
Eine Pflegegeld-Erhöhung im Jahr 2026 gibt es nicht. Die letzte Anpassung erfolgte im Januar 2025, als die Leistungen der Pflegeversicherung um rund 4,5 % erhöht wurden. Die aktuellen Beträge gelten daher weiterhin. Die folgende Pflegegeld Tabelle 2026 zeigt, wie viel Pflegegeld Pflegebedürftige je nach Pflegegrad monatlich erhalten.
Pflegegeld 2026 Tabelle nach Pflegegrad

| Pflegegrad | Pflegegeld monatlich | Pflegegeld jährlich |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld | – |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 4.164 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 7.188 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 9.600 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 11.880 € |
Diese Beträge gelten für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder privaten Pflegepersonen gepflegt werden. Zusätzlich können weitere Leistungen der Pflegeversicherung wie Pflegehilfsmittel (42 € monatlich) oder der Entlastungsbetrag (131 € monatlich) genutzt werden.
Wichtige Erkenntnisse
- Eine Pflegegeld-Erhöhung im Jahr 2026 gibt es nicht. Die aktuellen Beträge gelten weiterhin seit der Anpassung im Januar 2025.
- Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad (2 bis 5) und wird monatlich ausgezahlt.
- Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, jedoch andere Leistungen der Pflegeversicherung.
- Pflegebedürftige können zusätzlich Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € pro Monat nutzen.
- Weitere Leistungen wie der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich können ebenfalls beantragt werden.
Inhaltsverzeichnis
Wurde das Pflegegeld 2026 erhöht?
Nein, im Jahr 2026 wurde das Pflegegeld nicht erhöht. Die letzte Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung erfolgte zum 1. Januar 2025. Damals wurden viele Pflegeleistungen – darunter auch das Pflegegeld – um etwa 4,5 % erhöht, um steigende Pflegekosten und Inflation teilweise auszugleichen.
Die Beträge aus der Pflegegeld-Erhöhung 2025 gelten daher weiterhin im Jahr 2026. Pflegebedürftige erhalten je nach Pflegegrad monatlich zwischen 347 € und 990 € Pflegegeld, wenn die Pflege überwiegend von Angehörigen oder privaten Pflegepersonen zu Hause übernommen wird.
Warum wurde das Pflegegeld 2025 erhöht?
Die Pflegegeld-Erhöhung im Jahr 2025 war Teil einer umfassenden Reform der Pflegeversicherung in Deutschland. Ziel der Anpassung war es, die steigenden Kosten für Pflegeleistungen teilweise auszugleichen und pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen finanziell zu entlasten.
Durch Inflation, höhere Lebenshaltungskosten und steigende Pflegeausgaben wurde beschlossen, die Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um etwa 4,5 % zu erhöhen. Diese Anpassung betrifft mehrere Leistungen, darunter Pflegegeld, Pflegesachleistungen und weitere Unterstützungsangebote.
Vergleich: Pflegegeld vor und nach der Erhöhung
| Pflegegrad | Pflegegeld 2024 | Pflegegeld seit 2025 |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld | kein Pflegegeld |
| Pflegegrad 2 | 332 € | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 573 € | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 765 € | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 947 € | 990 € |
Die Tabelle zeigt, dass das Pflegegeld seit 2025 leicht erhöht wurde, um pflegende Angehörige besser zu unterstützen. Diese Beträge gelten weiterhin im Jahr 2026, da es in diesem Jahr keine zusätzliche Anpassung gibt.
Wann wird das Pflegegeld wieder erhöht?
Nach der Anpassung im Jahr 2025 stellt sich für viele Pflegebedürftige und Angehörige die Frage, wann das Pflegegeld erneut erhöht wird. Nach aktueller Gesetzeslage ist die nächste regelmäßige Anpassung der Pflegeleistungen erst im Jahr 2028 vorgesehen.
Die Pflegeversicherung plant sogenannte Leistungsdynamisierungen, bei denen Pflegeleistungen in bestimmten Abständen überprüft und an wirtschaftliche Entwicklungen wie Inflation oder steigende Pflegekosten angepasst werden.
Das bedeutet:
- 2025: letzte Erhöhung der Pflegeleistungen um etwa 4,5 %
- 2026 und 2027: keine weitere Anpassung geplant
- 2028: mögliche erneute Anpassung der Pflegeleistungen
Auch wenn das Pflegegeld bis 2028 voraussichtlich unverändert bleibt, können Pflegebedürftige weiterhin zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung nutzen, etwa Pflegehilfsmittel, den Entlastungsbetrag oder Pflegesachleistungen.
Wer bekommt Pflegegeld?
Pflegegeld erhalten Menschen, die einen anerkannten Pflegegrad (2 bis 5) haben und zu Hause gepflegt werden. Die Pflege wird dabei meist von Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Pflegepersonen übernommen. Das Pflegegeld dient als finanzielle Unterstützung für diese Form der häuslichen Pflege.
Voraussetzungen für Pflegegeld sind:
- Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor
- Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt
- Die Betreuung erfolgt überwiegend durch nicht-professionelle Pflegepersonen
Pflegebedürftige können selbst entscheiden, wie das Pflegegeld verwendet wird. Häufig wird es genutzt, um Angehörige für ihre Unterstützung zu entlasten oder notwendige Pflegeausgaben zu decken.
Welche weiteren Leistungen gibt es neben dem Pflegegeld?

Neben dem monatlichen Pflegegeld können Pflegebedürftige weitere Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. Diese zusätzlichen Unterstützungen helfen dabei, die häusliche Pflege zu organisieren, Angehörige zu entlasten und zusätzliche Pflegekosten abzudecken.
Die wichtigsten Leistungen neben dem Pflegegeld sind in der folgenden Übersicht zusammengefasst:
| Leistung | Höhe / Budget | Für wen geeignet | Wofür die Leistung genutzt wird |
|---|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € monatlich | Pflegegrad 1–5 | Unterstützung im Alltag, Haushaltshilfe, Betreuungsangebote |
| Pflegesachleistungen | bis zu 761 € – 2.200 € monatlich je nach Pflegegrad | Pflegegrad 2–5 | Professionelle Pflege durch ambulante Pflegedienste |
| Verhinderungspflege | bis zu 1.685 € pro Jahr | Pflegegrad 2–5 | Ersatzpflege, wenn Angehörige z. B. Urlaub haben oder krank sind |
| Kurzzeitpflege | bis zu 1.854 € pro Jahr | Pflegegrad 2–5 | Kurzzeitige Pflege in einer stationären Einrichtung |
| Pflegehilfsmittel | bis zu 42 € monatlich | Pflegegrad 1–5 | Hygieneprodukte und Schutzmaterial für die häusliche Pflege |
Diese Leistungen können zusätzlich zum Pflegegeld genutzt werden und unterstützen pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen im Alltag.
Pflegehilfsmittel: Unterstützung für die häusliche Pflege
Besonders wichtig für die häusliche Pflege sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die monatlich mit bis zu 42 € von der Pflegekasse übernommen werden. Dazu gehören zum Beispiel:
- Einmalhandschuhe
- Händedesinfektion
- Flächendesinfektion
- Bettschutzeinlagen
- Schutzschürzen
- Mundschutz
Diese Produkte sorgen für mehr Hygiene, Sicherheit und Schutz bei der täglichen Pflege.
Viele Familien nutzen diesen Anspruch über eine Pflegebox, die monatlich direkt nach Hause geliefert wird. Anbieter wie box4pflege.de helfen bei der Beantragung und stellen eine individuelle Auswahl an Pflegehilfsmitteln zusammen.
Häufige Fragen zur Pflegegeld Erhöhung 2026
Gibt es eine Pflegegeld Erhöhung im Jahr 2026?
Nein, im Jahr 2026 wurde das Pflegegeld nicht erhöht. Die letzte Anpassung der Pflegeleistungen erfolgte zum 1. Januar 2025, als das Pflegegeld um etwa 4,5 % erhöht wurde. Die aktuellen Beträge gelten daher weiterhin auch im Jahr 2026.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Das Pflegegeld richtet sich nach dem Pflegegrad. Im Jahr 2026 erhalten Pflegebedürftige monatlich: Pflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 €, Pflegegrad 4: 800 €, Pflegegrad 5: 990 €. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, kann jedoch andere Leistungen der Pflegeversicherung nutzen.
Wann wird das Pflegegeld wieder erhöht?
Nach der Erhöhung im Jahr 2025 ist die nächste Anpassung der Pflegeleistungen voraussichtlich für 2028 geplant. In regelmäßigen Abständen überprüft der Gesetzgeber die Leistungen der Pflegeversicherung und passt sie an wirtschaftliche Entwicklungen wie Inflation oder steigende Pflegekosten an.
Gibt es Pflegegeld bei Pflegegrad 1?
Nein, bei Pflegegrad 1 wird kein Pflegegeld ausgezahlt. Stattdessen können Betroffene andere Leistungen nutzen, zum Beispiel den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich oder Zuschüsse für Pflegehilfsmittel zur häuslichen Pflege.
Welche Leistungen gibt es zusätzlich zum Pflegegeld?
Neben dem Pflegegeld können Pflegebedürftige weitere Leistungen der Pflegeversicherung nutzen, darunter Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, den Entlastungsbetrag sowie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € monatlich für die häusliche Pflege.