Pflegegeld Erhöhung 2025 Tabelle

Pflegegeld Erhöhung 2025 – Grafik zeigt +4,5 % mehr Pflegegeld ab 1. Januar 2025 mit steigender Kurve.

Ab dem 1. Januar 2025 steigt das Pflegegeld für häuslich gepflegte Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 um 4,5 %. Pflegegrad 1 bleibt unverändert. Die folgende Tabelle zeigt die neuen monatlichen Pflegegeld-Beträge 2025 im Vergleich zu 2024.

Pflegegrad Pflegegeld 2024 Pflegegeld 2025 (+4,5 %) Erhöhung (€)
1
2332 €347 €+15 €
3573 €599 €+26 €
4765 €799 €+34 €
5947 €990 €+43 €
Die Erhöhung gilt automatisch für alle Pflegegeld-Empfängerinnen und -Empfänger – es ist kein neuer Antrag erforderlich. Grundlage ist das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG), das ab 2025 in Kraft tritt.

Wichtige Erkenntnisse – Pflegegeld Erhöhung 2025

  • Ab Januar 2025 steigt das Pflegegeld für Pflegegrad 2–5 um 4,5 %.
  • Pflegegrad 1 bleibt unverändert, da dieser keine direkte Geldleistung erhält.
  • Die Anpassung erfolgt automatisch – kein Antrag bei der Pflegekasse nötig.
  • Grundlage der Erhöhung ist das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG).
  • Die nächste Pflegegeld-Anpassung ist für 2028 vorgesehen.
  • Pflegegeld kann weiterhin mit Sachleistungen oder Entlastungsbetrag kombiniert werden.
  • Pflegebedürftige können zusätzlich Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € monatlich über Anbieter wie box4pflege.de beziehen.
Diese Erhöhung soll pflegende Angehörige finanziell entlasten und den steigenden Pflegekosten Rechnung tragen.

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung für Menschen, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder privaten Pflegekräften betreut werden. Es soll den Pflegebedürftigen ermöglichen, ihre Versorgung selbstständig zu organisieren, anstatt professionelle Pflegedienste zu beauftragen.

Pflegegeld wird monatlich von der Pflegekasse ausgezahlt, sobald ein anerkannter Pflegegrad (2 bis 5) vorliegt. Die Höhe hängt direkt vom Pflegegrad ab – je höher der Pflegegrad, desto höher der monatliche Betrag.

Anders als Pflegesachleistungen, die nur für professionelle Pflegekräfte gelten, ist Pflegegeld frei verwendbar – etwa für Aufwandentschädigungen an pflegende Angehörige, Hilfsmittel oder zusätzliche Betreuungskosten.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld, können aber andere Leistungen nutzen, z. B. den Entlastungsbetrag oder die Pflegehilfsmittelpauschale von 42 €, die monatlich über Anbieter wie box4pflege.de beantragt werden kann.

Die Erhöhung ab 2025 im Detail – Tabelle nach Pflegegrad

Die Pflegegeld-Erhöhung 2025 ist die erste Anpassung seit 2022 und soll die finanzielle Situation pflegender Angehöriger verbessern. Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) werden alle Pflegegeld-Beträge ab Pflegegrad 2 automatisch um 4,5 % angehoben.

Pflegegeld-Tabelle 2025 im Vergleich zu 2024

Pflegegrad Pflegegeld 2024 Pflegegeld 2025 Veränderung (€) Veränderung (%)
1
2332 €347 €+15 €+4,5 %
3573 €599 €+26 €+4,5 %
4765 €799 €+34 €+4,5 %
5947 €990 €+43 €+4,5 %
Die Pflegekassen passen die Beträge automatisch an – es ist kein neuer Antrag notwendig. Pflegebedürftige erhalten die Erhöhung ab dem 1. Januar 2025 mit der nächsten Zahlung.

Weitere wichtige Pflegeleistungen 2025 (im Zusammenhang mit Pflegegeld)

Infografik: Pflegeleistungen 2025 im Überblick – Pflegegeld +4,5 %, Entlastungsbetrag 131 €, Pflegehilfsmittel 42 €, Kurzzeit-/Verhinderungspflege 3.539 €.

Pflegesachleistungen (häusliche Pflege durch Pflegedienste)

Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) wurden ab dem 01.01.2025 die Höchstbeträge für Pflegesachleistungen erhöht:

Pflegegrad Höchstbetrag Pflegesachleistungen 2025 (monatlich)
2796 €
31.497 €
41.859 €
52.299 €
Wer sowohl professionelle Pflegeleistungen als auch Pflege durch Angehörige erhält, kann die Kombinationsleistung nutzen. Dabei wird das Pflegegeld anteilig entsprechend der Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen reduziert.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich)

Ab dem 01.01.2025 beträgt der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € pro Monat – unabhängig vom Pflegegrad. Dazu zählen beispielsweise:

  • Einmalhandschuhe
  • Bettschutzeinlagen
  • Händedesinfektion
  • Flächendesinfektion
  • Schutzschürzen
  • Masken

Anbieter übernehmen in der Regel die Lieferung und komplette Abwicklung mit der Pflegekasse.

Entlastungsbetrag (monatlich)

Der Entlastungsbetrag beträgt ab 01.01.2025 131 € pro Monat – für alle Pflegegrade (1 bis 5). Er kann verwendet werden für:

  • Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung
  • Tages- und Nachtpflege
  • anerkannte Entlastungsangebote

Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen und verwendet werden.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege (neues Jahresbudget)

Seit dem 01.07.2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege:

  • Gesamtbetrag: bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr
  • Maximale Dauer: 8 Wochen pro Jahr

Kurzzeitpflege deckt zeitweise stationäre Pflege ab, wenn häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Verhinderungspflege greift, wenn pflegende Angehörige verhindert sind (z. B. Urlaub oder Krankheit). Leistungen aus dem ersten Halbjahr 2025 werden auf das neue Jahresbudget angerechnet.

Teil- und Vollstationäre Pflegeleistungen

Auch die Leistungen für Tages- und Nachtpflege sowie vollstationäre Pflege wurden 2025 angehoben:

Pflegegrad Tages-/Nachtpflege (monatlich) Vollstationäre Pflege (monatlich)
2ca. 721 €ca. 805 €
3ca. 1.357 €ca. 1.319 €
4ca. 1.685 €ca. 1.855 €
5ca. 2.085 €ca. 2.096 €

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen & Digitale Pflegeanwendungen

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschuss bis zu 4.180 € pro Maßnahme (bisher 4.000 €)
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Zuschuss bis zu 53 € pro Monat (bisher 50 €)

Wie beantrage ich das Pflegegeld & was gilt es zu beachten?

Damit Pflegebedürftige Pflegegeld erhalten können, ist ein formaler Antrag bei der Pflegekasse erforderlich. Die Auszahlung erfolgt nicht automatisch, sondern erst nach der offiziellen Anerkennung eines Pflegegrades.

Voraussetzungen für den Erhalt von Pflegegeld

Voraussetzung Beschreibung
WohnsituationDie Pflege muss zu Hause oder im häuslichen Umfeld erfolgen – nicht im Pflegeheim.
PflegepersonDie Pflege wird durch Angehörige, Freunde oder andere private Personen übernommen (nicht ausschließlich durch Pflegedienste).
PflegegradEs muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Pflegegrad 1 berechtigt nur zu Entlastungs- und Sachleistungen.
AntragstellungDer Antrag muss bei der Pflegekasse der Krankenkasse gestellt werden, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung

Schritt Erläuterung
1. Antrag anfordernDer Antrag kann telefonisch, schriftlich oder online bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.
2. Formular ausfüllenDas Formular enthält persönliche Daten, Angaben zur Pflegesituation und die gewünschte Leistungsart (Pflegegeld, Sachleistung oder Kombination).
3. Begutachtung durch den MDDer Medizinische Dienst (MD) oder Medicproof (bei Privatversicherten) prüft im Hausbesuch den Pflegebedarf.
4. Pflegegrad-FeststellungNach der Begutachtung wird der Pflegegrad (1–5) zugeteilt. Erst ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf Pflegegeld.
5. Leistungsmitteilung erhaltenDie Pflegekasse sendet einen Bescheid mit dem bewilligten Pflegegrad und den monatlichen Leistungen.
6. AuszahlungNach Genehmigung überweist die Pflegekasse das Pflegegeld monatlich im Voraus auf das angegebene Konto.

Wichtige Hinweise für Pflegegeld-Empfänger

  • Keine Rückwirkung vor Antragseingang: Pflegegeld wird erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist.
  • Pflege-Nachweispflicht: Empfänger müssen regelmäßig einen Pflegeeinsatz-Nachweis durch einen zugelassenen Pflegedienst erbringen.
    • Pflegegrade 2 & 3: halbjährlich
    • Pflegegrade 4 & 5: vierteljährlich

    Diese Einsätze dienen der Beratung und Qualitätssicherung.

  • Pflegegeld-Erhöhung 2025 erfolgt automatisch: Wer bereits Pflegegeld bezieht, erhält die Erhöhung zum 1. Januar 2025 automatisch – ein neuer Antrag ist nicht notwendig.
  • Kombinationsleistung nutzen: Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen kombiniert werden, wenn ein Pflegedienst ergänzend tätig ist. Die Pflegekasse berechnet den anteiligen Betrag automatisch.

Praktischer Tipp zur Nutzung weiterer Leistungen

Neben dem Pflegegeld können Anspruchsberechtigte zusätzlich

  • den Entlastungsbetrag (131 €),
  • Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € monatlich,
  • sowie Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nutzen.

Ein Anbieter wie box4pflege.de kann die Pflegehilfsmittel-Pauschale direkt mit der Pflegekasse abrechnen und die benötigten Produkte monatlich nach Hause liefern.

Pflegehilfsmittel 2025 (42 €) einfach beziehen: So hilft box4pflege.de

In Verbindung mit der Pflegegeld-Erhöhung 2025 spielt die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln eine wichtige Rolle. Denn pflegende Angehörige benötigen nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch praktische Hilfe im Alltag. Hier setzt box4pflege.de an – ein Anbieter, der die Beantragung, Genehmigung und Lieferung von Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI übernimmt.

Warum box4pflege.de für Pflegebedürftige relevant ist

Vorteil Beschreibung
Einfacher AntragDie Pflegehilfsmittel können direkt online über ein Formular beantragt werden – ohne Bürokratie und ohne Papierkram.
Direkte Abrechnungbox4pflege.de rechnet die Kosten direkt mit der Pflegekasse ab – Pflegebedürftige zahlen keinen Eigenanteil.
Individuelle ZusammenstellungDie monatliche Pflegebox kann individuell nach Bedarf zusammengestellt werden (z. B. Handschuhe, Desinfektion, Einlagen, Masken).
Automatische LieferungDie Produkte werden regelmäßig und kostenlos nach Hause geliefert. Änderungen sind jederzeit möglich.
Kassenübergreifendbox4pflege.de arbeitet mit allen deutschen Pflegekassen zusammen – AOK, TK, BARMER, DAK, BEK, und viele mehr.

Pflegegeld und Pflegehilfsmittel – optimale Kombination

  • Pflegegeld für pflegende Angehörige (monatlich bis 990 € bei Pflegegrad 5).
  • Pflegehilfsmittel-Pauschale (monatlich 42 €) zur Deckung alltäglicher Pflegekosten.

Beides kann gleichzeitig bezogen werden, da die Leistungen unabhängig voneinander sind.

Wie man die Pflegebox beantragt

Schritt Beschreibung
1Website box4pflege.de besuchen
2Formular „Pflegebox beantragen“ ausfüllen
3Pflegegrad und Pflegekasse angeben
4Wunschprodukte auswählen
5Antrag absenden – den Rest übernimmt box4pflege.de

Nach erfolgreicher Genehmigung der Pflegekasse wird die Pflegebox monatlich automatisch geliefert, ohne dass erneut ein Antrag gestellt werden muss. Änderungen oder Pausen können jederzeit über den Kundenservice vorgenommen werden.

Warum diese Lösung für pflegende Angehörige sinnvoll ist

Pflegende Angehörige sparen mit box4pflege.de nicht nur Zeit, sondern vermeiden auch bürokratische Hürden. Gerade angesichts steigender Pflegekosten und des Fachkräftemangels in der häuslichen Pflege stellt dieser Service eine echte Entlastung dar.

Tipp: Pflegegeld und Pflegehilfsmittel lassen sich perfekt kombinieren – beide Leistungen tragen dazu bei, Pflege zu Hause langfristig zu sichern.

Fazit – Pflegegeld Erhöhung 2025 im Überblick

Die Pflegegeld-Erhöhung 2025 bringt spürbare finanzielle Entlastung für Millionen pflegender Angehöriger in Deutschland. Mit einer Steigerung um 4,5 % wird der tatsächliche Pflegeaufwand zwar nicht vollständig gedeckt, aber ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Unterstützung getan.

Wichtig ist, dass Betroffene alle Leistungen der Pflegeversicherung kombiniert und optimal nutzen – dazu zählen Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Kurzzeitpflege und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Viele dieser Leistungen, etwa die Pflegehilfsmittelpauschale von 42 €, bleiben häufig ungenutzt – obwohl sie unkompliziert beantragt werden können. Hier setzt box4pflege.de an und übernimmt die komplette Abwicklung mit der Pflegekasse.

Vorteile auf einen Blick

Leistung Betrag 2025 Nutzen / Zweck
Pflegegeld (PG 2–5) 347 € (PG2) • 599 € (PG3) • 800 € (PG4) • 990 € (PG5) Finanzielle Unterstützung für häusliche Pflege durch Angehörige
Pflegesachleistungen (häusliche Pflege durch Pflegedienst) 796 € (PG2) • 1.497 € (PG3) • 1.859 € (PG4) • 2.299 € (PG5) Professionelle Pflegedienstleistung im häuslichen Umfeld
Entlastungsbetrag 131 €/Monat (alle PG) Finanzierung von Alltags- und Haushaltshilfen, Entlastungsleistungen
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 €/Monat (unabhängig vom PG) Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen, Masken etc.
Kurzzeitpflege + Verhinderungspflege (gemeinsames Jahresbudget) Bis zu 3.539 €/Jahr (bis 8 Wochen) Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson bzw. zeitweise stationär

Empfehlung für pflegende Angehörige

Wer Pflegegeld bezieht, sollte prüfen, welche Zusatzleistungen ihm noch zustehen. Besonders Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden häufig übersehen, obwohl sie den Alltag deutlich erleichtern.

Ein Anbieter wie box4pflege.de übernimmt die gesamte Organisation: Antrag, Genehmigung und Lieferung – monatlich, ohne Eigenanteil und ohne Aufwand. Das spart Zeit, Papierkram und entlastet spürbar im Pflegealltag.

Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch und sichern Sie sich Ihre Pflegehilfsmittel direkt über die Pflegekasse.

FAQ – Häufige Fragen zur Pflegegeld Erhöhung 2025

Wann tritt die Pflegegeld Erhöhung 2025 in Kraft?

Die Erhöhung gilt ab dem 1. Januar 2025 automatisch für alle Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5. Eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich; die Auszahlung erfolgt durch die Pflegekasse ab Januar.

Um wie viel steigt das Pflegegeld im Jahr 2025?

Das Pflegegeld steigt um 4,5 %. Je nach Pflegegrad beträgt der Zuwachs zwischen 15 € und 43 € monatlich. Beispiel: Pflegegrad 2 = 347 €, Pflegegrad 3 = 599 €, Pflegegrad 5 = 990 €.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Pflegegeld erhalten Personen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Pflegegrad 1 berechtigt nur zu Entlastungs- und Sachleistungen, jedoch nicht zu Pflegegeld.

Muss ich die Erhöhung beantragen?

Nein. Die Anpassung erfolgt automatisch über die Pflegekasse. Wer bereits Pflegegeld bezieht, erhält den erhöhten Betrag ohne neuen Antrag mit der Auszahlung ab Januar 2025.

Bleibt der Entlastungsbetrag gleich oder ändert er sich?

Der Entlastungsbetrag steigt auf 131 € monatlich (zuvor 125 €). Er kann für Alltagshilfen, Betreuungsleistungen oder haushaltsnahe Dienste eingesetzt und bis zum 30. Juni des Folgejahres nachträglich genutzt werden.

Was ändert sich bei Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege 2025?

Ab 1. Juli 2025 wird ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € eingeführt. Es gilt für bis zu 8 Wochen Pflegeersatz pro Jahr und macht die Nutzung flexibler als bisher.

Gibt es neue Beträge für Pflegesachleistungen?

Ja, die Höchstbeträge steigen um 4,5 %. Pflegegrad 2: 796 €, PG 3: 1.497 €, PG 4: 1.859 €, PG 5: 2.299 €. Diese Leistungen betreffen Pflege durch professionelle Pflegedienste.

Wie kombiniere ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen?

Wer sich teils von Angehörigen, teils vom Pflegedienst pflegen lässt, kann eine Kombinationsleistung beantragen. Die Pflegekasse berechnet automatisch den prozentualen Anteil des Pflegegeldes.

Gibt es auch 2025 die Pflegehilfsmittelpauschale von 42 €?

Ja. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € pro Monat. Diese können einfach über Anbieter wie box4pflege.de beantragt werden.

Wann kommt die nächste Pflegegeld Erhöhung nach 2025?

Die nächste Anpassung ist laut Pflegereform (PUEG) für das Jahr 2028 vorgesehen. Damit soll die Leistung künftig regelmäßig an Inflation und Kostenentwicklung angepasst werden.