Die Pflegeversicherung hat zum 1. Januar 2025 eine Erhöhung der Leistungen um 4,5 Prozent eingeführt. Diese Anpassung betrifft sowohl das Pflegegeld für häusliche Pflege als auch weitere Leistungen wie Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege und den Entlastungsbetrag. Ziel ist es, Pflegebedürftige und deren Angehörige finanziell zu entlasten und die Qualität der Pflege langfristig zu sichern.

In diesem ausführlichen Beitrag erfahren Sie alles über die neuen Pflegegeldbeträge, wer davon profitiert und wie die Leistungen konkret zur Verfügung stehen. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Sie mit Unterstützung von Box4pflege.de unkompliziert von der Pflegehilfsmittelpauschale profitieren können.
Inhaltsverzeichnis
Warum wurde das Pflegegeld 2025 erhöht?
Die steigenden Lebenshaltungskosten sowie die wachsenden Anforderungen im Pflegebereich stellen viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vor große Herausforderungen. Die Pflegeversicherung hat mit der Anpassung der Leistungen zum Ziel, die finanzielle Belastung zu mindern und die häusliche Pflege zu fördern.
Besonders wichtig: Mit der Erhöhung um 4,5 Prozent reagiert die Pflegeversicherung auf die Inflationsrate der letzten Jahre, die Pflegebedürftige und deren Familien zunehmend belastet hat. Die nächste reguläre Anpassung der Leistungen ist erst für das Jahr 2028 geplant.
Wer hat Anspruch auf die neuen Leistungen?
Die erhöhten Beträge stehen allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass die Pflege zu Hause stattfindet und entweder durch Angehörige, ehrenamtliche Pflegepersonen oder ambulante Pflegedienste erfolgt.
Folgende Leistungen wurden angepasst:
- Pflegegeld: Für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder Ehrenamtlichen gepflegt werden.
- Pflegesachleistungen: Für professionelle ambulante Pflegedienste, die Pflegebedürftige zu Hause betreuen.
- Entlastungsbetrag: Zur Unterstützung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
- Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Zur Finanzierung von temporären Ersatz- oder Entlastungspflegen.
Die neuen Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und werden abhängig von der Leistung monatlich oder jährlich zur Verfügung gestellt.
Neue Pflegegeldbeträge ab 2025

Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Damit können sie selbst entscheiden, wie die Mittel verwendet werden – etwa zur Unterstützung der Pflegeperson oder zur Deckung zusätzlicher Pflegebedarfe.
Die neuen Pflegegeldbeträge ab 2025:
Pflegegrad | Pflegegeld bis 31.12.2024 | Pflegegeld ab 01.01.2025 |
2 | 332€ | 347€ |
3 | 573€ | 599€ |
4 | 765€ | 800€ |
5 | 947€ | 990€ |
Das Pflegegeld wird in der Regel jeweils zum Monatsbeginn von der Pflegekasse direkt auf das Konto der Pflegebedürftigen überwiesen. Pflegebedürftige, die bereits Pflegegeld beziehen, müssen keinen neuen Antrag stellen – die Anpassung erfolgt automatisch.
Anpassung der Pflegesachleistungen
Neben dem Pflegegeld wurden auch die Pflegesachleistungen erhöht. Diese Leistungen kommen Pflegebedürftigen zugute, die ambulante Pflegedienste in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse.
Die neuen Pflegesachleistungsbeträge ab 2025:
Pflegegrad | Pflegesachleistung bis 31.12.2024 | Pflegesachleistung ab 01.01.2025 |
2 | 761 € | 796 € |
3 | 1.432 € | 1.497 € |
4 | 1.778 € | 1.859 € |
5 | 2.200 € | 2.299 € |
Auch hier müssen Pflegebedürftige, die bereits Pflegesachleistungen beziehen, keinen zusätzlichen Antrag stellen. Die Beträge gelten automatisch ab Januar 2025.
Weitere Pflegeleistungsanpassungen ab 2025
Neben der Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen wurden ab dem 1. Januar 2025 auch andere Pflegeleistungen angepasst. Diese bieten Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zusätzliche Unterstützung in spezifischen Pflegesituationen und entlasten sowohl finanziell als auch organisatorisch.
1. Entlastungsbetrag: Mehr Unterstützung für den Alltag
Der Entlastungsbetrag wurde von bisher 125 € auf 131 € monatlich erhöht. Diese Leistung steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung und soll die Betreuung und den Alltag von Pflegebedürftigen erleichtern.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung, die für bestimmte Entlastungs- oder Betreuungsangebote genutzt werden kann. Er wird nicht direkt an Pflegebedürftige ausgezahlt, sondern über einen Dienstleister abgerechnet. Pflegebedürftige haben dadurch die Möglichkeit, zusätzliche Hilfe im Alltag zu organisieren, ohne dass sie die Kosten vorfinanzieren müssen.
Wie kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?
Der Betrag kann für eine Vielzahl von Leistungen eingesetzt werden, darunter:
- Alltagsunterstützung: Haushaltshilfen, die bei der Reinigung, beim Kochen oder Einkaufen helfen.
- Begleitdienste: Unterstützung bei Arztbesuchen, Spaziergängen oder Besorgungen.
- Tagespflege: Angebote in Tagespflegeeinrichtungen, die stundenweise Betreuung und Beschäftigung bieten.
- Betreuungsdienste: Hilfe bei sozialen Aktivitäten, Unterhaltung oder einfach Gesellschaft für den Pflegebedürftigen.
Diese Leistungen tragen dazu bei, die Lebensqualität zu verbessern und Angehörige zu entlasten, insbesondere wenn sie selbst berufstätig oder anderweitig beansprucht sind.
2. Kurzzeitpflege: Unterstützung bei vorübergehender stationärer Versorgung
Der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege wurde von bisher 1.774 € auf 1.854 € pro Jahr angehoben.
Wann wird die Kurzzeitpflege genutzt?
Die Kurzzeitpflege kommt zum Einsatz, wenn Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause betreut werden können und stattdessen in einer stationären Einrichtung versorgt werden müssen. Typische Situationen sind:
- Nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn die häusliche Pflege noch nicht vollständig organisiert ist.
- In Krisensituationen, etwa wenn sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen plötzlich verschlechtert.
- Zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, die selbst gesundheitliche Probleme haben oder Urlaub benötigen.
Wie wird die Kurzzeitpflege abgerechnet?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflege und Betreuung in der stationären Einrichtung bis zur Höhe des jährlichen Leistungsbetrags. Zusätzliche Kosten, wie Unterkunft und Verpflegung, müssen meist privat getragen werden oder können über andere Leistungen, wie den Entlastungsbetrag, abgedeckt werden.
3. Verhinderungspflege: Entlastung für pflegende Angehörige
Die Verhinderungspflege wurde von bisher 1.612 € auf 1.685 € jährlich erhöht. Diese Leistung ist speziell dafür gedacht, pflegende Angehörige zu entlasten, wenn sie ihre Aufgaben vorübergehend nicht wahrnehmen können.
Wann kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?
Die Verhinderungspflege wird gewährt, wenn die Hauptpflegeperson – beispielsweise ein Angehöriger – vorübergehend verhindert ist. Typische Gründe sind:
- Krankheit oder Erholungsbedarf der Pflegeperson.
- Berufliche Verpflichtungen, die die Pflege zeitweise unmöglich machen.
- Persönliche Anlässe, wie Urlaube, Familienfeiern oder Fortbildungen.
Wie funktioniert die Verhinderungspflege?
- Pflegebedürftige können über die Verhinderungspflege eine Ersatzpflegeperson oder professionelle Pflegeleistungen finanzieren.
- Die Leistung kann flexibel genutzt werden, z. B. tageweise oder stundenweise, je nach Bedarf.
Kombination mit anderen Leistungen:
Zusätzlich zur Verhinderungspflege kann auch ein nicht genutzter Betrag der Kurzzeitpflege (bis zu 50 %) für die Verhinderungspflege verwendet werden. Dadurch erhöht sich der mögliche Leistungsrahmen um bis zu 806 € jährlich.
Flexible Leistungen für unterschiedliche Bedürfnisse
Die Anpassungen des Entlastungsbetrags, der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege zum 1. Januar 2025 sorgen dafür, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in verschiedensten Pflegesituationen besser unterstützt werden. Ob für zusätzliche Betreuung im Alltag, vorübergehende stationäre Versorgung oder die Entlastung von pflegenden Angehörigen – diese Leistungen sind ein wertvolles Instrument, um die Pflege zu verbessern und den Alltag zu erleichtern.
Tipp: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollten regelmäßig prüfen, ob sie alle ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen, um die Pflege bestmöglich zu gestalten. Anbieter wie Box4pflege.de können dabei helfen, Ansprüche zu prüfen und Leistungen unkompliziert zu beantragen.
Pflegegeld und Pflegehilfsmittel: Wie können die Mittel genutzt werden?
Das Pflegegeld und andere Pflegeleistungen wie der Entlastungsbetrag bieten Pflegebedürftigen finanzielle Spielräume, um den Pflegealltag individuell zu gestalten. Besonders wichtig ist dabei die Möglichkeit, diese Mittel flexibel einzusetzen – sei es zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen, für Entlastungsangebote oder zur Anschaffung von Pflegehilfsmitteln.
Pflegehilfsmittel: Ein entscheidender Beitrag zur Pflegequalität

Pflegehilfsmittel sind essenziell, um den Pflegealltag hygienischer, sicherer und komfortabler zu gestalten. Viele dieser Produkte können im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale von 42 Euro monatlich bezogen werden. Diese Pauschale wird von der Pflegekasse vollständig übernommen, sodass für Pflegebedürftige und deren Angehörige keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Die Pauschale deckt eine festgelegte Auswahl an Pflegehilfsmitteln ab, die als Verbrauchsartikel gelten und regelmäßig benötigt werden. Sie tragen wesentlich dazu bei, sowohl die Lebensqualität der Pflegebedürftigen als auch die Arbeitsbedingungen für die pflegenden Personen zu verbessern.
Welche Pflegehilfsmittel werden übernommen?
Die Pflegekasse übernimmt ausschließlich die Kosten für die folgenden Verbrauchsmaterialien:
1. Bettschutzeinlagen:
- Verhindern, dass Matratzen durch Feuchtigkeit oder Verschmutzung beschädigt werden.
- Sorgen für Hygiene und erleichtern die Reinigung im Pflegealltag.
- Besonders nützlich bei Inkontinenz oder nächtlichem Schwitzen.
2. Einmalhandschuhe:
- Dienen dem Schutz der Pflegeperson vor direkten Kontakten mit Körperflüssigkeiten oder potenziell infektiösen Materialien.
- Garantieren hygienische Pflege und verhindern die Übertragung von Keimen.
3. Desinfektionsmittel:
- Händedesinfektionsmittel: Wichtig für die Reinigung der Hände nach Pflegehandlungen, um Infektionen vorzubeugen.
- Flächendesinfektionsmittel: Zur Reinigung von Oberflächen wie Pflegebetten, Tischen oder sanitären Anlagen, um Keimfreiheit zu gewährleisten.
4. FFP2-Masken:
- Schützen Pflegebedürftige und Pflegepersonen vor der Übertragung von Krankheiten, insbesondere bei Erkältungen oder in der Erkältungssaison.
- Besonders wichtig in Zeiten erhöhter Infektionsgefahr.
5. Schutzschürzen:
- Schützen die Kleidung der Pflegeperson vor Verschmutzungen während der Pflege.
- Tragen dazu bei, hygienische Standards einzuhalten.
Wie verbessert der Einsatz von Pflegehilfsmitteln die Lebensqualität?
Der Einsatz von Pflegehilfsmitteln hat zahlreiche Vorteile sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für die pflegenden Personen:
- Hygiene: Die regelmäßige Nutzung von Einmalhandschuhen, Desinfektionsmitteln und Schutzschürzen reduziert das Risiko von Infektionen und sorgt für eine saubere Umgebung.
- Sicherheit: FFP2-Masken und hygienische Pflegepraktiken schützen beide Seiten vor der Übertragung von Krankheiten.
- Komfort: Bettschutzeinlagen und andere Hilfsmittel tragen dazu bei, unangenehme Situationen wie verschmutzte Matratzen zu vermeiden, und erleichtern die Reinigung erheblich.
- Entlastung: Durch die Bereitstellung der Pflegehilfsmittelpauschale entstehen keine zusätzlichen Kosten für Pflegebedürftige und Angehörige. Gleichzeitig wird der Pflegealltag durch die praktische Nutzung dieser Produkte spürbar erleichtert.
Wie erhalten Pflegebedürftige ihre Pflegehilfsmittel?
Um Pflegehilfsmittel über die Pauschale von 42 Euro zu beziehen, ist ein einfacher Prozess erforderlich:
- Bedarf feststellen: Pflegebedürftige oder Angehörige sollten ermitteln, welche der oben genannten Hilfsmittel benötigt werden.
- Antrag stellen: Die Pflegehilfsmittelpauschale muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Ein ärztliches Rezept ist in der Regel nicht erforderlich.
- Lieferung: Nach Genehmigung durch die Pflegekasse können die benötigten Pflegehilfsmittel regelmäßig und bequem nach Hause geliefert werden – zum Beispiel über spezialisierte Anbieter wie Box4pflege.de, die den gesamten Prozess von der Beantragung bis zur Lieferung übernehmen.
Wie hilft Box4pflege.de bei Pflegehilfsmitteln?
Box4pflege.de ist ein zuverlässiger Partner, der Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen den Zugang zu Pflegehilfsmitteln erleichtert. Das Unternehmen übernimmt:
- Die Beantragung der Pflegehilfsmittelpauschale bei der Pflegekasse.
- Die Organisation der regelmäßigen Lieferung von Pflegehilfsmitteln direkt nach Hause.
- Die Abrechnung mit der Pflegekasse, sodass keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Mit diesem Service können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf das Wesentliche konzentrieren – die Pflege – und sparen Zeit sowie Aufwand bei bürokratischen Prozessen.
Pflegehilfsmittel für eine bessere Pflege
Pflegehilfsmittel sind ein unverzichtbarer Bestandteil eines sicheren und hygienischen Pflegealltags. Die Pflegehilfsmittelpauschale von 42 Euro monatlich ermöglicht es Pflegebedürftigen, die wichtigsten Verbrauchsmaterialien zu beziehen. Anbieter wie Box4pflege.de sorgen dafür, dass dieser Anspruch ohne bürokratischen Aufwand genutzt werden kann, und erleichtern so den Alltag von Pflegebedürftigen und Angehörigen.
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Pflegealltag mit den richtigen Hilfsmitteln sicherer und komfortabler zu gestalten!
Unterstützung durch Box4pflege.de
Die Beantragung und Abwicklung von Pflegeleistungen kann für Pflegebedürftige und Angehörige kompliziert sein. Hier setzt Box4pflege.de an, ein spezialisierter Anbieter, der sich um den gesamten Prozess kümmert – von der Beantragung der Pflegehilfsmittelpauschale bis zur Lieferung der Produkte.
So funktioniert Box4pflege.de:
1. Bedarfsermittlung: Pflegebedürftige oder Angehörige können den Kontakt über die Website, per E-Mail oder telefonisch herstellen.
2. Antragstellung: Box4pflege.de übernimmt die Beantragung bei der Pflegekasse und sorgt dafür, dass alle notwendigen Unterlagen eingereicht werden.
3. Genehmigung und Lieferung: Nach der Genehmigung werden die Pflegehilfsmittel direkt an die angegebene Adresse geliefert – einfach und bequem.
Besonders vorteilhaft ist, dass Box4pflege.de auch den Wechsel von anderen Anbietern organisiert und sicherstellt, dass Pflegebedürftige nahtlos mit den benötigten Hilfsmitteln versorgt werden.
Fazit: Pflegegeld-Erhöhung 2025 bringt spürbare Entlastung
Die Pflegegeld Erhöhung 2025 und die Anpassung weiterer Pflegeleistungen wie Pflegesachleistungen und Entlastungsbeträge sind ein wichtiger Schritt, um Pflegebedürftige und deren Angehörige zu unterstützen. Sie bieten mehr finanzielle Mittel, um die Pflege zu Hause zu verbessern und die steigenden Kosten abzufedern.
Mit Partnern wie Box4pflege.de wird der Zugang zu Pflegehilfsmitteln und die Nutzung der Pflegehilfsmittelpauschale besonders einfach. Pflegebedürftige und Angehörige können sich auf die wesentlichen Aspekte der Pflege konzentrieren, während die Organisation und Abwicklung professionell übernommen wird.
Nutzen Sie die Möglichkeiten der Pflegegeld-Erhöhung und lassen Sie sich bei der Optimierung Ihrer Pflegeunterstützung von Experten wie Box4pflege.de begleiten. So wird Pflege einfach, sicher und
Häufige Fragen zur Pflegegeld-Erhöhung 2025
Wie viel Pflegegeld gibt es 2025 mehr?
Mit der Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent steigen die Pflegegeldbeträge 2025 wie folgt:
Pflegegrad Pflegegeld bis 31.12.2024 Pflegegeld ab 01.01.2025 Erhöhung pro Monat
2 332 € 347 € +15 €
3 573 € 599 € +26 €
4 765 € 800 € +35 €
5 947 € 990 € +43 €
Die Beträge gelten automatisch ab Januar 2025, und Pflegebedürftige müssen keinen zusätzlichen Antrag stellen.
Was ändert sich 2025 für pflegende Angehörige?
Pflegende Angehörige profitieren von mehreren Änderungen:
• Mehr Pflegegeld: Die Erhöhung des Pflegegeldes unterstützt Angehörige finanziell und kann zur Anerkennung ihrer Pflegeleistung genutzt werden.
• Erhöhter Entlastungsbetrag: Dieser wurde auf 131 € pro Monat angehoben und kann für Entlastungsangebote wie Haushaltshilfen oder Tagespflege verwendet werden.
• Höhere Leistungen für Verhinderungspflege: Mit einem Betrag von 1.685 € jährlich können Angehörige Ersatzpflege in Anspruch nehmen, wenn sie verhindert sind.
• Bessere Unterstützung durch Kurzzeitpflege: Der Leistungsbetrag für Kurzzeitpflege wurde auf 1.854 € pro Jahr erhöht, wodurch vorübergehende stationäre Pflege finanziell erleichtert wird.
• Sozialversicherung: Angehörige, die für die Pflege weniger arbeiten oder pausieren, können weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung über die Pflegekasse erhalten.
Diese Änderungen schaffen mehr Flexibilität und finanzielle Sicherheit für pflegende Angehörige.
Wie hoch steigt die Pflegeversicherung 2025?
Die Pflegeversicherung erhöht sich 2025 nur in Bezug auf die Leistungen. Es gibt keine Erhöhung der Beitragssätze für Arbeitnehmer oder Rentner.
Die 4,5 Prozent beziehen sich auf die Anpassung der finanziellen Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige, etwa durch höhere Pflegegelder und Pflegesachleistungen.
Wie bekommt man den Bonus für pflegende Angehörige?
Die Pflegeversicherung erhöht sich 2025 nur in Bezug auf die Leistungen. Es gibt keine Erhöhung der Beitragssätze für Arbeitnehmer oder Rentner.
Die 4,5 Prozent beziehen sich auf die Anpassung der finanziellen Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige, etwa durch höhere Pflegegelder und Pflegesachleistungen.
4. Wie bekommt man den Bonus für pflegende Angehörige?
Pflegende Angehörige erhalten keinen direkten „Bonus“, sondern profitieren von verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung:
• Pflegegeld: Als direkte Anerkennung für die Pflegearbeit.
• Verhinderungspflege: Für Ersatzpflege bei Krankheit, Urlaub oder beruflichen Verpflichtungen.
• Entlastungsbetrag: Für zusätzliche Betreuung und Alltagsunterstützung.
• Rentenversicherung: Pflegekassen übernehmen die Rentenversicherungsbeiträge unter bestimmten Voraussetzungen.
Die Leistungen müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Anbieter wie Box4pflege.de können dabei helfen, die richtigen Ansprüche zu identifizieren und die Beantragung zu erleichtern.
Was ist die Pflegehilfsmittelpauschale?
Die Pflegehilfsmittelpauschale von 42 Euro monatlich wird Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad gewährt. Sie dient der Anschaffung von Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhen, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmitteln, Schutzschürzen und FFP2-Masken.
Die Pauschale wird vollständig von der Pflegekasse übernommen, ohne dass zusätzliche Kosten für die Pflegebedürftigen entstehen. Anbieter wie Box4pflege.de kümmern sich um die Beantragung und Lieferung der Pflegehilfsmittel.
Welche Leistungen werden bei der Kurzzeitpflege übernommen?
Die Kurzzeitpflege ermöglicht es Pflegebedürftigen, vorübergehend in einer stationären Einrichtung betreut zu werden. Dies ist hilfreich nach Krankenhausaufenthalten, bei Krisensituationen oder zur Entlastung von Angehörigen.
Leistungen umfassen:
• Pflege und Betreuung während des Aufenthalts.
• Organisation durch die Pflegekasse bis zu einem Betrag von 1.854 € jährlich.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen in der Regel selbst getragen oder durch den Entlastungsbetrag gedeckt werden.
Was ist Verhinderungspflege, und wie beantrage ich sie?
Die Verhinderungspflege unterstützt Pflegebedürftige, wenn die reguläre Pflegeperson – etwa ein Angehöriger – vorübergehend verhindert ist.
Wichtige Punkte:
• Leistungsbetrag: 1.685 € pro Jahr.
• Nutzung: Tage- oder stundenweise, flexibel einsetzbar.
• Ersatzpflege: Kann durch Freunde, Verwandte oder professionelle Pflegekräfte erfolgen.
• Zusatzoption: Bis zu 50 % der Kurzzeitpflege (maximal 806 €) können auf die Verhinderungspflege übertragen werden.
Antrag: Die Verhinderungspflege wird direkt bei der Pflegekasse beantragt.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?
• Pflegegeld: Direkte finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen betreut werden. Es wird monatlich ausgezahlt und flexibel genutzt.
• Pflegesachleistungen: Werden direkt mit ambulanten Pflegediensten abgerechnet, wenn Pflegebedürftige professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Die Entscheidung zwischen Pflegegeld und Sachleistungen hängt von den individuellen Bedürfnissen ab. Eine Kombination beider Leistungen ist ebenfalls möglich.
Kann ich die Pflegeleistungen kombinieren?
Ja, viele Pflegeleistungen können miteinander kombiniert werden, um die bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten:
• Pflegegeld und Pflegesachleistungen: Pflegebedürftige können beide Leistungen anteilig nutzen.
• Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Nicht genutzte Mittel der Kurzzeitpflege können auf die Verhinderungspflege übertragen werden.
• Entlastungsbetrag: Kann zusätzlich zu allen anderen Leistungen verwendet werden.
Was passiert, wenn die Pflegebedürftigkeit steigt?
Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, kann ein höherer Pflegegrad beantragt werden. Dies führt zu:
• Erhöhung des Pflegegeldes oder der Sachleistungen.
• Mehr Ansprüchen auf Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
Der Antrag auf Höherstufung erfolgt bei der Pflegekasse, die den neuen Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst prüfen lässt.
Wie hilft Box4pflege.de bei der Organisation der Pflege?
Box4pflege.de unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige bei der Beantragung und Abwicklung von Pflegeleistungen, insbesondere bei:
• Pflegehilfsmitteln: Von der Beantragung bis zur Lieferung.
• Pflegehilfsmittelpauschale: Kein bürokratischer Aufwand für die Betroffenen.
• Beratung: Unterstützung bei der Optimierung von Pflegeleistungen.
Mit Box4pflege.de sparen Pflegebedürftige Zeit und Aufwand und können sich auf das Wesentliche konzentrieren: eine hochwertige Pflege.