
Hier finden Sie die aktuelle Tabelle mit der monatlichen Höhe des Pflegegeldes ab 1. Januar 2025 für die häusliche Pflege in Deutschland.
| Pflegegrad | Pflegegeld monatlich (2025) |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Diese Werte beruhen auf offiziellen Quellen und entsprechen der Erhöhung um 4,5 % ab 2025.
Wichtige Erkenntnisse – Pflegegeld Tabelle
- Die Pflegegeld Tabelle zeigt alle aktuellen Beträge für 2025 je Pflegegrad.
- Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2 (347 €, 599 €, 800 €, 990 €).
- Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, sondern nur den Entlastungsbetrag von 125 €.
- Die Leistungen werden monatlich direkt an Pflegebedürftige überwiesen.
- Pflegegeld kann kombiniert werden mit Sachleistungen, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmitteln (42 €).
Inhaltsverzeichnis
Pflegegeld Tabelle 2025 – Alle Pflegegrade im Überblick
Die Pflegegeldtabelle ist für viele Angehörige der schnellste Weg, um herauszufinden, wie viel finanzielle Unterstützung sie 2025 erhalten können. Seit der gesetzlichen Anpassung zum 1. Januar 2025 wurden alle Pflegegeldbeträge um 4,5 % erhöht. Die Leistungen gelten bundesweit und werden monatlich von der Pflegekasse ausgezahlt.
Pflegegeld Tabelle 2025
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat (2025) |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Die Höhe orientiert sich an der Schwere des Pflegebedarfs: Je höher der Pflegegrad, desto größer die finanzielle Unterstützung. Das Pflegegeld ist vor allem für Menschen gedacht, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder privat organisierten Pflegepersonen versorgt werden.
Was ist Pflegegeld und wofür wird es gezahlt?
Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegeversicherung, die Menschen erhalten, wenn sie zu Hause von Angehörigen, Freunden oder selbst gewählten Pflegepersonen versorgt werden. Es soll den Aufwand der häuslichen Pflege abdecken und ermöglicht Familien, die Pflege flexibel selbst zu organisieren.
Definition Pflegegeld
Pflegegeld wird dann gezahlt, wenn die Pflege nicht durch einen ambulanten Dienst, sondern privat organisiert erfolgt. Die Pflegebedürftigen entscheiden selbst, an wen sie das Geld weitergeben – häufig an pflegende Angehörige. Die Auszahlung erfolgt monatlich durch die Pflegekasse.
Unterschied zu Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen sind professionelle Dienstleistungen eines ambulanten Pflegedienstes. Während beim Pflegegeld Angehörige pflegen, übernimmt bei den Sachleistungen ein Pflegedienst die Versorgung. Beide Leistungen können kombiniert werden – dies nennt sich Kombinationsleistung. Dabei wird das Pflegegeld anteilig ausgezahlt, abhängig davon, wie viel Sachleistung genutzt wird.
Pflegegeld 2025 nach Pflegegrad – Detaillierte Erklärung
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich direkt nach dem festgestellten Pflegegrad. Entscheidend ist, wie stark der Unterstützungsbedarf im Alltag ist. Während Pflegegrad 1 kein Pflegegeld erhält, steigen die Beträge ab Pflegegrad 2 deutlich an. Die Werte sind seit dem 1. Januar 2025 gesetzlich erhöht und wurden von offiziellen Quellen bestätigt.
Pflegegrad 1 – Kein Pflegegeld, aber Entlastungsbetrag
Personen mit Pflegegrad 1 bekommen kein Pflegegeld ausgezahlt. Stattdessen steht ihnen der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat zu. Dieser kann für Angebote wie Haushaltshilfen, Betreuungsleistungen oder anerkannte Dienstleister eingesetzt werden.
Pflegegrad 2 – 347 € monatlich
Pflegegrad 2 ist die erste Stufe, in der Pflegegeld gezahlt wird. Mit 347 € pro Monat können Angehörige unterstützt werden, die regelmäßig im Alltag helfen – etwa beim Einkaufen, bei der Körperpflege oder der Mobilität.
Pflegegrad 3 – 599 € monatlich
Bei Pflegegrad 3 steigt das Pflegegeld auf 599 € pro Monat. Dieser Betrag soll dem höheren Pflegebedarf gerecht werden, insbesondere wenn tägliche Grundpflege und dauerhafte Begleitung notwendig sind.
Pflegegrad 4 – 800 € monatlich
Mit 800 € monatlich gehört Pflegegrad 4 zu den höheren Leistungsstufen. Die Pflegeperson übernimmt hier meist einen Großteil der täglichen Versorgung und benötigt zusätzliche Unterstützung, Zeitaufwand und Entlastung.
Pflegegrad 5 – 990 € monatlich
Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe mit dem intensivsten Pflegebedarf. Das Pflegegeld beträgt 990 € pro Monat und wird an Menschen gezahlt, die rund um die Uhr Unterstützung benötigen und zu Hause gepflegt werden.
Pflegegeld Voraussetzungen – Wer hat Anspruch?
Damit Pflegegeld gezahlt werden kann, müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Ziel der Leistung ist es, Menschen zu unterstützen, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden – unabhängig davon, ob dies durch Angehörige, Freunde oder privat organisierte Pflegepersonen geschieht.
Voraussetzung 1: Anerkannter Pflegegrad
Der wichtigste Schritt ist ein bewilligter Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst (MD). Pflegegeld gibt es ausschließlich ab Pflegegrad 2. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, sondern nur den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.
Voraussetzung 2: Häusliche Pflege
Pflegegeld wird nur gezahlt, wenn die Pflege zu Hause, im eigenen Wohnraum oder im Haushalt von Angehörigen stattfindet. Stationäre Pflege in einem Pflegeheim wird nicht über Pflegegeld finanziert.
Voraussetzung 3: Pflege durch Angehörige oder Privatpersonen
Die Pflege muss durch nicht-professionelle Pflegepersonen erfolgen – also Angehörige, Freunde, Bekannte oder selbst organisierte Pflegekräfte. Sobald ein ambulanter Dienst die Hauptpflege übernimmt, kommen Sachleistungen zum Einsatz.
Voraussetzung 4: Regelmäßige Pflegeberatung (Pflegegrad 2–5)
Pflegegeldempfänger müssen verpflichtend an Beratungsbesuchen teilnehmen:
- Pflegegrad 2 & 3: alle 6 Monate
- Pflegegrad 4 & 5: alle 3 Monate
Fehlende Nachweise können zur Kürzung oder Rückforderung führen.
Häufige Fehler beim Pflegegeld – Darauf sollten Angehörige achten
Viele Pflegebedürftige und Angehörige schöpfen das Pflegegeld nicht vollständig aus, weil wichtige Regeln übersehen werden. Einige Fehler können sogar zu Kürzungen oder Rückforderungen führen. Die folgenden Punkte helfen, typische Probleme zu vermeiden und das Pflegegeld 2025 optimal zu nutzen.
Fehler 1: Fehlende Beratungseinsätze (Pflegegrad 2–5)
Pflegegeldempfänger müssen verpflichtend an regelmäßigen Beratungseinsätzen teilnehmen:
- Pflegegrad 2 & 3: alle 6 Monate
- Pflegegrad 4 & 5: alle 3 Monate
Wer den Termin versäumt oder den Nachweis nicht einreicht, riskiert eine Kürzung oder Aussetzung der Zahlung.
Fehler 2: Entlastungsbetrag (131 €) nicht nutzen
Ab 2025 beträgt der Entlastungsbetrag 131 € pro Monat – für alle Pflegegrade 1–5. Viele Familien lassen dieses zusätzliche Budget ungenutzt, obwohl es für anerkannte Angebote wie Betreuung, Haushaltshilfe oder Entlastungsdienste eingesetzt werden kann. Unverbrauchte Beträge können nur begrenzt vorgetragen werden und verfallen sonst.
Fehler 3: Pflegegeld und Sachleistungen falsch kombinieren
Bei der Kombinationsleistung wird das Pflegegeld anteilig reduziert. Häufig wird übersehen, dass jede Inanspruchnahme eines Pflegedienstes das Pflegegeld schmälert. Ohne genaue Planung können dadurch unnötige Einbußen entstehen, weil Leistungen nicht optimal aufgeteilt werden.
Fehler 4: Pflegehilfsmittel (42 €) nicht beantragen
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 € pro Monat stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad grundsätzlich zu und werden von der Pflegekasse übernommen. Dazu gehören z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen. Wer keinen Antrag stellt, verzichtet auf finanzielle Entlastung im Pflegealltag.
Fehler 5: Fehlender Überblick über Leistungsänderungen
Seit dem 1. Januar 2025 wurden viele Leistungen – darunter Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel – um 4,5 % bzw. auf neue Beträge angepasst. Wer mit alten Werten rechnet, plant oft mit falschen Beträgen und verschenkt finanzielle Vorteile.
Pflegegeld richtig nutzen (Beispielrechnungen)

Januar 2025:
– Pflegegeld je Pflegegrad (347 €, 599 €, 800 €, 990 €)
– Entlastungsbetrag 131 € monatlich
– Pflegehilfsmittel 42 € monatlich
Eine kluge Kombination dieser Leistungen kann die häusliche Pflege finanziell deutlich entlasten. Die folgenden Beispielrechnungen zeigen, wie viel Unterstützung Familien pro Monat tatsächlich zur Verfügung steht.
Beispiel 1: Pflegegrad 2 – Grundversorgung zu Hause
- Pflegegeld: 347 €
- Entlastungsbetrag: 131 €
- Pflegehilfsmittel: 42 €
→ Gesamtentlastung pro Monat: 520 €
Damit lässt sich sowohl die pflegende Person unterstützen als auch professionelle Entlastung (z. B. Haushaltshilfe) nutzen.
Beispiel 2: Pflegegrad 3 – Höherer Bedarf, kombinierte Unterstützung
- Pflegegeld: 599 €
- Entlastungsbetrag: 131 €
- Pflegehilfsmittel: 42 €
→ Gesamtentlastung pro Monat: 772 €
Familien können so zusätzliche Betreuungsleistungen finanzieren und gleichzeitig Angehörige entlasten.
Beispiel 3: Pflegegrad 4 – Starke Belastung im Alltag
- Pflegegeld: 800 €
- Entlastungsbetrag: 131 €
- Pflegehilfsmittel: 42 €
→ Gesamtentlastung pro Monat: 973 €
Für diesen Pflegegrad ist dies eine essenzielle finanzielle Unterstützung für intensive häusliche Pflege.
Beispiel 4: Pflegegrad 5 – Höchster Unterstützungsbedarf
- Pflegegeld: 990 €
- Entlastungsbetrag: 131 €
- Pflegehilfsmittel: 42 €
→ Gesamtentlastung pro Monat: 1.163 €
Diese Kombination hilft Familien, auch anspruchsvollste Pflegesituationen im häuslichen Umfeld zu bewältigen.
box4pflege.de – Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € nutzen
Pflegebedürftige zu Hause haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 € pro Monat. Diese Leistung gilt unabhängig vom Pflegegrad und ergänzt das Pflegegeld ideal. Über box4pflege.de können Familien diese Produkte bequem beantragen und monatlich liefern lassen – ohne Papierkram oder Aufwand.
Die Pflegehilfsmittel enthalten wichtige Alltagsprodukte wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen und weitere Hilfen, die den Pflegealltag spürbar erleichtern. Gerade für Angehörige, die viel selbst pflegen, ist dies eine wertvolle Ergänzung zur finanziellen Unterstützung durch das Pflegegeld.
Fazit – Pflegegeld 2025 richtig verstehen und optimal nutzen
Das Pflegegeld bleibt 2025 eine der wichtigsten finanziellen Stützen für die häusliche Pflege. Mit den aktuellen, erhöhten Leistungsbeträgen sowie zusätzlichen Unterstützungen wie dem Entlastungsbetrag von 131 € und den Pflegehilfsmitteln im Wert von 42 € können Familien ihre Pflege deutlich effizienter gestalten.
Entscheidend ist, regelmäßig Beratungstermine wahrzunehmen, Leistungen korrekt zu kombinieren und alle Ansprüche auszuschöpfen. Wer die Pflegegeldtabelle kennt und richtig anwendet, sichert sich nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch mehr Stabilität und Entlastung im Pflegealltag.
FAQ – Pflegegeld Tabelle 2025
Wie viel Pflegegeld gibt es 2025 pro Pflegegrad?
2025 beträgt das Pflegegeld 347 € (PG 2), 599 € (PG 3), 800 € (PG 4) und 990 € (PG 5). Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, sondern lediglich den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.
Warum bekommt Pflegegrad 1 kein Pflegegeld?
Pflegegrad 1 gilt als leichte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Deshalb wird kein Pflegegeld ausgezahlt. Stattdessen steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € zur Verfügung, der für anerkannte Unterstützungsleistungen genutzt werden kann.
Wie oft wird Pflegegeld ausgezahlt?
Das Pflegegeld wird einmal pro Monat direkt von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen überwiesen. Die Person entscheidet selbst, ob und wie viel davon an die pflegenden Angehörigen weitergegeben wird.
Kann man Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
Ja, beide Leistungen können kombiniert werden. Bei einer Kombinationsleistung wird das Pflegegeld anteilig gekürzt, abhängig davon, wie viele Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Dienst genutzt werden.
Muss man Pflegegeld versteuern?
Nein, Pflegegeld ist steuerfrei, da es als zweckgebundene Sozialleistung gilt. Auch Angehörige, die das Geld erhalten, müssen es nicht versteuern. Es zählt nicht als Einkommen im steuerlichen Sinne.
Können Pflegehilfsmittel (42 €) zusätzlich zum Pflegegeld genutzt werden?
Ja. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 € monatlich können unabhängig vom Pflegegeld genutzt werden. Sie ergänzen die häusliche Pflege durch wichtige Produkte wie Handschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel.
Was passiert, wenn die Beratungseinsätze versäumt werden?
Wird ein verpflichtender Beratungseinsatz nicht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen, pausieren oder vollständig einstellen. Der Nachweis der Beratung ist daher unbedingt einzureichen.
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