

1. Wohnraumanpassungen (bis 4.000 €)
2. Pflegeberatung
3. Digitale Pflegehilfen (DiPA)

10. Was ist eine digitale Pflegeanwendung (DiPA)?

Das sind Apps oder digitale Tools, die Pflegebedürftige im Alltag unterstützen – z. B. Erinnerungsfunktionen, Bewegungsübungen oder Kommunikationstools.

11. Wie lange dauert es, bis ich Pflegegrad 1 erhalte?

Nach Antragstellung dauert es ca. 2–4 Wochen, bis die Pflegekasse den Bescheid verschickt – abhängig von der Terminverfügbarkeit der Gutachter.

12. Wer führt die Begutachtung für den Pflegegrad durch?

Je nach Krankenkasse:
1. MDK (für gesetzlich Versicherte)
2. Medicproof (für privat Versicherte)

13. Muss ich für Pflegehilfsmittel selbst etwas bezahlen?

Nein – wenn Sie innerhalb der 42 € Pauschale bleiben, übernimmt die Pflegekasse die Kosten vollständig.

14. Kann ich Leistungen rückwirkend beantragen?

Nein – Leistungen werden erst ab Antragstellung gewährt. Es empfiehlt sich daher, möglichst früh den Antrag zu stellen.